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5. Jamstag den W. März.
MS.
Oberhessischer Anzeiger.
Wird hier und in Bad⸗Nauheim Montag, Mittwoch und Freitag Abend ausgegeben.
Kreisblatt für den Kreis Friedberg.
Erscheint dreimal wöchentlich und zwar Dienstag, Donnerstag und Samstag.
Die einspaltige Petitzeile wird bei Annoncen mit 11 Pf. berechnet, bei größerem Tabellen- oder Ziffersatz mit 14 Pf., bei Reolamen mit 22 Pf.; ein Beleg kostet 9 Pf. Annoncen von auswärtigen Einsendern(soweit Letztere nicht Jahresconto bei uns haben), welchen der Betrag nicht beigefügt ist, werden stets per Post nachgenommen.
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beginnt ein neues Abonnement auf den Oberhessischen Anzeiger;
An 1. April
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derselbe wird auch ferner woͤchentlich dreimal erscheinen. Das Abonne— ment beträgt bei den Kaiserlichen Reichs-Poststellen vierteljährlich 1 Mark 28 Pf., mit Bestellgeld 1 Mark 50 Pf. Bei der Verlags-Expedition kostet der„Anzeiger“ pro 2. Quartal In Bad⸗Nauheim durch Herrn Bernhardt bezogen kostet der Anzeiger pro Quartal 1 Mark 40 Pf
1 Mark.
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Amtlicher Theil.
Betreffend: Das Militär⸗Ersatz⸗Geschäft pro 1885. Gag
Das diesjährige Musterungsgeschäft wird für den diesseitigen Kreis
zu Friedberg im Rathhaussaale in folgender Weise vorgenommen:
Montag den 20. April l. J., Vormittags 9 Uhr, Musterung der Militärpflichtigen aus den Gemeinden: Assenheim, Bad-Nauheim, Bauernheim, Beienheim, Bodenrod und Bönstadt.
Dienstag den 21. April 1 J., Vormittags 8 Uhr, Musterung der Militärpflichtigen aus den Gemeinden: Bruchenbrücken, Büdesheim, Burg⸗Gräfenrode, Butzbach, Dorheim, Dorn-Assenheim, Dortelweil und Fauerbach b. Fr.
Mittwoch den 22: April l. J, Vormittags 8 Uhr, Musterung der Militärpflichtigen aus den Gemeinden: Fauerbach v. d. H. und Friedberg.
Donnerstag den 23. April I. J., Vormittags 8 Uhr, Musterung der Militärpflichtigen aus den Gemeinden: Gambach, Griedel, Groß— Karben, Harheim, Hausen mit Oes und Heldenbergen.
Freitag den 24. April l. J., Vormittags 8 Uhr, Musterung der Militärpflichtigen aus den Gemeinden: Hoch⸗Weisel, Holzhausen, Ilbenstadt, Kaichen, Klein-Karben, Kirch-Göns, Kloppenheim, Langen— dain mit Ziegenberg, Maibach, Massenheim, Melbach und Münster.
Samstag den 25 April l. J., Vormittags 8 Uhr, Musterung der Militärpflichtigen aus den Gemeinden: Münzenberg, Nieder⸗Erlen⸗ bach, Nieder-Eschbach, Nieder-Florstadt, Nieder-Mörlen, Nieder-Rosbach und Nieder-Weisel.
Montag den 27. April I. J., Vormittags s Uhr, Musterung der Militärpflichtigen aus den Gemeinden: Nieder-Wöllstadt, Ober— Erlenbach, Ober-Eschbach, Ober-⸗Florstadt, Ober-Mörlen, Ober-Rosbach und Ober- Wöllstadt.
Dienstag den 28. April l. J., Vormittags 8 Uhr, Musterung der Militärpflichtigen aus den Gemeinden: Ockstadt, Okarben, Oppers- hofen, Ossenheim, Ostheim, Petterweil, Pohl-Göons, Reichelsheim, Rendel, Rockenberg und Rodheim ved. H.
Mittwoch den 29. April l. J., Vormittags 8 Uhr, Musterung der Militärpflichtigen aus den Gemeinden: Röͤdgen, Schwalheim, Södel, Staden, Stammheim, Steinfurth, Trals⸗Münzenberg und Vilbel, aus der Gemeinde Vilbel jedoch nur die im Jahre 1863 und 1864 geborenen Militärpflichtigen.
Donnerstag den 30. April J. J., Vormittags 8 Uhr, Musterung der Militärpflichtigen aus den Gemeinden: Vilbel— und zwar die im Jahre 18688 in dieser Gemeinde geborenen Militärpflichtigen—, ferner sämmtliche Militärpflichtigen aus den Gemeinden: Weckesheim, Wickstadt, Wissels heim, Wölfersheim und Wohnbach.
Freitag den I. Mai J. J., Vormittags 8 Uhr, im Nathhaussaale zu Friedberg Loosziehung saͤmmtlicher Militärpflichtigen des Kreises Friedberg aus dem Jahrgang 1865.
In den genannten Musterungs-Terminen haben sich sämmtliche Militärpflichtigen des Jahrgangs 1865—. mit Ausnahme der zum einjährig⸗ freiwilligen Dienst Berechtigten, falls nicht Reclamation er⸗ hoben wird— sowie diejenigen Milktärpflichtigen der früheren Jahr— gänge, welche bis jetzt eine definitive Entscheidung noch nicht erhalten haben, pünktlich, nüchtern und reinlich gekleidet einzufinden. Diejenigen Militärpflichtigen, welche zum zweiten oder dritten Male erscheinen, haben ihre Loosungsscheine mitzubringen.
