. .
855. Hamstag den 4. Zuli. M 78.
Oberhessischer Anzeiger.
Erscheint dreimal wöchentlich und zwar Dienstag, Donnerstag und Samstag.
Wird hier und in Bad-Nauheim Montag, Mittwoch und Freitag Abend ausgegeben.
Kreisblatt für den Kreis Friedberg.
Die einspaltige Petitzeile wird bei Annoncen mit 11 Pf. berechnet, bei größerem Tabellen- oder Ziffersatz mit 14 Pf., bei Reclamen mit 22 Pf.; ein Beleg kostet 9 Pf. Annoncen von auswärtigen Einsendern(soweit Letztere nicht Jahresconto bei uns haben), welchen der Betrag nicht beigefügt ist, werden stets per Post nachgenommen.
Neher 5„ Nordhause Amtlicher Theil. acer l N ie r die Großherzoglichen Landgestütsbeschäler bedeckten Stuten und die Friedberg den 2. Juli 1885. 0 5 7 1 22 5 1 1 160 1 N 2 2 1 dn E Das Großherzogliche Freisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises. 9 11 a In die Ihnen mit nächster Post kurzer Hand zugehenden Verzeichnisse über die im Jahre 1884 durch die Großherzoglichen Landgestüts— 4 Alz. N beschäler bedeckten Stuten wollen Sie einzeichnen, ob und welche Fohlen gefallen sind und uns die Verzeichnisse sodann wieder, mit Datum, 0 ulwein 7 Unterschrift und Siegel versehen, zurücksenden. 0 3 Dr. Braden. 4 ö N Betreffend: Das Gesetz über die Naturalleistungen für die bewaffnete Macht im Frieden. Friedberg am 2. Juli 1885. 1 Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises. 1 1 Zur Aufstellung einer Uebersicht nach dem unten abgedruckten Schema wollen Sie uns binnen 14 Tagen berichtlich angeben, welche 0
el benebrtt Lan
Ferit vr 1 ethen nd u
. A. un
effe,
Ni. 1 sehen wir Ihrer Berichterstattung darüber entgegen, welche Vergütung in 1885 zu leisten sein dürfte, um die Quartiergeber für die Natural— 5 5b. Thel. verpflegung marschirender Truppen bei voller Tageskost mit Brod vollständig zu entschädigen. Dr. Bra dien. 9 stud G. Hudibt. 1. a. 4 Ulebersicht a. f der von den Gemeinden des Kreises....... für die Naturalverpflegung marschirender Truppen in den Jahren 1875 bis 1884 aufgewendeten, 3 9 durch die gesetzlichen Vergütungen nicht gedeckten Kosten. 1 8.——— 1 LS, senie alt, 5 73 1876 12877 798127 280 0 22 5 84 0 g 31 einde 505 Aae, 1877. 1878. 1879 1880. 1881. 1882. 1883. 1884. Nene ö „„ Leagasse M. M. M. M. M. M. M. M. M. M. 1 1 ö 971 5 3 0 1 N Zusammen im ganzen Kreise. ö 1 Bekanntmachung. sen m In Gemäßheit der Instruction vom 2. September 1875 zur Ausführung des Reichsgesetzes über die Naturalleistungen fur die bewaffnete f „ Oralttattu, fen Macht im Frieden wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die Durchschnittspreise der nachbemerkten Artikel für den Monat Juni 5 r- Corseits 1885 sich folgendermaßen und zwar für je 100 Kilogramm berechnen: Hafer M. 16.—, Heu M. 630, Stroh M. 4.—. 5 de bgm tu. Friedberg den 3. Juli 1885. Großherzogliches Kreisamt Friedberg. 1 ichl. Usigasse. Dr. Braden. 0 en Bekanntmachung. 3— Das Anstreichen von 34 Wegweisern im Baubezirk Butzbach, veranschlagt zu 204 M.; die Ueberbordung eines Durchlasses innerhalb der Ortsdurchfahrt Gambach F rschule veranschlagt zu 27 M. 45 Pf.; die Lieferung von 200 laufenden Meter Wandsteinen für die Straße Griedel⸗Rockenberg, veranschlagt zu 100 M.; das Versetzen der Wand 6 ber b 4 stelne, veranschlagt zu 60 M.; die Erweiterung eines Theils der Fahrbahn an der Straße Münzenberg⸗Wohnbach bei Wohnbach, veranschlagt zu 72 M. und die Lieferung N 1 füt! Feet und pon 22 ebm Chausseebausteinen, veranschlagt zu 88 M., sollen im Submissionswege vergeben werden. Kostenüberschlag und Bedingungen liegen auf dem Bureau des en ig liden Uuter Bezirks bauaufsebers Metzger zu Butzbach zur Einsicht offen, woselbst auch die Anerbietungen versiegelt und mit entsprechender Aufschrift versehen postfrei bis Mittwoch den 1 zun eternal, 8. Juli, Vormittags 9 Uhr, einzusenden find, zu welcher Zeit die Eröffnung derselben im Beisein etwa erschienener Anbieter stattfinden wird. rm, kunf⸗ Friedberg den 30. Juli 1885. Großherzogliches Kreisamt Friedberg g ö 5 5. 