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1884.
Donnerstag den 29. Mai.
M64.
Oberhessischer Anzeiger.
Wird hier und in Bad⸗Nauheim Montag, Mittwoch und Freitag Abend ausgegeben.
Kreisblatt für den Kreis Kriedberg.
Erscheint dreimal wöchentlich und zwar Tienstag, Donnerstag und Samstag.
Die einspaltige Petitzeile wird bei Annoncen mit 11 Pf. berechnet, bei größerem Tabellen- oder Ziffersatz mit 14 Pf., bei Reclamen mit 22 Pf.; ein Beleg kostet 9 Pf.
Annoncen von auswärtigen Einsendern(soweit Letztere nicht Jahresconto bei uns haben), welchen der Betrag nicht beigefügt ist, werden stets
per Post nachgenommen.
8—
Für den Monat Juni
kann auf den„Oberhessischen Anzeiger“ Verlags⸗Expedition mit 34 Pf., bei den Poststellen mit 50 Pf. abonnirt werden.
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Amtlicher Theil.
5 Das Großherzogliche Ministerium des Innern und der Justiz hat dem Ausschusse des landwirthschaftlichen Bezirksvereins für den reis Lauterbach die Erlaubniß ertheilt, gelegentlich der in der Woche vom 28. August bis 4 September d. J. zu Lauterbach stattfindenden
zu veranstalten. Der Vertrieb der Loose à 70
zur Disposition des Truppentheils.
Pf. ist in der Provinz Oberhessen gestattet.
Metreffend: Anträge auf Entlassung von Soldaten vor beendeter Dienstzeit und Gesuche um Beurlaubung
Wiehpreisvertheilung des landwirthschaftlichen Vereins für die Provinz Oberhessen eine Verloosung von Vieh, landwirthschaftlichen Geräthen ze.
Friedberg am 26. Mai 1884.
Das Gr. Kreisamt Friedberg an die Gr. Bürgermeistereien des Kreises und das Gr. Polizeicommissariat Wickstadt.
In letzterer Zeit sind uns wiederholt Gesuche um Entlassung von Soldaten nach zweijähriger Dienstzeit zugekommen, welche, anstatt un uns, durch die betreffenden Großherzoglichen Bürgermeistereien direct an das Commando des betreffenden Truppentheils abgeschickt worden waren. Da dieses Verfahren unserem Ausschreiben vom 2. Juli v. J., Kreisblatt Nr. 77, nicht entspricht, verweisen wir Sie wiederholt auf vie Bestimmungen dieses Ausschreibens, nach welchem derartige Gesuche hier vorzulegen sind, und erwarten nunmehr genaue Beachtung des
inzuhaltenden Verfahrens.
ür dieses Jahr nachstehende, morgens 8 Uhr
en zur Stelle abgenommen und sofort gegen
Zum Ankauf von Remonten im Alter von vorzugsweise 3 und
nusnahmsweise 4 Jahren sind im Bereich des Großherzogthums Hessen[Kauf rückgängig machen, sind vom Verkäufer gegen Erstattung des Kaufpreises und der Unkosten zurückzunehmen, auch sind Krippensetzer (Kopper) vom Ankauf ausgeschlossen und wird es sich empfehlen, hier— auf besonders zu achten, damit die Zurückgabe derjenigen Pferde, welche sich innerhalb der ersten 14 Tage nach dem Eintreffen in den Depots mit diesem Fehler behaftet zeigen, vermieden wird. ferner verpflichtet, jedem verkauften Pferde eine neue starke, rindlederne Trense mit starkem Gebiß und einem Kopfhalfter von Leder oder Hanf mit 2 mindestens zwei Meter langen, starken hanfenen Stricken ohne
Großherzogthum Hessen.
beginnende Märkte an—
Quittung baar bezahlt.
Dr. Braden.
Dienstnachrichten aus dem Kreise Friedberg.
Friedrich Wilhelm Sprengel von Bad-Nauheim wurde als Feldschütze dieser Gemeinde ernannt und verpflichtet.
Bekanntmachung, den Remonte-Ankauf pro 1884 betreffend.
Berlin den 26. Februar 1884.
Pferde mit solchen Fehlern, welche nach den Landesgesetzen den gesetz
Die Verkäufer sind
Um die Abstammung der vorgeführten Pferde feststellen zu können, ist es erwünscht, daß die Deckscheine möglichst mitgebracht werden. Königl. Preuß. Kriegs-Ministerium, Abtheilung für das Remontewesen.
beraumt worden, und zwar:
am 2. Juli in Alsfeld,
ů„eidda, 0 1 24.* Butzbach, 15
„25.„„Nieder- Wöllstadt,
oß Bieberau,
21. August in Lampertheim 0 5;
4 5 8 5 besondere Vergütung mitzugeben. ùLiMmeickenbach,„ „„ Gernsheim,
5„ Groß-Gerau.
