Ausgabe 
29.4.1884
 
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1884 Dienstag den 29. April. M 51.

DO berhessischer Anzeiger.

d: ö itzender Wi 5 5 5 g 9 5 2 ird hier und in Bad-Nauheim Montag, Mittwoch ö 8 7 Erscheint dreimal wöchentlich und zwar Dienstag und Freitag Abend ausgegeben. Kreisblutt für den Kreis Friedberg. Donnerstag und Samstag. 5 Ng Die einspaltige Petitzeile wird bei Annoncen mit 11 Pf. berechnet, bei größerem Tabellen- oder Ziffersatz mit 14 Pf., bei Reclamen mit 22 Pf.; ein Beleg kostet 9 Pf. behalt 55 Annoncen von auswärtigen Einsendern(soweit Letztere nicht Jahresconto bei uns haben), welchen der Betrag nicht beigefügt ist, werden stets per Post nachgenommen. ung..ñ

i, a Amtlicher Theil. Betreffend: Ausführung des 6. 3 Absatz 2 des Gesetzes betreffend die Freizügigkeit vom 1. November 1867

und 362 des Strafgesetzbuchs. Friedberg den 26. April l884.

be Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises. 55 8 IW: 5 5 20 4 5 8 2e 930 f 94.. f 5* a.. handenen. Mit Bezug auf unser Ausschreiben vom 20. Februar 1882, Oberhessischer Anzeiger Nr. 24, benachrichtigen wir Sie, daß die bis jetzt ecken. weiter eingesandten Trausportkosten-Verzeichnisse an die betreffenden Bürgermeistereien visirt zurückgesandt worden sind, und daß der Rechner 1 der Kreiskasse nunmehr Anweisung zur Auszahlung dieser Kosten erhalten hat. Dr. Braden. 75 anwalt, Betreff 5 100 5 76177 8 d Ar GC 5 1 N fend: Die Anschaffung des von der Forstverwaltung für Communalwaldungen zu verwendenden 79 15 oT Formularpapiers, insbesondere Ersatz der hierdurch pro 1882/83 entstandenen Kosten. Friedberg den 25. April 1884. . N 0 5 1 1 1 91 7 7* 77 0 Das Großh. Kreisamt Friedberg an die Großh. Bürgermeistereien, Markoorstände ꝛc. des Kreises. Wir empfehlen Ihnen, die alsbaldige Auszahlung der nachstehend aufgeführten Beiträge an Großherzogliches Rentamt Friedberg zu veranlassen. . Dr. Braden. f en M. M. M. M. N Gemeinde Butzbach 5,65 Gemeinde Wölfersheim39 Gemeinde Nieder-Ros bach 2,58 Gemeinde Nieder-Wöllstadt 0,517 2 1 0 1 1 7 Arronge Hospital St. Wendel Butzbach Gemeinde Wohnbach 2,28 Gemeinde Ober-Mörlen 8,30 Gemeinde Ober⸗-Florstadt 0,82 al.(Armenfonds) 0,40 Gemeinde Weckes heim66 Gemeinde Ober Rosbach 6,41 Gemeinde Reichelsheim 1,67 gettel. Gemeinde Beienheim 0,73 Gemeinde Bodenrod1 754 Gemeinde Ockstadt 3,07 Gemeinde Stammheim 55 Gemeinde Gumbach 3,97 Gemeinde Fauerbach v. d. H. 4,44 Gemeinde Assenheim 0,33 Gemeinde Harheim 1,71 Gemeinde Griedel 2,09 Gemeinde Hausen 0,83 Gemeinde Bönstadt 1,92 Gemeinde Holzhausen v. d. H. 2,11 Gemeinde Kirch-Göns 2,31 Gemeinde Hoch-Weisel 7,25 Gemeinde Buͤdesheim 1,13 Gemelnde Massenheim 0,55 Gemeinde Nieder-⸗Weisel 8,54 Gemeinde Langenhain 3,35 Gemeinde Burg-Gräfenrode 0,88 Gemeinde Nieder-Erlenbach 2,34 Gemeinde Oppershofen 6,07 Gemeinde Maibach 2,89[Gemeinde Groß-Karben 1,78 Gemeinde Nieder-Eschbach 2,04 do g Nockenberger und Oppershofer Mark 5,05 Gemeinde Münster 2,91 Gemeinde Heldenbergen 0,85 Gemeinde Ober Erlenbach 2,45 * Gemeinde Pohl-Göns 2,42 Gemeinde Ostheim 4,14 Gemeinde Ilbenstadt 0,08 Gemeinde Ober-Eschbach 2,5% Gemeinde Södel 2,07 Gemeinde Burgvorstadt Friedberg 0,13 Gemeinde Kalchen 6,70 Gemeinde Peterweil 2787 Möbel. Gemeinde Steinfurth 0,12(Gemeinde Bad-Nauheim 1,98 Gemeinde Klein-Karben 1,67 Gemeinde Rodheim 9,25 Märkerschaft Trais-Münzenberg 0,62 Gemeinde Nieder-Mörlen 2,25 Gemeinde Nieder-Florstadt 3,80[Gemeinde Vilbel 2,44

ing.