8 5 J. V.: Dr. v. Gemmingen. . g ö Be anni machung. ö Betreffend: Die Prüfung der Bewerber um die Berechtigung zum einjährig freiwilligen Milttärdienst im Herbst 1885. ö es Lell Diejenigen jungen Leute, welche beabsichtigen sich der im Herbst Vormundes, daß er in der Lage sei, den Freiwilligen während des ein— 1 * 1888ß stattfindenden rubricirten Prüfung zu unterziehen, werden hier- jährigen Dienstes unterhalten zu können, nicht fehlen, auch muß die 1 Tin bdiurch aufgefordert, ihre deßfallsigen Gesuche um Zulassung bei Meid- Unterschrift des Vaters oder Vormundes beglaubigt sein; e. ein Unbe⸗ 1 dae een B. ung des Ausschlusses von dieser Prüfung a scholtenheitszeugniß, welches von der Polizeiobrigkeit oder der vorge— 0 * endet spätestens bis zum 1. August 1 885 setzten Dienstbehörde auszustellen ist; d. ein selbstgeschriebener Lebenslauf. 0 bret bei der unterzeichneten Commission einzureichen. Hinsichtlich der An— 5. In dem Gesuche ist außerdem anzugeben, in welchen zwei 4 2 pringung der Gesuche wird im Speziellen das Folgende bemerkt: fremden Sprachen(Französisch, Englisch, Lateinisch oder Griechisch) der chte ft 1. Das Gesuch ist bei der unterzeichneten Prüfungs-Commission sich Meldende geprüft sein will. 1 Unter- f nur dann anzubringen, wenn der sich Meldende im Großherzogthum ö 6. Ist bereits früher ein Gesuch um Zulassung zur Prüfung ein— N 40 Friend. Hessen seinen dauernden Aufenthaltsort hat. ö gereicht worden, so bleibt dem erneuten Gesuche nur ein Unbescholten— * 2. Die Zulassung zur Prüfung kann nicht vor vollendetem 17. heitszeugniß beizulegen. i N 4 Lebensjahr erfolgen. i a Ueber die Anforderungen, welche an die zu Prüfenden gestellt ö biene n 1 3. Das Gesuch muß von dem Betreffenden selbst geschrieben sein.] werden, gibt die Prüfungsordnung(Anlage 2 zur Ersatzordnung— ö ln gls Auch erscheint es zweckdienlich, wenn stets die nähere Adresse ange- I. Theil der Wehrordnung vom 28. September 1875— Regierungs— 4 geben wird. Blatt Nr. 55 von 1875) Aufschluß.„Bezüglich des Prüfungstermins, N Oseuhen N a. Geburts- sowie des Locals in welchem die Prüfung stattfindet, erfolgt eventuell ö
4
Zuschüsse zu den gesetzlichen Vergütungen für die Naturalverpflegung marschirender Truppen— für Marschtage und Ruhetage auf dem Marsche — in den letzten 10 Jahren aus Ihren resp. Gemeindekassen geleistet worden sind und den Quartiergebern die gehabten Mehrkosten zu vergüten. Wir machen hierbei darauf aufmerksam, daß die Angaben nach den einzelnen Jahren zu trennen sind und sich nur auf die Zuschüsse zu der Ver—
gütung für Marschverpflegung, also nicht auch auf die Zuschüsse zu übernommene Verpflegung von Truppen während der Kantonnirungen— also an den Nichtmarschtagen— geleistet worden sind.
denjenigen Vergütungen zu erstrecken haben, welche für freiwillig Gleichzeitig
4. Dem Gesuche sind folgende Papiere beizufügen: b. Einwilligungs-Attest des Vaters oder Vormundes, mit der
weitere Bekanntmachung; auf spezielle Ladung kann nicht gerechnet werden.
un! eugniß; 7. 10 111. Nun 35 e, Lebe Erklärung über dessen Bereitwilligkeit und Fähigkeit, den Freiwilligen Darmstadt den 24. Juni 1885., . während einer einjährigen activen Dienstzeit zu bekleiden, auszurüsten Großherzogliche Prüfungs- Commission für einjährig Freiwillige. . Ibn. N und zu verpflegen; in diesem Attest darf die Erklärung des Vaters oder Der Vorsitzende: Gros.
beehrt sich die Herren Bürgermeister stifts auf Montag den 13. d.
Der Großherzogliche Kreisrath des Krelses Friedberg der Gemeinden des Sparkassebezirks Friedberg-Butzbach mit Bezug auf F. 7 der Statuten des Mathilden Mts., Vormittags 9 Uhr, in dem Rathhaussaal zu Friedberg zur Erledigung folgenden Gegenstandes


