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5 rhessischer Anzeiger.
Dannerstag den 15. April.
Mgasse. Wird hier und in Bad⸗Nauheim Montag, Mittwoch 7 5 ee Erscheint dreimal wöchentlich und zwar Dienstag, 1 eee Kreisblatt für den Kreis Friedberg. Demiepge und Sunfeig 8 Tm Die einspaltige Petitzeile wird bei Annoncen mit 11 Pf. berechnet, bei größerem Tabellen- oder Ziffersatz mit 14 Pf., bei Recelamen mit 22 Pf.; ein Beleg kostet 9 Pf. f en Annoncen von auswärtigen Einsendern(soweit Letztere nicht Jahresconto bei uns haben), welchen der Betrag nicht beigefügt ist, werden stets per Post nachgenommen. edriel—— n——
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Amtlicher Theil.
Die W istags⸗ l insb itens Fri a f j Betreffend e Übgeordneten für den Kreis Friedberg, insbesondere Seitens der Friedberg den 12. April 1886.
Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.
1 3 1 4 N 2 N 3 2 5 2. 1 7 8* 5 b Roh Wir erinnern die Saͤumigen an sofortige Erledigung unserer Verfügung obigen Betreffs vom 21. Januar l. J., Kreisblatt Nr. 10, lte und erwarten Bericht bis zum 20. l. Mts. unfehlbar bei Ordnungsstrafe. Dr. Braden. Niesen
Betreffend: Die Wahlen zu den Kreistagen, insbesondere durch Bevollmächtigte der Gemeindevorstände im
Kreise Friedberg. Friedberg den 12. April 1886.
Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien Friedberg, Butzbach, Kirch-Goͤns, Pohl-Göus, Ostheim, Vilbel, Dortelweil, Massenheim, Assenheim, Nieder ⸗Wöllstadt, Ilbenstadt, Bönstadt, Okarben, Ober-Rosbach, Ockstadt, Ober-Wöͤllstadt, Bruchenbrücken, Nieder-Rosbach, Reichelsheim, Wölfersheim, Dorheim, Soͤdel, Melbach, Beienheim, Weckesheim, Heldenbergen, Büdesheim, Rendel, Kaichen, Burg-Gräfenrode, Ober-Erlenbach, 2 Harheim, Nieder-Erlenbach, Nieder-Eschbach, Ober-Eschbach und Petterweil Nachdem innerhalb der gesetzlichen, vierwöchigen Frist Anträge auf Berichtigung des in Nr. 10 des Kreisblattes von 1886 bekannt
un debe. gegebenen Verzeichnisses derjenigen Wahlbezirke, in welchen in diesem Jahre Ergänzungswahl stattzufinden hat, und der von den einzelnen bange Wahlbezirken resp. Gemeinden zu wählenden Bevollmächtigten nicht vorgebracht worden sind, beauftragen wir Sie nunmehr, die Bevollmächtigten
nach Maßgabe der in Nr. 10 des Kreisblattes veröffentlichten Einwohnerzahl und der daselbst angegebenen Anzahl der Bevollmächtigten aus 16 der Mitte des Ortsvorstandes bezeichnen lassen zu wollen und das erwachsende Protokoll— welches genau nach dem in Nr. 144 Ee des Kreisblattes von 1874 mitgetheilten Formular aufzunehmen ist— uns unfehlbar bis zum 30. l. Mts. einzusenden.
Wir machen Sie hierbei noch darauf aufmerksam, daß Mitglieder des Gemeindevorstandes, welche als Höͤchstbesteuerte an der Wahl von Mitgliedern des Kreistags Theil zu nehmen berufen sind, nicht als Bevollmächtigte der Gemeindevorstände gewählt werden, bezw. als solche nicht an der Wahl von Kreistagsabgeordneten durch die Bevollmächtigten der Gemeindevorstände Theil nehmen können.
Dr. Braden. Bekanntmachung. Betreffend: Die Errichtung einer Depot⸗Magazinverwaltung in Butzbach.
