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Stabs⸗ Arzt vom 2.

I88t.

Dienstag den 1. Zuni.

Oberhessischer Anzeiger.

N 64.

Erscheint dreimal wöchentlich und zwar Dienstag,

Wird hier und in Bad⸗Nauheim Montag, Mittwoch Donnerstag und Samstag.

and eg Ad a dgeg den. Kreisblatt für den Kreis Friedberg. Die einspaltige Petitzeile wird bei Annoncen mit 11 Pf. berechnet, bei größerem? r Zi i ö it 25 ˖ i w f n mit N net, bei größerem Tabellen- oder Ziffersatz mit 14 Pf., bei Reclamen mit 22 Pf.; ein Beleg kostet 9 Pf. Annoncen von auswärtigen Einsendern(soweit Letztere nicht Jahresconto bei uns haben), welchen der Betrag nicht beigefügt ist, werden stets per Post nachgenommen.

Amtlicher Theil.

Bekanntmachung.

9 Die Abgabe der Kapitalrentesteuererklärungen behufs der Veranlagung für das Steuerjahr 1887/88. Nach Art. 14 des Gesetzes, die Einführung einer Kapitalrentesteuer betreffend, vom 8. Juli 1884 erfolgt die Heranziehung zu dieser Steuer auf Grund einer Erklärung, welche jeder nach den einschlägigen Bestimmungen Steuerpflichtige über den Jahresbetrag seiner Zinsen, sowie der etwa zum Abzug geeigneten Lasten bei der hierzu berufenen Einschätzungscommission schriftlich abzugeben hat. Zu diesen Erklärungen ist das von Großherzoglichem Ministerium der Finanzen festgesetzte Formular zu verwenden und sind dieselben, je nach der Wahl des Steuerpflichtigen offen oder verschlossen, jährlich spätestens bis zum 1. Juli, ohne daß der Pflichtige deßhalb eine besondere Aufforderung abzuwarten hat, bei der Buͤrgermeisterei des Wehnorts abzuliefern. Von der Verpflichtung zur Steuererklärung sind nach Art. 15 des Gesetzes, insofern nicht im einzelnen Fall besondere Aufforderung der Einschätzungscommission ergeht, diejenigen Steuerpflichtigen entbunden, welche im unmittelbar vorausgegangenen Steuerjahr bereits zur Kapital rentesteuer zugezogen waren, auch inzwischen ihren Wohnsitz nicht gewechselt und keine den Betrag von 100 M. jährlich erreichende Einkommens verbesserung aus Kapitalzinsen erlangt haben. Inhaltlich des Art. 16 des genannten Gesetzes haben die Kapitalrentesteuererklärung abzugeben:

1. für minderjährige, vermißte, oder unter Vormundschaft gestellte

2

zersonen deren gesetzliche

Vertreter;

2. für moralische Personen(Gemeinden, Körperschaften, Stiftungen, Anstalten), ferner für Gesellschaften, Genossenschaften, Gantmassen, Erb

massen, soweit eine Steuerpflicht hier überhaupt in Betracht kommt, die bestellten Vorstände oder Verwalter;

2

in allen anderen Fallen der Steuerpflichtige selbst und zwar hinsichtlich des gesammten Zinsenbezugs, welcher, sei es aus eigenem Ver

mögen, oder aus dem Vermögen seiner nicht selbstständig zur Kapitalrentesteuer gezogenen Angehörigen, ihm in Steueransatz zu kommen hat. Unter Bezugnahme auf die obigen Bestimmungen richten wir an die hiernach zur Einreichung von Kapitalrentesteuererklärungen ver

pflichteten Bewohner unserer Bezirke hiermit die Aufforderung, ihre Erklärungen unfehlbar bis zum genannten 1.

Juli d. J. an die betreffenden

Burgermeistereien gelangen zu lassen, von wo sie, und zwar insoweit verschlossen rneröffnet, an die Vorsitzenden der betreffenden Einschätzungs

Commissionen übersendet werden.

