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1884.
Dienstag den 16. September.
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Oberhessischer Anzeiger.
Wird hier und in Bad-Nauheim Montag, Mittwoch und Freitag Abend ausgegeben.
Kreisblatt für den Kreis Friedberg.
Erscheint dreimal wöchentlich und zwar Dienstag, Donnerstag und Samstag.
Die einspaltige Petitzeile wird bei Annoncen mit 11 Pf. berechnet, bei größerem Tabellen- oder Ziffersatz mit 14 Pf., bei Reclamen mit 22 Pf.; ein Beleg kostet 9 Pf. Annoncen von auswärtigen Einsendern(soweit Letztere nicht Jahresconto bei uns haben), welchen der Betrag nicht beigefügt ist, werden stets per Post nachgenommen.
Amtlicher Theil. %%
Gemäß Artikel 39 des Gesetzes vom 16. Juni 1874, die innere Verwaltung der Kreise und Provinzen betreffend, wird das Protokoll über die öffentliche Sitzung des Kreistags des Kreises Friedberg vom 10. l. Mts. nachstehend zur allgemeinen Kenntniß gebracht.
Friedberg den 12. September 1884.
Der Vor sitzende des Kreistags. Ir. Braden.
Protokoll über die außerordentliche öffentliche Sitzung des Kreistags des Kreises Friedberg am 10. September 1884.
Gegenwärtig: J. Der Vorsitzende des Kreistags. II. Großherzoglicher Kreis— Assessor Dr. Freiherr v. Gemmingen. III. Die Kreistags-Abgeordneten und zwar die Herren: 1. Bergrath Jäger, 2. Bürgermeister Küchel, 3. Wilhelm Seybold II., 4. Hermann Bausch, 5. Beigeordneter Cuntz, 6. Carl Friedrich Wilhelm Keller, 7. Friedrich Keil, 8. Heinrich Reif, 9. Johannes Diehl J., 10. Buͤrgermeister Herling, 11. Johann Grimm, 12. Heinrich Ruppel, 13. Friedrich Wetz, 14. Bierbrauer Melchtor, 15. Graf Oriola, 16. Freiherr v. Löw, 17. Freiherr v. Leonhardt, 18. Kammerrath Blerau. IV. Kretsausschußmitglied Jöckel. V. Der Protokollführer Kreisamtsgehülfe Mahr.
Nachdem der Vorsitzende die heutige außerordentliche Sitzung eröffnet hatte und zu Urkundspersonen die Herren Bürgermeister Küchel und Bergrath Jäger be— stimmt worden waren, kam der Tagesordnung entsprechend zur Verhandlung:
J. Die Wahl der Einschätzungs Commissionen für die Veranlagung der Ein— kommensteuer und Capitalrentensteuer. Nach Anhörung der auf Einladung erschienenen Herren Steuereommissäre von Friedberg, Butzbach und Hungen werden per Acela— mation gewählt: a. für den Steuereommissartatsbezirk Friedberg: zu Mitgliedern: 1. Heinrich Weith IV. zu Nieder-Wöllstadt, 2. Bürgermeister Himmelreich zu Ober— Eschbach, 3. Peter Stoll II. zu Bad⸗Nauheim, 4. Beigeordneter Cuntz zu Ober⸗ Rosbach, 5. Georg Steinhäußer zu Friedberg, 6. Wilhelm Seyboldt II. zu Vilbel; zu Ersatzmitgliedern: 1. Johannes Jacobi VIII. zu Rodheim, 2. Wilhelm Buff zu Nieder⸗Wöllstadt, 3. Georg Phllippi II. zu Friedberg; b. für den Steuereommissa—
riatsbezirk Butzbach: zu Mitgliedern: 1. Jacob Wießler zu Butzbach, 2. Johannes Diehl J. zu Münzenberg, 3. Bierbrauer Melchior zu Butzbach, 4. Bürgermeister
Reitz zu Södel, 5. Johannes Möbs zu Nieder-Mörlen; zu Exsatzmitgliedern: 1. Bürgermeister Jeckel zu Ober-Mörlen, 2. Bürgermeister Hahn zu Melbach; e. für den Steuereommissariats bezirk Büdingen: als Mitglied: Pachter Rullmann in Stamm— heim und Martin Hammel zu Staden als Ersatzmann; d. für den Steuereommissa⸗ rlatsbezirk Hungen: Bürgermeister Heyer zu Wölfersheim als Mitglied und Conrad Lung II. zu Wohnbach als Ersatzmann. N
