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und wollen Osman Digma bekämpfen. Der italienische Oberst in Massauah hat ihren Haupt ort Arkiko besetzen lassen.

Suakin, 14. April. Die Italiener haben Arafali(Annesleybucht) besetzt und die italienische neben der egyptischen Flagge aufgehißt. g

Asien. Rawalpindi, 12. April. Der Emir ist heute abgereist; derselbe erhielt vorher das Großkreuz des Stern-Ordens, worüber er hoch⸗ erfreut gewesen ist. Der Emir hielt am Bahnhofe eine Ansprache an die Offiziere und erklärte, die größte Freude seines Besuches war, die Armee zu sehen, und sprach die Hoffnung auf eine bestän⸗ dige Freundschaft Indiens und Afghanistans aus.

Kalkutta. Die Nachricht von dem russischen Angriff auf Pendjeh hat in ganz Indien eine vollständige Sensation verursacht. Anerbietungen von Beistand strömen fortgesetzt von eingeborenen Fürsten ein. Doch das ist nicht Alles. Reiche Männer aller Racen und Classen geben die überzeugendsten Beweise von ihrer Loyalität, indem sie pecuniären Beistand anbieten.

Amerika. New⸗Vork, 13. April. Aus La Libertad wird gemeldet, daß der Friede zwischen San Salvador und Honduras unter⸗ zeichnet worden ist. Honduras schloß sich der Allianz gegen Guatemala an. Die Truppen beider Staaten rücken von mehreren Seiten gegen die Stadt Guatemala vor und wurden von der Bevölkerung freundlich empfangen.

Ottawa, 13. April. Der BlackfeatIndianer⸗ Häuptling Cromfoot telegraphirte der Regierung, er werde sich an einem Kriege gegen die Weißen nicht betheiligen. General Middleton marschirt rasch getzen die Aufständischen vor und wird schon in den nächsten Tagen ein Zusammenstoß erwartet. Die Provinz Manitoba wurde durch einen Einfall von Indianern aus den Union⸗ staaten heimgesucht; letztere ziehen sengend und plündernd durch das Land. Von Winnipeg aus sind Truppen gegen dieselben abgesendet.

Aus Stadt und Land.

Friedberg. Die Sammlungen im ganzen Groß⸗ berzogthum für die Bismarckspende haben in der Provinz Starkenburg die Summe von M. 14,095,80, in Ober⸗ hessen M. 8,923,81 und in Rheinhessen M. 15,578,30, im Ganzen M. 38,597,91 ergeben.

Vilbel. Der Großherzog hat dem 11jährigen Karl Hinkel, Sohn des Mineralwasserhändlers Joh. Jak. Hinkel dahier, in Anerkennung der von demselben am 18. Juli 1884 mit Muth und Entschlossenheit bewirkten Rettung des jährigen Wilhelm Gustav Filsinger daselbst vom Tode des Ertrinkens eine Geldprämie von 30 Mark bewilligt.

Lich, 10. April. Heute traf hier die Nachricht ein von der zu Lübbenau stattgefundenen Verlobung des Prinzen Ludwig zu Solms ⸗Hohensolms⸗Lich mit der Gräfin Luise zu Lynar.

Allerlei.

Wächters bach, 11. April. Im hiesigen Schlosse hat heute die Hochzeit des Prinzen Wilhelm von Weimar

(Lieutenant im 21. Dragoner-Regiment in Bruchsal) und der Prinzessin Gerta von Isenburz-Büdingen⸗Wächters bach stattgefunden.

Hamburg, 13. April. Der Afrikaretsende Flegel hat mit seinen beiden schwarzen Begleitern und einem Ingenieur mit dem gestern von Hamburg abgegangenen englischen DampferCuanza Deutschland wieder ver⸗ lassen, um im Kamerun- und Nigergebiet seine früheren so erfolgreichen Forschungen wieder aufzunehmen. Für die Flußreisen nimmt er eine auf der Werft von Janssen und Schmelinski in Steinwärder erbaute Schrauben⸗ dampfbarkasse von 40 Fuß Länge mit.

