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1884. f Dienstag den 30. Dezember. M 54.
Oberhessischer Anzeiger.
Wird hier und in Bad⸗Nauheim Montag, Mittwoch und Freitag Abend ausgegeben.
Kreisblatt für den Kreis Friedlerg Erscheint dreimal wöchentlich und zwar Dienstag, Die arnspul 5 8 Donnerstag und Samstag. ie einspaltige Petitzeile wird bei Annoncen mit 11 Pf. berechnet, bei größe ffers' 5 599 5 8.-„ rem Tabellen- oder 5 Annoncen von auswärtigen Einsendern(soweit Letztere nicht e uns haben), A gi
N bei Reclamen mit 22 Pf.; ein Bele kostet 9 P Betrag nicht beigefügt ist, werden slets per Post W
——
Mit dem 1. Januar 1885 beginnt ein neues Abonneme sis i 15 8 f nt auf den„Oberhessischen Anzeiger“, welcher Dienstag, Donnerstag und Samstag, erscheinen wird. Derselbe bringt in seiner Eigenschaft als Kreisblatt eine kurze Uebersicht der interessantesten und bemerkenswerthesten Tagesbegebenheiten, besonders wich mein belehrende und unterhaltende Aufsätze, landwirthschaftliche und gewerbliche Mittheilungen berichte, Verloosungen von Staatspapieren und lokale Notizen, sowie die Sch ˖ aud. 5 15 e ie einmal in dem gratis beigegebenen Unterhaltungsblatt interessante Novellen und Erzählungen, Gedichte, Anekdoten 2 11 sodann monatlich ebenfalls gratis in dem praktischen Rathgeber für Landwirthe Aufsätze und Notizen für die Landwirthschaft, in dem urg. für's Haus interessante und belehrende Notizen für's Haus und die Familie. f
as Abonnement beträgt bei der Verlagsexpedition ohne Bringerlohn vierteljährlich 1 Mark, durch die P j i
„ 5 0 laß i 0 f. die Post bezogen jedoch viertel— jährlich 1 Mark 50 Pfennig. In Bad⸗Nauheim kann der Anzeiger auch bei Herrn Heinrich Bernhard(Schnurstraße) bestellt 4 den⸗ selben für eigene Rechnung, per Quartal 1 Mark 40 Pfennig, vertreibt. 5 5.
0„Oberhessische Anzeiger“ kann nach auswärts auch durch Privatboten direct von uns bezogen werden.
Bestellungen beliebe man baldigst zu machen, damit in der Zusendung des Blattes keine Unterbrechung eintritt.
5 Den verehrlichen Abonnenten in hiesiger Stadt werden wir das Blatt auch für das kommende Halbjahr zusenden, wenn nicht aus—
drückliche Abbestellung erfolgt. g Die Expedition
auch ferner wöchentlich dreimal, die kreisamtlichen Erlasse, sodann htige Neuigkeiten durch Extrablätter, allge⸗ i geschäftliche Nachrichten, Markt- und Cours— öffengerichtsverhandlungen des hiesigen und der benachbarten Amts—
Betreffend: Die Pensionirung der Volksschullehrer. Friedberg den 29. Dezember 1884 U 7 2 2
Die Großherzogliche Kreis⸗Schulcommission Friedberg an sammtliche Schulvorstände des Kreises. . Sie wollen sich von den Schullehrern Ihrer Gemeinden, welche bereits vor dem 12. October 1870 definitiv angestellt waren Verzug angeben lassen: 1. wie lange nach der Ablegung der Seminarprüfung dieselben ihre Definitorialprüfung, 6 f erst nach 4 und mehr Jahren, von der Zeit der ersteren an gerechnet, bestanden haben, 2. wann dieselben ihre erste Verwendung vor und wann nach der bestandenen Definitorialpruͤfung gefunden haben. Ihrem Berichte sehen wir bis zum 5. Januar k. J. entgegen. J. V. d. K.: Dr. v. Gemmingen, Amtmann. 5
f ohne insbesondere ob sie die letztere
Bek a nu nt m a ch un g.
Betreffend: Die Nachsuchung der Berechtigung zum einjährig freiwilligen Dienst auf Grund von Schulzeugnissen. f Diejenigen jungen Leute, welche auf Grund ihrer Schulzeugnisse während einer einjährigen activen Dienstzeit zu bekleiden, auszurüsten die Berechtigung zum einjährig freiwilligen Dienst nachsuchen wollen, Und zu verpflegen;«. ein Unbescholtenheitszeugniß, welches für Zöglinge werden hierdurch auf die nachfolgenden, bei Anbringung der Gesuche zu[von höheren Schulen(Gymnasien, Realschulen, Progymnasien und beachtenden Vorschriften mit dem Anfügen aufmerksam gemacht, daß höheren Bürgerschulen) durch den Director der Lehranstalt, für alle hiernach unvollständige Gesuche ohne Weiteres zurückgegeben werden. übrigen jungen Leute durch die Polizeiobrigkeit oder ihre vorgesetzte
1) Das Gesuch ist bei der unterzeichneten Prüfungs-Commission[ Dienstbehörde auszustellen ist; d. das Schulzeugniß. Sodann wird nur dann anzubringen, wenn der sich Meldende im Großherzogthum noch besonders bemerkt: Zu pos. b.:
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Hessen gestellungspflichtig ist, d. h. seinen dauernden Aufenthaltsort hat.
2) Die Berechtigung zum einjährig freiwilligen Dienst darf nicht vor vollendetem 17. Lebensjahr und muß spätestens bis zum 1. Februar des Jahres nachgesucht werden, in welchem der sich Meldende das Der Nachweis der Berechtigung zum ein— jährigen Dienst ist bei Verlust des Anrechts spätestens bis zum 1. April
20. Lebensjahr vollendet.
desselben Jahres zu erbringen.
