Betreffend: Das Militär⸗Ersatzgeschäft pro 1886.
Bekanntmachung.
Das diesjährige Musterungsgeschaͤft wird für den diesseitigen Kreis zu Friedberg im Rathhaussaale in folgender Weise vorgenommen:
Dienstag den 23 März l J., Vormittags 9 Uhr, Musterung der Militärpflichtigen aus den Gemeinden: Assenheim, Bad-Nauheim, Bauernheim, Betenheim, Bodenrod und Bönstadt.
Mittwoch den 24. März l. J., Vormittags 88 Uhr, Musterung der Militärpflichtigen aus den Gemeinden: Bruchenbrücken, Büdesheim, Burg Gräfenrode, Butzbach, Dorheim, Dorn-Assenheim, Dortelweil und Fauerbach b. Fr.
Donnerstag den 25. März l. J., Vormittags 8 Uhr, Musterung der Militärpflichtigen aus den Gemeinden: Fauerbach v. d. H. und Friedberg.
Freitag den 26. März l. J., Vormittags 8 Uhr, Musterung der Militärpflichtigen aus den Gemeinden: Gambach, Griedel, Groß Karben, Harheim, Hausen mit Oes und Heldenbergen.
Samstag den 27. März l. J, Vormittags 8 Uhr, Musterung der Militärpflichtigen aus den Gemeinden: Hoch-Weisel, Holzhausen, Ilbenstadt, Kaichen, Kirch-Göns, Klein-Karben, Kloppenheim, Langen— bain mit Ziegenberg, Maibach, Massenheim, Melbach, Münster und
Munzenberg 5 5 Montag den 29. März l. J, Vormittags s Uhr, Musterung der
Militärpflichtigen aus den Gemeinden: Nieder-Erlenbach, Nieder-Esch— bach, Nieder-Florstadt, Nieder-Mörlen, Nieder-Rosbach, Nieder-Weisel und Nieder-Wöllstadt.
Dienstag den 30 März l. J., Vormittags 8 Uhr, Musterung der Militärpflichtigen aus den Gemeinden: Ober Erlenbach, Ober Eschbach, Ober⸗Florstadt, Ober-Mörlen, Ober-Rosbach und Ober-⸗Wöllstadt.
Mittwoch den 31. März l. J., Vormittags 8 Uhr, Musterung der Militärpflichtigen aus den Gemeinden: Ockstadt, Okarben, Oppers— hofen, Ossenbeim, Ostheim, Petterweil, Pohl-Göns, Reichelsheim, Rendel, Rockenberg und Rodheim.
Donnerstag den 1. April l. J., Vormittags 8 Uhr, Musterung der Militärpflichtigen aus den Gemeinden: Rödgen, Schwalheim, Södel, Staden, Stammheim, Steinfurth, Trais-Müuͤnzenberg und Vilbel aus der Gemeinde Vilbel j doch nur die im Jahre 1864 und 1865 geborenen Militärpflichtigen.
Freitag den 2. April l. J., Vormittags 8 Uhr, Musterung der Militärpflichtigen aus den Gemeinden: Vilbel— und zwar die im Jahre 1866 in dieser Gemeinde geborenen Militärpflichtigen—, ferner sämmtliche Militärpflichtigen aus den Gemeinden: Weckesheim, Wickstadt, Wisselsbeim, Wölfersheim und Wohnbach.
Samsag den 3. April 1. J., Vormittags 8 Uhr, im Rarhhaussaale zu F iedberg Loosziehung sämmtlicher Militärpflichtigen des Kreises Friedberg aus dem Jahrgang 1866.
