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1886. Donnerstag den 16. September. 109.
Oberhessischer Anzeiger.
Wird hier und in Bad-Nauheim Montag, Mittwoch z 1 17 18 5 Erscheint dreimal wöchentlich und zwar Dienstag, A Areisblatt für den Kreis Friedberg. sch ieee
Annoncen: die einspaltige Petitzeile 15 Pf., lokale Anzeigen und behördliche aus dem Kreise 11 Pf., Reclamen 30 Pf.; ein Beleg kostet 9 Pf. Annoncen von auswärtigen Einsendern(soweit Letztere nicht Jahresconto bei uns haben), welchen der Betrag nicht beigefügt ist, werden stets per Post nachgenommen.
Amtlicher Theil. Betreffend: Herbstübungen in 1886, insbesondere Abschätzung der Flurschäden. Friedberg den 14. September 1886. Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.
Die sämmtlichen bei den diesjährigen Herbstübungen im Kreise Friedberg verursachten Flurschäden werden von der für die 25. Oivision gebildeten Abschaͤtzungscommission, für welche der Großherzogliche Amtmann Dr. Wallau als Civilcommissär von Großherzoglichem Ministerium des Innern und der Justiz ernannt ist, abgeschätzt werden.
Bezüglich der von Ihnen vorzubereitenden Feststellungen verweisen wir Sie im Allgemeinen auf die Bestimmungen im Reichsgesetzblatt Nr. 26 von 1878 Seite 236 pos. 8 zu§. 14. Im Einzelnen wollen Sie Folgendes beachten: i
0 1. Sie werden die Interessenten darauf hinweisen, daß die Anmeldungen von Schäden schriftlich unter genauer grundbuch⸗ mäßiger Bezeichnung der beschaͤdigten Grundstücke erfolgen. Bei Entgegennahme der Anmeldungen ist Ihrerseits darauf zu achten, daß nicht verschiedene Personen(Eigenthümer, Pächter, Nutznießer ꝛc.) denselben Schaden unter verschiedenen Bezeichnungen(nach dem alten Flurbuch, auf Grund von Eigenthumsurkunden, Grundbuch ꝛc.) anmelden. In denjenigen Fällen, in welche nicht der Eigenthuͤmer, sondern der Pächter den Schaden anmeldet, wird vielfach das Flächenmaß nicht aus dem Grundbuch, sondern nur aus dem Pachtbrief zu ersehen sein.
2. Die erfolgten Anmeldungen wollen Sie nach dem unten abgedruckten Schema in alphabetischer Reihenfolge der Namen der Grund— besitzer und zwar so zusammenstellen, daß bei jedem Grundbesitzer in Spalte 4 und 5 sämmtliche beschädigten Grundstücke desselben getrennt, mit ihrer grundbuchmäßigen Bezeichnung genau versehen, aufgeführt werden. Ebenso sind die entsprechenden Einträge in den Spalten 3—85, sowie 6a zu vollziehen. Die Ausfüllung der Spalte 6a unterbleibt selbstverständlich, wenn die Betheiligten keine bestimmte Entschädigungsfor— derung stellen. In denjenigen Fällen, in welchen der Eintrag in Spalte 5 nicht die grundbuchsmäßige Fläche enthält, ist die Quelle(Pacht— brief 2c.) anzugeben. Dies wird insbesondere bei parzellirter Verpachtung der Fall sein.
3. Nach Fertigstellung dieses Verzeichnisses wollen Sie ein zweites anlegen, in welchem die Einträge in der Reihenfolge der Fluren und innerhalb derselben in der Reihenfolge der Grundbuchsnummern erfolgen. In Spalte 2 ist alsdann bei dem Namen des Interessenten das Ordn.⸗Nr. beizufügen, welches derselbe in der alphabetischen Aufstellung hat.
A. Die sub 3 verlangte Aufstellung kann unterbleiben, wenn nicht mehr als hundert Beschädigungen zur Anmeldung gelangt sind.
5. Alsbald nach Fertigstellung der Verzeichnisse werden Sie sich mit den Feldgeschworenen unter Zuziehung der Beschädigten an Ort und Stelle begeben und durch erstere eine vorläufige Abschätzung vornehmen lassen. Die Resultate dieser vorläufigen Abschätzung sind Ihrer— seits mit Bleistift in Spalte 6, 7, 8 und 9 einzutragen.
6. Die Beschädigten haben unmittelbar nach eingetretener Beschädigung Ihre Entscheidung darüber anzurufen, ob und inwieweit die Aberntung der beschädigten Felder einzutreten hat, und ist solche von Ihnen anzuordnen, insoweit beim Verbleiben der Früchte auf dem Felde ein höherer, als der durch die Truppen verursachte Schaden entstehen würde.