* Polizei-Reglement, 5 ö betreffend das Feuerlöschwesen der Stadt Butzbach.

Um den Mannschaften der Pflichtfeuerwehr die nöthige Fertigkeit im

itlagz.. Nach Vernehmung des Gemeinderaths, sowie der Lokalpolizeibehörde, und§. 3. 2 en d ö 0 hig alter. nach, erfolgter zustimmung des Kreisausschusses wird mit Genehmigung Großher Handhaben ihrer Maschinen und Geräthe anzueignen, können die, Führer, nach vor . zoglichen Ministeriums des Innern und der Justiz vom 22. April 1884 zu Nr. gängiger Genehmigung der Lokalpolizeibehörbe Uebungen mit ihren Abtheflungen

WM. J. 9541 auf Grund des Artikel 78 der Kreisordnung und des§. 368 pos. 8 vornehmen. Die Uebungen müssen einige Tage vorher angesagt und durch die

des Reichsslrafgesetzbuchs für die Uebungen der Pflichtfeuerwehr zu Butzbach fol-[Schelle bekannt gemacht werden.

0 gendes Reglement erlassen.§. 4. Die Großherzogliche Bürgermelsterei hat die Befugniß, jährlich drei (Allee).§., 1. Die Vutzbacher Pflichtfeuerwehr wird gebildet aus sämmtlichen männ-[ Mal Inspeetlon der gesammten Feuerwehr mit allen Spritzen, Geräthen de. abzu seste Aus⸗ lichen Bewohnern Butzbachs vom 20. bis 50. Lebensjahre, soweit dieselben nicht[halten und mit einer durch das Commando der freiwilligen Feuerwehr zu leitenden AN. und nach§. 2 der Verordnung vom 21. März 1857 vom Löschdienste befreit sind oder[Hauptübung zu verbinden.

der freiwilligen Feuerwehr angehören. F. 5. Die Mitglieder der Pflichtfeuerwehr können, im Falle besondere Ent Preise. 2 Die Pflichtfeuerwehr wird eingethellt in: a. Spritzenmannschaften,[ schuldigungsgründe vorhanden sind, von den Uebungen durch die Bürgermeisteret 1 b. Nettungsmannschaften. Die Spritzenmannschaften werden durch die jüngsten Jahr dispensirt werden. Die Dispensationsgesuche können nur dann berücksichtigt wer ? gänge der Pflichtigen gebildet. Ihnen liegt die Bedienung der Spritzen, sowle der den, wenn sie dem Führer eingereicht worden sind. ichen. auswärtige Dienst ob. Zu Ende eines jeden Jahres werden die im laufenden Jahre F. 6. Wer bei den Uebungen nicht erscheint, ohne entschuldigt zu sein, und l ö pflichtig Gewordenen der Spritzenmannschaft beigeschrieben und gehen dafür, soweit sich auch nicht durch einen befähigten, im Voraus von der Lokalpolizei angenommenen st ll 0 als thunlich, die älteren Jahrgänge zur Rettungsmannschaft über Die Arbeiten Vertreter ersetzen läßt, oder aber, wer den Anordnungen der Großh. Bürgermetsterei N ö der Rettungsmannschaft bestehen in dem Ausräumen gefährdeter Gebäude, in dem und deu Führern nicht Folge leistet, hat Strafe bis zu zehn Mark zu gewärtigen. meister. Herbeischaffen von Wasser, dem Einreißen u. s. w. Die Führer der einzelnen Ab⸗ Friedberg den 25. April 1884. N 1 theilungen werden von den Mannschaften gewählt und bedürfen der bürgermeister⸗ Großherzogliches Kreisamt Friedberg. je lichen Bestätigung.. Dr. Braden. 68:.

