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f 1886. Jamstag den 16. Zanuar.
Oberhessiscer Anzeiger.
Wird hier und in Bad⸗Nauheim Montag, Mittwoch und Freitag Abend ausgegeben.
Erscheint dreimal wöchentlich und zwar Dienstag, Donnerstag und Samstag.
Kreisblatt für den Kreis Friedberg.
Die einspaltige Petitzeile wird bei Annoncen mit 11 Pf. berechnet, bei größerem Tabellen- oder Ziffersatz mit 14 Pf., bei Reclamen mit 22 Pf.; ein Beleg kostet 9 Pf. Annoncen von auswärtigen Einsendern(soweit Letztere nicht Jahresconto bei uns haben), welchen der Betrag nicht beigefügt ist, werden stets per Post nachgenommen.
Amtlicher Theil.
Großherzogliches Ministerium des Innern und der Justiz hat auf Nachsuchen des Pferdemarktvereins zu Darmstadt genehmigt, daß im Frühjahre und Herbste dieses Jahres je ein Fohlen⸗ und Pferdemarkt zu Darmstadt abgehalten wird und mit diesen beiden Märkten Verloosungen von Fohlen und Pferden, dann von Pferde⸗ geschirren, lendwirthschaftlichen Geräthschaften, sowie sonstigen Gegenständen, nach dem vorgelegten Verloosungsplane verbunden werden. Diesem Plane gemäß sind bei eder der zwei Verloosungen höchstens 20,000 Loose— das Loos zu 2 M.— auszugeben und wenigstens 65% der Brutto⸗Einnahmen zum Ankauf von Gewinngegen⸗ fänden zu verwenden. Zugleich ist der Vertrieb der fraglichen Loose für den Umfang des Großherzogthums gestattet. 5
Großherzogliches Ministerium des Innern und der Justiz hat der deutschen Versicherungsgesellschaft gegen Frost⸗, Hagel und Rostschaden zu Schöneberg bei Berlin die nachgesuchte Erlaubniß zum Geschäftsbetrieb im Großherzogthum Hessen auf Grund der vorgelegten Statuten auf Widerruf ertheilt, nachdem sich die Gesell⸗ schaft den nach bezeichneten Bedingungen unterworfen hat: 1. Daß die Gesellschaft von jeder Veränderung der bet der Zulassung gültigen Statuten bei Verlust der Con⸗ tession dem Großherzoglichen Ministerium des Innern und der Justiz alsbald Anzeige macht, auch sich verpflichtet, über ihre Geschäftsverhältnisse jede in Bezug auf die Interessen des Großherzogtbums verlangt werdende Auskunft zu geben. 2. Daß die Gesellschaft sich verpflichtet, einen Hauptagenten für das Großherzogthum Hessen, welcher in diesem Staate seinen Wohnsiß hat, zu bestellen und dem Großherzoglichen Ministeritum des Innern und der Justiz namhaft zu machen, durch diesen, sowie die übrigen Agenten ordnungsmäßige Bücher und Akten führen und solche den betreffenden höheren Polizeibehörden auf deren Verlangen jederzeit zur Einsicht vorlegen zu lassen. 3. Daß die Gesellschaft in allen auf das Versicherungsgeschäft bezüglichen Rechtsstreltigketten zwischen der Gesellschaft und Versicherten aus dem Großherzogthum Hessen als Klägerin und Beklagte vor den Großherzoglichen Gerichten Recht nimmt und zwar, sofern die Gesellschaft als Beklagte erscheint, je nach der Wahl des Ver⸗ cherten entweder bei dem Gerichtsstand ihres Generalagenten für das Großherzozthum oder des Agenten, welcher die Versicherung vermittelt hat. Diese Verpflichtung bat die Gesellschaft in jeder für einen Versicherten aus dem Großberzogthum auszustellenden Versicherungspolice ausdrücklich auszusprechen. 4. Daß die Gesellschaft die Verpflichtung übernimmt, die Namen der Personen, welche sie zur Besorgung von Geschäften für die Anstalt im Großherzogthum Hessen beauftragt, sowie jede Veränderung, welche in diesen Aufträgen eintritt, ins besondere auch das Erlöschen derselben, binnen 14 Tagen in der Darmstädter Zeitung bekannt zu machen, sowie auch alle wichtigeren Bekanntmachungen, insbesondere den jährlichen Rechnungsabschluß in diese Zeitung einzurücken, und zwar den letzteren so vollständig, daß derselbe jedenfalls aus einer Vermögensübersicht(Verzeichniß der Aetiva und Passiva in der herkömmlichen Form(Generalbilanz) und einer Uebersicht über Einnahmen und Ausgaben der Gesellschaft während des letzten Jahres nach den üblichen Hauptrubriken(Oewinn- und Verlust-Conto), sowie einer summarischen Darstellung der im verflossenen Jahr im Großherzog⸗ tbum betriebenen Geschäfte besteht. 5. Daß die Gesellschaft ferner sich verpflichtet, jährlich den Verwaltungs bericht, den Rechnungsabschluß und die Generalbilanz der
Papiere alsbald Bericht erstatten.
