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Kreisblatt für den Kreis Friedberg. 1

N 68.

her Anzeiger.

Erscheint dreimal wöchentlich und zwar Dienstag, Donnerstag und Samstag.

Wird hier und in Bad⸗Nauheim Montag, Mittwoch und Freitag Abend ausgegeben.

Die einspaltige Petitzeile wird bei Annoncen mit 11 Pf. berechnet, bei größerem Tabellen- oder Ziffersatz mit 14 Pf., bei Reclamen mit 22 Pf.; ein Beleg kostet 9 Pf. Annoncen von auswärtigen Einsendern(soweit Letztere nicht Jahresconto bei uns haben), welchen der Betrag nicht beigefügt ist, werden stets per Post nachgenommen.

Amtlicher Theil. TV

Betreffend: Zusammenlegung und Melioration der Grundstücke in der Gemarkung Kloppenheim.

Es wird andurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß folgende Aktenstücke in der Zeit von Montag den 15. bis Sonntag den 28. Juni d. J. während der üblichen Bureaustunden auf der Schreibstube der Großherzoglichen Bürgermeisterei Kloppenheim zur Einsicht der Interessenten offen liegen: 1. Verzeichniß der durch die Zusammenlegung in Flur J und II entstandenen Kosten. 2. Repartition der durch die Entwässerung entstandenen Kosten. 3. Repartition der auf die Wiesenbesitzer in Flur 1 und II entfallenden Kosten. 4. Protokoll der Commission vom 21. Februar d. J. über Verwendung des der Consolidationsgenossenschaft verbleibenden baaren Ueberschusses von M. 242. 40.

Innerhalb der oben genannten Frist sind etwaige Einwendungen gegen die offen gelegten Aktenstücke bei der unterzeichneten Behörde oder der Großherzoglichen Bürgermeisteret Kloppenheim vorzutragen, widrigenfalls solche später nicht mehr berücksichtigt werden können.

Friedberg den 8. Juni 1885. Großherzogliches Kreisamt Friedberg.

Dr. Braden.

Bekanntmachung. Betreffend: Entwässerung der Grundstücke zu Wölfersheim, insbesondere der Fluren IV, V, VI, XI, XII, XIII und XIV.

Nachdem die am 27. März als Mitglieder der Commission zur Ausführung des in rubricirtem Betreff gesetzlich festgestellten und von den Betheiligten acceptirten Projects gewählten Grundbesitzer die Mitwirkung bei der Ausführung dieses Projekts abgelehnt haben, so wird nunmehr behufs Wahl anderer Sachverständiger Termin auf Montag den 15. Juni, Vormittags von 10 bis 12 Uhr anberaumt.

Zu wäblen sind drei sachverständige Mitglieder und drei Stellvertreter. Auf die am 27. März Gewählten(Adam Hofmann IV., Georg Konrad Stüber II., Konrad Hofmann, Heinrich Ulrich IV., Heinrich Hofmann J., Georg Stüber) entfallende Stimmen würden als ungültig nicht in Betracht gezogen werden können. Zur Wahl berechtigt sind sämmtliche in dem auf dem Bürgermeistereibureau 3 Tage vorher offen liegenden Verzeichnisse aufgeführten Grundbesitzer. Die Wahl erfolgt durch Stimmzettel von denen jeder 6 Namen zu enthalten haben wird. Die 3 Höchstbestimmten werden als ordentliche Commissionsmitglieder, die 3 Nächsthöchstbestimmten als Stellvertreter eintreten.

Friedberg den 8. Juni 1885. Großherzogliches Kreisamt Friedberg.

Dr. Braden. Bekanntmachung.

Betreffend: Zusammenlegung der Grundstücke in der Gemarkung Nieder Erlenbach, hier die I. Offenlegung für das III. Zusammenlegungsfeld.

In Gemäßheit der§§. 18 und 29 der Instruction vom 7. No- ferner Reclamationen gegen die sub 4 bis 9 erwähnten Urkunden er vember 1876 bringen wir die folgenden Aktenstücke: hoben werden, und wird von denjenigen Betheiligten, welche nicht

1. das neu aufgestellte topographische Güterverzeichniß(Formu spätestens in diesem Termine Reclamationen erheben, Einverständniß lar 4 der Instruction), mit den Beschlüssen der Commission angenommen werden.

