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Im Namen des Großherzogs!
In der Privatklagesache des Jacob Günther und dessen Ehefrau Elisabethe, geb. K Heutzenröder von Fredberg, Privatkläger, gegen die Ehefrau des Glasermeisters E. Mylius von Fried⸗ berg, Angeklagte,* wegen Beleidigung, hat das Großherzogliche Schöffen⸗ gericht zu Friedberg in seiner Sitzung vom 14. October 1884, an welcher Theil genommen haben: 1. Oberamtsrichter Sellheim, als Vorsitzender, 2. Jacob Breidenbach, 3. Wilhelm Klein, als Schöffen, Hülfsgerichtsschreiber Hohenstein, als Gerichtsschreiber, ü für Recht erkannt, die Angeklagte wird wegen zweiter 3 Beleidigungen in Geldstrafen von je fünzehn Mark, eventuell je 3 Tage Gefängniß, zusammen also in eine Geldstrafe von dreißig Mark, eventuell sechs Tage Ge— fängniß, sowie in die Kosten des Verfahrens und in die den Privatklägern erwachsenen nothwendigen Aus⸗ lagen verurtheilt. Zugleich wird den Beleidigten die Befugniß zugesprochen, den Urtheilstenor innerhalb 14 Tagen, von der Zuflellung an gerechnet, einmal auf Kosten der Angeklagten im Oberhessischen Anzeiger zu veröffentlichen. Für die Richtigkeit der Abschrift: Hohenstein, Hülfsgerichtsschreiber. Z. B. d. A.: 3841 Brentano, Rechtsanwalt.
Immobiliar-Versteigerung.
Donnerstag den 30. October l. J, Vormittags 11 Uhr, sollen in hiesigem Rathhaus die Immobilien der Bern⸗ hard Schmidt's Erben einer dritten und letzten Ver⸗ steigerung ausgesetzt werden.
Friedberg den 23. October 1884.
Großherzogllches Ortsgericht Friedberg.
3855 Steinhäußer.
Versteigerung eines Schlachthauses.
Donnerstag den 30. Oct. l. J., Vormittags 11½ Uhr, soll in hiesigem Rathhaus das dem Moses Isenburger, Carl und August Neuhof gemeinschaftlich gehörende Schlachthaus, in der Judengasse gelegen, auf freiwilligen Antrag an den Meistbictenden versteigert werden.
Friedberg den 23. Oetober 1884. Großherzogliches Ortsgericht Friedberg.
Stein häußer.
9800
Bekanntmachung.
Montag den 27. d. Mts., Vormittags 11 Uhr, soll ein zum Schlachten geeigneter Faselbullen öffentlich ver— steigert werden.
Schwalheim den 23. October 1884. Großherzogliche Bürgermeisterei Schwalheim.
Hensel.
In der Privatklagesache
des Jacob Löhner II. von Heldenbergen, Privatklägers, gegen
den Johannes Veith von da, Angeklagten, wegen Beleidigung hat das Großherzogliche Schöffen— gericht zu Friedberg vom 14. Oetober 1884 für Recht erkannt: Der Angeklagte, Johannes Veith von Helden⸗ bergen, wird wegen Veleidigung in eine Geldstrafe von fünf Mark, eventuell in eine Gefängnißstrafe von einem Tage, sowie in die Kosten des Verfahrens und in die dem Privatkläger erwachsenen nothwendigen Auslagen verurtheilt. Zugleich wird dem Beleidigten die Befug— niß zugesprochen, den Tenor des Urtheils innerhalb 14 Tagen, von der Zustellung an gerechnet, auf Kosten des Angeklagten einmal im Oberhessischen Anzeiger zu veröffentlichen. Die Richtigkeit der Abschrift der Urtheilsformel wird beglaubigt und die Vollstreckbarkeit des Urtheils be
scheinigt.
3840
Friedberg den 23. October 1884. Weber, Gerichtsschreiber des Großherzoglichen Amtsgerichts. Z. B. d A.: 3842 Brentano, Rechtsanwalt.
Mobilien-Versteigerung.
Wegen Ablebens der Johnnes Koffler Eheleute zu Heldenbergen sollen in deren Wohnung Mittwoch den 29. October 1884, Vormittags 10 Uhr, folgende Gegen— stände: 2 Kühe, 1 Rind, 1 Mutterschwein, 1 Springer, Wagen, Pflug und Egge, 100 Centner Heu, 40 Centner Stroh, mehrere Tische, 1 Sopha, 2 Kleiderschränke, 2 Commoden, mehrere Bettstellen, Betten, Weißzeug, Kleider und sonstige Geräthschaften gegen Baarzahlung versteigert werden.
Heldenbergen den 23. October 1884.
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