Das Formular zu den Kapitalrentesteuererklärungen, welchem ein Auszug aus dem Gesetz und eine bezügliche

nähere Anweisung beigefügt ist, hat der Steuerpflichtige von der Bürgermeisterei des Wohnorts zu beziehen. Die Großherzoglichen Steuercommissariate.

Friedberg am 1. Juni 1886.

Büdingen: Hoos. Butzbach: Hech ler. 0* 7 0

iedberg: Schober. Hungen: Snell.

An die Großherzoglichen Bürgermeistereien in den Großherzoglichen Districts-Einnehmereien Friedberg und Nieder-Wöllstadt Wir ersuchen Sie, in Ihren Gemeinden durch die Schelle bekannt machen zu lassen, daß die Berichtigung der Forst- und Feldstrafen für die 2. Periode 1888/87

vom 1. bis 25. Juni dieses Jahres an den 3 Friedberg am 1. Juni 1886.

Großherzogliche Distriets

Weigel.

ahltagen Dienstags und Donnerstags ohne Mahnung anher geschehen kann.

Einnehmereien Friedberg und Nieder-Wöllstadt. Nieß.

Deutsches Reich.

Darmstadt. Der Gerichtsassessor Günther in Höchst wurde zum Amtsrichter in Höchst, Kabinetssekretär v. Hessert in Darmstadt zum Amtsrichter in Nieder-Olm, der Gerichtsassessor Finger in Worms zum Amtsrichter ernannt, der Steuerkommissariatsgehilfe Schön zu Büdingen wurde auf Nachsuchen in den Ruhestand versetzt und der Forstaccessist Eickemeyer dahier zum Forst⸗Assessor ernannt.

Militärdienstnachrichten. v. Strzemieczuy, Prem.⸗Lt. à la s. des 1. Gr. Inf.-Regts. Nr. 115 und commandirt als Adjutant bei der 58. Inf. Brigade, unter Belassung in seinem Commando, v. Larisch, Prem.-Lt. von dems. Reg. wurden zu überz. Hauptleuten, Dr. Schlott, Bat. 3. Gr. Inf.-Regts.

Nr. 117, zum Ober⸗Stabsarzt 2. Cl. und Regts. Arzt des Westpreuß. Kürassier-Regts. Nr. 5,

Dr. Bielefeld, Assi. Arzt 2 Cl. der Res. vom 1. Bat. 2. Gr. Landw.⸗Regts. Nr. 116, zum Assi.⸗Arzt 1. Cl. der Nes. befördert.

28. Mai. Die Kammer berieth heute die Denkschrift wegen der Erhöhung und Ver

stärkung der Landdämme am Rhein und den

Antrag Metz(Darmstadt) wegen der Erhöhung und Verstärkung der Rheindämme, wozu der

Ausschuß beantragt hatte, die Negierung zu er suchen, die diesbezügliche Vorlage mözlichst bald

an die Stände gelangen zu lassen. schußauträge wurden einstimmig angenommen.

Die Aus

Sodann kommt zur Verhandlung der Gesetzent

wurf über die Unterbringung jugendlicher Uebel

thäter und verwahrloster Kinder in zweiter Lesung. Metz(Gießen) und Genossen haben hlerzu eine

Anzahl Abänderungsanträge eingebracht, welche

zunächst vom Präsidenten verlesen werden. Hier auf nimmt Metz zu deren Begründung das Wort: Er set zwar prinzipiell gegen das ganze Geseß, 9 da er ein für dasselbe vorhandenes Bedürfniß

