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1886.

Donnerstag den 4. November.

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Oberhessischer Anzeiger.

Wird hier und in Bad⸗-Nauheim Montag, Mittwoch und Freitag Abend ausgegeben.

Kreisblatt für den Kreis Friedberg.

Erscheint dreimal wöchentlich und zwar Dienstag, Donnerstag und Samstag.

Annoncen: die einspaltige e 15 Pf., lokale Anzeigen und behördliche aus dem Kreise 11 Pf., Reclamen 30 Pf.; ein Beleg kostet 9 Pf. Annoncen von auswärtigen Einsendern(soweit Letztere nicht Jahresconto bei uns haben), welchen der Betrag nicht beigefügt ist, werden stets per Post nachgenommen.

Amtlicher Theil.

Betreffend: Beiträge des Mathildenstifts Friedberg-Butzbach zu den Kosten der Industrieschulen für 1886.

Friedberg den 2. November 1886.

Das Großh. Kreisamt Friedberg an die Großh. Bürgermeistereien des früheren Kreises Friedberg. Die General-Versammlung des Mathildenstifts hat auch für 1886 wie seither 1600 Mark für die Industrieschulen in den zu dem

Bezirk des Mathildenstifts gehörigen Gemeinden verwilligt. erträgt es Ihren resp. Gemeinden die beigesetzten Beträge.

Nach der auf die Seelenzahl derselben stattgehabten Vertheilung dieser Summe Sie wollen die Gemeinde-Einnehmer zur Erhebung derselben anweisen und für

Controlirung besorgt sein. Die Erhebung sehat gelegentlich zu erfolgen, und wollen Sie dies den Gemeinde-Einnehmern mit dem

Anfügen bemerken, daß Diäten ꝛc. hierfür nicht berechnet werden können.

f i M. Pf. M. Pf. M. Pf.

Assenheim mit Dorn Assenheim 24 50 Kirch⸗Göns 24 30 Wickstadt 41 10 Fauerbach v. d. H. 19 50 Langenhain mit

Bauernheim 7 60 Fauerbach b. Fr. 21 30 Ziegenberg 17 80 Beienheim 15 Friedberg 179 50 Maibach 6 80 Bodenrod 5 50 Gambach 54 20 Melbach 18 90 Bönstadt 26 60 Griedel 30 40 Müunster 8 50 Bruchenbrücken 21 90 Hausen mit Oes 4 90 Muͤnzenberg 32 80 Butzbach 104 Hoch⸗-Weisel 25 80 Bad⸗Nauheim 96 80 Dorheim 27 60Ilbenstadt 37 90 Nieder-⸗Florstadt 52 40

Dr. Braden.

M. Pf. M. Pf. M. Pf. Nieder Mörlen 26 30 Ockstadt 45 30 Sßdel 25 90 ieder Rosbach 20 Oppershofen 22 40 Staden 14 60 Nieder-Weisel 49 Ossenheim 11 20 Steinfurth 35 60 kieder-Wöllstadt 38 10 Ostheim 17 Trais-⸗Münzenberg 9 Ober⸗Florstadt 10 30 Pohl⸗Göns 2170 Weckes heim 14 90 Ober⸗Hörgern 12 40 Reickelsheim 32 30 Wisselsheim 9 20 Ober-Mörlen 70 40 Rockenberg 48 80 Wölfersheim 31 30 Ober Rosbach 47 20 Rödgen 8 20 Wohnbach 23 40

Schwalheim 22 10

Ober⸗Wöllstadt 27 80

Betreffend: Die Herbst Controlversammlungen pro 1886 im Kreise Friedberg.

Friedberg den 26. October 1886.

Das Gr. Kreisamt Friedberg an die Gr. Bürgermeistereien des Kreises und das Gr. Polizeicommissariat Wickstadt.

Die nachstehende Bekanntmachung Großherzoglichen Landwehrbezirks-Commandos Friedberg wollen Sie in Ihren Gemeinden auf orts

übliche Weise publiciren lassen.

Den Mannschaften des Beurlaubtenstandes, welche auf isolirt gelegenen Gehöften, Forsthäusern, Bergwerken ꝛc. wohnen, ist durch die betreffende Großherzogliche Bürgermeisterei von der nachstehenden Bekanntmachung entweder durch Sie selbst oder durch sonst eine verpflichtete Person(Polizeidiener, Feldschütz ꝛc.) Kenntniß zu geben, damit sich dieselben, wenn sie bei der Controlversammlung fehlen, nicht darauf berufen

können, von der Bekanntmachung keine Kenntniß gehabt zu haben.

J. V.: Dr. Wallau.

Bekanntmachung.

