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1884.
Dannerstag den 26. Zuni.
Oberhessischer Anzeiger.
Wird hier und in Bad⸗Nauheim Montag, Mittwoch und Freitag Abend ausgegeben.
Acreisblatt für den Kreis Friedberg.
Erscheint dreimal wöchentlich und zwar Dienstag, Donnerstag und Samstag.
Die einspaltige Petitzeile wird bei Annoncen mit 11 Pf. berechnet, bei größerem Tabellen- oder Ziffersatz mit 14 Pf., bei Reclamen mit 22 Pf.; ein Beleg kostet 9 Pf. Annoncen von auswärtigen Einsendern(soweit Letztere nicht Jahresconto bei uns haben), welchen der Betrag nicht beigefügt ist, werden stets per Post nachgenommen.
Betreffend: Das Ober Ersatzgeschäft pro 1884.
Amtlicher Theil.
Friedberg den 7. Juni 1884.
Der Cioil-Vorsitzende der Großherzoglichen Ersatz-Commission Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises und das Großherzogliche Polizei Commissariat Wickstadt.
Das diesjährige Ober-Ersatzgeschäft für den Kreis Friedberg findet nach dem untenstehenden Reiseplan am 3., 4. und 5. Juli l. J. in dem Hierbei haben zu erscheinen:
1. die von den Truppen-(Marine-) Theilen abgewiesenen Ein—
Rathhaussaale zu Friedberg statt.
jährig- Freiwilligen;
2. die von Großherzoglicher Ersatz-Commission als dauernd un—
tauglich erkannten,
3. die von derselben zur Ersatz-Reserve II. Classe und
4. die von derselben zur Ersatz-Reserve gebrachten, sowie
5. die von derselben als tauglich erkannten Militärpflichtigen; 6. sämmtliche, von fremden Ersatz-Commissionen gemusterten,
inzwischen in den diesseitigen Kreis verzogenen
Die Ihnen demnächst unter Couvert zugehenden Ladungen wollen Sie den Militärpflichtigen sofort zustellen lassen und dafür sorgen, daß dieselben reinlich und— da die Reihenfolge noch nicht bekannt— sämmtlich präeis zu der in der Ladung angegebenen Stunde erscheinen.
Sollten Militärpflichtige, welche der Großherzoglichen Ober-Ersatz— Commission vorzustellen sind, bis dahin in einen anderen Aushebungs— bezirk verziehen, so ist hiervon nach§. 45, pos. 13 der Ersatzordnung
alsbald Anzeige hierher zu machen.
§. 24. 7) Militärpft nicht puͤnktlich erscheinen, sind, sofern sie nicht dadurch
verwirkt haben, mit Geldstrafe bis zu 30 Mark oder Haft bis zu 3 Tagen zu be⸗ Außerdem können ihnen von den Ersatzbehörden die Vortheile der Loosung Ist diese Versäumniß in böslicher Absicht oder wieder
strafen. (§. 65) entzogen werden.
holt erfolgt,'sso können sie als unsichere Dienstpflichtige Ist die Versäumniß durch Umstände herbeigeführt, deren Beseitigung nicht in dem Willen der Gestellungspflichtigen lag, so treten die vorerwähnten Folgen nicht ein.
R. M. G. F. 33.
§. 65. 3) Vorweg Einzustellende sind solche Militärpflichtige, welche in einem
lichtige, welche in den Terminen vor den Ersatzbehörden
J. Classe in Vorschlag
Militärpflichtigen.
Deutsche Wehrord nung.
zugleich eine härtere Strafe den sind.
F. 65, 3) behandelt werden.
Unter Hinweis auf die nachstehend abgedruckten Bestimmungen der Wehrordnung wollen Sie die betreffenden Militärpflichtigen be— deuten, daß sie es sich selbst zuzuschreiben haben, wenn sie wegen unter— lassenen oder nicht rechtzeitiden Erscheinens in eine der in diesen Be— stimmungen bemerkten Strafen genommen werden, sowie dieselben weiter darauf aufmerksam machen, daß diejenigen unter ihnen, welche der Beorderung zum Ober-Ersatzgeschäft keine Folge leisten, sich sofortige zwangsweise Vorführung zu gewärtigen haben. an den genannten Tagen, sofern an denselben Militärpflichtige aus Ihren Gemeinden zu erscheinen haben, pünktlich einzufinden.
Die der Großherzoglichen Ober-Ersatzeommission vorzulegenden Reclamationen werden unmittelbar nach der ärztlichen Untersuchung der Reclamirten in der Reihenfolge der betreffenden Liste verhandelt. Eltern oder Geschwister von Militärpflichtigen, welche bei Beurtheilung der Reclamationen irgendwie in Frage kommen, wollen Sie auf den Tag, an welchem der betreffende Militärpflichtige zur Vorstellung kommt, Vormittags präcis zu der Stunde, auf welche der Militärpflichtige ge— laden ist, auf das Rathhaus dahier vorladen und dieselben zugleich auf die Nachtheile, welche ihr Nichterscheinen im Gefolge hat, hinweisen.