2. die Gütergeschosse zur Feststellung und Wahrung der Rechts Spätere Reclamationen, welche sich auf die nunmehr offen ge verhältnisse, legten Arbeiten beziehen, sind nicht mehr. zulässig. a i

3. das Verzeichniß der Berechtigten, 5 Nach Art. 32 des beet vom 18. August 1871 ist Wiederein⸗

4. die zum Zwecke der Klassenvertheilung nach der Abschätzung. n 70 157 e 1 ee aufgestellten Gütergeschosse(Formular 6), un ecursfristen ausgeschlossen. 5 In den offen ge egten leten sin

2 g 5 5 liche Besitzwechsel, welche bis zum 31. März d. J. in das Mu⸗

. Uebersichtskarten Nr. IV und y(1: 1000) mit Einzeich A ain dee Die edi

eee tationsverzeichniß eingetragen waren, gewahrt. Diejenigen Grundbe nung der Bonitätsgrenzen, 3 a f. sttzer, welche nach diesem Zeitpunkte Gelände in dem III. Zusammen⸗ 6. die Protokolle der Commission über die Bestimmung der Boni- legungsfelde erworben haben, werden darum aufgefordert, solches unter tätsklassen und deren Werthe, 8 a g genauer und vollständiger Bezeichnung der bezüglichen Grundstücke nach

7. die Protokolle und Verzeichnisse über die vorübergehenden] Gewann, Nummer, Flächeninhalt u. s. w. bis längstens zum Donnerstag Werthserhöhungen und Verminderungen, den 25. Juni 1885, Vormittags 12 Uhr, zur Kenntniß der Commission

8. Protokoll der Commission über Errichtung und Einziehung

5 1 zu bringen, wenn sie bezüglich dieser neu erworbenen Grundstücke die von Wegen und Bildung der Massegrundstücke vom 16. April 1885,

Vortheile der Zusammenlegung genießen wollen. 9. das Begutachtungsprotokoll des Gemeinderaths und der Ge Auf Anmeldungen nach Ablauf dieses Termins kann keine Rück⸗ sammtcommission vom 8. Juni 1885, ferner wiederholt

sicht mehr genommen werden und es haben sich die betreffenden Grund 10. die summarische Darlegung vom 9. Januar 1882 während

besitzer die aus der Unterlassung der Anmeldungen für sie entstehenden 14 Tagen und zwar von Donnerstag den 11. Juni bis Mittwoch den[ Nachtheile selbst zuzuschreiben.

24. Juni d. J. einschließlich täglich, an den Werktagen von 10 Uhr Endlich werden die sämmtlichen Grundbesitzer noch eingeladen bis Vormittags bis 1 Uhr Nachmittags und an den Sonntagen von 11

spätestens zu dem oben genannten Termine, nach Maßgabe der Be bis 12 Uhr Vormittags auf dem Gemeindehaus zu Nieder-Erlenbach sstimmungen pos. 11, 12 und 13 der summarischen Darlegung und den zur Offenlegung und Einsicht der Interessenten. jenigen des F. 23 der Instruction vom 7. November 1876, sogenannte Wir bemerken hierbei, daß alle Betheiligten Auszüge aus dem Wunschzettel bei der Commission einzureichen, wodurch sie diejenigen topographischen Güterverzeichniß, den Geschossen und dem Verzeichnisse] Parzellen nach Gewann, Nummer und Flächeninhalt genau bezeichnen, der Berechtigten gegen eine Gebühr von 10 Pf. für die erste und von 6 Pf. für jede weitere Parzelle verlangen können.

welche sie bei der demnächstigen Zutheilung der neuen Parzellen zu sammen gelegt zu haben wünschen, und durch welche sie ferner angeben, Reclamationen gegen Richtigkeit und Vollstäudigkeit der oben zu ob und event. in wieviele Theile das neue Grundstück in das neue 1, 2 und 3 genannten Verzeichnisse sind so gewiß innerhalb der ge-] Kataster und Grundbuch aufgenommen werden soll. Alle nach dem dachten Frist bei der Commission vorzubringen, als die Verzeichnisse genannten. Termin. in dieser Richtung an die Commission noch gelangen sonst für richtig und vollständig angenommen und der Zusammenlegung den Wünsche müssen unberücksichtigt bleiben. zu Grunde gelegt werden. Friedberg den 8. Juni 1885. Während der gedachten Frist, oder aber in dem Termine Don⸗ nerstag den 25. Juni 1885, Vormittags von 10 bis 12 Uhr, können

Großherzogliches Kreisamt Friedberg. Dr. Braden.

Sonntag den 14. l. Mts., Nachmittags Uhr, wird eine Versammlung der landwirthschaftlichen Bezirksvereins-Seetion Vilbel auf dem Selzerbrunnen, betreffs Anlagen von Wasenmeistereien abgehalten. Die Herren Landwirthe des Bezirkes, besonders die Herren Bürger meister, werden um recht zahlreiche Betheiligung ersucht. N

Kloppenheim den 8. Juni 1885. Stahl.