Die Herbst-Control-Versammlungen pro 1886 im Kreise Fried berg, 1. und 3. Compagnie des 2. Bataillons(Friedberg) Landwehr Regiments Nr. 115, werden in nachstehender Weise abgehalten:

Erster Appell:

In Butzbach, auf dem Viehmarkt. Am 15. November, Vormittags 9 Uhr. Hierbei haben zu erscheinen sämmtliche Reservisten und die zur Dispo sition der Truppentheile und Ersatzbehörden beurlaubten Mannschaften aller Waffen, sowie diejenigen Wehrleute, welche im Herbst dieses Jahres zum Landsturm überzuführen sind,(das sind diejenigen Mannschaften, welche in der Zeit zwischen dem 1. April und 30. September 1874 in den Militärdienst eingetreten) aus den Ortschaften Bodenrod, Butz bach, Fauerbach v. d. H., Gambach, Griedel, Hausen mit Oes, Hoch Weisel, Kirch-Goͤns, Langenhain mit Ziegenberg, Wohnbach, Nieder Weisel, Oppershofen, Ostheim, Rockenberg, Maibach, Münster, Muͤnzen berg, Trais⸗Münzenberg, Pohl-Göns. Zweiter Appell: In Friedberg, im Hof der Kloster-Kaserne. Am 15. November, Nachmittags Uhr. Hierbei haben zu erscheinen die Mannschaften vorgenannter Kategorieen aus den Ortschaften Bad-Nauheim, Dorheim, Fauerbach b. Fr., Fried berg, Ockstadt, Bauernheim, Beienheim, Dorn-Assenheim, Melbach, Nieder⸗Mörlen, Ober-Mörlen, Ossenheim, Reichelsheim, Rödgen, Schwal heim, Södel, Steinfurth, Weckesheim, Wölfersheim, Wisselsheim. f Dritter Appell:

In Nieder⸗Wöllstadt, am Eisenbahn-Viaduct über der Friedberger Chaussee.

Am 15. November, Nachmittags 1 ½ Uhr. g

Hierbei haben zu erscheinen die Mannschaften vorgenannter Kategorieen

aus den Ortschaften Assenheim, Vönstadt, Bruchenbrücken, Burg⸗

Gräfenrode, Holzhausen, Ilbenstadt, Kaichen, Kloppenheim, Nieder

Wöllstadt, Nieder-Florstadt, Nieder-Rosbach, Ober-Rosbach, Okarben, Ober-Florstadt, Ober-Wöllstadt, Petterweil, Rodheim, Staden, Stamm heim, Wickstadt.

Vierter Appell:

In Vilbel, auf der Frankfurter Chaussee, südliches Ende von Vilbel. Am 15. November, Nachmittags Uhr.

Hierbei haben zu erscheinen die Mannschaften vorgenannter Kategorieen aus den Ortschaften Büdesheim, Dortelweil, Groß-Karben, Helden bergen, Harheim, Klein-Karben, Massenheim, Nieder-Erlenbach, Nieder Eschbach, Ober-Erlenbach, Ober-Eschbach, Rendel, Vilbel.

Es wird noch ausdrücklich bemerkt, daß die Leute pünktlich zu erscheinen und die in ihrem Besitz befindlichen Militärpapiere mit zur Stelle zu bringen haben.

Sollten Mannschaften wegen häuslicher ꝛc. Verhältnisse Dispen sations-Gesuche von den Control-Versammlungen vorbringen wollen, so sind diese, von der Ortsbehörde beglaubigt, mindestens 8 Tage vor der Control-Versammlung dem betreffenden Bezirksfeld⸗ webel vorzulegen. Nur für außerordentliche Fälle ist eine kürzere Frist statthaft.

Wer Dispensation von der Control-Versammlung erhält, hat sich spätestens 14 Tage nach der Control-Versammlung bei dem zuständigen Bezirksfeldwebel zur Nachcontrole zu melden.

Außerdem werden die Großherzoglichen Bürgermeistereien ersucht, jeden Controlpflichtigen auf vorstehende Bekanntmachung und weiter darauf aufmerksam zu machen, daß besondere Ordres zur Gestellung nicht ausgegeben werden.

Schließlich werden die an den Controlversammlungen theilnehmen⸗ den Mannschaften hiermit noch darauf aufmerksam gemacht, daß sie für den ganzen Tag, an welchem sie zur Controlversammlung einberufen sind, zum gctiven Heere gehören und den Militärgesetzen unterworfen sind.

Das Großherzogliche Bezirks Kommando Friedberg. Roemheld.

Bekanntmachung.

Betreffend: Zusammenlegung von Grundstücken in der Gemarkung Vönstadt. Nachdem die Zusammenlegung von Grundstücken Offenlegung des Antrags, der summarischen Darlegung,

in Flur und VI der Gemarkung Bönstadt beantragt worden, wird hiermit die des Namensverzeichnisses der Betheiligten, nebst Liste zur Wahl der Sachverstaͤndigen

i 4 7 ö 1 Bönstadt vom 22. November bis 20. Dezember l. J, verfügt. Bureau der Großherzoglichen Bürgermeisterei Bönsta a er bis 5 N 0 0 5 I Zugleich werden die stimmberechtigten Grundbesttzer aufgefordert, in dem Termine Mittwoch den 22. Dezember J. J., Vormittags von

10 bis 12 Uhr, auf dem Gemeindehause zus ub ö durch gehoͤrig legitimirte Bevollmächtigte abstimmenden Stimmberechti Auswärtige haben bis zu dem genannten Termine einen in

Bönstadt uber das Projekt abzustimmen, mit dem Anfügen, daß die weder in Selbstperson, noch gten als für die Ausführung der Zusammenlegung stimmend angesehen werden. dem vorerwaͤhnten Gemeindebezirk wohnhaften Bevollmächtigten zu bestellen,