Die von der Remonte-Ankaufs⸗Commission erkauften Pferde wer— gez. Frhr. v. Troschke.
Gr. v. Klinkowstroem. Nr. 3282. R. A.
Deutsches Reich.
Darmstadt, 27. Mai. Der Großherzog, her Erbgroßherzog und die Prinzessinnen Elisa— heth und Irene haben sich gestern Nachmittag hach Philippsruhe begeben, um der Vermähl— ungsfeier der Prinzessin Elisabeth von Hessen uit dem Erbprinzen von Anhalt beizuwohnen, Senso die Prinzen Heinrich und Wilhelm. Die perrschaften kehrten Abends hierher zurück, be— leitet von dem Prinzen Alexander, der Prin- jessin von Battenberg, dem Fürsten von Bul⸗ arien und der Gräfin zu Erbach-Schönberg.
Berlin, 26. Mai. Der Kaiser empfing leute die regelmäßigen Vorträge und mehrere nülitärische Meldungen, und arbeitete dann mit lem Civilcabinet. Der Kaiser wird am Don— serstag die Frübjahrsparade der hiesigen und ter Spandauer Gardetruppen abhalten und nach dem Paradediner nach Babelsberg übersiedeln. um Sonntag wird der Kaiser die Parade der Notsdamer Gardetruppen abnehmen.
— Der Reichsanzeiger meldet: Durch Be— sämmung des Kaisers ist die feierliche Grund— sseinlegung des Reichstags-Gebäudes auf den Juni festgesetzt worden.
— Die Nordd. Allg. Ztg. theilt den Wort— hut eines Telegramms des Reichskanzlers vom Al. April an den deutschen Consul in Capstadt nit, welches denselben auffordert, den englischen
Colonialbebhörden amtlich zu erklären, daß Lü— deritz in Angra Pequena und seine Niederlass— ungen unter dem Schutze des Deutschen Reiches stehen. Das Blatt fügt hinzu, weiteres liegt in dieser Angelegenheit bisher nicht vor.
— Der Gesetzentwurf, betr. die Dampfer— linien, welcher jetzt dem Reichstage zugegangen ist, lautet:„Wir Wilhelm u. s. w., verordnen im Namen des Reichs, nach erfolgter Zustimm— ung des Bundesraths und des Reichstags, was folgt:§. 1. Der Reichskanzler wird ermächtigt, die Einrichtung und Unterhaltung von regel— mäßigen Postdampfschiffsverbindungen zwischen Deutschland einerseits und Ostasien bezw. Austra— lien andererseits auf eine Dauer bis zu 15 Jahren an geeignete Privatunternehmungen zu übertra— gen und in den hierüber abzuschließenden Ver— trägen Beihilfen bis zum Höchstbetrage von jährlich 4 Million Mark aus Reichsmitteln zu bewilligen. F. 2. Die nach F. 1 zahlbaren Be— träge sind in den Reichshaushaltsetat einzustellen.“
— 27. Mai. Dem Bundesrath ist heute die Vorlage, betr. die definitive Ordnung der Zuckersteuer, zugegangen; dieselbe schlägt die Besteuerung des Doppelcentners Rüben mit M. 1.80, und die Belassung der Exportbonifi— cation in der jetzigen Höhe vor.
— 27. Mai. Die Commission zur Berath—
und nahm die Artikel 202— 205(Auflösung einer Commanditgesellschaft) unverändert, den Artikel 206 mit der Abänderung an, daß zu dem Antrage auf Ernennung der Liquidatoren durch den Richter schon der Besitz des zwan— zigsten Theiles des Gesammtkapitals seitens der Antragsteller(nicht des zehnten, wie es die Vor— lage will) genügen soll. Den Antrag Meyer's, einen neuen Paragraphen einzuschieben, der die Modalitäten für die Umwandlung einer Com— manditgesellschaft festsetzt, und einem bezüglichen Antrage der Breslauer Kaufmannschaft entspricht, nahm die Commission im Prinzipe an. Die Artikel 249, 249 a, b und d(Strafbestimmungen) wurden unverändert, der Artikel 2496 mit einem erläuternden Zusatze genehmigt. Artikel 249 wurde unverändert angenommen, ferner der An— trag Horwitz, auch Diejenigen zu bestrafen, welche der Wahrheit zuwider in Generalversammlungen sich als Actieneigenthümer ausgeben, sowie Die— jenigen, welche die Actien dazu überließen. Die Regierungsvertreter erklärten sich principiell da— mit einverstanden.
— 27. Mai. Man hört von unterrichteter Seite, daß der englisch-portugiesische Congover— trag vom 26. Februar, welcher bekanntlich Ein— sprüche von Seiten Deutschlands und anderer Regierungen veranlaßt hat, thatsächlich als be—
ung des Actiengesetzes beendete die erste Lesung!seitigt angesehen werden könne. Derselbe werde


