ert
he, g
ran) 8 l Herrn
„tome inkfurt d. N. aus Worms 0
Jerg.
rmäßigten
he.
zen für diese . 1
6 50 Pf.— Herrn Jos. haben. auen.— Anti⸗
den Tag und 98;
kr.
kl Walter. 1794
e et(3 Stück .
örtz. N 1885
. Alt. rls,
uf pr. 1000 fdernagel.
ö
gasse.
sch e
haus
res bei Ph. 1814
8 Vogl nit
zubehör gleich 10
ling
elser Nolf,
8 Nunpf.—
lden
ten, Frausen, cken, hemden, mchuhe alle
1884.
Donnerstag den 15. Mai.
Oberhessischer Anzeiger.
Wird hier und in Bad⸗Nauheim Montag, Mittwoch und Freitag Abend ausgegeben.
Kreisblatt für den Kreis Friedberg.
Erscheint dreimal wöchentlich und zwar Dienstag, Donnerstag und Samstag.
Die einspaltige Petitzeile wird bei Annoncen mit 11 Pf. berechnet, bei größerem Tabellen- oder Ziffersatz mit 14 Pf., bei Reclamen mit 2
Annoncen von auswärtigen Einsendern(soweit Letztere nicht Jahresconto bei uns haben), welchen der Betrag nicht beigefügt ist, werden stets
ein Beleg kostet 9 Pf. per Post nachgenommen.
Es soll ein vollkommen arbeitsunfähiger Mann von 50 Jahren auf Kosten der Kreiskasse in
Amtlicher Theil. nem i een
Pflege gegeben werden. Personen, welche
geneigt sind, den Hülfsbedürftigen bei sich aufzunehmen, wollen ihre Anmeldungen nebst Pflegegeldforderung bei dem betreffenden Großherzog
lichen Bürgermeister einreichen.
mund, sowie die Familienverhältnisse des Anmeldenden an uns einsenden.
Friedberg den 30. April 1884.
Die Großherzoglichen Bürgermeister wollen die Anmeldungen mit, Bericht uber die Qualifikation und den Leu—
Großberzogliches Kreisamt Friedberg. Dr. Braden.
Die Provinzial-Fohlenweide zu Merlau
wird für dieses Jahr Samstag den 31. Mai eröffnet dabei eine Kette und eine lederne Halfter abgeliefert, Dagegen erhalten die Fohlen außer Verpflegung, W᷑̃
zeschehen,
binnen 2 Monaten an den Unterzeichneten entrichtet werden. In Krankheitsfällen hat der Arzt keine Transportkosten muß der Besitzer die nöthige Hilfe leisten. durch Miteinfriedigung von Kleegrasstücken nächst der Eisenbahn. Anmeldungen,
Stück und Tag noch 2 Pfund Hafer. behufs Abgangs von der Weide,
erhält eine bedeutende Erweiterung namentlich auch bis zur Zahl von 40 Stück Berücksichtigung finden können, sind an den Unterzeichneten zu richten.
des landwirthschaftlichen Vereins für Oberhessen und N Der Vorsitzende derselben:
Grünberg den 10. Mai 1884.
Donnerstag den 29. l. Mts. soll seitens des
8½½ Uhr Vormittags aufgestellt sein. Kloppenheim den 12. Mai 1884.
welcher am 30. September stattzufinden hat,
das halbe Weidegeld mit 20
In Auftrag des Herrn Präsidenten
Einladung. landwirthschaftlichen Bezirksvereins Friedberg
amens der Commission für Unterhaltung der Dr. Dieffenbach, Großherzoglicher Baurath.
und muß die Beitreibung alsdann zwischen 10 Uhr Morgens und 2 Uhr Nachmittags
Mark sogleich eingezahlt und die andere Hälfte ide⸗ und Kleegrasfutter pro Beim Einfangen der Fohlen Die Weidefläche welche blos
zu beanspruchen.
Provinzial⸗Fohlenweide zu Merlau.
in der Section Vilbel eine Prämiirung von Jungvieh auf dem Selzerbrunnen stattfinden. Selbsigezogene Thiere, sowohl Rinder wie Farren, von ½ Jahr bis 2¼ Jahre alt, sind zur Prämlirung zulässig und müssen spätestens bis
Zu recht zahlreicher Betheiligung wird hiermit höflichst eingeladen.
Stahl.
Deutsches Reich.