In den genannten Musterungs-Terminen haben sich sämmtliche Militärpflichtigen des Jahrgangs 1866— mit Ausnahme der zum einjährig⸗ freiwilligen Dienst Berechtigten, falls nicht Reclamation er⸗ hoben wird— sowie diejenigen Militärpflichtigen der früheren Jahr— gänge, welche bis jetzt eine definitive Eutscheidung noch nicht erhalten haben, pünktlich, nüchtern und reinlich gekleidet einzufinden. Diejenigen Militärpflichtigen, welche zum zweiten oder dritten Male erscheinen, haben ihre Loosungsscheine mitzubringen. Für Militärpflichtige, welche
Der Civil-Vorsitzende der Großherzoglichen Ersatz-Commission Friedberg— an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises und das Großherzogliche Polizei- Commissariat Wickstadt. ö 5
e l S N
N * n
Friedberg am 4. März 1886.
durch Krankheit am Erscheinen verhindert sind, ist im Termin ein Daun ärztliches Attest zu übergeben. Nach§. 65 der Ersatzordnung ist das Balaen Erscheinen der Loosungsberechtigten zum Loosen nicht erforderlich, es 0 wird vielmehr in diesem Falle durch ein Mitglied der Ersatzcommission 1 die Lossungsnummer für den einzelnen Militärpflichtigen gezogen. Die— 51 jenigen dagegen, welche bei der Musterung unentschuldigt ausbleiben,. 1 verlieren das Recht, an der Loosung theilzunehmen und können keinen 3 Anspruch auf Berücksichtigung aus Reclamationsgründen erheben. Außer- 11 dem wird gegen dieselben das im§. 48 der Ersatzordunung angedeutete b Strafverfahren eingeleitet. Die Großherzogl. Buͤrgermeistereien haben. n sämmtliche ihrer Gemeinde angehörigen oder in ihrer Gemeinde ge- 5 stellungspflichtigen Militärpflichtigen auf Grund der Ihnen kurzer Hand N 15 wieder zugehenden Stammrollen zu der Musterung vorzuladen und eine e Bescheinigung über die erfolgte Vorladung der Stammrolle beizufügen. ö 9 Körperliche Gebrechen der Militärpflichtigen, welche durch die vorzu-, nehmende ärztliche Untersuchung nicht unbedingt constatirt werden können, ö 1 wie Harthoͤrigkeit, Schwachsinnigkeit ꝛc, sind durch amtlich ausgestellte 115 Zeugnisse des Geistlichen, Lehrers, Bürgermeisters ꝛc. nachzuweisen. 1 fiel Wer an Epilepsie(Fallsucht) zu leiden behauptet, hat auf eigene Kosten 12 drei Zeugen vor Gericht zu stellen, welche das Vorhandensein eidlich N 5 zu erhaͤrten haben. Wenn ein Militärpflichtiger wegen Gebrechen oder* Krankheit persönlich zu erscheinen nicht im Stande ist, oder wenn er ö bon sich in gerichtlicher Haft befindet, so ist darüber ein auf persönlicher N Bi Auschauung beruhendes Zeugniß des Arztes und der Buͤrgermeisterei, thal
bezw. eine Bescheinigung des Gerichts zu erbringen. Ist ein Mtlitaͤr⸗, pflichtiger wegen gerichtlicher Bestrafung des Militärdienstes unwürdig, N so haben die Großherzogl. Bürgermeistereien hierauf aufmerksam zu, jeh machen und hierüber die erforderlichen Nachweise amtlich zu erwirken,
und vorzulegen. Die Verhandlungen über die Zurückstellungsgesuche 3 4 sind, insoweit es noch nicht geschehen, sofort und längsteus im Termin 1— vorzulegen. Wenn die Zurückstellung auf die Arbeitsunfähigkeit eines N lung
Familienaugehörigen gegründet wird, so hat der betreffende Familien— Ana. angehörige sich selbst persönlich im Termine vor der Ersatzcommission 0 Jh
einzufinden. Reclamationen, welche der Ersatzcommission nicht vorge— 5 legen haben, werden von der Großherzogl. Ober-Ersatzcommission un- uf