Betreffend: Führung der Reerutirungs⸗Stammrollen. Der Civil-Vorsitzende der Großherzoglichen Ersatz-Commission Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises und das Großherzogliche Polizei-Commissariat Wickstadt. Bei Aufstellung der Stammrollen wollen Sie darauf achten, daß Personen, welche die deutsche Reichs- und Staatsangehörigkeit nicht
besitzen, von der Aufnahme in die Stammrollen ausgeschlossen werden. In zweifelhaften Faͤllen wollen Sie mir unter Vorlage der betreffenden
Gesellschaft, sowie eine Uebersicht ihres Geschäftsbetriebs im Großherzogthum Hessen an das Großherzogliche Ministertum des Innern und der Justiz einzusenden.
Friedberg den 14. Januar 1886.
Dr. Braden.
4 Deutsches Reich. Darmstadt. Die Accessisten: Korell von Alsfeld, Reh von Darmstadt, Scriba von Fried— berg, v. Löhr von Darmstadt, Ur. Schmidt von Groß-Gerau, Dr. Jourdan von Mainz, Dr. Zimmer⸗ mann von Lollar, Dr. Walther von Ober-Jugel⸗ beim, Dr. Rossi von Mainz, Stenner von Drais, Dr. Filzinger von Dieburg wurden zu Gerichts- assessoren und die Accessisten: Jaup von Darm⸗ stadt, Nömheld von Dieburg und Dr. Steeg von Wachenheim zu Regie rungsassessoren ernannt. Von denselben sind die Gerichtsassessoren Reh, Schmidt und Jourdan inzwischen zur Rechtsan— waltschaft zugelassen worden.
— Der Schulrath Dr. Wagner in Darmstadt
wurde auf Nachsuchen in den Ruhestand versetzt.
Berlin, 13. Januar. Im Reichstag erklärte sich heute bei Berathung der Zuckersteuervorlage Abg. Härle egen eine Erhöͤhunz der Rübensteuer. Wolle man eine Vbritarstener nicht einführen, so müsse wenigstens eine berabsetzung der Steuer und Aufhebung der Export⸗ bergütung eintreten. Graf Hacke ist mit dem Prlneip der Rohmaterlalsteuer einverstanden, glaubt aber nicht, daß das Gesetz den gewünschten Erfolg erzielen werde. Redner befürwortet die Steuerfreihelt für aus vergütungs⸗ fähigem inländischen Zucker hergestellte Fabrikate, sowle ne Einführung elner Melassesteuer. Heine ist gegen elne Fabrikatsteuer sowie gegen Erhöhung der Zuckersteuer, wenso Nohland. Staatssecretär Burchard welst ver⸗ schiedene gegen die Reglerung erhobene Beschuldigungen vegen Verzögerung der Zuckersteuer Vorlage zurück und 3 sich gegen die Vesteuerung der Melasse aus. Die Porlage wird hierauf einer Commission von 28 Mlit⸗ liedern überwlesen. Der Reichstag erklaͤrte die Wahl
ottburgsen's entgegen dem Commissions Antrag für ungültig.— 14. Jan. Berathung des Antrags Aus feld, betreffend den Petroleumfaßzoll. Abg. Broemel befürwortet den Antrag und weist auf die Ungerechtigkeit des bisherigen Verzollungs verfahrens hin. Petroleum ohne Faß dürfe nicht anders als solches mit Faß be— handelt werden. Der Reichstag überwies die Anträge Aus feld, den Petroleumfaßzoll und die Zulassung des Kechtsweges in Zollstreitigkelten betreffend, elner vler— zehngliedrigen Commission.
— 14. Jan. Der Bundes rath überwies die Branntweinmonopolvorlage an die Ausschüsse für Zoll, Steuer, Handel, Verkehr und Justizwesen. — Das Material der in den letzten Mo— naten angestellten Untersuchung in Betreff der
Sonntagsarbeit wird augenblicklich, wie wir erfahren, im Reichsamt des Junern gesichtet und bearbeitet.
