. 1884. Donnerstag den 20. März..
lung 1132 9 7 g. über 15 15 Wird hi d in Bad-Nauh Mẽ 9 Wird hier und in Bad-Nauheim Montag, Mittwoch 7 8 11 5—57 Frschei ei chentli zwar Dienst 5 d dete Ae ade eh] reisblalt für den Arie griedberg. n uma ee in Die einspaltige Petitzei ir i i f i größ iffers N spaltige Petitzeile wird bei Annoncen mit 11 Pf. berechnet, bei größerem Tabellen- oder Ziffersatz mit 14 Pf., bei Reclamen mit 22 Pf.; ein Beleg kostet 9 Annoncen von auswärtigen Einsendern(soweit Letztere nicht Jahresconto bei uns haben), welchen der Betrag nicht beigefügt it, 11 stets ber Bost nac f ssier* 55 10 Betreffend: Die regelmäßige Feuervlsitation pro 1884. Friedberg den 17. März 1884.
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1 Dass Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.
. 5 Mit nächster Post erhalten Sie die Protokolle über die in diesem Jahre stattgehabte Besichtigung der Feuerstätten. Sie wollen sofort 105 die betr. Gebäudeeigenthümer zur Beseitigung der in den Protokollen näher bezeichneten Mängel und Anstände binnen der darin vorbestimmten 0 Fristen auffordern und die Protokolle sodann demnächst, mit Bemerkung über den Erfolg versehen, wieder anher remittiren.
1 Dr. Braden.
kr Betreffend: Die Anstellung von Leichenbeschauern. f Friedberg am 10. März 1884. Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.
uhr, g Sie wollen innerhalb 14 Tagen berichten, wer die Leichenschau in Ihren Gemeinden besorgt, welche Gebühren hierfür verabfolgt
91 werden, sowie ob und wann der Leichenbeschauer diesseits verpflichtet worden ist. Dr. Braden. f
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1883 Betreffend: Vormusterung des Pferdebestandes im Frühjahr 1884. Friedberg am 18. März 1884.
Oas Großherzogliche Kreisamt„riedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises. 1715 Wir erinnern die Rückständigen an sofortige Vorlage der Verzeichnisse der Pferdebesitzer und der vorhandenen Pferde und bemerken, daß die Verzeichnisse, welche bis zum 22. J. Mts., Vormittags, nicht eingelangt sind, an diesem Tage durch Wartboten abgeholt werden. Dr. Braden. b
ud.
8 Bekanntmachung.
0 Nachstehendes neu erlassenes Polizeireglement bringen wir zur öffentlichen Kenntniß. *
Friedberg den 17. März 1884. Großherzogliches Kreisamt Friedberg. Dr. Braden.
Polizei⸗ Reglement.
5 Auf Grund des Art. 78 der Kreisordnung wird mit Genehmigung Großherzoglichen Ministeriums des Innern und der Justiz vom vehr⸗ 10. März 1884 zu Nr. M. J. 6268, nach ersolgter Zustimmung des Kreisausschusses, für die Waldungen der Gemeinden Rodheim v. d. H.,
Holzhausen, Nieder-Erlenbach, Petterweil, Ober-Erlenbach, Ober-Eschbach, Nieder-Eschbach, Massenheim und Harheim Folgendes angeordnet: 0.§. 1. Wer die an den zum Schutze gegen Rothwild errichteten Heegeinfriedigungen befindlichen Thüren und Thore offen läßt, ver—
8 fällt in eine Geldstrafe bis zu 30 Mark. §. 2. Gegenwärtiges Reglement tritt mit dem Tage seiner Verkündigung im Kreisblatte(Oberhessischer Anzeiger) in Kraft. Friedberg den 17. März 1884. Großherzogliches Kreisamt Friedberg. Dr. Braden.
Donnerstag den 27. l. Mts., von 8½ Uhr Vormittags bis 12½ Uhr Nachmittags findet im Saale des Hotel Trapp die öffentliche Schlußprüfung hiesiger Ackerbauschule statt. Alle, welche sich für das landwirthschaftliche Unterrichtswesen überhaupt und für die hiesige Acker— bauschule insbesondere interessiren, werden zu dieser Prüfung hiermit freundlichst eingeladen.
