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J 4 0 9 5 90 1886. Samstag den 4. Dezember. M 143.

Oberhessischer Anzeiger.

1 Wird hier und in Bad⸗Nauheim Montag, Mittw ö J. 8 2 i f 3 f 1 fg und eta Abend Ae gegeb n. Kreisblatt für den Kreis Friedberg. Erccheint Wadde e und Sean e 8

N Annoncen: die einspaltige Petitzeile 15 Pf., lokale Anzeige ördli rei N ue die a 45, Pf., lokale Anzeigen und behördliche aus dem Kreise 11 Pf., Reclamen 30 Pf.; ein Beleg kostet 9 Pf. Annoncen von end. auswärtigen Einsendern 2 58 Letztere nicht Jahresconto bei uns haben), welchen der Betrag nicht beigefügt ist, werden stets per Post nachgenommen.

2 Amtlicher Theil.

Betreffend: Das Dreschen mit den Dampfdreschmaschinen. Friedberg den 30. November 1886.

u. i. i a f 5 4 5 5 5 an Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises. 1 3 Wir haben die Wahrnehmung gemacht, daß beim Dreschen mit den Dampfdreschmaschinen vielfach leichtfertig verfahren und hierdurch 5 für die Gebäude der Umgebung oft große Feuersgefahr hervorgerufen wird. Wir bringen deßhalb die für die Benutzung der Dreschmaschinen . gegebenen nachstehenden Bestimmungen in Erinnerung und geben Ihnen auf, über die Befolgung derselben sorgfaltig zu wachen. Im Falle der Zuwiderhandlung ist das weitere Dreschen zu untersagen und gegen den Besitzer der Maschine Anzeige einzureichen. Wir bemerken, daß der

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We Besitzer der Dreschmaschine zum Ersatz eines Brandschadens verpflichtet wäre, welcher in Folge leichtfertigen Verfahrens mit der Maschine ver 825 5 ursacht werden würde. Ur. Braden. Reuss F a 1 N a Bestimmungen. 5 1. Dle Dampfdreschmaschine ist, wenn sie in Betrieb gesetzt werden soll, von Gebäuden und feuerfangenden Gegenständen, von Waldungen und öffentlichen aphirn. Wegen thunlichst entfernt aufzustellen, und zwar mindestens 25 Fuß von jenen Gegenständen, wenn die Heizung mit Coaks oder Steinkohlen geschleht und mindestens

100 Fuß, wenn die Heizung mit Holz, Braunkohlen oder Torf geschieht.

2. Der Aschenfall muß vollkommen dicht und gut schließend construlrt sein und muß beim Gebrauch stets etwa 2 Zoll hoch mit Wasser gefüllt erhalten werden.

3. Der abgehende Dampf ist durch den Kamin abzuführen; derselbe muß hinlänglich hoch und mit zwei gut construlrten Funkenfängern versehen sein, wovon der eine unmittelbar über der Rauchkammer zugleich als Schlackenfang dient, der andere sich auf der Ausmündung befindet. 5

4. Neben der Maschine muß während des Betriebs derselben zum Löschen der Schlaken, außer einigen Feuereimern, ein stets mit Wasser gefülltes, mindestens 60 Maaß haltendes Gefäß aufgestellt sein, aus welchem die Maschine auch ihr Speisewasser entnehmen kann.

Der Boden in der Nähe der Feuerung muß auf eine Entfernung von ringsum etwa 1,50 Meter stets feucht gehalten werden.

6. Nach Beendigung des Gebrauchs der Maschine darf das Feuer nicht herausgezogen werden, sondern ist etwa in den Aschenkasten(pos. 2) fallen zu lassen

was durch einen beweglichen Rost ermöglicht wird und daselbst auszugießen, oder es wird durch vollständigen Schluß der Heizthüre, der Zugthüre, des Aschen

nittner, kastens und einer am Schornstein anzubringenden und denselben dicht schließenden Klappe gelöscht. Betreffend: Beltreibung von Communalgefällen. Friedberg den 1. Dezember 1886. empfehle Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises. 1 ra Diejenigen von Ihnen, in deren Gemeinden Communalgefälle aus Gras-, Holz-,, Grummet-, Pferch-, Güterpacht-, Obst-Versteigerungen rückständig sind, werden hiermit aufgefordert, das Beitreibungsverfahren bezüglich, derselben nunmehr einzuleiten. Dr. Braden. Sirdrütt. Bekanntmachung. 1 Betreffend: Drainage in den Fluren II, VII, VIII und IX der Gemarkung Trats-Muͤnzenberg. 1 Auf Antrag des Gemeinderaths zu Trais⸗Münzeuberg, wird ein auf Grund des Gesetzes vom 2. Januar 1858 ausgearbeitetes Projekt

und zwar: 1. Uebersichtskarten, 2. Verzeichniß der Grundbesitzer, Kostenvoranschlag und summarische Darlegung vier Wochen lang und zwar vom 27. Dezember 1886 bis zum 28. Januar 1887 einschließlich auf dem Amtszimmer der Großh. Bürgermeisterei Trais Münzenberg offen gelegt.

