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1886. Dienstag den 6. April.
Oberhessischer
Wird hier und in Bad⸗Nauheim Montag, Mittwoch und Freitag Abend ausgegeben.
M AI.
nzeiger.
Erscheint dreimal wöchentlich und zwar Dienstag, Donnerstag und Samstag.
Rreisblatt für den Kreis Friedberg.
Die einspaltige Petitzeile wird bei Annoncen mit 11 Pf. berechnet, bei größerem Tabellen- oder Ziffersatz mit 14 Pf., bei Reclamen mit 22 Pf.; ein Beleg kostet 9 Pf. unoncen von auswärtigen Einsendern(soweit Letztere nicht Jahresconto bei uns haben), welchen der Betrag nicht beigefügt ist, werden stets per Post nachgenommen.
Amtlicher Theil.
Betreffend: Ausführung des Unfallversicherungsgesetzes, hier die A 1. aß 6 a:; l 0 gsgesetzes, hier die Anmeldung der gewerbsmäßigen Fuhr Friedberg den 3. April 1886.
Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.
5 Nachdem Seitens der in unserem Kreis wohnhaften Besitzern von gewerbmäßigen Fuhrwerksbetrieben die in§. 11 des Unfall⸗ versicherungsgesetzes vorgeschriebenen Anmeldungen bis jetzt noch nicht an uns gelangt sind, empfehlen wir Ihnen, unter Bezugnahme auf unsere Bekanntmachung im Oberhessischen Anzeiger Nr. 75 v. J. nach sorgfältiger Ermittelung uns die Namen der versicherungspflichtigen Fuhrunter— nehmer anzugeben und dieselben zu bedeuten, daß wir, falls sie die Anmeldungen nicht binnen 14 Tagen bei uns einreichen, mit Geldstrafen bis zu 100 Mark vorgehen werden. Sind in einer Gemeinde keine versicherungspflichtigen Fuhrbetriebe vorhanden, so erwarten wir binnen drei Tagen Negativbericht. Dr. Braden.
Betreffend: Beiträge des Mathildenstifts Friedberg-Butzbach zu den Kosten der Industrieschulen für 1885. Friedberg am 30. März 1886. Das Großh. Kreisamt Friedberg an die Großh. Bürgermeistereien des früheren Kreises Friedberg.
Die General⸗Versammlung des Mathildenstifts hat auch für 1886 wie seither 1600 Mark für die Industrieschulen in den zu dem Bezirk des Mathildenstifts gehörigen Gemeinden verwilligt. Nach der auf die Seelenzahl derselben stattgehabten Vertheilung dieser Summe erträgt es Ihren resp. Gemeinden die beigesetzten Beträge. Sie wollen die Gemeinde-Einnehmer zur Erhebung derselben anweisen und für Controlirung besorgt sein. Die Erhebung hat gelegentlich zu erfolgen, und wollen Sie dies den Gemeinde-Einnehmern mit dem
Anfügen bemerken, daß Diäten ꝛc. hierfür nicht berechnet werden können. Dr. Braden. M. Pf.. M. Pf. M. Pf. M. Pf. M. Pf. M. Pf. Assenheim mit Dorn ⸗Assenheim 24 50 Kirch⸗Göns 24 30 Nieder-⸗Mörlen 26 30 Ockstadt 45 30 Söddel 25 90 Wickstadt 41 10 Fauerbach v. d. H. 19 50 Langenhain mit Nieder Ros bach 20— Oppersbofen 22 40 Staden 14 60 Bauernheim 7 60 Fauerbach b. Fr. 21 30 Ziegenberg 17 80 Nieder⸗Weisel 49— Ossenheim 11 20 Steinfurth 35 60 Belenheim 15— Friedbert 179 50 Malbach 6 80 Nieder Wöllstadt 38 10 Ostheim 17— Trais-⸗Münzenberg 9— Bodenrod 5 5⁰ Gambach 54 20 Melbach 18 90 Ober⸗Florstadt 10 30 Pohl⸗Göns 21 70 Weckes heim 14 90 Bönstadt. 26 60 Griedel 30 40 Münster 8 50 Ober-Hörgern 12 40 Reichelsheim 32 30 Wisselsheim 9 20 Bruchenbrücken 21 90 Hausen mit Oes 490 Münzenberg 32 80 Ober-Mörlen 70 40 Rockenberg 48 80 Wölfersheim 31 30 Butzbach 104— Hoch⸗Weisel 25 80 Bad Nauheim 96 80 Ober⸗Rosbach 47 20 Rödgen 8 20 Wohnbach 23 40 Dorheim 27 60 Ilbenstadt 37 90 Nieder⸗Florstadt 52 40 Ober⸗Wöllstadt 27 80 Schwalheim 22 10 f
Bekanntmachung. Betreffend: Entwässerung der Grundstücke zu Ober⸗Mörlen, insbesondere in den Fluren XI, XII, XIII, XVI, XX, XXII und XXIII.
Auf Antrag des Gemeinderaths zu Ober-Mörlen wird ein auf Grund des Gesetzes vom 2. Januar 1858 ausgearbeitetes Projekt, und zwar: 1. Uebersichtskarten, 2. Verzeichniß der Grundbesitzer, Kostenvoranschlag und summarische Darlegung vier Wochen lang und zwar vom 16. Mai bis 12. Juni l. J. einschließlich auf dem Amtszimmer der Großherzoglichen Bürgermeisterei Ober-Mörlen offen gelegt.
