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1885. Famstag den

15. August. 96.

Oberhesssscher Anzeiger.

Wird hier und in Bad-Nauheim Montag, Mittwoch und Freitag Abend ausgegeben.

Kreisblatt für den Kreis Friedberg.

[Erscheint dreimal wöchentlich und zwar Dienstag, Donnerstag und Samstag.

Die einspaltige Petitzeile wird bei Annoncen mit *

Annoncen von auswärtigen Einsendern(soweit Letztere nicht Jahresconto bei uns haben), we

11 Pf. berechnet, bei größerem Tabellen- oder Ziffersatz mit 14 Pf., bei Reclamen mit 22 Pf.; ein Beleg kostet 9 Pf.

lchen der Betrag nicht beigefügt ist, werden stets per Post nachgenommen.

Betreffend: Die Krankenversicherung der Arbeiter.

Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die

Nachdem dürch das Reichsgesetz vom 28. Mai 1885 die Kranken versicheryng der Arbeiter eine Ausdehnung erfahren hat, geben wir Ihnen im Nachstehenden eine Uebersicht über die zur Krankenversicher ung zuzuziehenden kigtegorien der Arbeiter unter der Auflage, die be treffenden G ordnungsmäßigen Anmeldung bei der Kranken kasse resp. Gemeindevrzsicherung anzuhalten, und sie darauf aufmerksam zu machen, daß die eiter, einerlei ob sie angemeldet versichert wor den sind, oder 1 8 eingz gesetzlichen Anspruch auf Krankenunterstützung aus der Gemeinde- resp. Ortskrankenkasse haben, und daß der Arbeit geber gemäß F. 50 des Gesetzes vom 15. Juni 1883 der Kasse alle Aufwendungen zu erstatten hat, welche der Gemeindekrankenversicherung oder der Optskrankenkasse auf Grund gesetzlicher oder statutarischer Vor schrift zur erstützung einer vor der Anmeldung erkrankten Person erwachsen sind.

J. Gesetzliche Versicherungspflicht.

Personen, welche gegen Gehalt oder Lohn beschäftigt sind:

1. In Bergwerken, Salinen, Aufbereitungsanstalten, Brüchen, Gruben, in Fabriken und Hüttenwerken, beim Eisenbahn- und Binnen- dampfschifffahrtsbetrieb auf Werften und bei Bauten.

2. Im Handwerk und in sonstigen stehenden Gewerbebetrieben.

3. In Betrieben in denen Dampfkessel oder durch elementare Kraft(Wind, Wasser, Dampf, Gas, heiße Luft) bewegte Triebwerke

Betreffend: Die Verpflegung hülfsbedürftiger Serbischer Staatsangehöriger in Deutschen Anstalten.

an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.

Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg

Das nachstehende Ausschreiben Großherzoglichen Ministeriums des Innern und der Justiz vom 29.

Ihrem Bemessen mit. Das Großherzo liche Ministerium 5

mit Rücksicht auf eine analoge Praxis der Oesterreichisch-Ungarischen

unter Vorbehalt der Wiedereinziehung von den Unterstützten oder deren Angehörigen, das Verfahren Serbiens Deutschland erwachsenden Kosten haftbar gemacht wird. Rechnungen über die durch Verpflegung unvermögender Serbischer Staatsangehöͤriger

Verfügung stehenden Fonds zu decken, zugleich aber auch gegen Regierung für die durch Verpflegung hülfsbedürftiger Serben in

daher, vorkommenden Falls die

Amtlicher Theil.

des Innern und der Justiz an die Nach einer Mittheilung des Herrn Reichskanzlers hat die Königlich Serbische Regierung in einer

derjenigen Kosten, welche durch Verpflegung von Deutschen Staatsangehörigen in Serbischen Krankenanstalten erw und der Italienischen Regierung beabsichtigt,

Friedberg den 12. August 1885. Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.

zur Verwendung kommen, sofern diese Verwendung nicht ausschließlich in vorübergehender Benutzung einer nicht zur Betriebsanlage gebören den Kraftmaschine besteht.(§. 1 des Gesetzes vom 15. Juni 1883.)

4. Im gewerbsmäßigen Speditions-, Speicher- und Kellereibetrieb.

5. Im Gewerbebetrieb der Güterpacker, Güterlader, Schaffer, Bracker, Wäger, Messer, Schauer, Stauer.

6. Im Gewerbebetrieb des Schiffziehens.

7. Im Betrieb der Eisenbahnverwaltungen, einschließlich der Bauten, welche von diesen Verwaltungen für eigene Rechnung ausgeführt wer den, die Baggereibetriebe, im Binnenschifffahrts-, Flößerei:, Prahm⸗ und Fahrbetriebe. Nach§. 1 des Gesetzes vom 28. Mai 1885 sind die mit Ausnahme der im F. 2 des Gesetzes vom 15. Juni 1883 Biff N aufgeführten Personen, sofern nicht die Beschäftigung ihrer Natur nach eine vorübergehende, oder durch den Arbeitsvertrag im voraus auf einen Zeitraum von weniger als einer Woche beschräukt ist, versicherungspflichtig.

II. Statutarische Versicherungspflicht.

Im Bezirke der Ortskrankenkasse von Assenheim, Reichelsheim, Groß⸗Karben und Vilbel:

1. die landwirthschaftlichen,

2. die forstwirthschaftlichen Arbeiter unter den obengenannten Be dingungen. Dr. Braden.