1 Dienstnachrichten aus dem Kreise Friedberg.

C. Müͤller⸗Marchand zu Groß-Karben ist mit Ausübung des Jagdschutzes in den Gemarkungen Okarben und Rodheim v. d. H. beauftragt worden. 1 1 Johannes Zörb III. von Pohl-Göns wurde als Polizeidiener dieser Gemeinde ernannt und verpflichtet. sagasse. 1 Deutsches Reich. Kirtorf übertragen; der Gondukteur Malch bei der Main- und Jungfrauen der Stadt der Prinzessin Victoria saga Neckar-Bahn zum Zugmeister, sowie der A. Lennert aus ein Hochzeitsgeschenk, bestebend aus einem kost⸗

Darmstadt. Das Regierungsblatt, Bei lage Nr. 6, enthält:

J. Bekanntmachung, die Bildung von Sachverständigen Vereinen in Gemäßheit der Reichsgesetze vom 11. Juli 1870, betr. das Urheberrecht an Schriftwerken u. s. w. und der Reichsgesetze vom 9., 10. und 11. Januar 1876 über das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste, sowie den Schutz der Photographien und das Urheberrecht an Mustern und Modellen.

11. Bekanntmachung, die Ergebnisse der Verwaltung der Vrandversicherungskasse von 1881 betr.

111. Bekanntmachung, den Ausschlag des Gehalts des Rabbinen zu Bingen für 1884 betr.

Iv. Ordensverleihungen.

V. Namens veränderungen.

VI. Zulassung zur Rechts-Anwaltschaft. Der Ge⸗ richtsaee. Dr. Löb aus Darmstadt wurde bei dem Land gericht der Prov. Starkenburg als Rechts-Anwalt zu gelassen.

VII. Dienstnachrichten. Es wurde: der Privatdocent Dr. Mehmke zu Stuttgart zum ordentl. Prof. der Matbe⸗ matik an der technischen Hochschule ernannt; dem Schul lehrer Otto zu Elsheim eine Lehrerstelle zu Waldmichelbach, dem Schullehrer Fröhlich zu Hüttenthal die Lehrerstelle zu

Nieder-Liebersbach zum Condukteur bei dieser Eisenbahn ernannt; dem Schulamtsasp. Müller aus Nauheim die Lehrerstelle zu Lumda übertragen; die Bauaufseher Diehl zu Laubach und Kleinschmitt zu Vosenheim zu Steuer aufsehern ernannt; dem Schulasp. Kunz aus Fehlheim eine Lehrerstelle zu Mainz, der Schulamtsaspirantin Beisler aus Büdirgen eine Lehrerinnenstelle daselbst übertragen.

VIII. Ruhestandsversetzungen.

IX. Concurrenzeröffnungen. Erledigt sind: Die ev. Pfarrstelle zu Höchst, im Deeanat Reinheim, Gehalt 3150 M. Das Präsentationsrecht steht dem Fürsten zu Löwenstein und dem Grafen zu Erbach-Schönberg zu. Die Lehrerstelle zu Allertshausen, Gehalt 900 M. Die Lehrerstelle zu Hirzenhain, Gehalt 900 M. Dem Grafen zu Stolberg-Ortenberg⸗Roßla steht das Präsentations⸗

recht zu. Eine Lehrerstelle zu Heusenstamm, Gehalt 900 bis 1100 M. Die Lehrerstelle zu Seibelsdorf, Gehalt 900 M. Die Lehrerstelle zu Wippenbach, Gehalt 900 M.

Eine Lehrerstelle zu Messel, Gehalt 900 M. Eine mit einer kath. Lehrerin zu besetzende Stelle zu Bretzenheim, Gehalt 900 M.

25. April. Heute überreichte eine aus

12 Damen bestehende Deputation der Frauen

baren silbernen Service. Eine darauf folgende Deputation der Stadtverordneten-Versammlung, unter Führung des Oberbürgermeisters Ohly, überreichte als Geschenk der Stadt zwei pracht volle silberne Kandelaber, welche durch die Firma Vietor dahier in Verbindung mit der Berliner Firma Sy und Wagner hergestellt und geliefert worden sind.

26. April. Die Deutsche Kronprinzessin, die Erbprinzessin von Meiningen und die Prin zessin Victoria von Preußen sind gestern Abend hier eingetroffen und von dem Großherzog, der Prinzessin Victoria, den Prinzen Heinrich, Wilhelm und Alexander, sowie von den Prinzen Heinrich und Franz Josef Battenberg am Bahn hof empfangen und begrüßt worden.

Das Regierungsblatt Nr. 7 enthält: Bekanntmachung, den Ausschlag der direkten Steuern für das Etatsjahr 1884/85 betreffend.