Saarbrücken. Der letzte Verunglückte der Grube Camphausen, schreibt derBergmannsfreund, ist nach bangen, langen Tagen nach gefährlicher, schwerster Arbeit unter den Gesteinstrümmern gefunden und zu Tage ge bracht und es steht nun unbedingt fest, daß keine Lelche mehr sich in der Grube befinden kann. Die langwierigen, weitumfassenden Verhandlungen mit 20 Bürgermeistereien, 51 Gemeinden, mit Geistlichen, Standesbeamten, Familien⸗ angehörigen, mit dem Knappschaftsverein u. s. w., über 8 landräthliche Kreise zerstreut, sind zu Ende geführt und nun erst sind wir in der Lage, absolut richtige Zahlenangaben zu bringen. Daß es nicht früher ge schehen konnte, ist in der Natur und dem Umfange des Unglücks begründet und trotz alles Drängens hielt man es für gerathen, nur unleugbar Feststehendes zu bringen, weil ein fascher Name, eine Verwechselung unsäglichen Kummer in eine vielleicht weit entfernt wohnende Famtlie tragen, in die so schon hochgeschürte Aufregung noch mehr Gluth bringen konnte. Die Zahl der Todten hat die ungeheure Höhe von 180 erreicht! Von diesen Opfern des Unglücks fanden 176 den schnellen melst plötz⸗ lichen Tod in der Grube selbst, 4 von den Ueber lebenden starben im Lazareth Sulzbach. Unter den 180 Todten waren 141 verheirathet, 4 sind Wittwer, 35 ledig. Ihre Ernährer beweinen 141 Wittwen, 499 Kinder, darunter 448 unter 16 Jahren, 59 Väter und Mütter, 22 Bruder und Schwestern.

Territet(Schweiz), 13. April. Heute Vormittag um 11 Uhr 25 Min. wurde hierselbst ein heftiger Erd stoß in der Richtung von Süd nach Nord wahrgenommen.

Trtest, 11. April. Nachrichten aus Salonichi melden, daß das österreichisch-ungarische BarkschiffMerkurius mit ca. 11,000 Fässern Petroleum, aus New⸗Vork kommend, im Hafen von Salonichi in Brand gerathen und ganz zu Grunde gegangen sei.

Handel und Verkehr.

Friedberg, 15. April. Buttermarkt. Butter kostete per Pfd. M. 0.80 0.90, Eier 1 St. 5 Pf.

Friedberg, 14. April. Fruchtber. Waizen M. 19.00, Korn M. 16.50, Gerste M. 17.00, Hafer M. 14.50. Alle Preise verstehen sich auf 100 Kilo= 200 Zollpfund.

Butzbach, 11. April. Wochenmarkt. Butter kostete per Pfund M. 1.60, Käse per Pfund 4546 Pf. Eter 2 Stück 9 Pf.

Gießen, 14. April. Auf dem heutigen Markt kostete Butter per Pfd. M. 0.91 0.95, Eier 2 Stück 9 11 Pf., Käse per St. 4 9 Pf., Tauben per Paar M. 0.80 0.90, Hühner per Stück M. 1.50 0.00, Hahnen per Stück M. 1.50 2.00, Enten per Stück M. 2.00 2.50, Ochsenfleisch per Pfund 68 Pf., Kuh- und Rind⸗ fleisch 5660 Pf., Schweinefleisch 50 60 Pf., Hammel⸗ fleisch 64 70 Pf., Kalbfleisch 4850 Pf., Kartoffeln per 100 Kilo M. 4.50 0.00, Zwiebeln per Ctr. M. 5.

Grünberg, 11. April. Fruchtpreise. Weizen M. 18.10, Korn M. 17.00, Gerste M. 16.10, Hafer M. 15.30, Erbsen M. 18.00, Kartoffeln M. 4.50, Wicken M. 15.00.

Frankfurt, 13. April. Fruchtmarkt. Hiesiges Mehl Nr. 0 M. 33½34½, Nr. 1 M. 2829, Nr. 2 M. 26½ bis 27½, Nr. 3 M. 24½ 25½, Nr. 4 M 18-19,

Nr. 5 M. 1718.00, Milchbrod⸗ und Brodmehl im Ver⸗ band M. 5354, norddeutsches und westfaͤlisches Welzen⸗ mehl 00 M. 24 24½, Suppengries je nach Qual. M.., Roggenmehl Nr. 0(Berlin. Marke) M. 25. bois 25½, do. 0/1 do. M. 223/236/, do. 1 do. M. 21½¼ bis 21, do. 2 do. M. 17½ 18½, Weizen ab unserer Umgegend M. 183/ 19, do. frei ab Bahnh. hier M. 19 /, do. fremder je nach Qual. M. 1820. Roggen hies. M. 16½, do. französischer M. 16½, do. Königs⸗ berger M. 16-10, Nicolajeff M. 16, Galatz⸗Odessa M. 15½, Gerste, Brauerwaare M. 1719, do. zu Mahlzwecken M. 13/⁰, Hafer je nach Qual. M. 15 bis 16½, Raps M. 26½ 27, Mais, buntes(mixed) M. 12½½, Wicken M 1617.(Alles per 200 Pfd. Zollgewicht= 100 Kilo.) Roggenkleie M. 5, Weizenkleie M. per 50 Kilo. Rüböl im Detail M. 60.

