Ausgabe 
19.1.1884
 
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Fragen, chltitt, cher, llpaka⸗ en für herten⸗ baͤnder, laber en.

Signalement.

1884.

Samstag den 19. Januar.

M9.

Oberhessischer Anzeiger.

Wird hier und in Bad-Nauheim Montag, Mittwoch und Freitag Abend ausgegeben.

Kreisblatt für den Kreis Friedberg.

Erscheint dreimal wöchentlich und zwar Dienstag, Donnerstag und Samstag.

Die einspaltige Petitzeile wird bei Annoncen mit 11 Pf. berechnet, bei größerem Tabellen- oder Ziffersatz mit 14 Pf., bei Reclamen mit 22 Pf.; ein Beleg kostet 9 Pf. Annoncen von auswärtigen Einsendern(soweit Letztere nicht Jahresconto bei uns haben), welchen der Betrag nicht beigefügt ist, werden stets per Post nachgenommen.

Amtlicher Theil.

Betreffend: Maßregeln zur Unterdrückung des Milzbrandes in der Wetterau.

Friedberg den 17. Januar 1884.

Das Gr. Kreisamt Friedberg an die Gr. Bürgermeistereien des Kreises und das Gr. Polizeicommissariat Wickstadt. Die meisten von Ihnen sind noch mit Einsendung der Tabellen über die im II. Semester v. J. crepirten oder getödteten Thiere im

Rückstande, einige haben sogar die Tabellen vom J. Semester 1883 noch nicht eingesendet.

Wir erwarten die Einsendung der fehlenden Tabellen,

oder Bericht, daß in der betreffenden Gemeinde im I. bezw. II. Semester 1883 keine Thiere crepirt sind oder getödtet wurden, nunmehr binnen

fünf Tagen bei Meidung von Strafe.

Dr. Braden.

Bere e s die Zurückstellung der zum einjäbrig freiwilligen Dienst berechtigten Militärpflichtigen betreffend. . Diejenigen, im Jahre 1864 geborenen Militärpflichtigen, welche im Kreise ihren dauernden Aufenthalt haben und Berechtigungsschein zum einjährig⸗ freiwilligen Dienst besitzen, werden, insofern sie ihre Zurückstellung vom Militärdienst bis jetzt noch nicht beantragt haben, dies zu thun aber beabsichtigen, hierdurch aufgefordert, ihre Berechtigungsscheine alsbald und längstens bis zum 1. k. Mts. dahier vorzulegen.

Friedberg den 17. Januar 1884.

Der Civilvorsitzende der Großherzoglichen Ersatzcommission Friedberg.

Dr. Braden.

Bekanntmachung,

die Zurückstellung der Reserve, Ersatzreserve und Landwehr-Mannschaften betreffend.

Nachstehende Bestimmungen über die Zurückstellung der Neserve, Ersatzreserve und Landwehr-Mannschaften rücksichtlich ihrer häuslichen

und gewerblichen Verhältnisse werden hiermit für die Betheiligten zur öffentlichen Kenntuiß gebracht.

Bis zu Ende nächsten Monats haben

die Großherzoglichen Bürgermeistereien die bei ihnen vorgebracht werdenden Gesuche anher einzusenden.

Friedberg den 17. Januar 1884.

J. Bei nothwendigen Verstärkungen oder Mobilmachungen werden die Mann schaften des Beurlaubtenstandes, soweit die militärischen Interessen es gestatten, nach den Jahresklassen, mit den Jüngsten beginnend, einberufen. Hierbei können dringende häusliche und gewerbliche Verhältnisse derartige Berücksichtigung finden, daß Reser⸗ pisten hinter die letzte Jahresklasse der Reserve ihrer Waffe oder Dienstkategorie, Landwehrmannschaften aber, sowte in besonders dringenden Fällen auch einzelne Reservisten, hinter die letzte Jahresklasse der Landwehr ihrer Waffe oder Dienst⸗ kategorie zeitweise zurückgestellt werden. Jedoch darf in keinem Aus hebungsbezirke die Zahl der hinter der letzten Jahresklasse der Reserve zurückgestellten Mannschaften zwei Prozent der Reserve und Landwehr übersteigen. Auf die Dauer der Gesammt bienstzeit(Dienstpflicht) hat die Zurückstellung keinen Einfluß.

