Ausgabe 
15.11.1884
 
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1884.

Famstag den 15. UMouember.

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Oberhessischer Anzeige

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Wird hier und in Bad⸗-Nauheim Montag, Mittwoch und Freitag Abend ausgegeben.

Kreisblatt für den Kreis Friedberg.

Erscheint dreimal wöchentlich und zwar Dienstag, Donnerstag und Samstag.

Die einspaltige Petitzeile wird bei Annoncen mit 11 Pf. berechnet, bei größerem Tabellen- oder Ziffersatz mit 14 Pf., bei Reclamen mit 22 Pf.; ein Beleg kostet 9 Pf.

5 Annoncen von auswärtigen Einsendern(soweit Letztere nicht Jahresconto bei uns haben), welchen der Betrag nicht beigefügt ist, werden stets per Post nachgenommen.

Amtlicher Theil.

Betreffend: Die Vertilgung der Feldmäuse.

Friedberg den 10. November 1884.

Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.

Es ist uns zur Kenntniß gekommen, daß ungeachtet unseres Ausschreibens vom 24. October l. J. das Mäusegift nicht mit der erfor

derlichen Sorfalt gestreut, insbesondere nicht tief genug in die Gänge gelegt wurde, so daß Gänse und Feldhühner vergiftet wurden.

Indem

wir Sie nochmals darauf aufmerksam machen, daß eine Vergiftung der Mäuse nur im äußersten Nothfall, d. h. wenn alle übrigen Vertilgungs arten sich als ungenügend erwiesen haben, statthaft erscheint, beauftragen wir Sie, die Maßnahme zu überwachen und die Felder, auf welche Gift gelegt wurde, durch Wische zu kennzeichnen, damit der Gänsehüter seine Heerde vor Schaden bewahren kann.

J. V. d. K.: Dr. v. Gemmingen, Kreisassessor.

Bekanntmachung.

Betreffend: Zusammenlegung der Grundstücke in der Gemarkung Nieder Erlenbach, hier die III. Offenlegung für das II. Zusammenlegungsfeld.

In Gemäßheit des Art. 29 des Gesetzes vom 18. August 1871 und des F. 45 der Instruction vom 7. November 1876 bringen wir die nachstehenden Aktenstücke:

1. Das topographische Güterverzeichniß, in welchem die Besitz wechsel bis zum 30. Juni c. gewahrt sind.

2. Die Gütergeschosse(Formular 6), in welche die neuen Grund stücke nunmehr nach Klassenantheilen, Flächeninhalten und Geldwerthen eingetragen.

3. Zwei Uebersichtskarten Nr. III und IV im Maßstabe 1: 1000 mit Einzeichnung der neuen Grundstücke.

4. Die Protokolle der Commission über die Zutheilung der neuen Parzellen nebst topographischem Güterverzeichnisse.

5. Protokoll der Commission über die Taxation derjenigen Obst bäume, welche infolge Regulirung der Baumstücke den einzelnen Par zellen ab- und zugehen.

6. Protokoll der Commission über die Bonitirung derjenigen Par zellen des III. Feldes, welche bereits in dem II. Felde ausgewiesen werden sollen.

7. Nachweisung über die infolge Ausführung von Meliorations arbeiten entstehenden Werthserhöhungen.

8. Nachweisung des zu den gemeinsamen Anlagen(Wegen und Gräben) erforderlichen Geländes und Geldwerthes.

9. Nachweisung über das anzulegende Massegelände nebst bezüg lichem Gütergeschoß.

10. Nachweisung über den Ab- und Zugang von Obstbäumen resp. der Geldausgleichungen hierfür.

11. Nachweisung über die Auslieferung der Ausprüche sämmtlicher betheiligter Grundbesitzer nebst Protokoll der Commission.

12. Das Begutachtungsprotokoll des Gemeinderaths vom 14. No vember 1884 und zwar in der Zeit von Sonnabend den 15. d. Mts. bis Freitag den 5. Dezember einschließlich(dan den Werktagen von 0 bis 12 Uhr, an Sonntagen von h bis 1 Uhr) auf dem Gemeindehaus in Nieder-Erleubach zur Offenlegung und Einsicht der Interessenten.

Wir bemerken hierbei, daß den einzelnen Betheiligten Abschriften der Originalgeschosse von dem Geometer gegen eine Vergütung von 6 Pf. für die Parzelle ertheilt werden köunen. Innerhalb der erwähnten Frist, oder aber in dem Termine Sonnabend den 6. Dezember 1884, Vormittags von 11 bis 12 Uhr, sind etwaige Reclamationen gegen die offengelegten Arbeiten, soweit über solche bis dahin nicht bereits abge stimmt ist, um so gewisser vorzutragen, als sonst Einverständniß unter stellt wird und spätere Reclamationen, welche sich auf die nunmehr offengelegten Arbeiten beziehen würden, nicht mehr zugelassen werden.