Friedberg den 12. August 1885.

Juli 1885 theilen wir Ihnen zu Dr. Braden.

Großberzoglichen Kreisämter.

Reihe von Einzelfällen die Erstattung achsen, beansprucht und wird Kosten der fraglichen Art aus amtlichen dem Deutschen Gesandten in Belgrad zur in der Weise Retorsion zu uͤben, daß die Serbische Wir beauftragen Sie in Deutschen Anstalten

erwachsenden Kosten welche im Uebrigen selbstverständlich wie seither von dem nach F. 60 des Unterstützungswohnsitzgesetzes verpflichteten Armenverband, bezw. Bundesstaat vorzulegen, bezw. zu ersetzen sind bis auf Weiteres bebufs Uebermittelung an das Auswärtige Amt dem Ihres Kreises mit der zur Ausführung dieser Maß

Großherzoglichen Staatsministerium vorzulegen und die Großherzoglichen Bürgermeistereien 0 N

regel erforderlichen Weisung zu versehen. 2

Darmstadt am 29. Juli 1885.

Bekanntmachung. Betreffend: Die Entwässerung der Fluren VII IX der Gemarkung Wohnbach, f

Nachdem die Entwässerung der rubricirten Fluren beantragt worden ist, Verzeichniß der betheiligten Grundbesitzer, sowie der zugezogenen Flächen in Gemäßheit

Die Offenlegung findet im Rathhause zu Wohnbach in der Zeit von Mittwoch den 26. August im Rathhause zu Wölfersheim von Donnerstag den 24. September bis

Plan, der Antrag selbst, die Kostenvoranschläge, das

des Gesetzes vom 2. Januar 1868 offen gelegt. bis Dieustag den 22. September dieses Jahres und 21. October dieses Jahres statt. heim, Vormittags von 10 bis ½11 Uhr, zu in dem Abstimmungstermin können Einwendungen thümer, Wiedereinsetzung in den vorigen

Friedberg den 11. August 1885.

4

Kn o r.

owie der Fluren V, VI,

Die Abstimmung der Interessenten findet Donnerstag den Wohnbach von 12 bis 1 Uhr Mittags statt. und Bemerkungen zu dem Project eingereicht werden. welche weder in Selbstperson noch durch gehörig legitimirte Bevollmächtigte abstimmen, werden als Stand wegen Versäumniß der Frist ist ausgeschlossen.

Dr. Lin ß.

IX und X der Gemarkung Wölfersheim. wird der über die Ausführung des Unternehmens entworfene

Mittwoch den

22. October dieses Jahres und zwar zu Woͤlfers Innerhalb der oben gedachten Fristen, oder aber 0 ben g ö 8

Diejenigen stimmberechtigten Eigen

für das Project stimmend angesehen.

Großherzogliches Kreisamt Friedberg. Dr. Braden.

Deutsches Reich.

Darmstadt. Das Regierungsblatt, Beilage Nr. 21, enthält: J. IV. Oeffentliche Anerkennung von edlen Thaten.

V. Bekanntmachung, die Umlagen der tsrael. Reli glonsgemeinde Heusenstamm für 1885/86 betreffend.

VI. Uebersicht der für 1885 genehmigten Umlagen der israel. Religlonsgemeinden des Kr. Alzey.

VII. Bekanntmachung, die Erhebung von Umlagen in Lorbach für 1885/86 betreffend.

VIII. IX. Uebersicht der für 1885 genehmigten Um lagen der 16 rael. Religlonsgemeinden im Kr. Mainz und Heppenheim.

X. Nachtrags Übersicht der für 1885 genehmigten Umlagen in den srael. Religlonsgemeinden des Kreises

Heppenheim. 8 17 3

eines fremden Ordens.

XV Dtenstnachrichten.

1000 1400 M. 900 M.

1

XI. Ordensverlelhungen. XII. Ermächtigungen zur Annahme und zum Tragen

XIII. Namens veränderungen. XIV. Zulassung zur Rechtsanwaltschaft.

XVI. Konkurrenzeröffnungen.

Erledigt sind: Zwei Lehrerstellen zu Steinbach, Ge halte je 900 M. Eine Lehrerstelle zu Kelsterbach, Gehalt Eine Lehrerstelle zu Offenthal, Gehalt Die Lehrerstelle zu Nieder Liebers bach, Gehalt 900 M. Die erste Lehrerstelle zu Bieber, Gehalt 900 bis 1500 M. Das Präsentattonsrecht steht dem Orts vorstand und dem kath. Kirchenvorstand zu Bieber zu. Elne Schulstelle zu Laubenhelm, Gehalt 900 1000 M.

Zwel Stellen an der Schule zu Lorsch, Gehalt 1000 bis 1600 Mark.

Der Gerichtsschreiber Orth in Altenstadt wurde zum Gerichtsschreiber in Butzbach, der Gerichtsschreiberasp. Koch aus Ober⸗Gleen zum Gerichtsschreiber in Altenstadt, der Gerichts schreiberasp. Waas in Bad⸗Nauheim zum Hülfs⸗ gerichtsschreiber in Furth ernannt.

Berlin, 12. Aug. Graf Kalnoky, vom Sectionsrath Aehrenthal begleitet, ist heute früh hier eingetroffen und nach kurzem Aufenthalte nach Varzin weitergereist.