II. Capitalaufnahme für die Kreiskasse bei dem Vorschuß- und Credit-Verein.!
Nach eingehender Besprechung wurde Seitens des Kreistags der nachträglich gefaßte Beschluß des Kreisausschusses vom Heutigen, dahin gehend: 1. daß dle projeetlrte Capitalaufnahme zur Concurrenz ausgeschrieben werden soll mit einer Frist von 4 Wochen und zwar unter der Bedingung, daß vom Jahr 1886 an jährlich ein Betrag von 2000 M. mindestens zurückbezahlt wird, daß indessen die Rückzahlung eines höheren Betrages vorgängig dreimonatlicher Aufkündigung fretsteht, 2. die Aufnahme des Capitals erfolgt nur je nach Bedürfniß, zum Beschluß des Kreistags erhoben und der weitere Antrag des Kreisausschusses, daß dem Vorsitzenden des— selben Ermächtigung ertheilt wird, das dermalen für bestehende Verbindlichkeiten der Kreiskasse erforderliche Capital mit etwa 20,000 M. bei einer Creditkasse aufzu— nehmen, genehmigt.
III. Beschwerde der Stadt Friedberg wegen Heranziehung zu einzelnen Krels— Abgaben resp. des auf sie angewendeten Maßstabes. Die Entscheldung des Pro— vinzialausschusses vom 14. Jult l. J. wird dem Kreistage mitgetheilt und erhebt derselbe den Vorschlag des Kreisausschusses, von Verfolgung des Reeurses abzusehen und der Stadt Friedberg entsprechende Vergütung zukommen zu lassen, zu seinem Beschluß.
IV. Unterhaltung der Kreisstraße Rodheim-Wehrheim. Der Beschluß des Kreisausschusses, wonach im Einverständniß mit dem Gemeinderathe zu Rodheim die Unterhaltung der Kreisstraße Rodheim-Wehrheim von 1885 an von dem Kreis ab— gegeben und der Gemeinde Rodheim überlassen werde, wird dem Kreistage mitge theilt und derselbe nicht beanstandet.
Nach Erledigung der Gegenstände der Tagesordnung wurde Kreistagsmitglled Caspar Scherer wegen unentschuldigten Fehlens in der heutigen Sitzung gemäß §. 4, erster Absatz der Geschäftsordnung in eine Strafe von drei Mark genommen. Die vorgebrachte Entschuldigung des Kreistagsmitgliedes Justizrath Dr. Geyger wird als genügend erkannt. Da weitere Gegenstände nicht vorgebracht wurden, wurde das Protokoll verlesen, nicht beanstandet und unterschrleben.
Der Vorsitzende: Dr. Braden. Die Urkundspersonen: Der Protokollführer: Jäger. Küchel. Mahr.
Bekanntmachung. Betreffend: Die Verwendung der bel der Landeswaisen-Anstalt eingehenden milden Gaben zum Vortheil der Watsen.
Die nachstehende Mittheilung Großherzoglicher Provinzialdirection der Friedberg den 11. September 1884.
Provinz Starkenburg bringen wir hiermit zur allgemeinen Keuntniß. Großherzogliches Kreisamt Friedberg. Dr. Braden.
Bekanntmachung.
