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Hamstag den 20. März
N 34.
Oberhessischer Anzeiger.
Wird hier und in Bad⸗Nauheim Montag, Mittwoch und Freitag Abend ausgegeben.
Kreisblatt für den Areis Friedberg.
Erscheint dreimal wöchentlich und zwar Dienstag, Donnerstag und Samstag.
Die einspaltige Petitzeile wird bei Annoncen mit 11 Pf. berechnet, bei größerem Tabellen- oder Ziffersatz mit
14 Pf., bei Reclamen mit 22 Pf.; ein Beleg kostet 9 Pf.
Annoncen von auswärtigen Einsendern(soweit Letztere nicht Jahresconto bei uns haben), welchen der Betrag nicht beigefügt ist, werden stets per Post nachgenommen.
Amtlicher Theil.
Betreffend: Die Früblahrs Controlversammlungen pro 1886 im Kreise Frledbertz.
Friedberg den 4. März 1886.
Das Gr. Kreisamt Friedberg an die Gr. Bürgermeistereien des Kreises und das Gr. Polizeicommissariat Wickstadt.
Die nachstehende Bekanntmachung Großherzoglichen Landwehrbezirks-Commandos Friedberg wollen Sie in Ihren Gemeinden auf orts—
übliche Weise publiciren lassen.
Den Mannschaften des Beurlaubtenstandes, welche auf isolirt gelegenen Gehöften, Forsthaͤusern, Bergwerken ꝛc.
wohnen, ist durch die betreffende Großherzogliche Bürgermeisterei von der nachstehenden Bekanntmachung entweder durch Sie selbst oder durch sonst eine verpflichtete Persen(Polizeidiener, Feldschütz ꝛc) Kenntniß zu geben, damit sich dieselben, wenn sie bei der Control-Versammlung fehlen, nicht darauf berufen konnen, von der Bekanntmachung keine Kenntniß gehabt zu haben.
Dr. Braden.
Bekanntmachung.
Die Frühjahrs Control-Versammlungen pro 1886 im Kreise Fried— berg, 1. und 3. Compagnie des 2. Bataillons(Friedberg) 1. Groß herzoglich Hessischen Landwehr-Regiments Nr. 115, werden in nach— stehender Weise abgehalten:
A. In Vilbel, auf der Frankfurter Chaussee, südliches Ende von Vilbel. Am 5. April, Vormittags 8½ Uhr. Hierbei haben zu erscheinen saͤmmtliche Reservisten und Landwehrleute, sowie die zur Dispositlon der Truppentheile und Ersatzbehorden beur— laubten Mannschaften aller Waffen, exel. derjenigen Wehrleute, welche im Herbst dieses Jahres zum Landsturm übergeführt werden, das sind diejenigen Wehrleute, welche in der Zeit zwischen dem 1. April und 30. September 1874 in den Militärdienst eingetreten sind und bei der dies jährigen Herbst Controlversammlung zu erscheinen haben, aus den Ortschaften Dortelweil, Harheim, Massenheim, Nieder-Erlenbach, Nieder Eschbach, Vilbel.
Am 5. April, Vormittags 10 Uhr.
Hierbei haben zu erscheinen die Mannschasten vorgenannter Kategorleen
aus den Ortschaften Büdesheim, Groß-Karben, Heldenbergen, Klein— Karben, Ober⸗Erlenbach, Ober-Eschbach, Nendel. B. In Nieder⸗Wöllstadt, am Eisenbahn-Viaduct über der Friedberger Chaussee. Am 5. April, Nachmittags 2 Uhr. Hierbei haben zu erscheinen die Mannschaften vorgenannter Kategorieen aus den Ortschaften Assenheim, Bönstadt, Bruchenbrücken, Burg Gräfenrode, Ilbenstadt, Kaichen, Nieder-Florstadt, Ober-Florstadt, Staden, Stammheim, Wickstadt. Am 5. April, Nachmittags 3½ Uhr. Hierbei haben zu erscheinen die Mannschaften vorgenannter Kategorieen aus den Ortschaften Holzhausen, Kloppenheim, Nieder Rosbach, Nieder— Wöͤllstadt, Ober⸗Woͤllstadt, Ober⸗Rosbach, Okarben, Petterweil, Rodheim. C. In Friedberg, im Hof der Kloster-Kaserne. Am 6. April, Vormittags 8 Uhr. Hierbei haben zu erscheinen die Mannschaften vorgenannter Kategorieen aus den Ortschaften Bad-Nauheim, Dorheim, Friedberg, Fauer— bach b. Fr., Ockstadt, Rödgen, Schwalheim, Wisselsheim.
Betreffend: Das Verfahren in Feldrügesachen.