Der Civil-Vorsitzende der Großherzoglichen Ersatz⸗
an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises
Die vorstehende Bekanntmachung ö welche gestellungspflichtig sind, speciell darnach bedeuten und sich pünktlich zur Ausführung kommen.
Friedberg am 16. März 1885.
machung. 5
durch Krankheit am Erscheinen verhindert sind, ist im Termin ein ärztliches Attest zu übergeben. Nach. 65 der Ersatzordnuntz ist das Erscheinen der Loosungs berechtigten zum Loosen nicht erforderlich, es wird vielmehr in diesem Falle durch ein Mittzlied der Ersatzcommission die Loosungsnummer für den einzelnen Militärpflichtigen gezogen. Die⸗ jenigen dagegen, welche bei der Musterung unentschuldigt ausbleiben, verlieren das Recht, an der Loosung theilzunehmen und können keinen Anspruch auf Berücksichtigung aus Reclamationsgründen erheben. Außer⸗ dem wird gegen dieselben das im§. 48 der Ersatzordnung angedeutete Strafverfahren eingeleitet. Die Großherzoglichen Bürgermeistereien haben sämmtliche ihrer Gemeinde angehörigen oder in ihrer Gemeinde gestellungspflichtigen Militärpflichtigen auf Grund der Ihnen kurzer Hand wieder zugehenden Stammrollen zu der Musterung vorzuladen und eine Bescheinigung über die erfolgte Vorladung der Stammrolle beizufügen. Körperliche Gebrechen der Militärpflichtigen, welche durch die vorzunehmende ärztliche Untersuchung nicht unbedingt constatirt werden können, wie Harthörigkeit, Schwachsinnigkeit ꝛc., sind durch amtlich ausgestellte Zeugnisse des Geistlichen, Lehrers, Bürgermeisters ꝛc. nachzuweisen. Wer an Cpllepsie(Fallsucht) zu leiden behauptet, hat auf eigene Kosten drei Zeugen vor Gericht zu stellen, welche das Vor—
handensein eidlich zu erhärten haben. Wenn ein Militärpflichtiger wegen Gebrechen oder Krankheit persönlich zu erscheinen nicht im
Stande ist, oder wenn er sich in gerichtlicher Haft befindet, so ist darüber ein auf persönlicher Anschauung beruhendes Zeugniß des Arztes und der Bürgermeisterei, beziehungsweise eine Bescheinigung des Gerichts zu erbringen. Ist ein Militärpflichtiger wegen gerichtlicher Bestrafung des Militärdienstes unwürdig, so haben die Großherzoglichen Bürger— meistereien hierauf aufmerksam zu machen und hierüber die erforderlichen Nachweise amtlich zu erwirken und vorzulegen. Die Verhandlungen über die Zürückstellungsgesuche sind, insoweit es noch nicht geschehen, sofort und längstens im Termin vorzulegen. Wenn die Zurückstellung
auf die Arbeitsunfähigkeit eines Familienangehörigen gegründet wird, so hat der betreffende Familienangehörige sich selbst persönlich im
Termine vor der Ersatzcommission einzufinden. Reclsmationen, welche der Ersatzcommission nicht vorgelegen haben, werden von der Groß— herzoglichen Oberersatzeommission unnachsichtlich zurückgewiesen und nur dann berücksichtigt, wenn die Veranlassung zu der Reclamation erst nach dem Kreisersatzgeschäft entstanden ist. Mit dem Kreisersatzgeschäft ist die Classification der Reserve- und Landwehrmannschaften, sowie der Ersatzreservisten J. Classe verbunden. Nach Erledigung der Zurück⸗ stellungsgesuche findet au den oben bezeichneten Tagen die Classificirung derselben rücksichtlich ihrer haͤuslichen und gewerblichen Verhältnisse statt. Es haben daher Diejenigen derselben, welche im Falle einer Einberufung auf Zurückstellung Anspruch machen zu koͤnnen glauben, an den bezeich— neten Tagen, Vormittags 11 Uhr, zu erscheinen und ihre Gesuche, welche sofort bei dem Unterzeichneten einzureichen sind, naͤher zu begründen. Die Großherzoglichen Bürgermeister oder Beigeordneten haben mit den Militärpflichtigen ihrer Gemeinden anwesend zu sein und dafür zu sorgen, daß die Letzteren zur bestimmten Zeit zur Stelle sind, nüchtern und reinlich gekleidet erscheinen und während des Musterungs— geschäfts ein anständiges und ruhiges Verhalten beobachten.
Für Militärpflichtige, welche!
wollen Sie alsbald in Ihren Gemeinden auf. selbst darnach bemessen, auch dafür sorgen, daß die gegebenen Bestimmungen
Der Ctvilvorsitzende der Großh. Ersatzcommission des Kreises Friedberg. Dr. Braden.
Commission Friedberg
und das Großherzogliche Polizei-Commissariat Wickstadt. ortsübliche Weise veroͤffentlichen, die Militärpflichtigen,
Dr. Braden.