II. Zurückstellungen im Sinne der vorbezeichneten Festsetzungen dürfen aus folgenden Gründen(Classificationsgründe) eintreten: a. wenn ein Mann als der üinzige Ernährer seines arbeitsunfähigen Vaters oder seiner Mutter, beziehungsweise selnes Großvaters oder seiner Großmutter, mit denen er dieselbe Feuerstelle bewohnt, zu betrachten ist, und ein Knecht oder Geselle nicht gehalten werden kann, auch durch die der Familie bei der Einberufung gesetzlich zustehende Unterstützung der dauernde Ruin des elterlichen Hausstandes nicht abgewendet werden könnte; b. wenn die Ein berufung eines Mannes, der das dreißigste Lebensjahr vollendet hat und Grund⸗ besitzer, Pächter oder Gewerbtreibender oder Ernährer einer zahlreichen Familie ist, den gänzlichen Verfall des Hausstandes zur Folge haben und die Angehörigen selbst hei dem Genusse der gesetzlichen Unterstützung dem Elende preisgegeben würden; . wenn in einzelnen dringenden Fällen die Zurückstellung eines Mannes, dessen ge kignete Vertretung auf keine Weise zu ermöglichen ist, im Interesse der allgemeinen Landes eultur und der Volkswirthschaft für unabweislich nothwendig erachtet wird. Mannschaften, welche in Gemäßheit des§. 67 und F. 69 des Reichsmilitärgesetzes wegen Controlentziehung nachdienen müssen, haben jedoch auch in den vorgenannten Fällen keinerlei Anspruch auf Zurückstellung.

III. In Bezug auf das Verfahren bei derartigen Zurückstellungen bestehen folgende Vorschriften: 1) die Mannschaften der Reserve, Landwehr, Seewehr und Ersatzreserve erster Klasse, welche auf Zurückstellung Anspruch machen, haben ihre Gesuche bei der Vürgermeisterei ihres Wohnortes anzubringen, welche dieselben prüft

Der Civilvorsitzende der Großherzoglichen Ersatzeommission Friedberg.

Dr. Braden.

und darüber eine an den Civilvorsitzenden der Ersatzeommission einzureichende Nach weisung aufstellt, aus der nicht nur die militärischen, bürgerlichen und Vermögens Verhältnisse der Bittsteller, sondern auch die obwaltenden besonderen Umstände er⸗ sichtlich sind, durch welche eine zeitweise Zurückstellung bedingt werden kann. 2) Die eingereichten Gesuche unterliegen der Entscheidung der verstärkten Ersatzeommission, welche im Anschluß an das Musterungsgeschäft in öffentlich bekannt zu machenden Ter minen jährlich einmal Sitzung hält. 3) Das Verfahren der verstärkten Ersatzeommission beim Classificationsgeschäft regelt sich nach§. 30,7 des Reichsmllitärgesetzes. 4) Die Entscheidungen sind entgültig, insofern nicht der Militärvorsitzende auf Grund des §. 30,7 des Reichsmilitärgesetzes Einspruch erhebt. 5) Die vorgedachten Entscheid ungen behalten ihre Gültigkeit nur bis zum nächsten Classifieationstermin. Im Falle des Bedürfnisses sind Anträge auf weitere Zurückstellung alsdann zu erneuern. 6) Wenn Mannschaften aus einem Aushebungsbezirk in einen anderen verziehen, so erlischt die gewährte Zurückstellung. 5

