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1886. 4 69.

Oberhessischer Anzeiger.

Wird hier und in Bad⸗Nauheim Montag, Mittwoch und Freitag Abend ausgegeben.

Famstag den 12. Zuni

Erscheint dreimal wöchentlich und zwar Dienstag,

Areisblatt für den Kreis Friedberg. Anne fta ond San

Annoncen: die einspaltige Petitzeile 15 Pf., lokale Anzeigen und behördliche aus dem Kreise 11 Pf., Reclamen 30 Pf.; ein Beleg kostet 9 Pf. Annoncen von auswärtigen Einsendern(soweit Letztere nicht Jahresconto bei uns haben), welchen der Betrag nicht beigefügt ist, werden stets per Post nachgenommen.

Amtlicher Theil. Betreffend: eee Unfallversicherungsgesetzes, hier e der gewerbsmäßigen Fuhr Friedberg den 9. Juni 1886. Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises. Diejenigen von Ihnen, welche unseren Verfügungen rubricirten Betreffs im Kreisblatt Nr. 41 und 62 bis jetzt noch nicht nachgekommen sind, erinnern wir an Erledigung binnen 24 Stunden bei Meidung von Strasverfügungen. Dr. Braden.

Betreffend: Die Unterhaltung der Kreisstraßen, hier Beschädigungen des Straßenkörpers. Friedberg den 9. Juni 1886.

Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.

Da mehrfach die Wahrnehmung gemacht wurde, daß in den Orten und in nächster Nähe der Orte die meisten Beschädigungen an den Straßenkörpern und Verbringungen der Materialien durch Werfen mit angefahrenen und zerschlagenen Steinen ꝛc. vorkommen, was auch durch die Aufsicht der Straßenwärter, denen eine Strecke von 5 bis 6 Kilometer zu begehen obliegt, nicht ganz verhindert werden kann, so laden wir Sie ein, Ihr Polizeipersonal zu reger Aufmerksamkeit auf derartige Vorkommnisse anzuhalten und zu beauftragen, die Thäter unnachsichtlich zur Anzeige zu bringen. Dr. Braden. Betreffend: Die Unterhaltung der Kreisstraßen, hier Beschädigungen des Straßenkörpers. Friedberg den 9. Juni 1886.

Die Großherzogliche Kreisschulcommission Friedberg an die Schulvorstände des Kreises.

Unter Hinweis auf das in rubricirtem Betreffe an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises gerichtete Ausschreiben bemerken wir, daß die gerügten Beschädigungen vornehmlich durch schulpflichtige Kinder verübt werden, welche mit den Steinen nach den Früchten der den Straßen zunächst stehenden Obstbäume werfen. Sie wollen deßhalb in den Schulen durch eingehende Verwarnung auf die Vermeidung

dieses Unfugs hinwirken und die Ihnen zur Kenntniß gelangenden Zuwiderhandlungen auf das Strengste disciplinär bestrafen lassen. 9 3 ö 9 0 ad 8 Dr. Braden.

Betreffend: Das Ober⸗Ersatzgeschäft pro 1886. Friedberg den 9. Juni 1886 Der Civil-Vorsitzende der Großherzoglichen Ersatz-Commission Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises und das Großherzogliche Polizei-Commissariat Wickstadt.

Das diesjährige Ober-Ersatzgeschäft für den Kreis Friedberg findet Unter Hinweis auf die nachstehend abgedruckten Bestimmungen nach dem untenstehenden Reiseplan am 30. Juni, 1. und 2. Juli l. J.[der Wehrordnung wollen Sie die betreffenden Militärpflichtigen be in dem Rathhaussaale zu Friedberg statt. Hierbei haben zu erscheinen: deuten, daß sie es sich selbst zuzuschreiben haben, wenn sie wegen unter

1. die von den Truppen-(Marine-) Theilen abgewiesenen Ein- lassenen oder nicht rechtzeitigen Erscheinens in eine der in diesen Be

jährig⸗Freiwilligen; stimmungen bemerkten Strafen genommen werden, sowie dieselben weiter

2. die von Großherzoglicher Ersatz Commission zur Ersatz Reserve darauf aufmerksam machen, daß diejenigen unter ihnen, welche der

J. Klasse in Vorschlag gebrachten, sowie Beorderung zum Ober-Ersatzgeschäft keine Folge leisten, sich sofortige

3. die von derselben als tauglich erkannten Militäxpflichtigen. zwangsweise Vorführung zu gewärtigen haben. Sie selbst haben sich

4. Ferner sämmtliche, von fremden Ersatz-Commissionen ge- an den genannten Tagen, sofern an denselben Militärpflichtige aus musterten, inzwischen in den diesseitigen Kreis verzogenen[Ihren Gemeinden zu erscheinen haben, pünktlich einzufinden.