Betreffend: Die Verwendung der bei der Landeswaisen-Anstalt eingehenden milden Gaben zum Vortheil der Walsen. Ju Gemäßheit der bei Berathung des Staatsbudgets für 1879—82 ertheilten landständischen Genehmigung und zufolge Anordnung
Großherzoglichen Ministeriums des Innern und der Justiz werden die bei der Landeswaisenkasse eingehenden milden Gaben(Collecten, Büchsen— und Opferstockgelder, Geschenke und Vermächtnisse), welche früherhin zur Bestreitung der Bedürfuisse der Landeswaisen-Austalt im Allgemeinen verwendet wurden, seit 1879—80 nicht mehr in dieser Weise verwandt, sondern an die in jedem Etatsjahr aus der Anstalt, in der Regel nach
zurückgelegtem 14. Lebensjahr, Geber entspricht, unmittelbar zu.
austretenden Waisenkinder zu gleichen Theilen vertheilt und fließen sonach den Waisen, wie es dem Sinne der Demgemäß entfielen 1879—80 37 M., in 1880—81 21 M., in 1881—82 22 M., in 1882—83 22 M.,
auf jedes in diesen Jahren aus der Austalt entlassene Waisenkind, welche Beträge den Vormündern der Waisen zur geeigneten Verwendung für
diese überwiesen wurden. Der immer geringer werdende Ertrag der in
gänge lassen darauf
den öffentlichen Localen aufgestellten Waisenbüchsen und andere Vor
schließen, daß jene bereits früher veröffentlichte Anordnung im Publikum immer noch nicht die wünschenswerthe Verbreitung
gefunden hat und bringen wir dieselbe daher im Juteresse des wohlthätigen Zweckes wiederholt zur allgemeinen Kenntuniß. Die Großherzoglichen Bürgermeistercien ersuchen wir, dem Vorstehenden thunlichsten Eingang in ihren Gemeinden zu verschaffen.
Darmstadt den 2. September 1884.
Großherzogliche Provinzial-Direction Starkenburg. In Vertretung: Gros.
Bekanntmachung. 5 Betreffend: Zusammenlegung der Grundslücke in der Gemarkung Ober- und Nieder-Rosbach, hier die III. Offenlegung.
Wir bringen hiermit in Gemäßheit des Art. 29 des Gesetzes vom 18. August 1871 und des F. 45 der Instruction vom 7. November 1876 die nachfolgenden Actenstücke:
1. Das topographische Güterverzeichniß, welches bis zum 30. Juni d. J. fortgeführt worden ist..
2. Die Gütergeschosse[Form. 6), in welche die neuen Grund— stücke nach Klassenantheilen, Flächengehalten und Geldwerthen einge— tragen sind, inel. der Nachweisung für die Masse(Massegrundstück).
3. Die Uebersichtskarte 1: 1000 mit Einzeichnung der neuen Grundstücke.
4. Die Protokolle der Commission über die Zutheilung der neuen Grundstücke nebst topographischem Register derselben.
5. Die Nachweisung über die Auslieferung der Ansprüche sämmt⸗ licher Interessenten resp. Verzeichniß der Geldausgleichungen nebst Pro— tokoll der Commission. f
6. Das Begutachtungs protokoll des Gemeinderaths und der Ge⸗ sammtcommission dom 11. September 1884 in der Zeit vom 16. Sep—
tember bis 6. October 1884 auf dem Gemeindehaus zu Nieder-Rosbach zur Offenlegung und Einsicht der Jnteressenten.
Wir bemerken hierbei, daß den Betheiligten Abschriften der Ori— ginalgeschosse von dem Geometer gegen eine Vergütung von 6 Pfennigen für die Parzelle ertheilt werden können. Innerhalb der vorerwähnten Frist, oder aber in dem Termine Mittwoch den 8. October 1884 Vor— mittags von 10—11 Uhr sind etwaige Reclamationen gegen die nunmehr offen gelegten Arbeiten, insoweit über solche nicht bereits abgestimmt ist, um so gewisser vorzutragen, als sonst Einverständniß mit den Beschlüssen der Commission unterstellt und spätere Reclamationen gegen dieselben nicht mehr zugelassen werden. Nach Artikel 32 des Gesetzes vom 18. August 1871 ist Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumniß der Reclamationsfristen ausgeschlossen.
Friedberg den 11. September 1884.
Großherzogliches Kreisamt Friedberg. J. V. d. K.: Dr. v. Gemmingen, Kreisassessor.