Frankfurt, 13. April. Viehmarkt. Zugetrieben waren 420 Ochsen, 343 Kühe und Rinder, 7 Bullen, 259 Kälber, 45 Hämmel und 173 Schweine. Ochsen 1. Qual. M. 65 67 per Ctr. Schlachtgewicht, 2. Qual. M. 6264, für eine 3. Sorte altes Vieh wurde nur M. 56 gelöst, Kühe und Rinder 1. Qual. M. 5758, 2. Qual. M. 4050, Bullen 1. Qual. M. 4850, 2. Qual. M. 40-45, Kälber 1. Qual. per Pfd. 65 70 Pf., 2. Qual. 5560 Pf., Hämmel 1. Qual. 58 60 Pf., 2. Qual. 45 50 Pf., Schweine 1. Qual.(Hannoveraner) 54 56 Pf., 2. Qual.(Landschweine) 5254 Pf. Ge⸗ sammtzutrieb in der verwichenen Woche 473 Stück Horn⸗ vieh, 621 Kälber, 17 Hämmel, 860 Schweine und 191 Spansäue.

Mainz, 12. April. Fruchtmarkt. Weizen M. 18.50 bis 19.50. Korn hiesiges M. 16.75 17.10, ausländiches M. 15.70 16.15. Gerste, pfälzer M. 18.30 18.75, fränkische M. 18.60-18.80. Hafer M. 15.25 16.20, Kohlsamen M. 26.25 26.75. Rapskuchen M. 142 148, Leinöbl M. 24 24.50. Mohnöl M. 5458. Rüböbl, rohes M. 27.15 27.25, gereinigtes M. 28.75 29 ohne Faß, das Geschäft in letzterem war matt und lustlos.

Mainz, 12. April. Viehmarkt. In der abgelaufenen Woche waren auf unserm Viehmarkte im Ganzen 612 Stück Vieh und zwar 12 Farren, 82 Ochsen, 172 Kühe, 131 Kälber und 215 Schweine zugetrieben. Bezahlt wurden für Farren M. 42 48, für Ochsen 1. Qual. M. 6769, 2. Qual. M. 6065, Kühe 1. Qual. M. 6264, 2. Qual. M. 53 60. Alles per 50 Kilo Schlachtgewicht. Kälber wurden bezahlt mit 70-75 Pf. und Schweine mit 52 55 Pf. per ½ Kilo Schlachtgewicht.

Brodpreise vom 16. April bis 1. Mai. Nach eigener Angabe der Bäcker. Fuͤr Friedberg, Bad-Nauheim und Butzbach

unverändert.

Fleisch⸗ ꝛc. Preise vom 16. April bis 1. Mai. Nach eigener Angabe der Metzger.

Für Friedberg, Bad-Nauheim und Butzbach unverändert.

In Bad⸗Nauheim kostet das ½, Kilo Schweine⸗ fleisch 50 Pf., Keil und Carre 60 Pf.

Geld Cours. Frankfurt, am 14. April 1885.

Geber. Nehmer.

M. Pf. M. Pf. 20⸗Frankenstückee 16, 17 16,14 do.% 1 Englische Sovereings.. 20. 41 20. 37 Russische Imperiales. 16. 75 16. 71 Dukaten ül mars Dollars in lJ!

Edictalladung.

Betreffend: Die Zusammenlegung der Grundstücke in der Gemarkung Straßheim.

Nachdem auf Antrag der betheiligten Grundbesitzer der Gemarkung Straßheim die Zusammenlegung der Grundstücke in der Gemarkung Straßheim in Gemäßheit des Gesetzes vom 18. August 1871, betr. die Zusammen⸗ legung der Grundstücke ꝛc., beschlossen worden ist, werden auf Grund des Art. 14 des genannten Gesetzes unter Vorbestimmung einer zerstörlichen Frist von 3 Monaten vom ersten Erscheinen dieser Ladung an beginnend und unter dem Rechtsnachtheile, daß Rechte der unten ge⸗ nannten Art, welche bis zum Ablauf der vorbemerkten Frist weder in den öffentlichen Grund- und Hypotheken⸗ büchern resp. den zu den Flurbüchern gehörigen Mu⸗ tationsverzeichnissen, noch in den in Gemäßheit der An⸗ meldungen aufzustellenden Verzeichnissen gewahrt sind, bei der stattfindenden Zusammenlegung unberücksichtigt bleiben, sowie daß erloschene, aber in den öffentlichen Büchern noch nicht gelöschte Rechte als fortbestehend be handelt werden wurden, hiermit aufgefordert:

1. Diejenigen, welche Grundstücke im Zusammen⸗ legungsbezirke erworben, aber ihren Eintrag im Grund⸗ buche resp. Mutationsverzeichniß noch nicht erwirkt haben: um die Errichtung und Ingrossation ihrer Erwerbtitel oder Berichtigung irriger Einträge zu erwirken.

