Ausgabe 
23.9.1884
 
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* 1884. Dienstag den 23. September. M. Ils.

Oberhessischer Anzeiger.

Wird hier und in Bad-Nauheim Montag, Mittwoch und Freitag Abend ausgegeben.

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Jreis fir Frrig Fri 1 Erscheint dreimal wöchentlich und zwar Dienstag, 5 für den Arris Friedberg. Donnerstag und Samstag. g

Die einspaltige Petitzeile wird bei Annoncen mit 11 Pf. berechnet, bei größerem Tabellen- oder Ziffersatz mit 14 Pf., bei Reclamen mit 22 Pf.; ein Beleg kostet 9 Pf. Annoncen von auswärtigen Einsendern(soweit Letztere nicht Jahresconto bei uns haben), welchen der Betrag nicht beigefügt ist, werden stets per Post nachgenommen.

9 3261 5 G. Schudt. 0; e: Sbyudt. f Amtlicher Theil. Betreffend: Die Auslegung des§. 59 der Gewerbeordnung vom 1. Juli 1883. Friedberg am 15. September 1884. I 1 Das Großherzo liche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeiste reien des Kreises. i Das nachstehende Ausschreiben Großherzoglichen Ministeriums des Innern und der Justiz vom 28. v. Mts. zu Nr. M. J. 20824

1 theilen wir Ihnen zur Kenntnißnahme und Beachtung mit. Dr. Brade n.

leiter. Zu Nr. M. J. 20824. 14. Darmstadt am 28. August 1884.

Betreffend: Die Auslegung des§. 59 der Gewerbeordnung vom 1. Juli 1883. Das Großherzogliche Ministerium des Innern und der Justiz an die Großherzoglichen Kreisämter.

. Die Handhabung des F. 59 der Gewerbeordnung in der Fassung des Reichsgesetzes vom 1. Juli v. J. hat in Preußen in Betreff der Auslegung der Bezeichnung:selbstgewonnene undselbstverfertigte Waaren in der Richtung zu Zweifeln Veranlassung gegeben, ob hierunter hen a0 N wie dies im Königreich Preußen bisher der Fall gewesen ist auch solche Waaren zu verstehen sind, welche von Familienangehörigen,

Ja eln Hehülfen oder Dieustboten verfertigt und gewonnen, oder welche zwar von dem Haushaltungsvorstand selbst verfertigt und gewonnen worden Theis, sud, aber von seinen Familienangehörigen, Gehülfen oder Dienstboten vertrieben werden. Auf eine deßfallsige Anfrage der Königl. Preußischen 8 G. Haustädt. Ministerien für Handel und Gewerbe, sowie der Finanzen hat der Herr Reichskanzler erklärt, daß seinerseits ein Bedenken dagegen nicht zu erheben sei, wenn den erwähnten Bezeichnungen in F. 59 der Gewerbeordnung die bisher üblich gewesene Auslegung auch künftighin in Preußen gegeben werde. Wir sind der Ansicht, daß es sich empfiehlt, im Großherzogthum nach gleichen Grundsätzen bei Anwendung der erwähnten

Fabeln

69 Carl Bauer.

We Gesetzesvorschrift zu verfahren und setzen Sie hiervon zu Ihrem Bemessen und sachgemäßer Bedeutung des Polizeipersonals in Kenntniß. 00 N 8 5 2 6 lelg garni 115 eon Rautenbusch. 3136 Betreffend: Dle Aufstellung der Voranschläge der Gemeinden des Kreises Friedberg für 1885/86. Friedberg am 20. September 1884.

2 jähne n jeder Beziehung eingesezt.

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en. Deuring, hntechniker. hntechnker.

u und Werkzeus dauk⸗ und Rühn junger Mann al sse aufzuwessen hu erhalten 15 10 en pofflager Nießen off 15

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einm x 7 Zufolge Kaiserl. Verordnung vom 18. d. M. sen vorzunehmen. n 8( N zinisteri und mit Bezugnahme auf unser Ausschreiben obigen Betreffs vom 9. 5 M., Kreisblatt Nr. 108 wie folgt: Hilbcbt Er. 1) Die Auslegung der Wählerlisten(F. 8 des Wahlgesetzes vom 31 rme Abends stattzufinden und haben Sie deshalb Mittwoch den 24. l. M. und Donnerstag den 25. l. M. b lassen, daß die Listen der Wähler zum Reichstage von Samstag den 27. 5 1 lle shließlich, auf dem Gemeindehause bezw. den etwa sonst hierfür bestimmten Locale zu Je M. 115 sprachen gegen die Richtigkeit und Vollständigkeit 3 den betreffenden Bürgermeistereien vorzutragen seien. 0 2) Die Entscheidung über die vorgetragenen Eins as begründet anerkannt wurde, nach Maßgabe des Art. 5 Babuhof reis-Ausschuß zu erfolgen. Diese Eutscheidung muß spätestens den 18. October l. J. 5 Or. Bürgermeisterei dem Betheiligten bekaunt gemacht sein.

ab⸗Nauhein

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und Dienstag den 30. l.

