zu Lenk⸗
ingen ge⸗
bei der
'osbach.
in den penwiese: aͤmme S „sodann „ Reiser menkunft — Das gon vor⸗ et an der
eim.
0 igsdorfer ersteigert
urchmesser 7 Festm., , tötherweg. g8dorf. g.
m 10 Ubr , Dilstrikt
eter Länge
t 15 dest⸗
eter Länge
lt 2 Fes⸗
——
1884. Dienstag den II. März. MI.
Oberhessischer Anzeiger.
Wird hier und in Bad⸗Nauheim Montag, Mittwoch und Freitag Abend ausgegeben.
Erscheint dreimal wöchentlich und zwar Dienstag, Donnerstag und Samstag.
Kreisblatt für den Kreis Friedberg.
Die einspaltige Petitzeile wird bei Annoncen mit 11 Pf. berechnet, bei größerem Tabellen- oder Ziffersatz mit 14 Pf., bei Reclamen mit 22 Pf.; ein Beleg kostet 9 Pf. Annoncen von auswärtigen Einsendern(soweit Letztere nicht Jahresconto bei uns haben), welchen der Betrag nicht beigefügt ist, werden stets per Post nachgenommen.
Amtlicher Theil.
Betreffend: Vormusterung des Pferdebestandes im Frühjahr 1884. Friedberg am 7. März 1884.
Das Gr. Kreisamt Friedberg an die Gr. Bürgermeistereien des Kreises und das Gr. Polizeicommissariat Wickstadt.
f Nachdem auf Grund des F. 1 des Reglements vom 6. April 1876, die Beschaffung der Mobilmachungs-Pferde betreffend, die Abhalt— ung einer Vormusterung sämmtlicher Pferde im Lande im Frühjahr l. J. angeordnet und Termin hierzu für den Kreis Friedberg vom 24. bis incl. 29. l. Mts. durch das Großherzogliche Ministerium des Innern und der Justiz bestimmt worden ist, so weisen wir Sie hierdurch an, das in F. 5 des Reglements bezeichnete Verzeichniß der in Ihrer Gemarkung vorhandenen Pferdebesitzer und der Anzahl der im Besitze derselben befindlichen Pferde sofort aufzustellen und die eine Ausfertigung hiervon baldthunlichst und spätestens bis zum 20. l. Mts. an uns einzusenden, die zweite Ausfertigung dagegen— unter Anschluß einer etwaigen Nachtragsliste über inzwischen erfolgte Ab- und Zugänge— im Vormuster— ungstermin, wozu nach F. 5 des Reglements die Bürgermeister oder im Verhinderungsfalle deren Stellvertreter sich einzufinden haben, der Commission zu übergeben. Zugleich wollen Sie die Pferdebesitzer durch ortsübliche Bekanntmachung darauf aufmerksam machen, daß Ueber— tretungen der hinsichtlich der Anmeldung und Stellung der Pferde zur Vormusterung getroffenen Anordnungen nach F. 27 des Gesetzes über die Kriegsleistungen vom 13. Juni 1873 mit einer Geldstrafe bis zu 150 M. geahndet werden. Die Vormusterung wird zufolge diesbezüglicher Bestimmung Großherzoglichen Ministeriums des Innern und der Justiz an den Musterungsorten: 1) Groß-Karben am 24. und 25. März, 2) Friedberg am 26. und 27. Marz und 3) Butzbach am 28. und 29. März l. J. stattfinden und regelmäßig Vormittags präcis 9 Uhr ihren Anfang nehmen, weßhalb die Pferde eine halbe Stunde vor diesem Termin an den durch die Bürgermeister der Musterungsorte zu bezeichnenden Plätzen und zwar nach alphabetischer Ordnung der betreffenden Gemeinden aufgestellt sein müssen. In dem Musterungsorte Groß-Karben sind die Pferde aus nachbenannten Gemeinden vorzuführen und zwar: Montag den 24. l. Mts. diejenigen aus den Gemeinden Büdesheim, Burg⸗ Gräfenrode, Dortelweil, Groß-Karben, Harheim, Heldenbergen, Holzhausen, Kaichen, Klein-Karben, Kloppenheim und Massenheim. Dienstag den 25. l. Mts. diejenigen aus den Gemeinden: Nieder-Erlenbach, Nieder-Eschbach, Ober-Erlenbach, Ober-Eschbach, Okarben, Petterweil, Rendel, Rodheim, Stammheim und Vilbel. In dem Musterungsorte Friedberg sind die Pferde aus nachbenannten Gemeinden vorzuführen und zwar: Mittwoch den 26. l. Mts. diejenigen aus den Gemeinden: Assenheim, Bad-Nauheim, Bauernheim, Beienheim, Bönstadt, Bruchenbrücken, Dor— heim, Dorn-Assenheim, Fauerbach b. Fr., Friedberg und Ilbenstadt. Donnerstag den 27. l. Mts. diejenigen aus den Gemeinden: Nieder— Florstadt, Nieder-Rosbach, Nieder-Wöllstadt, Ober-Florstadt, Ober-Rosbach, Ober-Wöllstadt, Ockstadt, Ossenheim, Reichelsheim, Schwalheim, Staden, Weckesheim und Wickstadt. In dem Musterungsorte Butzbach sind die Pferde aus nachbenaunten Gemeinden vorzuführen und zwar: Freitag den 28. l. Mis. diejenigen aus den Gemeinden: Bodenrod, Butzbach, Fauerbach v. d. H., Gambach, Griedel, Hausen mit Oes, Hoch—
Weisel, Kirch-Göns, Langenhain mit Ziegenberg, Maibach, Melbach, Münster, Münzenberg und Nieder-Mörlen. diejenigen aus den Gemeinden Nieder-Weisel, Ober-Mörlen, Oppershofen, Ostheim, Pohl-Göns,
Trais⸗Münzenberg, Wisselsheim, Wölfersheim und Wohnbach.