Militärpflichtigen. 25 Die der Großherzoglichen Ober-Ersatzeommission vorzulegenden

Die Ihnen unter Couvert zugehenden Ladungen wollen Sie den[Reclamationen werden, unmittelbar nach der ärztlichen Untersuchung der Militärpflichtigen sofort zustellen lassen und dafür sorgen, daß die-[Reclamirten in der Neihenfolge der betreffenden Liste verhandelt. Eltern

selben reinlich und da die Reihenfolge noch nicht bekannt oder Geschister von Militärpflichtigen, welche bei Beurtheilung der sämmtlich präeis zu der in der Ladung angegebenen Stunde J Reclamationen irgendwie in Frage kommen, wollen Sie auf den Tag, erscheinen. an welchem der betreffende Militärpflichtige zur Vorstellung kommt,

Vormittags präcis zu der Stunde, auf welche der Militärpflichtige ge

laden ist, auf das Rathhaus dahier vorladen und dieselben zugleich auf

die Nachtheile, welche ihr Nichterscheinen im Gefolge hat, hinweisen. Dr. Braden.

Sollten Militärpflichtige, welche der Großherzoglichen Ober Ersatzcommission vorzustellen sind, bis dahin in einen anderen Ausheb⸗ ungsbezirk verziehen, so ist hiervon nach§. 45, pos. 13 der Ersatz⸗ Ordnung alsbald Anzeige hierher zu machen.

Deutsche Wehrordnung.

. 24. 7) Milltärpflichtige, welche in den Terminen vor den Ersatzbehörden deßhalb von den Ober Ersatzeommissionen die Vortheile der Loosung entzogen worden nicht puͤnktlich erschelnen, sind, sofern sie nicht dadurch zugleich eine härtere Strafe find. R. M. G.§. 33. Stehen solchen Militärpflichtigen gesetzliche Ansprüche auf verwirkt haben, mit Geldstrafe bis zu 30 Mark oder Haft bls zu 3 Tagen zu be⸗ Zurückstellung oder Befrelung von der Aushebung zur Seite, so können sie von den strafen. Außerdem können ihnen von den Ersatzbehörden die Vortheile der Loosung J verstärkten Ober Ersatzeommissionen dieser Verzünstigungen nur dann als verlustig (§. 65) entzogen werden. Ist diese Versäumniß in böslicher Absicht oder wieder- erklärt werden, wenn ihre Versäumnssse in böslicher Absicht oder wiederholt erfolgt holt erfolgt, so können sie als unsichere Dienstpflichtige(§. 65, 3) behandelt werden. find. Unter gleicher Voraussetzung können solche Milttärpflichtige von den Ersatzbe⸗ Ist die Versäumniß durch Umstände herbeigeführt, deren Beseitigung nicht in dem hörden als unsichere Dienstpflichtige sofort zur Einstellung gebracht und durch die Land⸗ Willen der Gestellungspflichtigen lag, so treten die vorerwähnten Folgen nicht ein. wehr-Bezirks Commandeuxe dem nächsten Infanterte⸗Truppentheil oder Marlnethetl R. M. G. 6. 33. N überwiesen werden.(§. 67, 3). R. M. G. 8. 30 4b und 7. Ist die Versäumulß durch

§. 65. 3) Vorweg Einzustellende sind solche Militärpflichtige, welche in einem[Umstände herbeigeführt, deren Beseitigung nicht in dem Willen des betreffenden Milktär⸗ von den Ersatzbehörden abzuhaltenden Termine nicht pünktlich erschtenen und denen pflichtigen lag, so treten die vorerwähnten Folgen nicht ein. R. M. G. F. 38.

Reiseplan für das Aus hebungsgeschäft der 49. Infanterie-Brigade(1. Großherzoglich Hessischen) pro 1886.

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Datum. Wochentag Ort Reisetour und Angabe der Dienstverrichtunge 9 15 4 50; yhtungen. 9 1 7 und Beginn des Geschäfts. des Geschäfts. g 5 f onat. 10 c. ꝛc. Juni 30. Mittwoch, Uhr Morgens, Friedberg Liste Bb, Ca be, D. Beilagen[3, Felddienstunfähige, Invaliden. Jul! 1 Donnerstag, Uhr Morgens, Friedberg Aiste E. Juli 2.] Freitag, Uhr Morgens, Friedberg Liste E. Reise nach Lich.

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