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1884. Jamstag den
27. Beptember. M. 15.
Oberhessischer Anzeiger.
Wird hier und in Bad⸗Nauheim Montag, Mittwoch und Freitag Abend ausgegeben.
Areisblatt für den Kreis Friedberg.
Erscheint dreimal wöchentlich und zwar Dienstag, Donnerstag und Samstag.
Die einspaltige Petitzeile wird bei Annoncen mit 11
w i Pf. berechnet, bei größerem Tabellen- oder Ziffersatz mit 14 Annoncen von auswärtigen Einsendern(soweit Letztere nicht Jahresconto bei uns haben), welchen der Betrag nicht beigefügt ist, werden stets per
Pf., bei Reclamen mit 22 Pf.; ein Beleg kostet 9 Pf.
Post nachgenommen.
Amtlicher Theil.
Betreffend: Abnahme des Verfassungseides vom III. Quartal l..
Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen
Zur Ausschwörung des Verfassungseides durch die im 3. Qua stande befindenden Ortsbürger und die, welche ohne Mittwoch den 1. k. Mis., Vormittags 10 Uhr, auf dem Selzerbrunn und Dienstag den 30. l. Mts., Vormittags 11 Uhr, auf dem Rathhar aus den Gemeinden des früheren Kreises Friedberg Termin anberaum
hörigen der ersteren Orte, welche Beschwerden und Wuͤnsche vorbringen wollen, Audienz ertheilen. Verzeichneten zugleich bei Z Mark Strafe vorladen
lassen und die im Rückstand befindlichen unten Verzeichnisse mit Bescheinigung, daß Vorladung erfolgt oder Bericht, d Dr. B
Johannes Martin Seipel II. von Fauerbach v. d. H., Phili Krausgrill II. von Nieder-Weisel, Johann Heinrich Adami von Nieder
Betreffend: Die Kranken Versicherung der Arbeiter.
Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an di
In Gemäßheit des F. 8 des Gesetzes vom 15. Juni 1883 Tagelohn gewöhnlicher Tagearbeiter für sämmtliche Gemeinden des K
Ortsbürger zu werden, geheirathet haben
Friedberg den 21. September 1884.
Bürgermeistereien des Kreises.
rtal dieses Jahres aufgenommenen, sowie die hiermit sich noch im Rück— „aber in der Gemeinde wohnen, haben wir auf en bei Groß-Karben für die aus den Orten des früheren Kreises Vilbel ise dahier, für die zur Ausschwörung des Verfassungseides Verpflichteten t. Zugleich werden wir in dem erstgenannten Termine anderen Ange— Sie wollen hiernach Einladung ergehen lassen und bis zum 29. l. Mts. unfehlbar aß keine zu laden sind, an uns einsenden.
raden.
pp Sonntag von Klein-Karben, Heinrich Jöckel von Melbach, ⸗Weisel, S
Samuel Stern von Staden. Friedberg den 24. September 1884. e Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.
bestimmen wir nach Anhörung der Gemeindevorstände den ortsüblichen reises wie folgt: 1. Für männliche Arbeiter über 16 Jahre 1,50 M.,
Peter
2. für weibliche Arbeiter über 16 Jahre 1,20 M., 3. für männliche Arbeiter unter 16 Jahre 0,90 M., für weibliche Arbeiter unter 16 Jahre 0,84 M.
Sie wollen diese Feststellung auf ortsübliche Weise öffentlich b übliche Tagelohn gewöhnlicher Tagearbeiter den Maßstab
das Sterbegeld, 6. bei den in von der Gemeindekrankenversicherung und von der Verpflichtung einer 1 Ausnahme der Knappschaftskassen beizutreten befreit sein sollen,
Der durchschnittliche Tagelohn derjenigen Kategorien sollen, wird von uns besonders festgesetzt werden.
Betreffend: Die Fortbildungsschule im Winter 1884/85.
bildet, nach welchem a. Versicherungsbeiträge, b. bei Ortskrankenkassen, Betriebs-Fabrikkrankenkassen und Knappschaftskassen, den Gemeinden domieilirten eingeschriebenen und sonstigen Hülfskassen ohne Beitrittszwang,
ekannt machen und hierbei darauf hinweisen, daß der so festgestellte orts— bei der Gemeindekrankenversicherung das Krankengeld und die Baukrankeukassen und Innungskrankenkassen wenn deren Mitglieder ach Maßgabe der Vorschriften des Gesetzes errichteten Krankenkasse mit
das Krankengeld zu gewähren ist. f von Arbeitern, welche in den unter b. genannten Krankenkassen versichert werden
Dr. Braden. Friedberg den 25. September 1884.
Die Großherzogliche Kreisschulcommission Friedberg an sämmtliche Schulvorstände des Kreises.
Von denjenigen von Ihnen, welche noch mit Erledigung unse Rückstande sind, erwarten wir die dort empfohlene berichtliche Vorlage
rer Verfügung vom 5. September(Oberhessischer Anzeiger Nr. 107) im längstens bis zu Ende d. Mts. Dr. Braden.
Landes baugewerkschule Darmstadt.