Betreffend: Sterblichkeitsstatistik.
Samstag den 29. l. Mts. Rockenberg, Rödgen, Södel, Steinfurth „ Dr. Braden..
Friedberg den 7. März 1884.
Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.
Diejenigen von Ihnen, welche mit Einsendung der Todeszeugnisse und Sterbefallszählkarten für Januar und Februar d. Rückstande sind, werden an unverzügliche Einsendung erinnert.
Bekanntmachung.
1
J. noch im
—
. V. d. K.: Fey, Regierungs⸗-Accessist.
In dem Stalle des Heinrich Gondolf zu Ober-Wöllstadt ist die Maul- und Klauenseuche ausgebrochen, was zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird.
Friedberg den 5. März 1884.
Großherzogliches Kreisamt Friedberg. Dr. Braden.
Deutsches Reich.
Darmstadt, 7. März. Zweite Kammer. Fort- setzung der Generaldebatte über die Vorlage eines Ge— setzentwurfs, die Herstellung mehrerer Nebenbahnen betr. Abg. Racké beantragt: 1) Die Kammer wolle unter Ge⸗ nehmigung der Anträge des Gesammt-Ausschusses die Summe von 1,500,000 M. für jede der drei Provinzen bewilligen, zum Zwecke der Erbauung weiterer Seeundär— bahnen, und sich die Entschließung über die weiter zu erbauenden Strecken vorbehalten; 2) die Reglerung zu ersuchen, die weiter gestellten Anträge den Provinzial— behörden und geeignet scheinenden Corperationen zur Be⸗ gutachtung vorzulegen, und 3) auf Grund dieses Gut⸗ achtens, unter Ausarbeitung der Voranschläge und Pläne bezüglich der in erster Linie alsdann zu berücksichtigenden Projecte, Vorlage an die Stände zu machen. Um ein— halb 11 Uhr wird auf Antrag des Abg. Theobald die Sitzung auf zehn Minuten ausgesetzt, damit sich der Finanzausschuß über Stellungnahme zu diesem Antrag schlüssig machen kann. Die Majorität des Ausschusses erklärt sich nach Wiederaufnahme der Sitzung für den Antrag Racké mit einer unbedeutenden Modification, die Minorität(Muhl, Jöckel, Wolfskehl, Theobald) dagegen. Nach Eintritt in die Speclalberathung wird die Pos. 1 des Art. 1(Nebenbahn von Stockheim und Hirzenhain nach Gedern) einstimmig genehmigt. Die Pos. 2(Neben— bahn von Hungen nach Laubach mit Abzweigung nach der Friedrichshütte) wird nach längerer Debatte mit 25 Stimmen angenommen. Seitens der Abgeordneten Tecklenburg, Grünewald, von Rabenau und Schade wurde in voriger Sitzung folgender Antrag gestellt: „Die Kammer wolle Großherzogliche Regierung ersuchen, eine Vorlage bezüglich des Baues einer Nebenbahn von Grünberg, Laubach, Hungen nach Echzell, Bingenheim, Reichelsheim und Friedberg zu machen. Für die Aus⸗ wahl der zu erbauenden Nebenbahnen waren bis jetzt die Richtlinien bereits bestehenden Verkehrs maß—
gebend. In dieser Beziehung steht aber die beantragte Bahn in erster Linie. Sie zieht durch die dichtbevölkertste Gegend mit einem reichen Verkehr an Producten der Forst⸗ und Landwirthschaft, des Bergbaues und Stein— bruchbaues. Sie ist aber außerdem diejenige längere Bahn im Großherzogthum Hessen, welche vorwiegend die Aussicht hat, eine Industriebahn zu werden und als solche eine Rentabilität verspricht. Die Bahn berührt die Friedrichshütte und läuft über und neben bedeutenden Braunkohlenlagern her, welche bereits ausgebeutet werden und in noch weit größerem Maße ausgebeutet und ver— werthet werden können. Vergleichen wir andere Gegenden, in welchen solche Naturschätze gefunden werden, mit der Wetterau, dann müssen wir zu dem Schluß kommen, daß eine großartige Industrie in der Wetterau nicht ausbleiben kann, wenn die erforderliche Verkehrserleich— terung geboten wird. Zudem werden die Gemeinden, welche von der Bahn berührt sind, zur unentgeltlichen Stellung des Geländes und namhaften Geldbeiträgen bereit sein. Die Bahn ist also ein durchaus gesundes Projeet, welches bereits längst als natürliche Verkehrs— straße eine Berücksichtigung verdient hätte.“— 7. März. Pos. 3 des Art. 1: Linie Nidda-Schotten, wird debatte— los einstimmig angenommen. Eine längere Debatte ent— spinnt sich über Pos. 4(Ranstadt— Nieder-Wöllstadt).
