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1886.
Jamstag den 3. Juli.
Oberhessischer Anzeiger.
M 77.
Erscheint dreimal wöchentlich und zwar Dienstag,
Wird hier und in Bad⸗Nauheim Montag, Mittwoch 0 5 2 0 Donnerstag und Samstag.
und Freitag Abend ausgegeben. Kreisblatt für den Kreis Friedberg.
Annoncen: die einspaltige Petitzeile 15 Pf., lokale Anzeigen und behördliche aus dem Kreise 11 Pf., Reclamen 30 Pf.; ein Beleg kostet 9 Pf. Annoncen von auswärtigen Einsendern(soweit Letztere nicht Jahresconto bei uns haben), welchen der Betrag nicht beigefügt ist, werden stets per Post nachgenommen. 2 rr... ˙.—.——— 2 8 5 Amtlicher Theil. Betreffend: Das Gesetz vom 4. Mai 1879 über den Verkehr mit Nahrungsmitteln und Gebrauchsgegenständen, hier insbesondere Auslegung der Bestimmungen in den§§. 10 ff. in der gerichtlichen Praxis.
Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.
Unter Bezugnahme auf unsere Bekanntmachung vom 23. Februar 1880, Kreisblatt Nr. 25, sowie Bekanntmachung vom 23. Januar 1885, Kreisblatt Nr. 12, empfehlen wir Ihnen, die Tabellen über die Resultate der Anwendung des Nahrungsmittelgesetzes sorgfältig zu führen, soweit Einträge stattgefunden haben, dieselben bis zum 30. Dezember vorzulegen, oder bis dahin zu berichten, daß Einträge in den Tabellen nicht stattgefunden haben. Dr Bypad e
Betreffend: Das Landgestüt, ins besondere die Bedeckung der Stuten durch die Landgestütsbeschäler in 1886. Fkied berg!
Das Gr. Kreisamt Friedberg an die Gr. Bürgermeistereien des Kreises und das Gr. Polizeicommissariat Wickstadt.
Friedberg, 30. Juni 1886.
Jahren empfehlen wir Ihnen dringend, Herbstferien, welche der Gesammtschukvorstand sestzusetzen hat, zeitig genug pünktlich anzuzeigen
Wir erwarten umgehende Einsendung der Verzeichnisse der bedeckten Stuten, oder Bericht, daß keine bedeckt worden sind.
Dr.
Betreffend: Maßregeln zur Uuäterdrückung des Milzbrandes tu der Wetterau.
Das Gr. Kreisamt Friedberg an die Gr. Bürgermeistereien des Kreises und das Gr. Polizeicommissariat Wickstadt.
Die meisten von Ihnen sind noch mit der Einsend ung der Tabellen über Wir erwarten die Einsendung der fehlenden Tabellen oder Bericht, daß in der betreffenden Gemeinde im l. keine Thiere crepirt sind oder getödtet wurden, nunmehr binnen längstens drei Tagen bei Meidung von Strafe.
im Rückstande.
Braden.
Friedberg, 1. Juli 1886.
die im 1. Semester 1886 crepirten oder getödteten Thiere
Semester 1886
Dr. Braden.
Betreffend: Die Ferien in der Volksschule.
Friedberg am 2. Juli 1886.
Die Großherzogliche Kreisschulcommission Friedberg an sämmtliche Schulvorstände des Kreises.
Es sind in einigen Orten Ferien wegen der Heuerndte angeordnet worden, welche die betreffenden Schulvorstände uns nicht zur
Anzeige gebracht haben.
Unter Hinweis auf die bestehenden gesetzlichen Be nicht blos diese Anzeige noch nachträglich zu machen, sondern auch die bevorstehenden Sommer- und
stimmungen und unsere diesbezüglichen Ausschreiben in früheren
Dr. Braden.
Bekanntmachung.
Betreffend: Die Prüfung der Bewerber um die Berechtigung zum einjährig freiwilligen Militärdienst im Herbst
Diejenigen jungen Leute, welche beabsichtigen sich der im Herbst
18888 stattfindenden rubricirten Prüfung zu unterziehen, werden hier—
Erklärung über
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durch aufgefordert, ihre deßfallsigen Gesuche um Zulassung bei Meid— ung des Ausschlusses von dieser Prüfung
spätestens bis zum J. August 1886 bei der unterzeichneten Commission einzureichen. Hinsichtlich der An— bringung der Gesuche wird im Speziellen das Folgende bemerkt:
1. Das Gesuch ist bei der unterzeichneten Prüfungs-Commission nur dann anzubringen, wenn der sich Meldende im Großherzogthum Hessen seinen dauernden Aufenthaltsort hat.