nachsichtlich zurückgewiesen und nur dann berücksichtigt, wenn die Ver- d anlassung zu der Reclamation erst nach dem Kreisersatzgeschäft entstans[ sal⸗ den ist. Mit dem Kreisersatzgeschäft ist die Classiftcation der Reserve- und Landwehrmannschaften, sowie der Ersatzreservisten I. Classe ven-
bunden. Nach Erledigung der Zurückstellungsgesuche findet an den oben 0 bezeichneten Tagen die Classificirung derselben rücksichtlich ihrer häus- e lichen und gewerblichen Verhältnisse state. Es haben daher Diejenigen J und derselben, welche im Falle einer Einberufung auf Zurückstellung An- des spruch machen zu können glauben, an den bezeichneten Tagen, Vor- 10 mittags 1 Uhr, zu erscheinen und ihre Gesuche, welche sofort] dat
bei dem Unterzeichneten einzureichen sind, näher zu begründen. Die Agen
Großherzogl. Bürgermeister oder Beigeordneten haben mit den Militär- 15 luz
pflichtigen ihrer Gemeinden anwesend zu sein und dafür zu sorgen, daß. dea die Letzteren zur bestimmten Zeit zur Stelle sind, nüchtern und reinlich 100 gekleidet erscheinen und während des Musterungsgeschäfts ein anstän- 8 0 diges und ruhiges Verhalten beobachten. Leber Der Civilvorsitzende der Großh. Ersatzcommission des Kreises Friedberg. dun Dr. Braden. N ehm
Die vorstehende Bekanntmachung wollen Sie alsbald in Ihren Gemeinden auf ortsübliche Weise veröffentlichen, die Militärpflichtigen, Die welche gestellungspflichtig sind, speziell darnach bedeuten und sich selbst darnach bemessen, auch dafür sorgen, daß die gegebenen Bestimmungen e es
zu den Stammrollen der drei letzten Jahre(1884, 1885 und 1886) sind zum Ersatzgeschäft mitzubringen.
pünktlich zur Ausfuhrung kommen. Ich mache zur genauen Befolgung wiederholt darauf aufmerksam, daß zum Ersatzgeschäft im diesseitigen 1 1 Kreise nur diejenigen Militärpflichtigen zu laden sind, welche im hiesigen Kreise ihren ständigen Aufenthalt haben.— Die Geburtslisten 1 4 Ben 9 ormit
Dr. Braden.*
Auszug aus der von Großherzoglicher Ober-Rechnungskammer abgeschlossenen Rechnung der Provinzialkasse der Provinz Oberhessen für 1883/84.
Rubrik Nr. Einnahme. M. 1. Kassevorrath aus vorhergehenden Jahren 19583,30 2. Aus stände 55 5 5 13041781 3. Beiträge der Kreise. V J ͤ ͤðiüVÄ hn 687,26 5. Prazeßkosen 818,23 6. Beitrag aus der Staatskasse 21320,— 7. Strafen 277 9,— Summe der Einnahme 194059,60 Ausgabe.
14. Besoldungen„ 1250,— aid Geühr nn 3103,62 16. Botenlohn und Verkündigungskostee n 130,58 17. Für Bureaugegenstände und Geräthschaften 371,69 18. Erbauung und Unterhaltung von Kreisstraßen. 122287,17 22. Uneinbringliche Posten und Nachlässe 53,98 Summe der Ausgabe 12719704
In Gemäßheit des Art. 93 bezw. 43 der Kreis- und Provinzlalordnung wird der vorstehende Auszug zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Gleßen am 8. März 1886.
. ˙—Ä
Abschluß. M. l 194059,60
Gesammtsumme der Einnahme 5 1„ Ausggag e 127197,04 Verglichen, bleibt Rest 66862,56 welcher besteht: 5 a. in liquidirten Ausständen. 94,84 b. in baarem Vorrath. 66767,72 Gleiche Summe wie oben... 66862,56 Gießen am 8. Juni 1885. 3. De Der Rechner der Provinzialkasse für Oberhessen: 4. Da Grüneberg, und Jrlt
Revidirt, ohne daß sich für den vorstehenden Abschluß eine Aenderung ö ergeben hat. 0 2
Darmstadt am 19. Februar 1886. 1
Großherzogliche Ober-Rechnungskammer. 5
Hahn. Pusch.
Der Vorsitzende des Provinzialausschusses der Provinz Oberhessen: Dr. Boekmann.