3) Das Gesuch muß von dem Betreffenden selbst geschrieben sein und ist hierzu ein Bogen in Actenformat(nicht Briefpapier) zu verwenden. Auch erscheint es zweckdienlich, wenn stets die nähere Adresse angegeben wird.
4) Dem Gesuche sind folgende Papiere beizufügen: a. Geburts— zeugniß; b. ein Einwilligungs-Attest des Vaters oder Vormunds mit
die Erklärung des Va Freiwilligen während nicht fehlen darf. Zu der Reifezeugnisse für Hochschulen und Reif Realschulen J. Orduu ordnung(J. Theil de Regierungsblatt Nr. 5
Großherzoglich Hessisch
der Erklärung über Bereitwilligkeit und Fähigkeit, den Freiwilligen
daß in dem Einwilligungs-Attest ters oder Vormundes, in der Lage zu sein, den des einjährigen Dienstes unterhalten zu können, pos. d.: daß die Schulzeugnisse, mit Ausnahme die Universität und die derselben gleichgestellten ezeugnisse für die Prima der Gymnasien und ig, sämmtlich nach dem Schema 17 zur Ersatz— r Wehrordnung vom 28. September 1875—
5 von 1875) ausgestellt sein müssen. Im Uebrigen wird auf die Bestimmungen der§§. 88, 89, 90, 93 und 94 der angeführten Erfatzordnung verwiesen.
e Prüfungs⸗Commission für einjährig Freiwillige zu Darmstadt.* Gros.
Deutscheb Reich.
Darmstadt. Das Regterungsblatt, Beilage Nr. 28 enthält: f
1. Bekanntmachung, den Erlaß einer neuen Arzneitaxe betreffend. g
11. Bekanntmachung, die für 1884/85 in Worms zu erhebenden Umlagen betreffend.
111. Bekanntmachung, das häufige Vorkommen von Bränden in der Gemeinde Bodenheim betreffend.
Iv. Ordensverleihungen.
v. Ermächtigungen zur Annahme und zum Tragen fremder Orden.
VI. Namens veränderungen.
VII. Abwesenheitserklärung. 8
VIII. Zulassung zur Rechtsanwaltschaft.
IX. Dienstnachrichten. Der auf die Pfarrstelle zu Rohrbach präsentirte Pfarramts-Kand. Volz aus Gießen wurde bestätigt. a
X. 1 Erledigt sind: Die 2 evang. Pfarrstelle zu Lauterbach. Das Präsentations⸗ techt steht den sämmtl. Riedesel Freih. zu Elsenbach zu. Die Lehrerstelle zu Schönnen, Gehalt 900 M. Dem Grafen zu Erbach-Erbach steht das Präsentationsrecht zu.
— Das Regierungsblatt Nr. 35 enthält: Verordnung, die Relfeprüfung an den Gymnasien betreffend.
— Das Regierungsblatt Nr. 36 enthält: 8 ö
I. Bekanntmachung, die Ausführung des Reichs⸗ gesetzes vom 15. Juni 1883 über die Krankenversicherung der Arbeiter betreffend.
11. Bekanntmachung, die Benennung der Realschulen betreffend. Hiernach führen die seither als„Realschulen erster Ordnung bezeichneten Lehranstalten künftig den Namen„Realgymnasien.“
— Das Regierungsblatt Nr. 37 enthält die Verord nung, die Reifeprüfung an den Realgymnasien betr.
Mainz ernannt.
— Freiherr Moritz v. Leonhardi in Groß- Karben wurde zum Kammerjuncer ernannt.
Berlin, 24. Dec. Der Reichskanzler wurde nach der gestrigen Conferenz bei dem Kaiser auch von der Kaiserin empfangen.
Straßburg. Der Landes-Auschuß für Elsaß⸗Lothringen wurde durch kaiserliche Ver— ordnung auf den 13. Januar einberufen.
Ausland. f
Frankreich. Paris. Der„Temps“ de⸗ mentirt den Ankauf oder die Miethung englischer Schiffe zum Truppentransport nach Tonkin die franz. Handelsmarine genüge dem Bedürfnisse. — 27. Dez. Der Senat hat die fünf ersten Artikel des Einnahme-Budgets angenommen
in St. Lucia aufgehißt.
und genehmigte Nachmittags nach einer aber— maligen Debatte über den Artikel 9 sämmtliche Artikel des Einnahme-Budgets. Bei der Ab—
12 0—. a 5 stimmung uber das Einnahme-Budget im Ganzen
er N swurde dasselbe mit 174 gegen 34 Stimmen an— Darmstadt. Der Gerichtsvollzieher Kaiser, genommen. zu Darmstadt wurde zum Gerichtsvollzieher 85
Die Rechte enthielt sich hierbei der Abstimmung und ließ erklären, sie könne ein Budget nicht votiren, welches die Finanzrechte des Senats verletze.— In der Deputirten— kammer legte Tirard einen Gesetzentwurf vor, betreffend die Bewilligung von einer Milliarde pro erstes Quartal 1885.
Großbritannien. London. Das„Reu⸗ ter'sche Bureau“ meldet aus Melbourne, daß die Regierung von Victoria bemüht sei, die Re— gierungen der anderen australischen Colonien zu einer gemeinsamen Protestation gegen die deutschen Protectorate in der Südsee zu veranlassen.
— Der„Times“ wird aus Durban vom 26. ds. gemeldet: Die britische Flagge wurde Der Gouverneur von Natal suchte die Genehmigung zu diesem Schritte bei der britischen Regierung nach.