2. Die Zulassung zur Prüfung kann nicht vor vollendetem 17. Lebensjahr erfolgen. N 0 b 425
3. Das Gesuch muß von dem Betreffenden selbst geschrieben sein. Auch erscheint es zweckdienlich, wenn stets die nähere Adresse ange— geben wird. 8 f i f 4. Dem Gesuche sind folgende Papiere beizufügen: a. Geburts- zeugniß; b. Einwilligungs-Attest des Vaters oder Vormundes, mit der dessen Bereitwilligkeit und Fähigkeit, den Freiwilligen
während einer einjährigen activen Dienstzeit zu bekleiden, auszuruͤsten
1 und zu verpflegen; in diesem Attest darf die Erklärung des Vaters oder
Bekanntmachung, den Ankauf von Zum Ankauf von Remonten im Alter von drei und ausnahms-
zur Stelle abgenommen und sofort gegen Quittung baar bezahlt.
1886. Vormundes, daß er in der Lage sei, den Freiwilligen während des ein— jährigen Dienstes unterhalten zu können, nicht fehlen, auch muß die Unterschrift des Vaters oder Vormundes beglaubigt sein; e. ein Unbe— scholtenheitszeugniß, welches von der Polizeiobrigkeit oder der vorge— setzten Dienstbehörde auszustellen ist; d. ein selbstgeschriebener Lebenslauf. 5. Ju dem Gesuche ist außerdem anzugeben, in welchen zwei fremden Sprachen(Französisch, Englisch, Lateinisch oder Griechisch) der sich Meldende geprüft sein will.
6. Ist bereits früher ein Gesuch um Zulassung zur Prüfung ein— gereicht worden, so bleibt dem erneuten Gesuche nur ein Unbescholten— heitszeugniß beizulegen.
Ueber die Anforderungen, welche an die zu Prüfenden gestellt werden, gibt die Prüfungsordnung(Anlage 2 zur Ersatzordnung— J. Theil der Wehrordnung vom 28. September 1875— Regierungs- Blatt Nr. 55 von 1875) Ausschluß. Bezüglich des Prüfungstermins, sowie des Locals, in welchem die Prüfung stattfindet, erfolgt eventuell weitere Bekanntmachung; auf spezielle Ladung kann nicht gerechnet werden.
Darmstadt den 17. Juni 1886.
Großherzogliche Prüfungs⸗Commission für einjährig Freiwillige. Der Vorsitzende: Dr. Zeller.
Remonten pro 1886 betreffend.
Pferde mit solchen Fehlern, welche nach den Landesgesetzen den
weise vier Jahren sind im Bereiche des Großherzogthums Hessen-[Kauf rückgängig machen, sind vom Verkäufer gegen Erstattung des Darmstadt fuͤr dieses Jahr nachstehende, Morgens 8 Uhr beginnende[Kaufpreises und der Unkosten zurückzunehmen, ebenso Krippensetzer, Märkte anberaumt worden und zwar: welche sich in den ersten acht und zwanzig Tagen nach Einlieferung, in am 7. Juli in Grünberg, den Depots als solche erweisen. Pferde, welche den Verkäufern nicht 9. Nidda eigenthümlich gehören, oder durch einen nicht legitimirten Bevollmäch— 1 15 4 1 Alsfeld tigten der Commission vorgestellt werden, sind vom Kauf ausgeschlossen. 5 22. 9 Butzb 0 Die Verkäufer sind verpflichtet, jedem verkauften Pferde eine neue „ am. starke rindlederne Trense mit starkem Gebiß und einer Kopfhalfter 7 7 Nieder ⸗Wölltadt, von Leder oder Hanf mit zwei mindestens zwei Meter langen Stricken „ 19. August„ Groß-Bieberau, ohne besoudere Vergütung mitzugeben. „ 20.„ 5 Alzey, Ulm die Abstammung der vorgeführten Pferde feststellen zu können, „„Lampertheim, ist es erwünscht, daß die Deckscheine möglichst mitgebracht werden, auch „ 2%, e en, werden die Verkäufer ersucht, die Schweife der Pferde nicht zu cou— n„ Gernsheim, piren oder übermäßig zu verkürzen. .„ 280„ re erau, Berlin den J. März 1886. 668 a Die von der Remonte-Ankaufscommission erkauften Pferde werden Kriegsministerium, Abtheilung für das Remontewesen. gez.: Freiherr von Troschke. Graf von Klinkewstroem.