J. Die Anfertigung der Verzeichnisse muß mit der größten Genauigkeit und Präcision erfolgen und müssen dieselben bis zum 25. l. Mts. in Händen des Herrn Civilcommissärs sein. Die nöthigen Formularien sind von uns zu beziehen. 4 ö
S: Von dem Eintreffen der Abschätzungscommission, welches Ihnen noch angezeigt werden wird, sind die Interessenten zu verständigen, N und ist denselben anheim zu geben dem Geschäfte beizuwohnen. Die Kenntlichmachung der beschädigten Grundstücke mit auf Stocken befestigten Zetteln, welche die grundbuchmäßige Bezeichnung des Grundstücks enthalten, ist sehr räthlich. Von der Anmeldung des Schadens bei der Großherzoglichen Burgermeisterei befreit die Bezeichnung des Grundstücks durch solche Zettel nicht. 5 5.
9. Indem wir schließlich nochmals auf unser Ausschreiben gleichen Betreffs vom 21¼ August 1 Oberhessischer Anzeiger Nr. 99, verweisen, beauftragen wir Sie, für möglichste Verbreitung beider 1 durch öftere ortsübliche Bekanntmachung Sorge zu tragen.
Dr. Braden.
Nachweisung der Resultate der Einigung bezw. Schätzung.
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* 2 8. 4. 5. 6. Ga. Kataster 1 8 en Flächen Davon Forderun 2 5) 9 N 0 Jegenstand oder sonstige 8 2 Forde g 4 8 Stand, Name und Wohnort Gegenstand Wegeichaung Inhalt 110 8 225 2* der 8 ᷣschädi 0 N; ena! 8 W 1 des beschädigten beschädigt:: Beschädigten. ö 5 Interessenten. Entschädigung. Grundstücks. 5 Flur. Nr.(Meter. Meter.] M. Pf. ö e J ͤ T 5 7. 8. 9. ga. ö 10. 11. e 5 Summe Nähere Angabe Ei 0 it Betra 9 der Anga be, 8 itt ung J des inheits—. 7 e e 2 0 0 2 durch die Truppenübung 4 5 a nen eee des Interessenten durch eigenhändige erurs Schadens)reise. zu leistenden* durch Einigung oder au„ F g ber Verlust f W Entschädigung. zu zahlenden[Grund formlicher Ab Namenszeichnung neben den bezüglichen an Körnern, Heu, Weide, Beträge. schätzung festgestellt ist. Entschädigungsbeträgen. Bestellungskosten ꝛc. M. Pf. M. Pf. M. Pf. 1
Betreffend: Die Fortbildungsschule im Winter 1886/87. Friedberg den 14. September 1886.
Die Großherzogliche Kreisschulcommission Friedberg an sämmtliche Schulvorstände des Kreises.
Indem wir Sie auf die bestehenden Vorschriften, insbesondere§. VI. pos. 2a.—. der Verordnung vom 1 Juli! 1875 und unsere früheren Ausschreiben in der betreffenden Sache hinweisen, empfehlen wir Ihnen, die Schülerverzeichnisse alsbald und spaͤtestens bis zum 30. d. Mts. berichtlich zu unserer Einsicht einzusenden. Wann der Unterricht beginnen soll und ob Sie wegen der in andere Gemeinden über⸗ gezogenen Schüler an die betreffenden Schulvorstände Mittheilung gemacht haben, wollen Sie besonders angeben und für den Fall wesentlicher Abänderungen auch Stundenpläne in doppelter Ausfertigung mit Ihrem Berichte vorlegen. Dr. Braden.
Bekanntmachung. Aus ber 5 Straß s Kreisstraße in der Gemarkung Melbach— . die ebend deen besen uud Gefenegen wech: Martretbel veranschlagt zu 148 M., Wangenstelinlieferung(aus Rockenberger Sand oder Lungstein) e zu 120 M., Cementröhrenlieferung veranschlagt zu 24 M., Lieferung von Deckkles veranschlagt zu 490 M. sollen een S n geben werden. Voranschlag und Bedingungen liegen auf dem Bureau bes Bezltiksbauaussehers Zörb J. dahtler vom 17. ee d. 15 e ee woselbf auch dle Offerten bis zum 21. d. Mets, Vormittags 11 Uhr einzureschen sind. 0 eon erteh ee N Friedberg. Friedberg den 14. September 1886. r. Bro 5