Die Abstimmung über das Projekt findet statt Mittwoch den 16. Juni 1886, von 11 bis 1 Uhr.
Stimmberechtigt sind Diejenigen, welche im Grundbuche bezw. in dem offen gelegten Verzeichnisse der Betheiligten eingetragen sind, eventuell deren Erben. Etwaige Berichtigungen des Grundbuchs und der Stimmberechtigtenliste müssen daher noch vor dem Termin bewirkt werden. Alle Diejenigen, welche glauben, daß ihnen durch die Ausführung ein Schaden entstehe, oder welche es vorziehen, ihre Grundstücke ganz oder zu dem zur Ausführung der Entwässerungsanstalt erforderlichen Theile abzutreten, oder welche ohne im Plane oder der Liste aufge— führt zu sein, sich noch anzuschließen wünschen, sowie überhaupt alle Diejenigen, welche zur Sache etwas vorzubringen haben, können ihre Er— klaͤrungen während der angegebenen vierwöchentlichen Frist durch schriftlichen Vortrag bei uns einreichen. Desfallsige Erklärungen sind spätestens bei Meidung späterer Nichtberücksichtigung, in dem oben gedachten Termin mündlich oder schriftlich vorzutragen. Von allen Denjenigen, welche in dem Termine weder in Selbstperson noch durch gehörig legitimirte Bevollmächtigte abstimmen, wird angenommen, daß sie mit der Ausführung des Unternehmens einverstauden sind und keine Ansprüche zu bilden haben. Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumniß der Frist ist ausgeschlossen. Es haben jedoch nur Diejenigen in dem Termin zu erscheinen, welche gegen das Projekt stimmen oder sonst etwas zur Sache vorbringen wollen und dies nicht schon vorher schriftlich gethan haben. Zur Bestreitung der Kosten der auszuführenden Arbeiten soll ein Anlehen bei Großherzoglicher Landesculturrentenbank aufgenommen werden. Der Antheil des Einzelnen an den erwachsenden Kosten wird später nach
Maßgabe des den zugezogenen Flächen erwachsenden Vortheils bestimmt werden und hieruͤber s. Z. noch Hebregister offen gelegt werden.
Friedberg den 2. April 1886. Großherzogliches Kreisamt Friedberg.
Dr. Braden.
Ausschreiben. Um Aus kunft über den dermaligen Aufenthaltsort des Heinrich Philipp Wenzel von Ober-Rosbach, seither auf der Arbeiter-Colonie Neu-Ulrichstein, welcher als Zeuge vernommen werden soll, wird ersucht. Der Großherzogliche Amtsanwalt. Friedberg am 31. März 1886. Wagner.
Deutsches Reich. mann vor. Im Laufe der Debatte erklärt lungen. Die Presse soll über solche Verhand— Darmstadt. Der Oberförster Kullmann Staatssecretär v. Burchard, die Regierung könne lungen nicht mehr berichten dürfen. Der Vor—
zu Schotten wurde in die Oberförsterei Zell- sich von der Nützlichkeit einer Fabrikatsteuer sitzende kann den, den Verhandlungen beiwoh⸗
hausen versetzt und der Forstassessor Diefenbach nicht überzeugen und halte am System der nenden Personen Geheimhaltung derselben zur
aus Schwarz zum Oberförster in Schotten ernannt. Materialsteuer, an einem Rübensteuersatze von Pflicht machen. Der Entwurf ist in Folge des Berlin, 2. April. Reichstag. Dritte M. 1.80 und einer Exportvergütung von M. 18.20 Prozesses Graef entstanden.
Lesung des Socialisten-Gesetzes und zwar in sfest. Die Negierung wünsche ebenfalls einen— 2. April. Das Abgeordnetenhaus be—
der nach dem Antrage v. Hertling in zweiter Lesung angenommenen Form, nämlich bis zum 30. September 1888, wahrend die Regierung den Ablauftermin auf den 30. September 1891 ge⸗ wünscht hatte. Der Gesetzentwurf wird mit 169 gegen 137 Stimmen angenommen.— 3. April. Heute fand die dritte Lesung des Zuckersteuergesetzes statt. Es liegen die bereits bekannten drei be— züglich der Hoͤhe der Rübensteuer und des Be— trags der Exportvergütung von einander ver— schledenen Anträge Stolberg, Racke und Bor—
dauernden Zustand, die Regierung Preußens würde eventuell ein zweijähriges Provisorium befürworten; mit der Errichtung steuerfreier Lager würde die Regierung sich nur dann befreunden, wenn die dadurch bedingten Opfer irgendwie ersetzen würden; von den vorliegenden Anträgen komme der Bormann'sche der Regierungsvorlage am nächsten.
— Dem Bundesrath ist ein Gesetzentwurf zugegangen, betreffend die unter Ausschluß der Oeffentlichkeit stattfindenden Gerichtsverhand—
endete die zweite Lesung der Ansiedelungsvor— lage und nahm sämmtliche Paragraphen an.— 3. April. Heute fand die zweite Lesung der Vorlage, betr. die Errichtung von Fortbildungs— schulen in den Provinzen Westpreußen und Posen statt und wurde§. 1 in der Commissionsfassung angenommen.
— 2. April. Schlözer hat heute eine längere Besprechung mit dem Reichskanzler ge— habt; ob er alsbald auf seinen Posten nach Rom zurückkehrt, scheint noch nicht entschieden.