Mezg

Indem wir die Vorschrift in unserem Amtsblatt Nr. 3 von 1881, wonach die Voranschläge spätestens Ende Oetober dem Gemeinderath vorzulegen und spätestens bis zum 15 November an das Kreisamt einzusenden sind, in Erinnerung bringen, empfehlen wir Ihnen mit der Aufstellung der Voranschläge alsbald zu beginnen und dafür besorgt zu sein, daß die vorstehend bezeichneten Termine eingehalten werden. Zugleich machen wir auf folgende Punkte besonders aufmerksam:

1. Die Uebersicht des Gemeinde-Vermögens Beilage 2 sst diesmal speciell aufzustellen.

2. Die zweite Spalte in Beilage 6 ist nach den Beschlüssen des Gemeinderaths auszufüllen, weßhalb Sie gut thun, wenn ie Ihre Anträge beim Entwurfe des Voranschlags vorerst mit Blei ansetzen. 8 2 3. Die Beiträge zu den kirchlichen Ausgaben sind durch Aus

0. Vetreffend: Die Reichstagswahlen.

Bei den Berichtigungen der Wähler-Listen sind die Liste unter Angabe des Datums der Berichtigung von

an erfolgt ist. Detreffend: Abnahme des Verfassungseides vom III.

Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg

Zur Ausschwörung des Verfassungseides durch

Quartal l. J.

g Mittwoch den 1. k. Mts., Vormittags 10 Uhr, auf dem Se Mts., Vormittags 11 Uhr,

welche Beschwerden

dus den Gemeinden des f egen der ersteren Orte,

lassen und die im Rückstand befindlichen unten Verzeichneten zugleich bei 3 Mark Strafe a i 7 folgt oder Bericht, daß keine zu laden sind, an uns einsenden.

Verzeichnisse mit Bescheinigung, daß Vorladung erf b Johannes Martin Seipel II. von Fauerbach v. Frausgrill II. von Nieder- Weisel, Johann Heinrich Adami von

48 II pos. 6 des Gesetzes vom 12. Juni 1874(Reg.⸗Bl. Nr. 29 S.

5 Am 27. l. Mts. sehen wir Ihrer berichtlichen Anzeige darüber entgegen, machung bezüglich der Offenlegung der Wählerlisten erlassen haben, diese O

* die im 3. Quartal dieses Jahres aufgenommenen,

i sbü i Ortsbürger zu werden stande befindenden Ortsbürger und die, welche ohne Or 6 gebei en, a wol ben win 5 ö a lzerbrunnen bei Groß-Karben für die aus den Orten des früheren Kreises Vilbel

rüheren Kreises Friedberg Termin anberaumt. f und Wünsche vorbringen wollen, Audienz ertheilen.

Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.

züge aus dem Kirchenvoranschlag und die Schuülbedürfnisse durch An forderungen Seitens der Schulvorstände zu belegen.

J. Als Beiträge zur Kreiskasse sind die pro 1884/85 zu be zahlenden Beträge vorzusehen.

5 Wir sprechen die ganz bestimmte Erwartung aus, daß unter Rubr. 113 ein den Verhältnissen der Gemeinden entsprechendes baares Betriebskapital vorgesehen wird. Es ist dieses durch aus nothwendig, wenn nicht Unordnung im Gemeindehaushalt und Verlegenheit für die Gemeindekasse entstehen soll und die Kassenanlehn für laufende Ausgaben vermieden werden sollen.

Schließlich sprechen wir die Erwartung aus, daß Sie die In struction vom 20. October 1874 sowie die Bemerkungen und Ent⸗ schließungen zu den vorhergehenden Vorauschlägen genau beachten. Die Formularien zu den Voranschlägen können, wie seither, bei unserem Büreau-Gehülfen Kreuder bezogen werden. Dr. Braden.

Friedberg am 21. September 1884.

Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises. sind die Wahlen der Abgeordneten zam Reichstage Dienstag den 28. October 1884 In Ausführung dieser Verordnung bestimmen wir gemäß Auftrags Gr. Staats-Ministeriums vom 20. d. M. zu Nr. St. M. 3782

Mai 1869, Bundesges.-Bl. S. 145 und F. 2 des Reglements

dom 28. Mai 1870, Bundesges.-Bls. 275) hat unfehlbar von Samstag den 27. September l. J. Morgens bis Saumstag den 4. October l. J.

in ortsüblicher Weise bekannt machen zu September bis Samstag den 4. October l. I. beide Tage ein⸗ Jedermanns Einsicht aufgelegt seien und daß Ein

dieser Listen innerhalb 8 Tagen nach Beginn der Auslegung bei Meidung des Ausschlusses

prachen hat, falls die Erinnerung nicht sofort von der Großherzoglichen Bürgermeisterei

268) durch den Abends ertheilt und durch Vermittelung der betreffenden

Gründe etwaiger Streichungen oder Nachträge am Rande der Ihnen kurz zu vermerken.

daß, nachdem Sie am 24. und 25. l. Mts. die Bekannt r 5. 5.

ffenlegung von Samstag den 27. l. Mts. und zwar von Morgens Dr. Braden.

Friedberg den 21. September 1884.

an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.

sowie die hiermit sich noch im Rück geheirathet haben, aber in der Gemeinde wohnen, haben wir auf

auf dem Rathhause dahier, für die zur Ausschwörung des Verfassungseides Verpflichteten

in dem erstgenaunten Termine anderen Ange Sie wollen hiernach Einladung ergehen lassen und bis zum 29. l. Mts. unfehlbar Dr. Braden.

Zugleich werden wir

Strafe vorladen

d. H., Philipp Sonntag von Klein-Karben, Heinrich Jöckel von Melbach, Peter Nieder-Weisel, Samuel Stern von Staden