Darmstadt. Gerichtsaccessist br. Mayer ist zum Hülfsgerichtsschreiber bei Großh. Ober⸗ landesgericht bestellt worden.
— 13. Mai. Erste Kammer. Vor dem Eintritt in die Tages ordnung leistet Kanzler Dr. Gareis den Eid als Mitglied der Kammer. Das Enteignungsgesetz wird hierauf im großen Ganzen in Uebereinstimmung mit den Beschlüssen der zweiten Kammer angenommen. Wesent⸗ liche Modification erleidet nur Art. 2. Derselbe wird in der Fassung der zweiten Kammer gegen 8 Stimmen abgelehnt. Die erste Kammer beschließt gegen 6 Stim⸗ men, daß dem Staat, den Provinzen, den Kreisen, den Gemeinden das Enteignungsrecht nur für den Umfang shres Gebiets übertragen werde. Im Uebrigen wird Art. 2 in der Fassung der ursprünglichen Regierungs- vorlage angenommen. Ferner beschließt die Kammer den Zusatz eines Art. Za, wonach vor dem Erlaß der lan— desherrlichen Verordnung über die Expropriationsbefug— niß die Interessenten über etwalge Einwendungen zu hören sind, die sich jedoch nur darauf beziehen dürfen, daß die Voraussetzungen des Art. nicht vorhanden sind. Eine längere Debatte ruft die Berathung des Gesetzentwurfs über die Erbschafts⸗ und Schenkungssteuer hervor. Zu Art. 6 beantragt Graf zu Solms Laubach, den von weiter Kammer sub 0 beschlossenen Zusatz so zu fassen „Stiftungen und Vermächtnisse zu wohlthätigen Zwecken“; angenommen gegen 5 Stimmen. Zu B 1 des eit. Ar⸗ likels beantragt der Ausschuß Befreiung der Fideicommis⸗ anfälle von der Steuer. Nach lebhafter Debatte wird dieser Antrag gegen 4 Stimmen angenommen. Zu Art. 7 bis 32 werden die Ausschußanträge einstimmig ange nommen. II. Schenkungssteuer. Antrag des Grafen zu Solms-Laubach auf Strsch aller sich auf die Schenkungs⸗ steuer beziehenden Artikel wird von demselben zurück⸗ gezogen mit dem Bemerken, daß er die Großh. Regier ung nicht zu der Erklärung jetzt schon zwingen wolle; der Entwurf sei so für ihn unannehmbar, daß er aber nunmehr gegen den ganzen Gesetzentwurf stimmen müsse. Sämmtliche Artikel des Entwurfs von 33 bis Schluß werden hierauf nach den Ausschußanträgen einstimmig erledigt. Alle übrigen Positionen der Tagesordnung wer⸗ den hierauf ohne Debatte nach den Aus schußanträgen er⸗ ledigt, wobei nur zu erwähnen ist, daß die Kammer den Antrag Wasserburg und Genossen auf Abänderung der Wahlgesetzgebung in allen seinen Theilen abgelehnt, dem Beschluß zweiter Kammer aber auf bessere Berücksichtig⸗ ung der Städteeinwohnerzahl beigestimmt hat, sowie daß die Kammer zu dem Antrag Franck und Genossen auf Aufhebung der obligatorischen Fortbildungsschule, trotz der Erklärung des Geh. Staatsraths Knorr, die Re⸗ gierung betrachte den Antrag der Minorität, auf dem früheren Beschlusse, entgegen zweiter Kammer, zu beharren,
gleichbedeutend mit der Aufhebung der Fortbildungsschule, diesen Antrag der Minorität mit allen gegen 5 Stimmen angenommen hat. f
Berlin, 13. Mai. Der Kaiser hat die auf heute festgesetzte Abreise nach Wiesbaden wiederum verschoben. Anläßlich der Großjährig— keits⸗Erklärung des Großfürsten-Thronfolgers, begibt sich Prinz Wilhelm, begleitet vom General— Quartiermeister Grafen Waldersee, nächsten Donnerstag Abend nach Petersburg.
