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1884.
Dannerstag den 18. September.
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Oberhessischer Anzeiger.
Wird hier und in Bad-Nauheim Montag, Mittwoch und Freitag Abend ausgegeben.
Kreisblatt für den Kreis Friedberg.
Erscheint dreimal wöchentlich und zwar Dienstag, Donnerstag und Samstag—
Amtlicher Theil.
Betreffend: Die Auslegung des§. 59 der Gewerbeordnung vom 1. Juli 1883.
Friedberg am 15. September 1884.
Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeiste reien des Kreises.
theilen wir Ihnen zur Kenntnißnahme und Beachtung mit. Zu Nr. M. J. 20824.
Verrefsend: Die Auslegung des§ 59 der Gewerbeordnung vom 1. Juli 1883.
Das nachstehende Ausschreiben Großherzoglichen Ministeriums des Innern und der Justiz vom 28.
14.
v. Mis zu Nr; M es
Dr. Braden. Darmstadt am 28. August 1884.
Das Großherzogliche Ministerium des Junern und der Justiz an die Großherzoglichen Kreisämter.
Die Handhabung des§ 9 der Gewerbeordnung in der Fassung des Reichsgesetzes vom 1. „selbstgewonnene“ und„selbstverfertigte“ Waaren in der Richtung zu Zweifeln Veranlassung gegeben, ob hierunter
Auslegung der Bezeichnung:
— wie dies im Königreich Preußen bisher der Fall gewesen ist— auch solche Waaren zu verstehen sind, Dienstboten verfertigt und gewonnen, oder welche zwar von dem Haushaltungsvorstand selbst verfertigt und gewonnen worden
Gehülfen oder
sind, aber von seinen Familienangehörigen, Gehülfen oder Dienstboten vertrieben werden. sowie der Finanzen hat der Herr Reichskanzler erklärt, daß seinerseits ein Bedenken dagegen nicht zu
Ministerien sür Handel und Gewerbe,
Juli v. J. hat in Preußen in Betreff der welche von Familienaugehörigen,
Auf eine deßfallsige Anfrage der Königl. Preußischen
erheben sei, wenn den erwähnten Bezeichnungen in§. 59 der Gewerbeordnung die bisher üblich gewesene Auslegung auch künftighin in Preußen
gegeben werde.
Wir sind der Ansicht, daß es sich empfiehlt, im Großherzogthum nach gleichen Grundsätzen bei Anwendung der erwähnten
Gesetzesvorschrist zu verfahren und setzen Sie hiervon zu Ihrem Bemessen und sachgemäßer Bedeutung des Polizeipersonals in Kenntniß.
*
Betreffend: Die Bildung der Schulvorstände.
Die Großh. Kreisschulcommission Friedberg
Diejenigen von Ihnen, welche mit der Erledigung unseres Ausschreibens vom 1. Märze l. noch im Rückstaude sich befinden, werden hiermit an diese Erledigung erinnert.
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Rautenbusch.
Friedberg den 16. September 1884.
an sämmtliche Schulvorstände und Bürgermeistereien des Kreises.
J.(im Oberhessischen Anzeiger Nr. 29) Wir bemerken hierbei, daß die betreffende Ergänzungswahl
auch da stattzufinden hat, wo ein bisheriges Schulvorstandsmitglied zum Bürgermeister oder Beigeordneten gewählt worden ist und daß Schul—
vorsteher, welche seiner Zeit aus der Mitte des Gemeinderaths in den Schulvorstaud gewählt worden, nicht mehr als Schulvorsteher gelten können, sondern daß auch für diese eine Ergänzungswahl
aber aus dem Gemeinderathe ausgeschieden sind, vorzunehmen ist.
durch die letzten Ortsvorstandswahlen
Dr. Braden.
Bekanntmachung.
Betreffend: Die Wahl der Einschätzungs-Commissionen für die Veranlagung der Einkommensteuer und Kapitalrentensteuer.
