Ausgabe 
28.8.1884
 
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1884.

Dannerstag den 28. August.

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Oberhessischer Anzeiger.

Wird hier und in Bad⸗Nauheim Montag, Mittwoch und Freitag Abend ausgegeben.

Kreisblatt für den Kreis Friedberg.

Erscheint dreimal wöchentlich und zwar Dienstag, Donnerstag und Samstag.

Die einspaltige Petitzeile wird bei Annoncen mit 11 Pf. berechnet, bei größerem Tabellen- oder Ziffersatz mit 14 Pf., bei Reclamen mit 22 Pf.; ein Beleg kostet 9 Pf. Annoncen von auswärtigen Einsendern(soweit Letztere nicht Jahresconto bei uns haben), welchen der Betrag nicht beigefügt ist, werden stets per Post nachgenommen.

1

Für den Monat September kann auf den Verlags-Expedition mit 34 Pf., bei den Poststellen mit 50 Pf. abonnirt werden.

Oberhessischen Anzeiger bei der

Amtlicher Theil.

Friedberg den 26. August 1884.

Der Großherzogliche Kreisrath des Kreises Frievberg beehrt sich die Herren Bürgermeister der Gemeinden des Sparkassenbezirks Friedberg-Butzbach mit Bezug auf F. 7 der Statuten des Mathilden stifts auf Montag den 8. September l. J., Vormittags 9 Uhr, in den Rathhaussaal zu Friedberg zur Erledigung folgender Gegenstände der

Tagesordnung einzuladen: 1. Wahl von je 3 Mitgliedern des Verwaltungsraths der beiden Kassebezirke.

§. 28, Schlußsatz der Statuten.

2. Aenderung der Bestimmung in

Im Falle der Großherzogliche Bürgermeister verhindert sein sollte, ist der Beigeordnete und in dessen Verhinderung ein Gemeinderaths

mitglied zum Erscheinen einzuladen.

Dr. Braden.

Einladung

zu der Montag den 8. September l. J., Vormittags 10 Uhr, zu Friedberg in dem Rathhaussaale daselbst stattfindenden Generalversammlung des Mathildenstifts Friedberg-Butzbach, in welcher zur Verhandlung kommen: 1. Rechnungsablage, 2. Erstattung des Verwaltungsberichts der Mathildenstiftung für verwahrloste Kinder zu Friedberg, 3. Festsetzung des Voranschlags für 1885, 4. Bestimmung der Höhe des Zinsfußes von Einlagen,§. 23 der Statuten, 5. Aenderung der Bestimmung in F. 28, Schlußsatz der Statuten, 6. Mittheilung über Aufnahme neuet

Mitglieder, 7. Ergänzung des Vorstandes. Friedberg den 26. August 1884.

Zu recht zahlreichem Besuche ladet ein.

Der Präsident des Mathildenstifts. De

Verloosung Großherzoglich Hessischer Staatsschuldveischreibungen für 1884/85. f

In Gemäßheit der bestehenden gesetzlichen Bestimmungen sind für das Etats jahr 1884/85 folgende Staatsschuldverschreibungen auf den 31. December 1884 zur mückzahlung berufen worden:

Der Rest der 3½procentigen Provinzialstraßenban-Obligationen d. d. 1. Juli 838 und 1. Juli 1845: Lit. C. Nr. 171 bis 175, 371 bis 375, 411 bis 415, 976 bis 1980, 2111 bis 2115 à 1000 fl. Lit. C. Nr. 1061 bis 1070, 1221 bis 230, 2211 bis 2220 à 500 fl.

Die verloosten Aprocentigen Staatsrenten- Obligationen: a) d. d. 1. März 879: Lit. A. Nr. 2337 bis 2340, 2709 bis 2714 à 1000 M.; Lit. OC. Nr. 510 bis 539& 200 M. b) d. d. 2. Januar 1881: Nr. 19 bis 21, 700 bis 702 à 2000 M. Nr. 883 bis 888 à 1000 M. Nr. 1943 bis 1951, 2934 bis 2938 à 500 M.