nicht anerkenne. Trotzdem hätten er und seine Genossen eingesehen, daß sie auf dem Stand punkte der bloßen Negation nicht bleiben könnten und deßhalb die vorliegenden Anträge einge bracht, wonach das Gesetz enthalten solle einmal, Ausführungsbestimmungen zum Strafgesetzbuch §. 55 und eventuell die Möglichkeit, Kinder die nach jenem Paragraph strafbare Handlungen be gangen hätten, in eine Besserungsanstalt unter zubringen, sodann die Möglichkeit, Kinder, die ohne Begehung einer strafbaren Handlung ver wahrlost seien, in einer Familie unterzubringen. Ersteres solle auf dem Verwaltungswege, letzteres von Vormundschaftswegen geschehen. Nachdem Redner diese Grundsätze des Längeren ausgeführt hat, wird die weitere Verhandlung über diese Sache ausgesetzt. Hierauf wurde die Vorlage, Verwendung der im laufenden Staatsbudget zur unverzinslichen Vorlage der Baukosten eines Ersatz- und Erweiterungsbaues der männlichen Abtheilung des Landeshospitals Hofheim, sowie der vorgesehenen Mittel zur unverzinslichen Vor lage der Baukosten eines Erweiterungsbaues der weiblichen Abtheilung einstimmig angenommen. Sodann wurde die Vorlage, Verwendung einer Summe von 168,000 M. zum Bau eines neuen Badehauses nebst Zubehör in Bad-Nauheim zu Lasten des Kurfonds daselbst einstimmig ange nommen. In der Nachmittagssitzung fand die Fortsetzung der zweiten Lesung des Gesetzes, die Unterbringung jugendlicher Uebelthäter und ver⸗ wahrloster Kinder betreffend, statt. Das Gesetz wurde in der Fassung der ersten Lesung mit einem kleinen Zusatz zu Art. 9 und zwar gegen 7(clericale, deutschfreisinnige und soclaldemokra tische) Stimmen angenommen.

Berlin, 28. Mai. Im Abgeordnetenhaus fand heute die zweite Lesung des Nachtragsetats statt und wurde derselbe im Ordinarium und Extraordinarium durchweg nach der Regierungs

Ausnahme der Position von 100,000 M. zur Förderung des hoheren Mädchenschulwesens in ehemals polnischen Lan destheilen; dieser Betrag wurde nach dem Com missionsantrag auf 50,000 M. herabgesetzt. 29. Mai. Das Gesetz über die Communalbe steuerung der Offiziere wurde in dritter Lesung en bloc angenommen.

München. Die königliche Botschaft, durch welche der Landtag vertagt worden, ist von Linderhof den 24. Mai datirt. Der König, dessen Ankunft in Hohenschwangau bereits gemeldet war, hat sich nicht zu der Reise dorthin entschließen können, sondern wird in Linderhof bleiben.

vorlage genehmigt, mit

Ausland.

Oesterreich-Ungarn. Wien, 28. Mai. Im Herrenhaus wurde das Landsturmgesetz in zweiter Lesung unverändert angenommen, sodann wurde dasselbe auch in dritter Lesung einstimmig votirt.

28. Mai. Im Abgeordnetenhause legte die Regierung Entwürfe betreffs zollfreier Ein fuhr von Mais und Hirse aus Serbien und Bulgarien, und betreffs der Verlängerung der Bahn Mostar-Metkowich nach Serajews vor.

Im österreichischen Ministerium ist eine trisis im Anzuge, schreibt dasFr. Journ., da die polnischen Abgeordneten gegen die mit Ungarn vereinbarten Petroleumzölle opponiren und Finanzminister v. Dunajewski erklärt hat, er habe sich dem Kaiser gegenüber verpflichtet, diese Positionen in ihrer jetzigen Gestalt durch zusetzen. Die Polen können in dieser Frage auf die Unterstuͤtzung der Linken rechnen, so daß die Regierung eventuell in die Minorität gedrängt würde. Der Finanzminister hat einer Depu tation polnischer Abgeordneten gegenüber schon auf seinen Rücktritt angespielt, doch hofft man, daß derselbe durch Concessionen von beiden Seiten vermieden wird.