Zufolge Anordnung des Königlichen Kriegsministeriums vom 8. d. Mts. wird in Butzbach mit dem 1. Mai d. J. eine fiskalische Depot⸗Magazinverwaltung errichtet. Dieser Verwaltung liegt zunächst die Pflicht ob, die in der genannten Garnison stehenden 2 Escadrons, Dragoner⸗Regiments Nr. 24, mit Fourage zu verpflegen und wird dieselbe den bezüglichen Bedarf an Hafer, Heu und Stroh freihändig gegen sofortige Baarzahlung— moͤglichst direct von Producenten— ankaufen, was andurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird.
Friedberg den 12. April 1886. Großherzogliches Kreisamt Friedberg.
Dr. Braden.
Bekanntmachung, die Eröffnung der Fohlenweide des landwirthschaftlichen Bezirksvereins des Kreises Dieburg betreffend.
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Nachdem als Eröffnungstermin für die Fohlenweide Samflag der 15. Mai l. J., f 3. Zwischen den Besitzern der zur Weide getriebenen Fohlen wird eine Ver⸗ 1 186 Vormittags 9 Uhr, festgesetzt worden ist, werden die Großherzoglichen Bürger- sicherung auf Gegenseitigkett hinsichtlich dieser Thiere gegründet. Die Fohlen werden 8 meistereien ersucht, dies in ihren Gemeinden auf ortsübliche Weise bekannt machen zu diesem Zwecke bei der Aufnahme durch Sachverständige abgeschätzt und eintreten⸗ zu lassen, die Anmeldungen entgegen zu nehmen und baldmöglichst an das Groß- den Falls drei Vierthetle des so ermittelten Werthes dem Besitzer vergütet. Die herzogliche Kreisamt Dieburg zu befördern auf die Fohlen entfallenden Versicherungs beiträge(Prämien) haben die Fohlen— Die Besitzer von Fohlen, welche von der Weide Gebrauch zu machen beab- besitzer der Anstalt zu ersetzen. sichtigen, wollen sich bei den Bürgermeistereien melden unter Angabe der Anzahl, 4. Für Weide und Pflege, einschließlich ärztlicher Behandlung der Thiere in Geschlecht, Alter, Farbe und Abzeichen der aufzutrelbenden Fohlen. Krankheitsfällen, ist von dem Besitzer für jedes Fohlen bei dem Auftrieb für das Die Anmeldungen sind bindend. Im Falle mehr Fohlen zur Anmeld-[ Weidejahr 1886 zu vergüten: a. von den Angehörigen des Kreises Dieburg und i ung kommen, als die Weide zu fassen vermaßz, entschetdet der Zeitpunkt der An— des Sparkassebezirks Seligenstadt 25 M. b. von den übrigen 30 M. 5 meldung für die Priorität der Aufnahme. Mitglieder des landwirthschaftlichen 5. Jedes Fohlen erhalt pro Tag mindestens 3 Pfund Hafer und 5 Pfund Bezirksvereins Dieburg sind in erster Linie zu berücksichtigen. Heu als Fütterung außer der Weide. Es ist den Fohlenbesitzern gestattet, die für 1 Es können aufgetrieben werden: Hengstfohlen im Alter von 1—2 Jahren,[ die Weideperiode erforderliche Quantität Hafer in Natur zu liefern; im andern 1 Wallach⸗ und Stutenfohlen im Alter von 1—3 Jahren. Falle wird dieselbe durch das Curatorium beschafft und werden dem Foblenbesitzer Fohlen unter 1 Jahre sinden nur dann Aufnahme, wenn das Mutterthler mit[die Kosten angerechnet.