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Oberhessischer

1886.

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Dienstag den 12. Januar.

Anzeiger.

Wird hier und in Bad⸗Nauheim Montag, Mittwoch und Freitag Abend ausgegeben.

Kreisblatt für den Kreis Friedberg. Erscheint dreimal wöchentlich und zwar Dienstag,

Donnerstag und Samstag.

Die einspaltige Petitzeile wird bei Annoncen mit 11 Pf. berechnet, bei größerem Tabellen- oder Ziffersatz mit 14 Pf., bei Reclamen mit 22 Pf.; Annoncen von auswärtigen Einsendern(soweit Letztere nicht Jahresconto bei uns haben), welchen der Betrag nicht beigefügt ist, werden stets per Post nachgenommen.

ein Beleg kostet 9 Pf.

Betreffend: Die Verbringung von Kranken in das Hospital zu Friedberg.

Amtlicher Theil. Friedberg den 8. Januar 1886.

Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.

Es ist wiederholt vorgekommen, daß von Ihnen erkrankte Mitglieder von Bezirkskrankenkassen dem Hospital in Friedberg überwiesen

wurden, ohne daß deren Personal und Unterstützungswohnsitz-Verhältnisse durch die vorgeschriebene Vernehmung festgestellt waren. nachträglich oft unmoglich ist und hierdurch die

3 Da dies größten Unzuträglichkeiten entstehen, weisen wir Sie an, in jedem Falle die vorgeschriebene ein

gehende Vernehmung vorzunehmen und das erwachsende Protokoll der Verwaltung des Hospitals bei der Aufnahme des Kranken behändigen zu lassen; zugleich ist eine Bescheinigung beizufügen, welche die genaue Bezeichnung der Krankenkasse enthält, der der Aufzunehmende angehört.

Betreffend: Aufnahme einer Armenstatistik für das Jahr 1885.

Dr. Braden.

Friedberg den 9. Januar 1886.

Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.

Unter Verweisung auf unser Ausschreiben vom 24. September 1884 erinnern wir Sie an die Einsendung der ausgefüllten Zählkarten, der Verzeichnisse der unterstützten Personen, der Uebersichten den zu Zwecken der öffentlichen Armenpflege gemachten Ausgaben, Einzahlungen und Erstattungen sowie der Verzeichnisse der Seitens der Ortsarmenverbände erhobenen Klagen bis spätestens 15. Januar l. J. g

Dr. Braden.

Dienstnachrichten aus dem Kreise Friedberg.

Wilhelm Koͤtter von Wohnbach wurde als zweiter Fleischbeschauer dieser Gemeinde ernannt und verpflichtet.

Das Großherzogliche Amtsgericht Friedberg an die Standesbeamten des Bezirks Friedberg.

Wir erwarten, unter Hinweis auf Art. 9 der Verordnung vom 3. November 1875, die Einsendung der rückständigen Nebenregister

pro 1885 Friedberg am 9. Januar 1886.

spätestens bis zum 14. l. Mts., andernfalls sofort Ordnungsstrafen erkannt werden.

Weber.

Herzberger.

Steckbrief.

Hühn, Katharine, Tochter des Adam Hühn zu Kaichen, 19 Jahre alt, Dienstmagd, ist auf Grund Haftbefehls wegen Diebstahls zu

verhaften und Großherzoglichem Amtsgericht Vilbel vorzuführen.

Friedberg den 6. Januar 1886.

Der Großherzogliche Amtsanwalt. Wagner.

Deutsches Reich.

Darmstadt. Der Dammwärter Koch zu Offenbach und der Bau-Aufseher Busch zu Pfeddersheim wurden in den Ruhestand versetzt.

Berlin, 8. Jan. Der Reichstag genehmigte heute debattelos in dritter Lesung den Gesetzent wurf, betreffend die Controle des Reichshaus halts, sowie des Landeshaushalts für Elsaß Lothringen pro 1885/86, erledigte einige Wahl prüfungen und genehmigte nach unerheblicher Debatte in zweiter Lesung den Eisenbahnetat.

9. Jan. Bei Berathung der Nord-Ostsee Canal⸗Vorlage gibt Broemel nur zu, daß der Canal Vortheile für die Marine habe,

er äußert im Uebrigen betreffs der Vortheile für Handelsschiffe, des finanziellen Erträgnisses der Canalabgaben, sowie bezüglich der Nutzbar keit des Canals zur Winterzeit eine Reihe von Bedenken. Eine gründliche Prüfung der Vor lage sei deshalb unabweislich.