Abg. Weith tritt entschieden für die Bewilligung dieser
Pos. ein, während Abg. Jöckel den Vorschlag bekämpft und eine Ausmünduna der Bahn in Friedberg befür⸗ wortet. Ministerial-Präsident Schleiermacher erklärt, daß die Regierung einverstanden sei, wenn diese Position vorläufig von der Tagesordnung abgesetzt werde, damit die Regierung die Frage, ob die Bahn in Friedberg oder in Nieder⸗Wöllstadt münden solle, einer nochmaligen Prüfung unterziehen könne. Abg. Ellenberger beantragt, die Pof. 4 folgendermaßen zu fassen: Von Ranstadt über Nieder-Florstadt je nach dem Resultat der vorzu nehmenden Prüfung aller einschlagenden Verbältnesse nach
Nieder-Wöllstadt oder Friedberg. Zu Pos. 4: Linie Nanstadt— Nieder-Wöllstadt, wird der Antrag der Majo⸗ rität: Strich dieser Position, gegen 7 Stimmen ange⸗ nommen. Pos. 5: Linie Eberstadt—Pfungstadt, Pos. 6: Reinheim— Reichelsheim, Pos. 7: Osthofen— Westhofen, Pos. 8: Sprendlingen— Wöllstein, werden debattelos ein— stimmig angenommen. Alle übrigen Anträge auf andere Projeete sind zurückgezogen. Der Antrag Racks wird mit 27 Stimmen angenommen. Zu Art. 2 werden nach dem Ausschußantrag, unter Modification desselben durch Annahme der Linie Hungen— Laubach und Strich der Linie Ranstadt—Nieder-Wöllstadt(einem Theil unserer Abonnenten bereits durch Extra- Blatt mitgetheilt), 2,150,000 Mark aus Staatsfonds verwilligt zum Bau der beschlossenen Strecken. Art. 3 wird in der Fassung der Vorlage abgelehnt; der zu diesem Artikel gestellte und bereits mitgetheilte Antrag Metz wird ebenfalls an— genommen. Der Antrag Racké, die Verwendung von 1,500,000 M. für jede Provinz zum Bau weiterer Seeun— därbahnen in Aussicht zu nehmen, wird mit 23 gegen 22 Stimmen angenommen.— 8. März. Bei der heute fortgesetzten Berathung wurde dem Aus schußantrag ent⸗ sprechend beschlossen, den Communalverbänden und Ge— meinden die für fragliche Bahnbauten aufzubringenden Geldbeiträge— nicht Kosten des Gelände-Erwerbs— aus der Landesculturrentenkasse darzuleihen. Ferner be— willigte man 28,000 M. für Vorarbeiten zur Prüfung der verschiedenen Neben bahnprojeete, genehmigte weiter, daß der für die beschlossenen vom Staat zu bauenden Bahnen erforderliche Betrag von 2,491,000 Mark oder, wenn der Staat auch die in erster Linie von einem Unternehmer zu erbauenden Strecken Reinheim—Reichels— heim, sowie Osthofen— Westhofen und Sprendlingen— Wöllstein bauen sollte, nothwendigen 3,446,000 Mark durch 4proe. Staatsanlehen anzunehmen ist und nahm
— Fahst me 5 mig
alsdann das Gesetz ir 8 f