Sie selbst haben sich
Dr. Braden.
deßhalb von den Ober Ersatzeommissionen die Vortheile der Loosung entzogen wor— N. M. G. F. 33. auf Zurückstellung oder Befreiung von der Aushebung zur Seite, so können sie von den verstärkten Ober-Ersatzeommissionen dieser Vergünstigungen nur dann als verlustig erklärt werden, wenn ihre Versäumnisse in böslicher Absicht oder wiederholt erfolgt sind. Unter gleicher Voraussetzung können solche Militärpflichtige von den Ersatzbehörden als unsichere Dienstpflichtige sofort zur Einstellung gebracht und durch die Landwehr— Bezirks-Commandeure dem nächsten Infanterie Truppentheil oder Marinetheil über wiesen werden.(§. 67, 3). Umstände herbeigeführt, deren Beseltigung nicht in dem Willen des betreffenden Militär—
Stehen solchen Militärpflichtigen gesetzliche Ansprüche
R. M. G. F. 30 4b und 7. Ist die Versäumniß durch
von den Ersatzbehörden abzuhaltenden Termine nicht pünktlich erschienen und denen pflichtigen lag, so treten die vorerwähnten Folgen nicht ein. R. M. G.§. 33. Reiseplan a 8 für das Aushebungsgeschäft der 49 Infanterie-Brigade(1. Großherzoglich Hessischen) pro 1884. Datum. Wochentag Ort Nef 5; 5 1 f 5 Reisetour und Angabe der Dienstverrichtungen. 5 8 und Beginn des Geschäfts.[des Geschäfts. 0 9 st N Monat. Tag. dc. 2c. 28 Juli 3. Donnerstag, 9½ Uhr Morgens, Friedberg[ Liste Bb, Ca, b, c, D. Beilagen 1—3, Felddienstunfähige, Invaliden, Revision der alphabetischen und Restanten-Listen. Juli 4. Freitag, 8 ½ Uhr Morgens, Friedberg Liste E. Juli 5.[Sonnabend, 8½ Uhr Morgens,] Friedberg Liste E. N 2c. 2c.
Wegen Bettels bestraft:
Brandlos, Kreis Fulda; Georg Christian Haas aus Gedern, Kreis Schotten;
Wilhelm Eduard Grünkorn aus Ruhla, Kreis Waltershausen; Friedrich Luy aus Wetzlar; 0 Cornelius Hahling aus Armenhof; Elisabethe Becker aus Schlitz.
Gregor Vetter aus
Deutsches Reich.
Darmstadt, 24. Juni. Der Großherzog und die jungen Herrschaften haben sich von Posen aus nach Schloß Fischbach in Schlesien begeben.
— Die nächste Sitzung der zweiten Kammer findet Donnerstag den 26. Juni statt.
Berlin, 23. Juni. Im Reichstage wurde das Aetiengesetz berathen und von Art. 207 bis 249 nach den Commissionsbeschlüssen angenommen. Hiermit ist die zweite Lesung beendet. Dem Reichstage ist der Entwurf, betr. die Reichsstempelabgaben, zugegangen.— 24. Jun. Zweite Berathung des Militärrelietengesetzes auf Grund des von Kochhann-Ahrweiler erstatteten Commissions be— richtes. Zu§. 1 befürwortet Gerlach die Wiederher— stellung des§. 2 der Regierungsvorlage(von der Com: nission gestrichen) und deren Einfügung in den F. 1 der Commission, indem er ausführt, daß, so sehr das Zu— standekommen des Gesetzes ihm am Herzen liege, es ihm doch schwer würde, für das Gesetz ohne die Bestimm⸗ ungen des§. 2 der Regierungsvorlage zu stimmen. Die Debatte wird auch auf den§. 3 ausgedehnt. Am Schlusse
stellung der Regierungsvorlage abgelehnt, und die§§. J, 2 und 3 in der Commissionsfassung angenommen. Die übrigen Paragraphen des Relietengesetzes werden ohne Debatte in der Fassung der Commission angenommen. Düsseldorf. Die socialdemokratische Agi— tation hat neuerdings in Rheinland-Westfalen so bedeutend zugenommen, daß die Frage der Ergreifung besonderer Maßregeln zur Entscheid— ung gestellt ist. Es verlautet, daß der kleine Belagerungszustand über einen der bedeutendsten Industriebezirke verfügt werden soll.
Ausland. Oesterreich-Ungarn. Pest. Bei den nunmehr beendeten Parlamentswahlen wurden von 413 Bezirken: 231 Liberale, 58 gemäßigte Opposition, 73 Unabhängige, 16 Nationale, 10
Parteilose, 17 Antisemiten gewählt, 7 Nach—
der Diskussion wird der Antrag Gerlach auf Wiederher-[wahlen finden statt.
Die Majorität der libe— ralen Partei zählt 56. Mit den Stimmen der Parteilosen disponirt die Regierung über eine große magyarische Mehrheit.
Agram, 24. Juni. Der Landtag nahm in namentlicher Abstimmung mit 57 gegen 23 Stim— men das Budget in der Specialdebatte au. Der Dispositionsfonds für den Banus, welcher von der Opposition bekämpft und von dem Sections— chef Stankovic befürwortet, wurde angenommen.
Schweiz. Bern, 24. Juni. Der Natio— nalrath hat mit 98 gegen 40 Stimmen die Frage wegen Revision der Bundesverfassung, an den Bundes rath zur Prüfung und Berichterstattung verwiesen; dagegen stimmten die Waadtländer, Genfer, Neuenburger und Thurgauer Deputirten.
Norwegen. Christiania, 23. Juni. Staats— rath Broch hat, die Unmöglichkeit einsehend, alle