IV. Die vor erfüllter aetiver Dienstpflicht auf Reelamation entlassenen Mann schaften bleiben bis zu dem ihrer Entlassung zunächst folgenden Classifieationstermin hinter die letzte Jahresklasse der Reserve zurückgestellt und haben demnächst etwaige Anträge auf weitere Zurückstellung, wie alle übrigen Mannschaften zu stellen. Wenn nach dem allgemeinen Entlassungstermin der Reserven dringende Verhältnisse die so fortige Zurückstellung einzelner der entlassenen Mannschaften gerechtfertigt erscheinen lassen, so kann die vorläufige Zurückstellung solcher Mannschaften bis zum nächsten Classificationstermin hinter die letzte Jahresklasse der Reserve durch schriftliches Ueber einkommen der ständigen Mitglieder der Ersatzeommission verfügt werden. In an deren als den unter II. vorbezeichneten Fällen sind außerterminliche Zurückstellungen unstatthaft. Insbesondere sind Gesuche um Zurückstellung im Augenblick der Einberufung unzulässig. Eine Wiederentlassung einzelner einberufener Mannschaften kann nur ausnahmsweise auf dem im F. 82,2 und§. 100,3 der Ersatzordnung vor geschriebenen Wege herbeigeführt werden. Derartige Gesuche können nur dadurch begründet werden, daß seit dem letzten Classifieationstermin für den Eingestellten durch unabwendbare, nicht durch ihn selbst herbeigeführte Ereignisse, als Brandscha den, Ueberschwemmung, Tod eines nahen Anverwandten u. s. w. ein wirklicher Nothstand eingetreten ist.

Bekanntmachung. Die in dem Stalle des Georg Zipperlein III. zu Rodheim ausgebrochene Maul- und Klauenseuche ist erlosschen und sind die ange

ordneten Sperrmaßregeln wieder aufgehoben. Friedberg den 8. Januar 1884.

Großherzogliches Kreisamt Friedberg. Dr. Braden.

Um Angabe des Aufenthaltsortes des Andreas Müller von Rödgen wird ersucht.

Friedberg den 15. Januar 1884.

Großherzogliches Kreisamt Friedberg. Dr. Braden.

Alter: 35 Jahre, Haare: blond, Statur: groß und kräftig. Besondere Kennzeichen: etwas einwärts gerichteter schleifender Fuß:

Deutsches Reich.

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Kiel. Von hier wird mitgetheilt, daß der

Berlin, 16. Jan. Statthalter v. Manteuffel ist hier eingetroffen. Der Kaiser hatte heute eine längere Conferenz mit dem Grafen Hatzfldt.

Das Dautsche Tageblatt meldet die Er nennung des Generallieutenants von Los zum Commandeur des 8. Armeecorps.

17. Jan. Das Abgeordnetenhaus er ledigte heute die Generaldebatte über die Steuer vorlagen und verwies dieselben an eine Com mission von 28 Mitgliedern.

neuerlichen mit Korea geführten Verhandlungen sind am 26. November 1883 neue Verträge unterzeichnet worden, welche günstigere Bestimm ungen über die Einfuhr- und Ausfuhrzölle als im Vertrage von 1882 enthalten, Deutschland auch den Genuß der seitdem von China und Japan in Korea erworbenen Rechte vergünstigen und auf dem Gebiete des Handels u. der Schifffahrt sichern. Der Vertrag wird voraussichtlich dem Reichs tage in der nächsten Session vorgelegt werden.

Contreadmiral Graf Monts, Chef der Nord seestation, zum Befehlshaber des diesjährigen Uebungsgeschwaders ernannt worden ist. Graf Monts ist der älteste Contreadmiral der deut⸗ schen Marine und hat seit 1878 kein Schiffs⸗ commando gehabt. Damals war er bekanntlich Commandant des bei Folkestone verunglückten Großer Kurfürst. Die Contre-Admirale v. Wickede und v. Blanc sind am Dienstag von Kiel nach Berlin gereist, um an einem von dem