Ausgabe 
31.7.1884
 
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1884.

Donnerstag den 31. Zuli.

90.

Oberhessischer Anzeiger.

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Wird hier und in Bad-Nauheim Montag, Mittwoch und Freitag Abend ausgegeben.

Kreisblatt für den Kreis Friedberg.

Erscheint dreimal wöchentlich und zwar Dienstag, Donnerstag und Samstag.

Die Knspaltige Petitzeile wird bei Annoncen mit 11 Pf. berechnet, bei größerem Tabellen- oder Ziffersatz mit 14 Pf., bei Reclamen mit 22 Pf.; Annoncen von auswärtigen Einsenderme(soweit Letztere nicht Jahresconto bei uns haben), welchen der Betrag nicht beigefügt ist, werden stets per Post nachgenommen.

1

ein Beleg kostet 9 Pf.

Amtlicher Theil.

Betreffend: Die Benutzung des akademischen Hospitals zu Gießen von Seiten der Landgemeinden für auf

ihre Kosten zu verpflegende Kranke.

Friedberg den 28. Juli 1884.

Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.

Im Oberhessischen Anzeiger vom 25. November 1856 Nr. 93 sind J ie Bedi i f z zeig 25. November 56 Nr. 93 sind Ihnen die Bedingungen, unter welchen die Aufnahme, Verpflegung,

Behandlung und Eutlassung der in das akademische Hospital zu Gießen aufzunehmenden armen Kranken aus inländischen Gemeinden zu erfolgen hat, mitgetheilt worden. Es ist nun neuerdings zur Sprache gekommen, ob der in pos. 1 dieser Bedingungen festgesetzte Kostenbetrag, insbeson dere die Bestimmung, daß die Gemeinden nie mehr als 30 fl. im Ganzen zu zahlen haben sollen, noch jetzt in Anwendung zu bringen sei, nachdem mit Rücksicht auf die veränderten Verhältnisse eine anderweite Regelung der Verpflegungskosten für das akademische Hospital stattge funden hat. Zufolge Verfügung Großherzoglichen Ministeriums des Innern und der Justiz vom 15. Juli l. J. zu Nr. M. J. 16151 machen wir Sie darauf aufmerksam, daß diese Bestimmung ausdrücklich für aufgehoben erklärt ist, und daß für die auf öffentliche Kosten verpflegt wer denden Kranken dermalen täglich 55 Pfennig berechnet werden. Dr. Braden.

Bekanntmachung.

5. Brandschäden in der Gemeinde Heldenbergen betreffend.

Aus Veranlassung der häufigen in den letzten Jahren zu Heldenbergen vorgekommenen Brände und in Anbetracht der sie begleiten den Umstände, welche die Vermuthung rechtfertigen, daß in vielen Fällen absichtliche Brandstiftung, oder eine mit den Juteressen der Brandver sicherungsanstalt unverträgliche Fahrlässigkeit in Vezug auf Feuersgefahr vorliegt, hat Großherzogliches Ministerium des Innern und der Justiz durch Entschließung vom 19. Juli d. J., zu Nr. M. J. 17800 auf Grund des Art. 23 des Gesetzes vom 6. Juni 1853,Die Versicherung der Gebäude gegen Feuersgefahr und die Vergütung der Brandschäden betr. angeordnet, daß die vom Augenblicke der Bekanntmachung an in Heldenbergen entstehenden Brandschäden nur nach dem Verhältniß des wahren Werths, welchen die abgebrannten oder beschädigten Gebäude unmittelbar vor dem Brande gehabt haben, vergütet, und daß bei den jährlichen Ausschlägen die Versicherungskapitalien dieses Ortes fünf Jahre lang in einem um ein Fünftel erhöhten Betrag in Rechnung gebracht werden sollen.

Friedberg den 26. Juli 1884. Großherzogliches Kreisamt Friedberg.

Dr. Braden.

SCs soll eig vollkommen arbeitsunfähiger Mann von 50 Jahren auf Kosten der Kreiskasse in Pflege gegeben werden. Personen, welche geneigt sind, den Hülfsbedürftigen bei sich aufzunehmen, wollen ihre Anmeldungen nebst Pflegegeldforderung bei der Großherzoglichen Bürger meisterei einreichen. Die Großherzoglichen Bürgermeistereien wollen die Anmeldungen mit Bericht über die Qualifikation und den Leumund, sowie die Familienverhältuisse des Anmeldenden an uns einsenden.. Großherzogliches Kreisamt Friedberg.

Friedberg am 25. Juli 1884. Dr. Braden.

An die Großherzoglichen Bürgermeistereien in den Großherzoglichen Districts-Einnehmereien Friedberg und Nieder-Wöllstadt.

Wir ersuchen Sie, in Ihren Gemeinden durch die Schelle bekannt machen zu lassen, daß die Berichtigung der Forst- und Feldstrafen für die 2. Periode 1884

vom 1. bis 25. Aug. dieses Jahres an den Zahltagen Dienstags und D

Friedberg am 30. Juli 1884.

Großherzogliche Distriets

Weigel.

onnerstags ohne Mahnung anher geschehen kann.

