8 jenigen Ziegeleien, welche weniger als 10 Arbeiter regelmäßig beschäftigen, dann als N
=
Belegungs—
Wird belegt
fähigkeit nach der. 80—— 5 betreffenden NachQ⸗ am 14. und 15. 5 8 am 16. September. 7 am 17. September 5 Ort. Stärke Stärke. Stärke. E Truppenthell. S S Truppenthell. 2 8 2 2 Truppenthell. S S 2— 8—— 2— 1 i 82 22 22 Steinfurth 200 125 1 Comp 11/88 r 1 I ½ 5. Gst. Huf egt. 1s] 3 89 67 ene 1 50 3 I Comp. F/88 4 108 1 P Nieder⸗Weisel 300 180 ö 1 Unterofflz. Schule Biebrich] 11 884. 5 Pilion. Comp. mit Schanz— zeugwazen 44 97 7 53 Ober Mörlen 4050 140 0 Stab d. 1. Abt h. Art. Regt. 277 4 8 5 1. 2,4. Batt. Art. Regt 27 12 237 144 Nieder- Mörlen 150 100 I. att. Art-Regk. 27 4 79, 48 7 r 2. Bakt. Art. Regt. 27 4 79 18 9 5 1 2 Comp. 80 8 24 2 Münzenberg 200 130 1., 3. u. 4. Batt. Art.⸗Regt. 27] 12 237 144 3 1 IusStab 1. Abth. Art., Regt. 27] 4 8 5 Grledel 200 130 ö 1* 0 0 J. Esk. Hus.⸗Regt. 13 5 117 130 ö Am. 13. Sepfember. 5 Maibach ½ Comp. 1/88 F Kreis Friedberg. Dislocationsliste für die Truppen der 21. Division während der Herbstübungen pro 1886. Nothquartiere.
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Belegungsfähigkeit— Wird belegt nach der betreffenden Nach⸗ am 16. September. am 17. September. Ort. weisung. 8 85 f Stärke. N e Stärke. Offiz Mannsch. Perde.. Offiz. Mannsch⸗ Pferde.. Offiz] Mannsch. Pferde. Gambach 310 180 1 und 17/87 42 882 16 0 Griedel 200 130 4. Esk. Hus.⸗Regt. 13 5 F F/ 87 21441 8 Münzenberg 200 130 1 Esk. Drag.⸗Rezt. 5 5 115 125 ö Trais- Münzenberg 55 55 ½ 2. Esk. Drag. Regt. 5 2 9 61 ½ 5. Esk. Hus.⸗ Reg. 13 2 4 598 65 Kirch⸗Göns 130 100 3. Esk. Hus.⸗Regt. 13 5 117 130 0
Betreffend: Ausführung des Unfallversicherungsgesetzes. Friedberg am 4. August 1886
Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.
Diejenigen von Ihnen, welche mit der Ausführung unserer Ausschreiben vom 25. Juni l. J.— Kreisblatt Nr. 75 und vom 7. Juli J. — Kreisblatt Nr. 80— sowie vom 21. Juli l. J.— Kreisblatt Nr. 86— noch im Rückstande sind, werden an deren Erledigung innerhalb 3 Tagen bei Meidung eines Wartboten erinnert. Dr. Braden.
Bekanntmachung. Betreffend: Entwässerung der Grundstücke zu Ober-Mörlen, insbesondere in den Fluren XI XIII, XVI XX, XXII und XXIII.
Behufs Wahl von 3 sachverständigen Kommissionsmitgliedern der Ausführungscommission und dreier Stellvertreter findet Termin Mittwoch den 18. August l. J., Nachmittags von 3—4 Uhr, auf dem Gemeindehause zu Ober-Mörlen statt. Zur Wahl berechtigt sind sämmt— liche in dem bei der Abstimmung vom 16. Juni l. J. zu Grunde gelegten alphabetischen Verzeichniß aufgeführten Grundbesitzer. Dieses Ver— zeichniß liegt auf dem Gemeindehause zu Ober-Mörlen am 15., 16. und 17. August l. J. offen. Die Wahl erfolgt durch Stimmzettel, von denen jeder 6 Namen zu enthalten hat. Die drei höchstbestimmten werden als ordentliche Kommissionsmitglieder, die 3 folgenden, welche eine geringere Anzahl Stimmen erhalten haben, als deren Stellvertreter in die Kommission eintreten.
Friedberg den 4. August 1886. Großherzogliches Kreisamt Friedberg.
J D Walen
Betreffend: Unfallversicherungspflicht der Ziegeleibetriebe. Bekanntmachung.
Nach Mittheilung der Ziegelei-Berufsgenossenschaft sind mittelst Erlasses des Reichsversicherungsamtes vom 30. April l. J, auch die⸗ „Fabriken“ zu betrachten und deßhalb versicherungspflichtig, in denselben jährlich im Durchschnitt 100— 200,000 Steine hergestellt werden.
Die hiernach versicherungspflichtigen, aber noch nicht angemeldeten Betriebe haben sich binnen einer Frist von 3 Wochen in der vor— schriftsmäßigen Weise anzumelden. Da die Versicherungspflicht für vor dem 1. October 1885 bereits vorhanden gewesene Betriebe von dem
sobald
genannten Termine ab gilt, so ist von den Unternehmern event. dieser und nicht etwa— wie dies häufig geschieht— der Tag der Wieder-
eröffnung des Betriebs als Beginn der Versicherungspflicht in den Anmeldungen anzugeben. 5 Ferner haben die betreffenden Unternehmer, um die Versicherungspflicht genau feststellen zu können, die Zahl der alljährlich zur
Anfertigung gelangenden Steine anzugeben. Großherzogliches Kreisamt Friedberg. Friedberg den 5. August 1886. Dr. Braden.
Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.
Wir beauftragen Sie, die vorstehende Bekanntmachung alsbald in der ortsüblichen Weise bekannt machen zu lassen und auf Grund sorgfältiger Ermittelungen innerhalb 8 Tagen zu berichten, wie viele Betriebe auf Grund obigen Erlasses nunmehr versicherungspflichtig sind. Sind keine weiteren versicherungspflichtigen Betriebe der fraglichen Art vorhanden, so erwarten wir gleichfalls innerhalb 8 Tagen Negativbericht.
Dr. Braden.
Bekanntmachung.
In Gemäßheit der Instruction vom 2. September 1875 zur Ausführung des Reichsgesetzes über die Naturalleistungen für die bewaffnete 3
Macht im Frieden wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die Durchschnittspreise der nachbemerkten Artikel 1886 sich folgendermaßen für den Centner berechnen: Hafer M. 7.—, Heu M. 3.—, Stroh M. 2.25. Friedberg den 5. August 1886. Großherzogliches Kreisamt Friedberg. . Dr. Braden. Ausgewiesen aus dem Großherzogthum auf Grund des§. 3 Absaß 2 des Freizügigkeitsgesetzes: Wilhelm Richard Iltzig aus Hainichen Königreich Sachsen. Wegen Bettels bestraft: Wilhelm Richard Iltzig aus Hainichen, Königreich Sachsen. 9
Ausschreiben.
Johann, geboren am 20. März 1842 zu Rainrod im Kreise Schotten, wohnhaft Der Großherzogliche Amtsanwalt Wagner.
für den Monat Juli
Um Auskunft über den Anfenthaltsort des Konrad in Bruchenbrücken, verheirathet, Taglöhner, wird ersucht. Friedberg, 4. August 1886.
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