Die Landesbaugewerkschule zu Darmstadt beginnt ihren neunten Jahrescursus am 17. November l. J., welcher bis zum 14. März 1885 andauert. Dieselbe soll, zwischen Handwerkerschule und technischer Hochschule die Mitte haltend, insbesondere Bauhandwerkern, sowie Maschinen- und Mühlenbauern, Gelegenheit bieten, sich die für einen selbstständigen Gewerbebetrieb erforderlichen thesretischen Kenntnisse und die nothwendigen Fertigkeiten im Zeichnen und Entwerfen von Plänen für die prak— tische Ausführung zu erwerben. Auch soll die Baugewerkschule zur Aus bildung von Werkmeistern, Parliren, Bauaufsehern ꝛe. dienen. Der Unterricht wird an den Werktagen während der ganzen Tageszeit von folgenden Herren ertheilt: Architeet
Professor Hermann Muller, Architeet Kuhlmann, Bildhauer Fölix, Handels lehrer
Pfeters, Ingenleur G. Wagner, Ingenieur Esselborn, Bibliothekbeamter Göttmann und Reallehrer Dr. Wiederhold. Die Schule umfaßt 2 Klassen mit folgenden Unter⸗ richtsgegenständen: Freihand- und geometrisches Zeichnen, darstellende Geometrie (einschließlich Schatteneonstruktionen und Perspeetive), Bauconstruktlonslehre(ein⸗ schließlich Stabilitäts- und Festigkeitsberechnungen), Elemente der Maschinen-Con—
struktlonen, Fachzeichnen, Entwerfen von Bauanlagen, kunstgewerbliches Zeichnen,
technisches Rechnen, Algebra, Geometrie, Feldmeßkunst leinschlleßlich Trigonometrie und Planzeichnen), gewerbliche Buchführung, Theile der Bauführung, ins besondere Materialtenkunde und Anfertigen von Kostenvoranschlägen, Grundlehren der Physik und Mechanik, Modelliren in Thon, Holz ꝛc., sowie Uebung in der Rundschrift. Die Unterrichtslocale befinden sich Neckarstraße Nr. 3, unfern von den Bureauloea— litäten, der Bibliothek und der technischen Mustersammlung des Großherzoglichen
Gewerbvereins, so daß die letzteren von den Schülern besucht und geeignet benutzt werden können: Bedingungen zur Aufnahme sind:
1. Für die untere Abtheilung, die erste Klasse: In der Regel werden nur solche Schüler aufgenommen, welche eine mindestens einjährige Beschäftigung in einem technischen Gewerbe nachweisen können; Ausnahmen hiervon werden nur in besonderen Fällen gestattet. Dagegen wird von den Aufzunehmenden nur der Nach— wels der Kenntnisse verlangt, welche den von der Oberklasse elner Volksschule Entlassenen zukommen sollen, damit jedem strebsamen Handwerker die Anstalt zugänglich werde.
2. Für die obere Abtheilung, die zweite Klasse, muß außerdem der Nachwels ausreichender Kenntniß der niederen Arithmetik, einer angemessenen Fertigkeit im Freihand- und geometrischen Zeichnen, sowie in der Lösung einfacher Aufgaben der darstellenden Geometrie und der Befähigung, sich im Deutschen gehörig schriftlich verständlich machen zu können, geliefert werden.
Das Schulgeld beträgt für die ganze Unterrichtszeit 30 Mark und ist beim Beginn des Cursus voraus zu bezahlen. Anmeldungen zur Aufnahme wolle man möglichst frühzeitig und längstens bis zum 31. Oetober l. J. schriftlich bei der unterzeichneten Stelle oder auch mündlich auf dem Bureau derselben— Neckarstraße Nr. 3 im III. Stock— bewirken, da die Zulassung der Schüler nur nach Maßgabe der vorhandenen Unterrichtslocalitäten erfolgen kann.
Darmstadt den 15. September 1884.
Großherzogliche Centralstelle für die Gewerbe und den Landes gewerbverein. Fink. Bu sch.
Voranschlag
über Einnahme und Ausgabe der Provinzialkasse Einnahme.
1. Kassevorrath aus vorhergehenden Jahren 19,531. 80 M.
2. Ausstände aus vorhergehenden Jahren 13,041. 81„
3. Beiträge der Kreise. 5 140,800.—„
Kapltalzinse nn 200.—„
5. Prozeßkosten 322322 8 1,200. 3
6. Beitrag aus der Staatskasse. 327231. 66„ 8 Summe der Einnahme 207,005. 67 M.
der Provinz Oberhessen für das Jahr 1884/85.
Ausgabe.
enn 1,250.— M. 15. Diäten und Gebühren 3,000.—„ 16. Botenlohn und Verkündigungskosten.. 200.—„ 17. Für Bureaugegenstände und Geräthschaften 550.—„ 18. Erbauung und Unterhaltung von Kreisstraßen 156,509. 27„ 22. Uneinbringliche Posten und Nachlässe 2—
25. Reservefonds für unvorhergesehene Fälle 339 4 26. Betriebska pita!!! 5 49,162 3
Gesammtsumme der Einnahme Gesammtsumme der Aus gabe. Gießen den 21. Juli 1884.
Abschluß.
Summe der Ausgabe 207,005. 07
207,005. 07 M.
207,005.(7 M.
Der Vorsitende des Provinzialtags der Provinz Oberhessen. Dr. Boekmann.