Einnehmerelen Friedberg und Nieder-Wöllstadt.

Nieß.

Deutscheg Reich.

Darmstadt. Der Amtsrichter Ewald in Worms wurde zum Staatsanwalt bei dem Land. gerichte der Provinz Starkenburg, der Siede meister Plock in Bad-Nauheim zum ständigen Gehülfen des Bergmeisters in Gießen mit dem

herumziehen, näher herangezogen und mit den inneren Posten vereinigt worden. Außerdem hätte man noch die Postenkette durch neue Mann schaften verstärkt; ferner hätten sämmtliche in Potsdam befindlichen Schutzleute den Befehl er halten, sich nach dem Neuen Palais zu begeben.

AmtstitelBergmeisterei-Assistent, der Revi- Alle diese umfassenden Vorsichtsmaßregeln wer

sionscontroleur Müssing in Gießen zum Haupt steueramts-Controleur in Worms, sowie der Finanzaccessist Nispel aus Gedern zum Steuer controleur ernannt, ferner wurde der Steuer aufseher Lein in Mainz unter Anerkennung seiner Dienste in den Ruhestand versetzt.

Das Regierungsblatt Nr. 15 enthält das Gesetz, die gleichmäßige Besteuerung der Ge werbe betr.

Die hessischen Landtagswahlen haben fast sämmtlich zu Gunsten des gemäßigten Liberalis mus eutschieden, der auch bisher in der Kam mermehrheit wie in der Regierung des Landes vertreten war. Die bisherigen Abgeordneten kehren fast alle in den Ständesaal zurück.

Berlin. Ein aufregendes Gerücht wird durch diePotsdamer Nachrichten verbreitet. Obwohl das genannte Blatt seine Mittheilungen alsvollständig verbürgt bezeichnet, geben wir dieselben dennoch mit allem Vorbehalt wieder. Nach denselben hätte am Dienstag Abend der Kronprinz den Commandeur des Lehr-Infanterie Bataillons und den Adjutanten des Bataillons zu sich in das Neue Palais befohlen. Als beide Offiziere das Palais wieder verlassen, wären die Außenposten, welche sich rings um das Palais

den nun durch die Potsdamer Nachrichten auf einen gegen den Kronprinzen und das Neue Palais gerichteten Anschlag, der als ein Dynamit Attentat bezeichnet wird, zurückgeführt. Nach der genannten Quelle wäre auch die am Mittwoch Vormittag erfolgte Abreise der kronprinzlichen Familie nach England unter außergewöhnlichen ö Vorsichtsmaßregeln vor sich gegangen. DieKreuz zeitung fügt ihrer Wiedergabe dieser Mittheil ungen derPotsd. Nachr. nur die Bemerkung hinzu: In Bezug auf diese Potsdamer Nachricht konnten wir nichts weiter in Erfahrung bringen, als daß bei der Abreise vielleicht mehr Schutz leute als sonst in der Nähe des abfahrenden Zuges zu bemerken gewesen seien. Dagegen er klärt ein Telegramm derM. Z. die Nach richt als völlig aus der Luft gegriffen

Ausland.

Holland. Haag, 29. Juli. Die Regier ung brachte in den vereinigten Kammern einen Gesetzentwurf, betr. die eventuelle Regentschaft der Königin, ein.

Frankreich. Paris. DasJournal officiel veröffentlicht ein Decret über die Organisation der gesundheitlichen Ueberwachung bei den Eisen⸗

bahnen von Paris nach Lyon, Orleans, dem Süden, ebenso bei den Posten.

29. Juli. Im Senat verlangte bei der Beantwortung der Anfrage Buffets Ferry von neuem, daß der Senat den Artikel 8 in den Revisionsentwurf mitaufuehme, lehnte es aber ab, darüber sich auszusprechen, was das Cabinet thun werde, wenn die Revision des Artikels nicht angenommen werde. Der Senat lehnte darauf die Revision des Artikels 8 ab, nahm sodann die Revision des Paragraphen, betr. die öffentlichen Gebete, mit 142 gegen 111 Stim⸗ men an. Der Senat nahm sodann den Revi sionsentwurf im Ganzen mit 165 gegen 111 Stimmen an. Die Kammer nahm das Gesetz über die Weinabgabe in erster Lesung an. Fremde Weine mit über zwölfgradigem Alkoholgehalt werden mit einer Zuschlagsteuer belegt.

Die Meldungen englischer Blätter über eine Niederlage, welche französische Truppen auf Madagascar erlitten haben, sind durch ein Tele gramm an das Marineministerium vollinhaltlich bestätigt worden. Es scheint, daß die bei Tama⸗ tave campirenden Franzosen etwa 1200 Mann Gefahr laufen, allmählig von beträchtlichen Massen umzingelt zu werden. Um sich Luft zu machen, griffen die Franzosen etwa 1200 Mann stark die Madagassen an, wurden aber nach drei⸗ stündigem Gefecht von den Eingeborenen, welche von amerikanischen Offizieren geführt und mit ausgezeichneten Schußwaffen versehen waren, zurückgeworfen. Die Howas, die große Anlage zeigen, die Unterhandlungen abzubrechen und den