1886. 8
Hamstag den 6. März.
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Ann ate 3 a1 tn 10 2 etang 0 7 * 12 da 1 den * dq. 8 9 cher a 8 N 1 Wird hier und in Bad⸗Nauheim Montag, Mittwoch 83 76* 5 Erscheint dreimal wöchentlich und zwar Diensta 8 und Freitag Abend ausgegeben. Kreisblatt für den Kreis Friedberg. Donnerstag und 17 2 decetdig. ee ar- 2 5 f i. f Die einspaltige Petitzeile wird bei Annoncen mit 11 Pf. berechnet, bei größerem Tabellen- oder Ziffersatz mit 14 Pf., bei Reclamen mit 22 Pf.; ein Beleg kostet 9 Pf. 9 Annoncen von auswärtigen Einsendern(soweit Letztere nicht Jahresconto bei uns haben), welchen der Betrag nicht beigefügt ist, werden stets per Post nachgenommen. 10—ů—— igen. Amtlicher Theil. eee Großberzogliches Ministerium des Innern und der Justiz hat dem Stadtrathe zu Baden-Baden die Erlaubniß ertheilt, die Loose der Ain 10 von demselben im laufenden Jahre zur Erhaltung der Baden-Iffezheimer Pferde-Wettrennen zu veranstaltenden Verloosungen von Industrie— 8 gegenständen im Großherzogthum zu vertreiben. Nach dem von Großherzoglich Badischen Ministerium des Innern genehmigten Gewinnplane N nn dürfen im Ganzen 255,000 Leose a 2 M. 10 Pf. ausgegeben und müssen 250,000 M. zum Ankauf von Gewinnsten verwendet werden.
Ison I SDetreffend: Das Militär⸗Ersatzgeschäft pro 1886. 4
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— Das diesjährige Musterungsgeschaft wird für den diesseitigen Kreis zu Friedberg im Rathhaussaale
in folgender Weise vorgenommen:
Dianstag den 23. März 1 J., Vormittags 9 Uhr, Musterung der Militärpflichtigen aus den Gemeinden: Assenheim, Bad- Nauheim, Bauernheim, Beienheim, Bodenrod und Bönstadt.
Mittwoch den 24. März l. J., Vormittags 8 Uhr, Musterung der Militärpflichtigen aus den Gemeinden: Bruchenbrücken, Budesheim, Burg⸗Gräfenrode, Butzbach, Dorheim, Dorn-Assenheim, Dortelweil und Fauerbach b. Fr.
Donnerstag den 25. März l. J., Vormittags 8 Uhr, Musterung der Militärpflichtigen aus den Gemeinden: Fauerbach v. d. H. und Friedberg.
Freitag den 26. März l. J., Vormittags 8 Uhr, Musterung der Militärpflichtigen aus den Gemeinden: Gambach, Griedel, Groß-Karben, Harheim, Hausen mit Oes und Heldenbergen.
Samstag den 27. März l. J, Vormittags 8 Uhr, Musterung der Militärpflichtigen aus den Gemeinden: Hoch-Weisel, Holzhausen, Ilbenstadt, Kaichen, Kirch-Göns, Klein-Karben, Kloppenheim, Langen— hain mit Ziegenberg, Maibach, Massenheim, Melbach, Münster und Münzenberg.
Montag den 29. März l. J, Vormittags 8 Uhr, Musterung der Militärpflichtigen aus den Gemeinden: Nieder-Erlenbach, Nieder Esch
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9 bach, Nieder⸗Florstadt, Nieder-Mörlen, Nieder-Rosbach, Nieder-Weisel N und Nieder-⸗Wöllstadt. 1 Dienstag den 30 März l. J, Vormittags 8 Uhr, Musterung der g. Militärpflichtigen aus den Gemeinden: Ober Erlenbach, Ober Eschbach, Ober⸗Florstadt, Ober⸗Mörlen, Ober-Ros bach und Ober-Wöllstadt. Mittwoch den 31. März l. J., Vormittags Uhr, Musterung
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nit der Militärpflichtigen aus den Gemeinden: Ockstadt, Okarben, Oppers
hofen, Ossenheim, Ostheim, Petterweil, Pohl-Göns, Reichelsheim, en Rendel, Rockenberg und Rodheim.
g Donnerstag den 1. April l. J., Vormittags 8 Uhr, Musterung
N der Militärpflichtigen aus den Gemeinden: Rödgen, Schwalheim, Söoͤdel,
enhüte Staden, Stammheim, Steinfurth, Trais-Münzenberg und Vilbel aus
„ Achnidt. der Gemeinde Vilbel jedoch nur die im Jahre 1864 und 1865
—leborenen Militärpflichtigen.
Freitag den 2. April l. J., Vormittags 8 Uhr, Musterung der Militärpflichtigen aus den Gemeinden: Vilbel— und zwar die im Jahre 1866 in dieser Gemeinde geborenen Militärpflichtigen—, serner sämmtliche Militärpflichtigen aus den Gemeinden: Weckesheim, Wickstadt, Wisselsheim, Wölfersheim und Wohnbach.
Samstag den 3. April l. J., Vormittags 8 Uhr, im Nathhaussaale zu Friedberg Loosziehung sämmilicher Militärpflichtigen des Kreises Friedberg aus dem Jahrgang 1866.