2. Diejenigen, welche zwar im Grundbuche stehen, aber well sie schon vor Einführung des Gesetzes vom 21. Februar 1852 eingetragen waren, ohne Beifügung des Erwerbtitels: um Letzteren nach Maßgabe des Art. 28 des Gesetzes vom 21. Februar 1852 eintragen zu lassen, indem sonst demnächst nur eine Bescheinlgung des Besitzstandes statt einer Eigenthumsurkunde aus⸗ gestellt werden wird.

3. Diejenigen, welche an ein auf fremden Namen im Grundbuch eingetragenes Grundstück einen Vindieations⸗ oder einen unter gewissen Umständen zu realisirenden An⸗ und Rückfallsanspruch wegen eines vor Einführung des Gesetzes vom 21. Februar 1852 vertragsmäßig gemachten Eigenthumsvorbehalts, oder wegen einer bei der Ver äußerung beigefügten auflösenden Bedingung eines End⸗ termins oder einer Zwecks bestimmung zu bilden haben, ohne diesen Anspruch durch den Vermerkstreitig oder beschränkt im Grundbuche gesichert zu haben, sowie diejenigen, welche unter Nachweis der gesetzlichen Vor aussetzungen die Vermerkunggehemmt wollen eintragen lassen: um ihren Anspruch unter Vorlage der betreffenden Urkunden im Grundbuche resp. Mutationsverzeichnisse wahren zu lassen oder im Falle des Widerspruchs des Gegners, die Anstellung der entsprechenden Klage durch Bescheinigu g nachzuweisen und eine geeignete Bemerkung bezüglich des Processes in dem von dem Gerichte auf zustellenden Verzeichnisse bei dem betr. Grundstücke zu beantragen.

4. Obereigenthümer und Fideikommiß-Berechtigte, welche ihre Heimfalls- und Suceessionsrechte nicht durch Eintrag der Lohns-, Erb- oder Landsiedel-, Leih- oder Fideikommißqualität eines Grundstücks im Grundbuche haben wahren lassen: um ihre Rechte, soweit dies nach Art. 37 und 38 des Gesetzes vom 21. Februar 1852 noch zulässig ist, im Grundbuche eintragen zu lassen.

5. Diejenigen, welche Pfandrechte, Eigenthums⸗

vorbehalte, Revocations-, Resolutions- oder Nichtigkeits⸗, Separations- oder andere Sicherheitsrechte, die weder im Hypothekenbuche noch im Grundbuche gewahrt sind, an zur Zusammenlegung bestimmten Stücken geltend machen können: um unter Vorlage der betreffenden Ur⸗ kunden und genauer Bezeichnung der Forderung und derjenigen Grundstücke, welche zur Sicherheit dienen,

die Einträge in die öffentliche Bücher zu erwirken resp. die Aufzeichnung der Grundstücke zum Zwecke der Con⸗ stituirung eines dieselbe Sicherheit bietenden Surrogats bei der Zusammenlegung in dem vom Gerichte zu er⸗ richtenden Verzeichniß zu beantragen.

6. Diejenigen, welche Realservituten, die nicht durch die bei der Consolidation vorzunehmende neue Wetz- und Wasserleitungsregulirung erlöschen, sondern noch nach derselben geltend zu machen sind, ferner diejenigen, welche solche Orundstücke zu lebens länglicher Nutznießung zur Benutzung als Brautgabe bis zur geschwisterlichen Theilung, zur Sicherung einer lebenslänglichen Leib⸗ zucht oder Auszugsberechtigung anzusprechen haben: um ihre Ansprüche unter Vorlage der betreffenden Urkunden, genauer Bezeichnung ihres Anspruchs und der betreffenden Grundstücke, oder im Falle des Widerspruchs des Gegners die Anstellung der entsprechenden Klage, unter Bei⸗ bringung einer Bescheinigung über solche, in dem vom Gerichte aufzustellenden Verzeichniß wahren zu lassen.

7. Diejenigen, auf deren Grundstücken in den öffentlichen Büchern solche Rechte eingetragen sind, welche sie für erloschen halten, aber noch nicht haben löschen lassen: um diese Löschung unter Vorlage der nöthigen Beweise hierzu zu erwirken.

Dieser Zusammenlegungsantrag erstreckt sich auf die Parzellen der Fluren Jund II mit Ausnahme der Parzellen:

Fl. 1 Nr. 434, Fl. II Nr. 300, 301 von 302, 366, 367 und 369.

Friedberg am 16. März 1885.

Großherzogliches Amtsgericht Friedberg. Süffert. 1186 Weber.

Filet-Decken baun K Fredrich