Am 6. April, Vormittags 9½ Uhr. Hierbei haben zu erscheinen die Mannschaften vorgenannter Kategorieen aus den Ortschaften Bauernheim, Beienheim, Dorn-Assenheim, Melbach, Nieder-Moͤrlen, Ober-Mörlen, Ossenheim, Reichelsheim, Ssdel, Steinfurth, Weckesheim, Woͤlfersheim. D. In Butzbach, auf dem Viehmarkt. Am 6. April, Nachmittags 3 Uhr. Hierbei haben zu erscheinen die Mannschaften vorgenannter Kategorieen aus den Ortschaften Bodenrod, Butzbach, Fauerbach v. d. H., Gambach, Griedel, Hausen mit Oes, Hoch-Weisel, Kirch-Goͤns, Langenhain mit Ziegenberg, Wohnbach. Am 6. April, Nachmittags 4; Uhr.
Hierbei haben zu erscheinen die Mannschaften vorgenannter Kategorieen aus den Ortschaften Nieder-Weisel, Oppershofen, Ostheim, Rockenberg, Maibach, Munster, Münzenberg, Trais-Münzenberg, Pohl-Göns.
Es wird noch ausdrücklich bemerkt, daß die Leute pünktlich zu erscheinen und die in ihrem Besitz befindlichen Militärpapiere mit zur Stelle zu bringen haben.
Sollten Mannschaften wegen häuslicher ꝛc. Verhältnisse Dispen— sations-Gesuche von den Control-Versammlungen vorbringen wollen, so sind diese,— von der Ortsbehöͤrde beglaubigt, mindestens 8 Tage vor der Control-Versammlung dem betreffenden Bezirksfeld— webel vorzulegen. Nur fur außerordentliche Faͤlle ist eine kürzere Frist statthaft.
Wer Dispensation von der Control-Versammlung erhält, hat sich spätestens 14 Tage nach der Control-Versammlung bei dem zustaͤndigen Bezirksfeldwebel zur Nachcontrole zu melden.
Außerdem werden die Großherzoglichen Bürgermeistereien ersucht, jeden Controlpflichtigen auf vorstehende Bekanntmachung und weiter darauf aufmerksam zu machen, daß keine besonderen Ordres zur Ge— stellung ausgegeben werden.
Schließlich werden die an den Controlversammlungen theilnehmen⸗ den Mannschaften hiermit noch darauf aufmerksam gemacht, daß sie für den ganzen Tag, an welchem sie zur Controlversammlung einberufen sind, zum activen Heere gehören und den Militärgesetzen unterworfen sind.
Das Großherzogliche Bezirks Kommando Friedberg. Roemheld.
Friedb erg den 17. März 1886.
Das Gr. Kreisamt Friedberg an die Gr. Bürgermeistereien des Kreises und das Gr. Polizeicommissarsat Wickstadt.
Wir sehen uns veranlaßt, Sie auf Folgendes aufmerksam zu machen:
1) Die Verordnung vom 29. August 1879 schreibt in§. 2 vor, daß die von den Feldschützen zu machenden Anzeigen in der Regel schriftlich einzureichen sind. Nur in Ausnahmefällen, wle bei der sofortigen Vor⸗ führung vor den verfolgenden Beamten der Staatsanwaltschaft, kann von dieser schriftlichen Anzeige abgesehen werden, sofern die Proto— kolltrung des Frevels durch diese Beamten alsbald erfolgt. Es kann daher nicht gebilltat werden, daß von Aufnahme schriftlicher Anzeigen durch die Feldschützen in der Regel abgesehen wird. f
2) Werden die Feldrügeregister von Ihnen vorbereitet, so ist insbesondere Folgendes zu beachten: 8 8
a) im Eingang der Register(auf der ersten juneren Seite) ist steis der entsprechende Raum freizulassen, damit die nach 8. 8 der eit. Verordnung zunächst vorgeschriebenen Einträge der Ergebnisse der Hesonders verhandelten und der aus früheren Perioden überwtesenen Sachen erfolgen können; N N
b) es ist die genaue Beobachtung des§. 9 der Verordnung lrenge zu überwachen. Besondere Beachtung ist dem Umstand zu schenken,
daß bei mehrfacher Verfehlung einer und derselben Person die betr. Posten unmittelbar nach einander zum Eintrage gelangen, weil andernfalls die Gefahr begründet ist, daß eine nochmalige Zustellungs— gebühr statt der vorgeschriebenen einmaligen erhoben wird
3) Der in§. 6 der Verordnung vorgesehenen periodischen Ein— sendung der Anzeigen entspricht es, wenn auch die Feldrügeregister in der gleichen Pertode eingesandt werden.
4) Da es vielfach vorkommt, daß die Anzeigen verspaͤtet, namentlich erst nach Ablauf der Verjährungsfrist eingesandt werden, so empfehlen wir Ihnen zur Verhütung dieses großen Mißstandes streuge darauf zu halten, daß die Anzeigen durch die Feldschützen Ihnen alsbald über— mittelt und von Ihnen alsdann zur vorgeschriebenen Zeit eingesandt werden. Erfolgen die Anzeigen erst einige Zeit nach der That und ist Verjährung der Strafverfolgung zu befürchten, so sind dieselben alsbald und ohne Abwartung des Einsendungstermins dem Groß herzoglichen Amtsanwalt zur weiteren Veranlassung zu überreichen.
J. V.: Dr. Wallau.