In den genannten Musterungs-Terminen haben sich sämmtliche Militärpflichtigen des Jahrgauzs 1866— mit Ausnahme der zum
Iinjährig⸗sreiwilligen Dienst Berechtigten, falls nicht Reclamation er⸗
loben wird— sowie diejenigen Milstärpflichtigen der früheren Jahr—
gänge, welche bis jetzt eine definitive Eutscheidung noch nicht erhalten laben, pünktlich, nüchtern und reinlich gekleidet einzufinden. Diejenigen
Wilitärpflichtigen, welche zum zweiten oder dritten Male erscheinen,
laben ihre Loosungsscheine mitzubringen. Für Mllitärpflichtige, welche
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velche gestellungspflichtig sind, Ffünktlich zur Ausführung kommen. Kreise nur diejenigen Militäͤrpflichtigen zu laden sind, ju den Stammrollen der drei letzten Jahre 5
Friedberg am 4. März 1886.
machung.
durch Krankheit am Erscheinen verhindert sind, ist im Termin ein ärztliches Attest zu übergeben. Nach F. 65 der Ersatzordnung ist das Erscheinen der Loosungsberechtigten zum Loosen nicht erforderlich, es wird vielmehr in diesem Falle durch ein Mitglied der Ersatzcommission die Loosungsnummer für den einzelnen Militärpflichtigen gezogen. Die— jenigen dazegen, welche bei der Musterung unentschuldigt ausbleiben, verlieren das Recht, an der Loosung theilzunehmen und können keinen Anspruch auf Berücksichtigung aus Reclamationsgründen erheben. Außer— dem wird gegen dieselben das im§. 48 der Ersatzordnung angedeutete Strafverfahren eingeleitet. Die Großherzogl. Buͤrgermeistereien haben saͤmmtliche ihrer Gemeinde angehörigen oder in ihrer Gemeinde ge— stellungspflichtigen Militärpflichtigen auf Grund der Ihnen kurzer Hand wieder zugehenden Stammrollen zu der Musterung vorzuladen und eine Bescheinigung über die erfolgte Vorladung der Stammrolle beizufügen. Körperliche Gebrechen der Militärpflichtigen, welche durch die vorzu— nehmende ärztliche Untersuchung nicht unbedingt constatirt werden konnen, wie Harthoͤrigkeit, Schwachsinnigkeit ꝛc., sind durch amtlich ausgestellte Zeugnisse des Geistlichen, Lehrers, Bürgermeisters ꝛc. nachzuweisen. an Epilepsie(Fallsucht) zu leiden behauptet, bat auf eigene Kosten zu stellen, welche das Vorhandensein eidlich zu erhärten haben. Wenn ein Militärpflichtiger wegen Gebrechen oder Krankheit persönlich zu erscheinen nicht im Stande ist, oder wenn er sich in gerichtlicher Haft befindet, so ist darüber ein auf persönlicher Anschauung beruhendes Zeugniß des Arztes und der Bürgermeisterei, bezw. eine Bescheinigung des Gerichts zu erbringen. Ist ein Militär— pflichtiger wegen gerichtlicher Bestrafung des Militärdienstes unwürdig, so haben die Großherzogl. Bürgermeistereien hierauf aufmerksam zu machen und hierüber die erforderlichen Nachweise amtlich zu erwirken und vorzulegen. Die Verhandlungen über die Zurückstellungsgesuche sind, insoweit es noch nicht geschehen, sofort und längstens im Termin vorzulegen. Wenn die Zurückstellung auf die Arbeitsunfähigkeit eines Familienangehörigen gegründet wird, so hat der betreffende Familien— angehörige sich selbst persönlich im Termine vor der Ersatzcommission einzufinden. Neclamatienen, welche der Ersatzeommission nicht vorge— legen haben, werden von der Großherzogl. Ober-Ersatzcommission un— nachsichtlich zuruͤckgewiesen und nur dann berücksichtigt, wenn die Ver— anlassung zu der Reclamation erst nach dem Kreisersatzgeschaft entstan— den ist. Mit dem Kreisersatzgeschäft ist die Classification der Reserve— und Landwehrmannschaften, sowie der Ersatzreservisten I. Classe ver— bunden. Nach Erledigung der Zurückstellungsgesuche findet an den oben bezeichneten Tagen die Classifieirung derselben rücksichtlich ihrer haͤus— lichen und gewerblichen Verhältnisse statt. Di
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drei Zeugen vor Gericht
Es haben daher Diejenigen derselben, welche im Falle einer Einberufung auf Zurückstellung An— spruch machen zu können glauben, an den bezeichneten Tagen, Vor— mittags 11 Uhr, zu erscheinen und ihre Gesuche, welche sofort bei dem Unterzeichneten einzureichen sind, näher zu begründen. Die Großherzogl. Bürgermeister oder Beigeordneten haben mit den Militär— pflichtigen ihrer Gemeinden anwesend zu sein und dafür zu sorgen, daß die Letzteren zur bestimmten Zeit zur Stelle sind, nüchtern und reinlich gekleidet erscheinen und während des Musterungsgeschäfts ein anstän— diges und ruhiges Verhalten beobachten.
Der Civilvorsitzende der Großh. Ersatzeommission des Kreises Friedberg.
Dr. Braden.
1 Der Civil-Vorsitzende der Großherzoglichen Ersatz-Commission Friedberg 1 an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises und das Großherzogliche Polizei-Commissariat Wickstadt.
Die vorstehende Bekanntmachung wollen Sie alsbald in Ihren Gemeinden auf ortsübliche Weise veröffentlichen, die Militärpflichtigen, speziell darnach bedeuten und sich selbst darnach bemessen, auch dafür sorgen, daß die gegebenen Bestimmungen Ich mache zur genauen Befolgung wiederholt darauf aufmerksam, welche im hiesigen Kreise ihren ständigen Aufenthalt haben.
daß zum Ersatzgeschaͤft im diesseltigen Die Geburtslisten
(1884, 1885 und 1886) sind zum Ersatzgeschäft mitzubringen. Dr. Braden.