Wir setzen die Inhaber dieser Staatsschuldverschreibungen hiervon mit der Aufforderung in Kenntniß, die Nominalbeträge derselben zwischen dem 22. und 1. December 1884 gegen Rückgabe der Obligatkonen und der dazu gebörlgen nicht mehr zahlbaren Zinseoupons nebst Talons bei der Hauptstaatskasse dahier oder für deren Rechnung bei dem Bankhaus M. A. v. Rotbschild und Söhne zu Frankfurt a. M. um so gewisser zu erheben, als dieselben in Gemäßheit des Art. 3 des Gesetzes vom

6. Juli 1833 vom 1. Januar 1885 an nicht mehr verzinst werden und in Folge

davon die nach dem Rückzahlungstermin noch eingelöst werdenden Zinscoupons von den bereits verloosten Obligatlonen an dem Kapitalbetrag dieser Obligationen selbst in Abzug gebracht werden. Von den bereits früher verloosten und gekündigten Großherzoglich Hessischen Staatsschuldenverschrelbungen und beziehungsweise Partial schuldscheinen à 50 fl. sind noch rückständig: f

1. Die 3½procentigen Staatsstraßenbau-Obligatiouen: Lit. 4. Nr. 1483 und 519 vom 1. April 1838 à 100 fl., verloost pro 1. Januar 1879. f i

2. Die 3½procentigen Provinzialstraßenban-Obligationen: Aus der Ver⸗ oosung pro 1. Januar 1881: Lit. C. Nr. 1931 à 100 fl. Aus der Verloosung pro 1. Januar 1882: Lit. C. Nr. 1797 à 100 fl. Aus der Verloosung pro . Januar 1884: Lit. C. Nr. 239 à 1000 fl.; Lit. C. Nr. 921 à 500 fl.; Lit. C. Nr. 1560, 1564, 1572, 1573, 1594, 1595, 1598 à 100 fl.

3. Die 4procentigen Staatsreuten-Obligationen: Aus der Verloosung pro 1. Januar 1882: Lit. A. Nr. 1237 à 1000 fl. Aus der Kündigung pro 1. Jult 1882: Lit. A. Nr. 591, 1238, 1240 7 1000 fl.; Lit. G, Nr. 57 e t

4. Die 4procentigen Eisenbahn-Obligationen: Von den Anlehen vom 1. Juli 1843 und 1846: Nr. 2540*, 909 à 500 fl., Nr. 12861 à 200 fl., gekündigt pro 1. Juni 1880. Von den Anlehen vom 1. Junk 1876: Aus der Kündigung pro 1. September 1880. Nr. 29660, 30727, 42162, 42163, 43273, 43350, 43354, 44069 à 200 M. Aus der Kündigung pro 15. Junt 1881: Nr. 45148 45480& 200 M. Aus der Kündigung pro 15. November 1881: Nr. 252 4 2000 M.; Nr. 15863, 15982, 16308 à 500 M.; Nr. 46308, 46657, 46686, 66079, 66080 à 200 M.

5. Die Großherzoglich Hessischen Partialschuldscheine(Loose) à 50 fl.: Aus der 37. Verloosung vom 2./7. Januar 1873: Nr. 46724 4 160 fl. Aus der 38. Verloosung vom 2/9. Januar 1874: Nr. 123598 à 165 fl. Aus der 39. Ver⸗ loosung vom 2/9. Januar 1875: Nr. 45155 à 180 fl.; Nr. 12377, 33107, 45154, 69339, 81410, 98134, 98501, 111464, 120107 à 168 fl.; Nr. 19528, 35643, 37174, 38392, 42002, 69157, 88645, 108970, 119269 à 165 fl. Aus der 40. Ver loosung vom 3.8. Januar 1876: Nr. 37364 à 200 fl.; Nr. 35321, 85799, 110417 à 180 fl.; Nr. 11894, 54051, 54615 à 172 fl.; Nr. 21532, 42601, 82269, 104432, 105033, 123503*, 129602 à 170 fl.; Nr. 4289, 5989, 37758, 42606, 78419, 85732, 107910, 117729, 129873 à 167 fl.

