Einzelbild herunterladen

1886. Bonnerstag den 11. November. M 33.

Oberhessischer Anzeiger.

4 Wird hier und in Bad⸗Nauheim Montag, Mittwoch d in und Freitag Abend ausgegeben.

Duld 11 T

* von .

Erscheint dreimal wöchentlich und zwar Dienstag,

. 9 ür Kreisblatt für den Donnerstag und Samstag.

Kreis Friedberg.

Anzeigen und behördliche aus dem Kreise 11 Pf., Reclamen 30 Pf.; ein Beleg kostet 9 Pf. Annoncen von ahresconto bei uns haben), welchen der Betrag nicht beigefügt ist, werden stets per Post nachgenommen.

1 N Amtlicher Theil. Betreffend: Sterblichkeits⸗Statistik. Friedberg den 8. November 1886.

d 8 Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises. Pfarter 3. welche mit Einsendung der Todeszeugnisse und Sterbfallszählkarten für September und Oktober noch im Rückstande sind, wollen dieselben bei Meidung der Zusendung eines Wartboten umgebend dem Großherzoglichen Kreisgesundheitsamt vorlegen. 0 Dr. Braden.

Betreffend: Beitrelbung der Co lintraden, hi i 98 10 5.* I. und II. Ziel ggg 7 1886/7 rn Friedberg den 8. November 1886. a Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises. . e Unter Hinweis auf unsere Verfügung vom 27. September und 25. Oktober d. J.(Oberhessischer Anzeiger Nr. 115 und 127) fordern 5 von Ihnen, welche mit der Einsendung der Mahn⸗ und Pfändungsbefehle über das I. und II. Ziel der Gemeindeumlagen noch im Rückstande sind, auf, diese binnen einer Frist von einer Woche bei Vermeidung von Geldstrafen anher einzusenden. Dr. Braden.

1 45 Betreffend: Die bei Brandfällen zu erstattenden Anzeigen. Friedberg den 8. November 1886.

2 1 8 5 1 7 9 5 5 N

Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.

Nach einer Mittheilung der Großherzoglichen Brandversicherungs-Commission ist die durch§. 4 der Dienstvorschriften für die Hülfs beamten der Staatsanwaltschaft vom 27. Juni 1880 vorgeschriebene Anzeige stattgehabter Brandfälle an die Staatsanwaltschaft und das Amts gericht besonders dann vielfach unterblieben, wenn der Brand unbedeutend gewesen oder angeblich durch Blitzschlag entstanden ist. Wir weisen Sie deßhalb an, für die Folge von allen in Ihren Gemeinden ausbrechenden Bränden der Staatsanwaltschaft und dem Amtsgericht regelmäßig sofort Anzeige zu machen und bei den angeblich durch Blitzschlag verursachten Bränden überdies die Umstände besonders hervorzuheben, welche

und Pfandltisten über das

D 1 10 sell⸗ And

arte petri 0

die Jubrandsetzung der Gebäude durch Blitzschlag mehr oder weniger wahrscheinlich erscheinen lassen.

Da es für uns, um eventuell den Großherzoglichen Brandversicherungs-Inspektor zu den Abschätzungsterminen zuziehen zu können, von Juteresse ist, alsbald zu erfahren, welche Größe ein ausgebrochener Brand gehabt hat, beauftragen wir Sie, jedesmal wenn Sie über einen Brandfall an uns berichten, anzugeben wie hoch die abgebrannten Gebäude im Brandkataster versichert und ob dieselben zerstört oder in welchem

Grade sie beschädigt sind.

Betreffend: Die Herbst⸗Controlversammlungen pro 1886 im Kreise Friedberg.

Dr. Braden. Friedberg den 26. October 1886.

Das Gr. Kreisamt Friedberg an die Gr. Bürgermeistereien des Kreises und das Gr. Polizeicommissariat Wickstadt.

Die nachstehende Bekanntmachung Großherzoglichen Landwehrbezirks-Commandos Friedberg wollen Sie in Ihren Gemeinden auf orts

übliche Weise publiciren lassen.

f Den Mannschaften des Beurlaubtenstandes, welche auf isolirt gelegenen Gehöften, Forsthäusern, Bergwerken ꝛc. wohnen, ist durch die betreffende Großherzogliche Bürgermeisterei von der nachstehenden Bekanntmachung entweder durch Sie selbst oder durch sonst eine verpflichtete Person(Polizeidiener, Feldschütz ꝛc.) Kenntniß zu geben, damit sich dieselben, wenn sie bei der Controlversammlung fehlen, nicht darauf berufen

können, von der Bekanntmachung keine Kenntniß gehabt zu haben.