— Gegenüber Newvorker sensationellen Nach richten, wonach Deutschland von Samoa Besitz ergriffen hatte, ist zu bemerken, daß Graf Hatz feld bei Lord Salisbury befriedigende Erklaͤr— ungen abgab. habe ohne Wissen und Willen der deutschen Regierung gehandelt. Die letztere beabsichtige, an dem Vertrage festzuhalten, demzufolge Deutsch— land, England und die Vereinigten Staaten die Unabhängigkeit der Samoa-Inseln respectiren wollen. New⸗Porker Telegramme melden, die Regierung der Vereinigten Staaten sei noch ohne Information über die Vorgange auf Samoa. Der hiesige Generalagent Neu-Seelands em— pfing von seiner Regierung am Sonnabend ein Telegramm mit der Meldung, daß die Deutschen den König von Samoa aus Muliunu vertrieben und die Municialflagge heruntergezogen haͤtten.
— 14. Jan. Bei der heutigen Landtags— eröffnung waren die Mitglieder beider Kammern sehr zahlreich vertreten. Der König verlas den Eingang der Thronrede und gab dieselbe dem Kanzler, welcher den geschäftlichen Theil vor— trug. Der König empfing dieselbe sodann vom Fürsten Bismarck zurück und verlas den Schluß. Fürst Bismarck erklärte dann den Landtag für eröffnet. Im Herrenhause gedachte der Herzog von Ratibor des Regierungs-Jubiläums des Koͤnigs, dessen Fürsorge Preußen seine Stärke und seinen Ruhm, und Deutschland seine Einigung verdanke. Per Acclamation wurde das bisherige Präsidium wledergewaͤhlt, ebenso die Schriftführer.
München, 13. Jan. Die Kammer berieth die Petition der Volkspartei, die bayerische Re— gierung möge beim Bundesrathe für die Ge— währung von Diäten an die Reichstagsabgeord neten eintreten. Die Gewährung von Diäten wurde von den Klerikalen und Liberalen befür wortet. Minister Feilitzsch erklärte, die Re—
gierung verharre auf dem Standpunkt sorg
Der Befehlshaber des„Albatroß““
fältiger Erwägung bei dem Herantreten dieser
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[Frage an den Bundesrath. Die Petition wurde angenommen. Dagegen waren die Conservativen und sieben Nationalliberale, darunter Schauß und Fischer.
— Das Ministerium hat eine Vorstellung betreffs der Kabinetskasse an Koͤnig Ludwig ge— richtet. Die„M. N.“ dementiren die Beauf⸗ tragung des Freiherrn von Franckenstein zur Neubildung eines Kabinets, indem sie hinzu— fügen, die Stellung des gegenwartigen Mini⸗ steriums sei weder erschuͤttert, noch beabsichtige dasselbe seine Demission zu nehmen.
Ausland.
Dänemark. Kopenhagen, 13. Januar. Folkething. Präsident Berg legte heute in Folge der Bestätigung des gegen ihn ergangenen Straf— urtheils das Amt als Präsident nieder und wurde bei der Neuwahl wiedergewählt.
— Die dänische Regierung beabsichtigt, den Kohlenzoll aufzuheben, dagegen für Mais und Gerste ungemahlen 75 Oere, gemahlen 2 Kronen für 100 Pfund einzuführen. Das Gesetz soll am 1. April 1886 in Kraft treten und bis 1. April 1890 dauern.
Belgien. Brüssel. Der Gemeinderath beschloß, eine Petition an die Repräsentanten— kammer zu richten, welche sich gegen die Vor⸗ lage betreffend die Einführung von Viehzoͤllen ausspricht.
— Die Rechte der Kammer und des Senats haben die Unnahme des Eingangs Zolles auf Vieh beschlossen.
Frankreich. Paris, 12. Jan. Die Er⸗ öffnung der parlamentarischen Session hat heute stattgefunden.
— 14. Jan. Grevy unterzeichnete heute ein Decret, alle Diejenigen begnadigend, welche seit 1870 wegen politischer Verbrechen und Vergehen verurtheilt, gegenwartig noch eine Strafe ver— büßen, und einer Anzahl Anderer, die nach dem gemeinen Strafrecht zu Strafen verurtheilt, wurden Strafermäßigungen bewilligt.