agudsse. Die Abstimmung über das Projekt findet statt Mittwoch den 27. Januar 1887, von 11 Uhr Vormittags bis 1 Uhr Nachmittags. i Stimmberechtigt sind Diejenigen, welche im Grundbuche bezw. in dem offen gelegten Verzeichnisse der Betheiligten eingetragen sind, ging) eventuell deren Erben. Etwaige Berichtigungen des Grundbuchs und der Stimmberechtigtenliste müssen daher noch vor dem Termin bewirkt f werden. Alle Diejenigen, welche glauben, daß ihnen durch die Ausführung ein Schaden entstehe, oder welche es vorziehen, ihre Grundstücke

8 ganz oder zu dem zur Ausführung der Entwässerungsanstalt erforderlichen Theile abzutreten, oder welche ohne im Plane oder der Liste aufge⸗ Tuels. führt zu sein, sich noch anzuschließen wünschen, sowie überhaupt alle Diejenigen, welche zur Sache etwas vorzubringen haben, können ihre Er klärungen während der angegebenen vierwöchentlichen Frist durch schriftlichen Vortrag bei uns einreichen. Desfallsige Erklärungen sind spätestens en bei Meidung späterer Nichtberücksichtigung, in dem oben gedachten Termin mündlich oder schriftlich vorzutragen. Von allen Denjenigenwelche in dem Termine weder in Selbstperson noch durch gehörig legitimirte Bevollmächtigte abstimmen, wird angenommen, daß sie mit der Ausführung at, kin des Unternehmens einverstanden sind und keine Ansprüche zu bilden haben. Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumniß der Frist ist ausgeschlossen. Es haben jedoch nur Diejenigen in dem Termin zu erscheinen, welche gegen das Projekt stimmen oder sonst etwas zur Sache vorbringen wollen und dies nicht schon vorher schriftlich gethan haben. Zur Bestreitung der Kosten der auszuführenden Arbeiten soll ein Anlehen bei Großherzoglicher Landesculturreutenbank aufgenommen werden. Der Antheil des Einzelnen an den erwachsenden Kosten wird später nach Maßgabe des den zugezogenen Flächen erwachsenden Vortheils bestimmt werden und hierüber s. Z. noch Hebregister offen gelegt werden.

Fri den 1. Dezember 1886. Großherzogliches Kreisamt Friedberg Friedberg den ezen. 0

2 etzt.

Bekanntmachung. e f 5 einrich Raab von Juheiden soll auf Kosten der Kreiskasse Friedberg bei einem andwirt in Kost und Pflege vergeben werden. 8 5 0 sich unter Mittheilung ihrer Ansprüche bei unterzeichneter Stelle melden und wird bemerkt, daß Rubrikat zu allen leichteren landwirthschaftlichen Arbeiten Verwendung finden kann. Großherzogliches Kreisamt Friedberg. Friedberg am 22. November 1886. Dr. Braden.

Bekanntmachung. 15 Die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Amtsgerichtsbezirks Friedberg werden zur Bedeutung der Officianten von nachstehenden

˖ ˖ 3 s 1887 in Kenntniß tt: Feld⸗ und dee e in Kenntniß gesetz Forstgerichte:

1 5

Montag den 21. Februar, Vormittags 9 Uhr, Samstag den. 19. Februar, Vormittags 10 Uhr, Samstag den 23. April, Vormittags 8 Uhr, Freitag den 55 April, e 9 nber Samstag den 25. Juni, Vormittags 8 Uhr, Montag den 0 Juni, e 9 hr, Montag den 22. August, Vormittags 8 Uhr, Samstag 10 August, Vormittags 9 Uhr, Samstag den 22. October, Vormittags 9 Uhr, Freitag den 24. October, Vormittags 10 18 Samstag den 17. Dezember, Vormittags 9 Uhr. Montag den 19. Dezember, Vormittags 10 Uhr.

Friedberg den 30. November 1886.

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Großherzogliches Amtsgericht Friedberg.

J Süffert. Weber. er. J E 77* s. 4 Flobert(Tesching))ei Mädchen, Erbsen, Bohnen, Linsen 0 5 fehle billigst welches kochen kann, sofort gesucht. empfiehlt in gutkochender Waare 4425 in verschledenem Kallber empfieh 15 Theis. Wo? sagt die Eppeditlon des Anzeigers. 4509 Usagasse Fr. Gunderloch.

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