* Schließlich bringen wir hlermit zur öffentlichen Kenntniß, daß in Gemäß heit des Amorttisationsgesetzes vom 20. Juli 1858 hinsichtlich der 4proeentigen Staatselsenbahn-Obligation Nr. 2540 vom 1. Juli 1843 über 500 fl., sowie der Partialschuldscheine à 50 fl. Nr. 35321, 46724, 120107, 123503 und 12359 das Amortlsatlonsverfahren eingeleitet und Zahlungssperre verfügt worden ist.

Darmstadt den 15. August 1884.

Großherzogliche Staatsschulden Commission. Michell. J. Moellinger. Best.

Deutsches Reich.

denn auch im Laufe des Vormittags den Aus bruch des Scharlachfiebers constaticte.

München, 26. Aug. Prinz Leopold von Baiern ist behufs Theilnahme an den bei Rawitsch

Darmstadt. Das Regierungsblatt Nr. 25 anthält die Verordnung, das Reichsgesetz über die eingeschriebenen Hülfskassen betreffend.

Berlin. Wie man aus Potsdam schreibt, zeht der Kaiser den kommenden Manuövertagen bollkommen neugekräftigt entgegen, doch wird er den Truppenübungen nicht mehr zu Pferde beiwohnen, sondern sich eines dazu bequem her gerichteten Wagens bedienen. i

Die Prinzessin Wilhelm ist erkrankt. Die Prinzessin hatte sich von ihrem Wochenbette vollständig erholt und fühlte sich noch während einer Spazierfahrt, die sie am Samstag mit hrem Manne gemacht hatte, sehr wohl; die ersten Anzeichen der Krankheit zeigten sich am Abend. Am Sonntag Morgen wurde der Haus urzt, Oberstabsarzt Dr. Ebmeier gerufen, der

26. Aug. Das heutige Bulletin besagt: Die Prinzessin Wilhelm hatte eine unruhige Nacht; der Ausschlag verbreitet sich in regel mäßiger Weise. Das Fieber ist nicht gestiegen.

25. Aug. Der chinesische Gesandte Li⸗ Fong-Pao ist gestern hier eingetroffen. Der engl. Botschafter Lord Ampthill ist heute gestorben.

26. Aug. Der französische Botschafter Courcel ist heute nach Varzin abgereist.

Kiel. Durch Cabinetsordre vom 21. Aug. ist die sofortige Judienststellung der gedeckten CorvetteBismarck(16 Geschütze und 404 Mann Besatzung) befohlen. Zum Commandanten ist Cap. z. S. Valois ernannt. S ist als schnellsegelnder Kreuzer für den politischen Dienst bestimmt.

stattfindenden Cavalleriemanövern nach Berlin abgereist. Ausland.

Oesterreich-Ungarn. Wien, 26. Aug. In Folge des bedrohlichen Umsichgreifens der Cholera in Italien hat der Ministerpräsident neuerlich den obersten Sanitätsrath einberufen. Derselbe beschäftigte sich zunächst mit der Frage, ob die Cholera in Italien epidemisch sei, was für eine Reihe von Ortschaften bejaht wurde. [Der Sanitätsrath erkannte indeß die Nothwen digkeit einer Verschärfung der Ueberwachungs maßregeln an den Eisenbahngrenzstationen und

Das Schiff der Landesgrenze von Südösterreich an, fand

aber keinen Anlaß, von den bezüglich der Grenz sperre gemachten Aussprüchen abzugehen.