Es wird hiermit zur Kenntniß der Kreisangehörigen gebracht, daß von dem Kreistag des Kreises Friedberg zu Mitgliedern und Er— satzmännern der oben genannten Commission für den Kreis Friedberg gewählt worden sind:
a. Für den Steuercommissariatsbezirk Friedberg: zu Mitglie— dern: 1. Heinrich Weith IV. zu Nieder-Wöͤllstadt, 2. Bürgermeister Himmelreich zu Ober-Eschbach, 3. Peter Stoll II. zu Bad-Nauheim, 4. Beigeordneter Cuntz zu Ober-Rosbach, 5. Georg Steinhäußer zu Friedberg, 6. Wilhelm Seyboldt II. zu Vilbel; zu Ersatzmitglie⸗ dern: 1. Johannes Jacobi VIII. zu Rodheim v. d. H., 2. Wilhelm Buff zu Nieder-Wöllstadt, 3. Georg Philippi II. zu Friedberg.
b. Für den Steuercommissariatsbezirk Butzbach: zu Mitglie— dern: 1. Jacob Wießler zu Butzbach, 2. Johannes Diehl J. zu
Münzenberg, 3. Bierbrauer Melchior zu Butzbach, 4. Bürgermeister Reitz zu Södel, 5. Johaunes Möbs zu Nieder-Mörlen; zu Ersatz⸗ mitgliedern: 1. Bürgermeister Jeckel zu Ober-Mörlen, 2. Bürger— meister Hahn zu Melbach.
c. Für den Steuercommissariatsbezirk Büdingen: als Mitglied: Pachter Rullmann zu Stammheim; als Ersatzmitglied: Martin Hammel zu Staden.
d. Für den Steuercommissariatsbezirk Hungen: Bürgermeister Heyer zu Wölfersheim als Mitglied, und Conrad Lung II. zu Wohnbach als Ersatzmann.
Friedberg den 15. September 1884.
Großherzogliches Kreisamt Friedberg. Dr. Braden.
Bekanntmachung.
Betreffend: Zusammenlegung der Grundstücke in der Gemarkung Nieder-Erlenbach, hier die II. Offenlegung für das II. Zusammenlegungsfeld.
Wir bringen in Gemäßheit des F. 33 der Insnuction vom 7. November 1876 die nachstehenden Actenstücke:
1. Die zum Zwecke der Klassenvertheilung und der Abschätzung aufgestellten Gütergeschosse(Formular 6 der Instruction), in welchen die Anspruchsberechnung, abzüglich des zu den neuen Weganlagen und der Bildung von Massegrundstücken erforderlichen Prozentsatzes, für die einzelnen Grundstücke eingetragen ist.
2. Die Protokolle der Commission, welche sich auf die Projectirung des Wegenetzes und der sonst auszuführenden Arbeiten, wie die Lage und Richtung der neuen Gewanne und Grundstlücke.
3. Die Kostenüberschläge über die auszuführenden Meliorations— arbeiten und sonst noch etwa entstehenden Kosten, nebst dem bez. Com— missionsprotokoll.
4. Zwei Uebersichtskarten 1: 1000(Nr. III und IV) mit dem eingezeichneten Wegenetz und Bezeichnung der Meliorationsflächen.
5. Die Nachweisung der reinen Theilungsmasse, die Anspruchs— berechnung und Nachweisung des zu den Massegrundstücken zu verwen— denden Geländes.
6. Das Protokoll der Commission über die Taxation derjenigen Obstbäume, welche in die projectirten neuen Wege fallen und in den Taxationsprotokollen für die Arbeiten des J. Abschnittes noch nicht ent—
halten sind.
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7. Die Drainageprojekte.
8. Das Prüfungsprotokoll des Großh. Landescultur-Juspectors Herrn Dr. Klaas vom 5. September d. J.
9. Das Begutachtungsprotokoll des Gemeinderaths und der Ge— sammt-Commission vom 13. September 1884 während 14 Tagen und zwar von Donnerstag den 18. September bis Mittwoch den 1. October 1884(au den Werktagen von 10 bis 12 Uhr, an Sonntagen von 11 bis 1 Uhr) auf dem Ratbhause zu Nieder-Erlenbach zur Offenlegung und Einsicht der Interessenten. Waͤhrend der gedachten Frist, oder aber in dem Termine Donnerstag den 9. October, Vormittags von 11 bis 1 Uhr können Reclamationen gegen die offen gelegten Acten, soweit über solche uicht bereits früher abgestimmt worden ist, erhoben werden.
Von denjenigen Betheiligten, welche nicht spätestens in diesem Termine Reclamationen erheben, wird Einverständniß mit den Be— schlüssen der Commission angenommen und sind spätere Reclamationen, welche sich auf die nunmehr offen gelegten Arbeiten beziehen, nicht mehr zulässig. Nach Artikel 32 des Gesetzes vom 18. August 1871 ist Wie— dereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumniß der Reclama— tions- und Recoursfristen ausgeschlossen.
Friedberg den 13. September 1884.
Großherzogliches Kreisamt Friedberg. J. V. d. K.: Dr. v. Gemmingen, Kreisassessor.