Friedberg den 17. März 1884. Das Curatorium der Ackerbauschule zu Friedberg.
Dr. Braden. Dr. Freiherr v. Gemmingen. Schmidt.
Dienstnachrichten aus dem Kreise Friedberg. ler Der Kreisstraßenwärter Heinrich Wagner von Rodheim wurde auf den Polizei- und Feldschutz verpflichtet. Johannes Buschmann III., Alexander —.— Zwier und Franz Anton Weisbecker IV., sämmtlich von Heldenbergen, wurden als Nachtwächter dieser Gemeinde ernannt und verpflichtet.
, Ausgewiesen aus dem Großherzogthum auf Grund des F. 3 Absatz 2 des Freizügigkeitsgesetzes: Albert Lützkow von Schiefelbein, Kreis daselbst, Regierungsbezirk Köslin. Wegen Bettels bestraft: Peterus Hubertus Wessel von Krefeld, Paul Karl Moramsky aus Oppeln, Albert Lützkow von Schiefelbein, Kreis daselbst, Regierungsbezirk Köslin. 1455 Bekanntmachung, den Remonte-Ankauf pro 1884 betreffend.
1 Großherzogthum Hessen. Berlin den 26. Februar 1884. Zum Ankauf von Remonten im Alter von vorzugsweise 3 und Pferde mit solchen Fehlern, welche nach den Landesgesetzen den 0 Hausnahmsweise 4 Jahren sind im Bereich des Großherzogthums Hessen Kauf rückgängig machen, sind vom Verkäufer gegen Erstattung des 0 sür dieses Jahr nachstehende, morgens 8 Uhr beginnende Märkte an— Kaufpreises und der Unkosten zurückzunehmen, auch sind Krippensetzer beraumt worden, und zwar:(Kopper) vom Ankauf ausgeschlossen und wird es sich empfehlen, hier⸗ Besuc. auf besonders zu achten, damit die Zurückgabe derjenigen Pferde, welche Male am 2. Juli in Alsfeld, sich innerhalb der ersten 14 Tage nach dem Eintreffen in den Depots 5 ea mit diesem Fehler behaftet zeigen, vermieden wird. Die Verkäufer sind .„24.„„ Butzbach, 2 ferner verpflichtet, jedem verkauften Pferde eine neue starke, rindlederne „ Nieder Wöllstadt, Trense mit starkem Gebiß und einem Kopfhalfter von Leder oder Hanf 8; i Bieberau, mit 2 mindestens zwei Meter langen, starken hanfenen Stricken ohne
1„ 23• August in e besondere Vergütung mitzugeben. 5. 15. ach, Um die Abstammung der vorgeführten Pferde feststellen zu können,
ten»; Gernsheim, ist es erwünscht, daß die Deckscheine möglichst mitgebracht werden. „ 25.„ o Gere Königl. Preuß. Kriegs-Ministerium, Abtheilung für das Remontewesen.
Die von der Remonte-Ankaufs⸗Commission erkauften Pferde wer— gez. Frhr. v. 5 8„ e eee
d sofort gegen Quittung baar bezahlt.
Edictalladung. Nachdem das kriegsgerichtliche Contumaecial Verfahren wegen Fahnenflucht wider den Musketier Johann Wilhelm Geck der 35 Compagnie 2. Nassauischen Infan⸗ 88, geboren am 6. November 1861 zu Friedberg, eingeleitet worden ist, wird der Benannte aufgefordert, sich ungesäumt, spätestens aber zu dem auf ni 1881, Vormittags 10 Uhr, in dem Militärgerichtslocal— Zimmer 105 des Garnison-Arresthauses dahier— anberaumten Termin einzufinden, d in eine Geldstrafe von 150 bis 3000 Mark verurtheilt werden wird. N.
König
den zur Stelle abgenommen un
terie-Regiments Nr.
Mittwoch den 25. Ju 51, 0
widrigenfalls er für fahnenflüchtig erklärt un Mainz den 13. März 1884.