J. V. Dre Wallau

Bekanntmachung.

Die Herbst-Control-Versammlungen pro 1886 im Kreise Fried berg, 1. und 3. Compagnie des 2. Bataillons(Friedberg) Landwehr Regiments Nr. 115, werden in nachstehender Weise abgehalten:

Erster Appell: In Butzbach, auf dem Viehmarkt. Am 15. November, Vormittags 9 Uhr. Hierbei haben zu erscheinen sämmtliche Reservisten und die zur Dispo sition der Truppentheile und Ersatzbehörden beurlaubten Mannschaften aller Waffen, sowie diejenigen Wehrleute, welche im Herbst dieses Jahres zum Landsturm überzuführen sind,(das sind diejenigen Mannschaften, welche in der Zeit zwischen dem 1. April und 30. September 1874 in den Militärdienst eingetreten) aus den Ortschaften Bodenrod, Butz bach, Fauerbach v. d. H., Gambach, Griedel, Hausen mit Oes, Hoch Weisel, Kirch-Göns, Langenhain mit Ziegenberg, Wohnbach, Nieder Weisel, Oppershofen, Ostheim, Rockenberg, Maibach, Münster, Münzen berg, Trais-Münzenberg, Pohl-Göns, Zweiter Appell: In Friedberg, im Hof der Kloster-Kaserne. Am 15. November, Nachmittags 2½½ Uhr. Hierbei haben zu erscheinen die Mannschaften vorgenannter Kategorieen aus den Ortschaften Bad-Nauheim, Dorheim, Fauerbach b. Fr., Fried berg, Ockstadt, Bauernheim, Beienheim, Dorn-Assenheim, Melbach, Nieder⸗Mörlen, Ober-Mörlen, Ossenheim, Reichelsheim, Rödgen, Schwal heim, Soͤdel, Steinfurth, Weckesheim, Wölfersheim, Wisselsheim. Prittex Appell: In Nieder⸗Wöllstadt, am Eisenbahn-Viaduct über der Friedberger Chaussee. Am 15. November, Nachmittags 1 ½ ͤ Uhr. Hierbei haben zu erscheinen die Mannschaften vorgenanuter Kategorieen aus den Ortschaften Assenheim, Bönstadt, Bruchenbrücken, Burg Gräfenrode, Holzhausen, Ilbenstadt, Kaichen, Kloppenheim, Nieder

Wöllstadt, Nieder-Florstadt, Nieder-Rosbach, Ober-Rosbach, Okarben, Ober-Florstadt, Ober-Wöllstadt, Petterweil, Rodheim, Staden, Stamm heim, Wickstadt.

Vierter Appell:

In Vilbel, auf der Frankfurter Chaussee, südliches Ende von Vilbel. Am 15. November, Nachmittags 3 ½, Uhr.

Hierbei haben zu erscheinen die Maunschaften vorgenannter Kategorieen aus den Ortschaften Büdesheim, Dortelweil, Groß-Karben, Helden bergen, Harheim, Klein-Karben, Massenheim, Nieder-Erlenbach, Nieder Eschbach, Ober-Erlenbach, Ober-Eschbach, Rendel, Vilbel.

Es wird noch ausdrücklich bemerkt, daß die Leute pünktlich zu erscheinen und die in ihrem Besitz befindlichen Militärpapiere mit zur Stelle zu bringen haben.

Sollten Mannschaften wegen haäͤuslicher ꝛc. Verhältnisse Dispen sations-Gesuche von den Control-Versammlungen vorbringen, wollen, so sind diese, von der Ortsbehörde beglaubigt, mindestens 8 Tage vor der Control-Versammlung dem betreffenden Bezirksfeld webel vorzulegen. Nur für außerordentliche Fälle ist eine kürzere Frist statthaft. 5

Wer Dispensation von der Control-Versammlung erhält, hat sich spätestens 14 Tage nach der Control-Versammlung bei dem zuständigen Bezirksfeldwebel zur Nachcontrole zu melden. f

Außerdem werden die Großherzoglichen Bürgermeistereien ersucht, jeden Controlpflichtigen auf vorstehende Bekanntmachung und weiter darauf aufmerksam zu machen, daß besondere Ordres zur Gestellung nicht ausgegeben werden. l

Schließlich werden die an den Controlversammlungen theilnehmen⸗ den Mannschaften hiermit noch darauf aufmerksam gemacht, daß sie für den ganzen Tag, an welchem sie zur Controlversammlung einberufen sind, zum getiven Heere gehören und den Militärgesetzen unterworfen sind.

Das Großherzogliche Bezirks Kommando Friedberg. Roemheld.