Nach Art. 32 des Gesetzes vom 18. August 1871 ist die Wieder einsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumniß der Reclamations fristen ausgeschlossen.

Friedberg den 13. November 1884.

Großherzogliches Kreisamt Friedberg. d. K.: Dr. v. Gemmingen, Kreisassessor.

Dienstnachrichten aus dem Kreise Friedberg.

Franz Rack von Nieder-Mörlen wurde als Wiesenvorstandsmitglied dieser Gemarkung ernannt und verpflichtet.

Ausschreiben. Um gefällige Mittheilung des Aufenthaltsorts des Wilhelm Trier, Taglöhner aus Schlitz, und Wilhelm Hermann, Taglöhner aus Ober⸗Dorfelden, die in einer Strafsache als Zeugen vernommen werden sollen, wird hiermit ersucht.

Friedberg am 11. November 1884.

Der Großherzogliche Amtsanwalt. Wagner.

*

Deutsches Reich.

Darmstadt. Der Finanzaspirant Spaar aus Bersrod wurde zum Oekonomen am Landes zuchthause zu Marienschloß und der Finanz aspirant Stroh aus Laubach zum Hausverwalter und Rechner des Landes-Hospitals ernauut, der Amtsrichter Seriba in Zwingenberg wurde zum Landrichter bei dem Landgerichte der Pro vinz Starkenburg, der Staatsanwalt Dr. Lahr in Gießen zum Amtsrichter in Zwingenberg und der Amtsrichter Mickel in Groß-Umstadt zum Ober-Amtsrichter in Ulrichstein ernannt.

Berlin. Die Kaiserin erfreut sich, wie aus Coblenz gemeldet wird, des allerbesten Wohlbefindens. Ueber die Dauer des Aufent haltes und den Tag der Rückreise derselben sind jedoch endgiltige Bestimmungen noch nicht ge troffen worden.

Im Hinblick auf die Entsendung von Gerhard Rohlfs nach Ost-Afrika als General Consul mit dem Sitze in Zanzibar verlautet, daß der Kaiser einen Brief an den Sultan von

. Zanzibar geschrieben hat, der hier von berufener

Seite ins Arabische übersetzt worden ist. General

Consul Rohlfs dürfte der Ueberbringer dieses Schreibens sein.

Kiel, 13. Nov. Der Chef der Admiralität, General Caprivi, besichtigte die BriggRover und sprach den auf derselben befindlichen Offi cieren und Mannschaften der gescheitertenUndine für ihr braves Verhalten die kaiserliche An erkennung aus. Ein Officier und zwei Matrosen wurden decorirt. Die Brigg trat sodann die Reise nach dem Mittelländischen Meer an. Das übrige westafrikauische Geschwader ist am 12. Nov. in Madeira eingetroffen und beabsichtigt am 16. Nov. weiter zu segeln.

Ausland.

Oesterreich-Ungarn. Wien. Die An zeige von dem BraunschweigischenRegierungs- autritte des Herzogs von Cumberland ist von diesem auch an die österreichisch-ungarische Re gierung gerichtet worden. Wie aber gemeldet wird, ist sie nur mit einem das Beileid aus Anlaß des Ablebens des Herzogs von Braun schweig ausdrückenden Schreiben beantwortet worden.

Die Enthüllung des Grafen Andrassy im Ausschusse der ungarischen Delegation über eine geplante, aber nicht zu Stande gekommene Sanction des Bündnißvertrags zwischen Deutsch land und Oesterreich-Ungarn durch die Parla mente beider Staaten, wird nicht verfehlen, auch im Deutschen Reiche großes Aufsehen zu erregen. DieN. Fr. Pr. schreibt darüber: Bismarck, derselbe Staatsmann, der Oester⸗ reich bei Königgrätz gedemüthigt, seinen Aus schluß aus Deutschland geplant und durchge führt, hat den Plan vorgelegt, das Bündniß durch die beiderseitigen Reichsvertretungen rati ficiren, verewigen zu lassen, das völkerrechtliche Band, das die beiden Nachbarreiche, die Ge nossen des ehemaligen deutschen Bundes, jetzt verbindet, in ein staatsrechtliches zu verwandeln, gewissermaßen neben dem jetzigen engeren deut⸗ schen Bunde einenweiteren Bund, in welchem Oesterreich aufgenommen erscheint, zu stiften. Aber Andrassy fand den Plan Bismarck's nicht zweckmäßig warum nicht, wird von Andrassy

mit Stillschweigen übergangen und der deutsche Reichskanzler mußte die Idee fallen lassen.