8. Jan. Der Gesetzentwurf, betr. das Branntweinmonopol, ist heute seitens Preußens beim Bundesrath eingebracht worden. Die Her stellung rohen Branntweins bleibt der privaten Gewerbethaͤtigkeit überlassen. Das Reich bezieht allen inländischen rohen Branntwein, sowie die Branntweine aus dem Auslande, bewirkt die Reinigung und weitere Verarbeitung zu alkoho lischen Getränken, sowie den weiteren Verkauf von Branntweinen aller Art. Für die Verwalt ung wird ein besonderes Monopolamt errichtet, für den Absatz im Großen werden Agenten, für den Detailvertrieb Verschleißer angestellt. Die Brennereien können auch in Zukunft die bis herige Menge produciren; Neuanlagen bedürfen einer besonderen Concession. Der Commission, welche die Menge des zu producirenden Brannt weins bestimmt, werden auch drei Brennerei besitzer angehören. Bei kleinen Brennereien konnen die Landesregierungen besondere Be

günstigungen zugestehen; der Bundesrath bestimmt diese Verhandlungen wird demnächst dem Reichs den Tarif für Rohbranntwein, welcher bis auff tag ausführliche Mittheilung gemacht werden. Weiteres für Kartoffelbranntwein zwischen 30 DerReichsanzeiger publicirt die Ver und 40 M. betragen soll; für bessere Brannt- leihung des Schwarzen Adlerordens an den weinarten wird ein entsprechend hoͤherer Tarif] Cardinalstaatssecretär Jacobini, des erstclassigen eingeführt, bei kleinen Brennereien kann ein Zu- Rothen Adlerordens an Mocennt und Galim⸗ schlag bis 2 M. gewährt werden. Die Mo- berti, des zweitclassigen Kronenordens an Massoni nopolverwaltung soll bei ordinärem Trinkbrannt- und des drittelassigen Kronenordens an den Unter wein mindesters 2 M., hoͤchstens 3 M. fuͤr ein archivar Jacobini. Liter reinen Alkohols nehmen. Fur gewerbliche 9. Jan. Das an der Börse umlaufende Zwecke einschließlich Essigbereitung, Heizungs-] Gerücht über eine Erkrankung des Kaisers ist und Beleuchtungszwecke soll der Branntwein zum] unbegründet. Selbstkostenpreis abgegeben werden. Gastwirthe, Die vom Landeseisenbahnrath empfohlene Nestaurateure, Cafétiers, Conditoren, Inhaber Einführung einer ermäßigten zweiten Stückgut⸗ von Casinos, Ressourcen sind an die Verkaufs- klasse für Rohmetalle, Eisenwaaren, Maschinen preise der Monopolverwaltung nicht gebunden.] und landwirthschaftliche Rohprodukte für ganz Das Gesetz soll am 1. August 1888 in Kraft] Deuschland kommt in der Mitte Februar zu treten. Fuͤr Aufhebung oder Beschränkung der] Hamburg stattfindenden Sitzung des Ausschusses Privatbetriebe sind weifgehende Real- und Per- der Verkehrsinteressenten und der Elsenbahntarif sonalentschädigungen vorgesehen. Die Braut-] Commission zur Verhandlung. wein-Monopol- Vorlage schätzt den Reinertrag Die preußische Regierung beabsichtigt die des Monopols auf dreihundert Million Mark.] Errichtung einer orientalischen Akademie nach Ueber die zwischen Frankreich und Deutsch-[dem Muster der Wiener zur Ausbildung der land erzielte Verständigung in Betreff der ein-] Beamten in den Sprachen des Orients zelnen Besitzungen in Westafrika wird berichtet, Eine Zeitungsnachricht, der Papst habe daß Deutschland auf die Oberhoheit über die mit Beziehung auf die katbolischen Missionen von dem Stuttgarter Collin in Besitz genom-san den Kaiser geschrieben, beruht derNordd. menen Ländereien am Dubrikafluß, die einen] Allg. Ztg. zufolge auf Erfindung. deutschen Keil in die franzoͤsischen Besitzungen München. Pariser Blätter melden, der südlich des Senegals einschoben, verzichtet hat, Konig von Bayern halte sich seit einigen Tagen selbstverständlich unter Wahrung der Collin'schensin Paris unter dem Namen eines Grafen Privatrechte, daß dagegen Frankreich die Ober-] Berg auf. hoheit Deutschlands über das Togoland dom Straßburg i E. Der Landesausschuß ist Lome westlich bis einschließlich des Königreichs] durch kaiserliche Verordnung auf den 18. d. Mts. Klein-Povo, aber ausschließlich des Königreichs einberufen worden.

Groß-Povo, sowie ferner die Oberhoheit Deutsch Ausland.

2 8 e 8 1* 0 0 a G N lands über das ganze Batanga- oder südliche Dänemark. Kopenhagen, 8. Jan. Im Kamerunland bis zum Rio del Campo anerkannte Folkething brachte der Finanzminister einen

betreffend den Schutz inländischen

hat, so daß also jetzt für diese beiden Gebiete Gesetzentwurf, 0 für

die Küstenstrecken unbestritten sind. Auch über Rübenzuckers und Ermäßigung der Zoͤlle