— Ob die eine oder andere Verpflegungsweise gewuͤnscht 5 zur Weide gebracht wird. wird ist bei der Anmeldung der Fohlen zu erklaren. Die Kosten fur Futtermittel Für Hengstfohlen ist eine besondere Abtheilung des Weideplatzes hergerichtet[und etwaige Versicherungsbeiträge werden angefordert werden. und kann auch das Schneiden der Hengste auf der Weide durch den Anstaltsarzt 6. Die zur Weide gebrachten Fohlen werden, sowett dies nicht der Fall, in vorgenommen werden, jedoch auf Kosten und Gefahr der Eigenthümer— der Anstalt mit neuen Halftern versehen; den Preis dafür hat der Eigenthümer zu . Die Bedingungen für die Benutzung der Weide sind im Wesentlichen folgende:[vergüten. Ketten werden auf Kosten der Anstalt selbst gellefert. 1. Mit dem Auftrieb der Fohlen ist ein Zeugniß der Bürgermeisterei beizu 7. Die Weide endet mit dem 2. Oktober l. J. bringen, daß an dem letzten Standorte der Fohlen keine ansteckende Krankheit unter Gleichzeitig machen wir darauf aufmerksam, daß Pensions⸗ 9 den Pferden geherrscht hat. und Marodepferde unter den besonders festzusezenden Bedingungen 2 2. Der Gesundheitszustand der Fohlen wird beim Auftrieb durch einen Thier stets in der Anstalt Aufnahme finden. * arzt untersucht und auf Grund des Befundes entweder die Aufnahme gutgeheißen Dieburg im April 1886. Das Curatorium der Fohlenweide. oder verweigert. Heß.
Deutsches Reich.
Darmstadt. Das Regierungsblatt, Beilage Nr. 7, enthält:
1. Bekanntmachung, die Errichtung eines Famillen— fideikommisses aus dem früher Dalberg'schen Gute bei Herrnsheim durch den Geheimen Kommerzienrath C. W. Heyl zu Worms betr.
e,, VI. Uebersicht der fur 1886 genehmigten Umlagen der israel. Religlonsgemeinden des Kr. Alzey, der Umlagen in den polit. Gemeinden des Kr. Dieburg, der Umlagen der israel. Neliglons gemeinden des Kr. Erbach, Bekanntmachung, den Steuer— ausschlag zur Bezahlung des Gehalts des Rabbinen zu Offenbach betreffend, und Uebersicht der Umlagen der isrgelitischen Rellglonsgemelnden des Kr. Oppenheim,
VII. Ordensverleihungen.
VIII. Namens veränderungen.
IX. Abwesenheitserklärung.
X. Konkurrenzeröffnungen. Erledigt sind: Eine Lehrer— stelle zu Mainz, Anfangsgehalt 1800 M. Eine Lehrer stelle zu Dreieichenhain, Geh. 900 M. Dem Fuͤrsten zu Isenburg Birstein steht das Präsentatfonsrecht zu. Eine Lehrerstelle zu Bingenheim, Geh. 900 M. Die Lehrerstelle zu Kirch ⸗Beerfurth, Geh. 900 M. Dem Grafen zu Erbach- Erbach steht das Präsentatlonsrecht zu. Eine Lehrerstelle zu Steinbach, Geh. 900 M. Dem Grasen zu Erbach Fürstenau steht das Präsentatlonsrecht zu. Eine Lehrerstelle zu Dorn Dürkheim, Geh. 900 M. Die Lehrerstelle zu Zeilbach, Geh. 900 M. Zwei Lehrer stellen zu Mombach, Geh, 1000— 1500 M. Die Lehrer stelle zu Neckar-Stelnach, Geh. 900 M. Die Lehrerstelle zu Schimsheim, Geh, 900 M.
— 13. April. Prinz Alexander reiste heute Abend in Begleitung seines persönlichen Ad— jutanten nach Wien. g
— Der Abgeordnete v. Rabenau hat einen Antrag bei der zweiten Kammer eingebracht, „die Stände wollen die Regierung ermächtigen, fär jedes Jahr der Finanzperiode einen weiteren jährlichen Zuschuß zunaͤchst von 1000 M. zur Uònnterhaltung der Arbeiter-Kolonte Neu Ulrich— stein an den Verein zur Beschaͤftigung Arbeits- loser auszahlen zu lassen.“
— Dem Geheimen Staatsrath Dr. Knorr istt gestattet worden, von dem seiner Familie *
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