Berlin, 12. Mai. Das Socialistengesetz wurde heute in dritter Lesung nach kurzer Dis⸗ cussion ohne namentliche Abstimmung definitiv angenommen. Kartorff, Furst Hatzfeld und Genossen brachten im Reichstage den Antrag ein, den Bundesrath um eine Enquete darüber zu ersuchen, ob ohne Schädigung der einschlägigen landwirthschaftlichen Juteressen eine Erhöhung der bestehenden Branntweinsteuer zulässig er— scheine. Der Gesetzentwurf, betr. die Außer— verkehrsetzung der alten Reichskassenscheine von 1874 ist nunmehr dem Bundesrathe zugegangen. Die Actiengesetzrommission des Reichstag nahm die Artikel 213 a und b, betr. die Haftbarkeit der Gründer an.
— 13. Mai. Reichstag. Der Gesetzentwurf über den Feingehalt der Gold- und Silberwaaren wurde nach kurzer Debatte in dritter Berathung in der Fassung der zweiten Berathung genehmigt. Es folgt die dritte Be⸗ rathung des Gesetzentwurfs, betr. die Dotation für die Choleracommission; die Vorlage wird einstimmig definitiv genehmigt. Der Gesetzentwurf über Abänderung der Maaß- und Gewichtsordnung führt nur eine kurze, von Karsten, Bundescommissär Bödicker und Rupert geführte Debatte herbei, worauf dieselbe in erster und zweiter Berathung genehmigt wird. Hierauf folgt die erste Berathung des Sprengstoffgesetzs. Hasenelever meint, die Bestimmung, daß der bloße Besitz von Spreng⸗ stoffen mit. Zuchthaus zu bestrafen sei, gebe den Spitzen der Polizei die beste Gelegenheit, die Soeialdemokraten in's Unglück zu bringen. Die socialdemokratischen Ab⸗ geordneten wuͤrden die Vorlage nicht ablehnen, sondern sich der Abstimmung enthalten. Windthorst bedauert, daß die Verhältnisse so liegen, daß solche Gesetze gegeben werden müssen. Aber man dürfe der Regierung bier nicht entgegentreten, da sie ja nur einem vom Reichstage mit großer Mehrheit gefaßten Beschlusse nachkomme. Es meldet sich Niemand weiter zur Generaldebatte. Das Haus tritt in die zweite Berathung ein und nimmt den
§. 1 einstimmig ohne Debatte an, ebenso die§§. 27. Bei F. 8 fragt Windthorst, ob nur der wissentliche Besitz von Sprengstoffen straf bar sein solle. Staatsseeretär v. Schelling bejaht die Frage.§. 8 und der Rest werden angenommen.
— 13. Mai. Die Commission zur Vorbe⸗ rathung des Antrags, betr. die Entschädigung der unschuldig in Haft Genommenen hat be⸗ schlossen, einen Gesetzentwurf auszuarbeiten, betr. die Entschädigung derjenigen, welche unschuldig eine Strafhaft verbüßt haben, aber die Ent⸗ schädigung der Untersuchungshaft vorläufig fallen zu lassen.— Die Unfall-Commission nahm die§§. 57, 60, 61 und 62 wesentlich unver— ändert,§. 59 mit der Modification an, daß die einjährige Anmeldungsfrist für Entschädigung auf eine zweijährige erhöht wird. Nach Ablauf der Frist ist die Anmeldung nur dann zu berück⸗ sichtigen, wenn glaubhaft bescheinigt wird, daß die Folgen des Unfalls erst später bemerkt seien, und daß der Entschädigungsberechtigte an der Verfolgung des Anspruchs durch außerhalb seines Willens liegende Verhältnisse gehindert war.
— Der französische Journalist Boetze, hier seit Jahren Correspondent französischer, insbeson— dere royalistischer Revancheblätter, wurde heute ausgewiesen. Derselbe erregte seit Langem schon Aergerniß in Folge grober Entstellungen deut⸗ scher Politik und falscher Schilderung hiesiger Verhältnisse.
Kiel, 12. Mai. Das aus den Panzercor⸗ vetten Baden, Bayern, Sachsen, Württemberg und dem Aviso Blitz bestehende Geschwader hat seine Uebungsfahrten in der westlichen Ostsee be— gonnen und ist heute nach Eckernförde gegangen.
Leipzig, 12. Mai. In dem Prozeß gegen v. Kraszewski und Hentsch wegen Landesverrath fand nach Verlesung des Anklagebeschlusses die Vernehmung der Angeklagten statt. Beide er⸗ klären sich für nichtschuldig. Der Prozeß wird einige Tage dauern.
Dresden, 12. Mai. Prinz Friedrich August, ältester Sohn des Prinzen Georg ist heute zum Besuch der Universität nach Straßburg abgereist.


