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Königin Victoria, die Prinzessin Beatrice,
nicht erwiesen,
1884.
Jamstag den 10. Mai.
4. 56.
Oberhessischer Anzeiger.
Wird hier und in Bad-Nauheim Montag, Mittwoch und Freitag Abend ausgegeben.
Kreisblatt für den Kreis Friedberg.
Erscheint dreimal wöchentlich und zwar
Dienstag, Donnerstag und Samstag.
Die einspaltige Petitzeile wird bei Annoncen mit 11 Pf.
berechnet, bei größerem Tabellen- oder Ziffersatz mit 14 Pf., bei Reclamen mit 22 Pf.; Annoncen von auswärtigen Einsendern(soweit Letztere nicht Jahres sconto bei uns haben), welchen der Betrag nicht beigefügt ist, werden stets per Post nachgenommen.
ein Beleg kostet 9 Pf.
Betreffend:
Amtlicher Theil.
Die Einführung einer allgemeinen Einkommensteuer, hier die Wahl der Einschätzungs-Commissionen.
Friedberg am 7. Mai 1884.
Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.
Unter Hinweis auf unsere Verfügung vom 23. April 1877, Kreisblatt Nr. 48,
beauftragen wir Sie,
die Wahl der Mitglieder der
örtlichen Einkommensteuer- Einschätzungs-Commissionen unter Zuziehung des Gemeinderaths sofort vorzunehmen und uns das diesbezügliche Protokoll binnen 14 Tagen unfehlbar vorzulegen.
Betreffend:
Die Verpachtung von Gemeinde-Jagden und Gemeinde⸗-Fischereien.
Dr. Braden. Friedberg am 7. Mai 1884.
Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.
Nach Mittheilung Großherzoglichen Forstamts Friedberg wird von einem größeren Theile von
Ihnen der Verfügung Großherzoglichen
Ministeriums des Innern und der Justiz vom 15. September 1882 zu Nr. M. J. 16,953— siehe unser Amtsblatt Nr. 12 von 1882— dahin gehend, daß von Ihnen der betreffenden Großherzoglichen Oberförsterei nach erfolgter Verpachtung einer Gemeinde-Jagd oder Gemeinde— Fischerei Abschrift des deßfallsigen Protokolls zugestellt und von jedem späteren Ab- oder Zugang von Pächtern Kenntniß gegeben wird, nicht entsprochen, weßhalb wir Sie wiederholt auf diese Vorschrift aufmerksam machen und für die Folge deren genaue Befolgung erwarten.
Wegen Bettels bestraft:
Dr. Braden. f
Wilhelm Eduard Grünkorn von Ruhla, Kreis Waltershausen.
Deutsches Reich.
Darmstadt. Das Regierungsblatt Nr. 8 enthält: Bekanntmachung, die Ausdehnung der über das Pfandrecht und andere Vorzugsrechte der Gläubiger in den Provinzen Starkenburg und Oberhessen bestehenden Gesetze auf die durch den Friedensvertrag vom 3. September 1866 erworbenen Gebietstheile betreffend.
— 7. Mai. Heute Morgen reisten die der Großherzog und die Prinzessin Elisabeth mit Extrazug der Hessischen Ludwigs-Bahn nach England ab. Die Mitglieder der Großherzog— lichen Familie gaben den Hohen Reisenden das Geleite zum Bahnhof der Main-Neckar-Eisenbahn.
Berling. Das Gesetz gegen den ver— brecherischen und gemeingefährlichen Gebrauch von Sprengstoffen bestimmt im Wesentlichen Folgendes: Die Herstellung, der Vertrieb und Besitz der Sprengstoffe, sowie die Einführung derselben aus dem Auslande ist nur mit polizei— licher Genehmigung zulässig. Ueber die Menge der hergestellten oder angeschafften Sprengstoffe, deren Bezugsquellen und deren Verbleib, ist Register zu führen und der Behörde jederzeit vorzulegen. Wer vorsätzlich durch Sprengstoffe eine Gefahr für das Eigenthum, die Gesundheit und das Leben Anderer herbeiführt, oder in dieser Absicht, oder unter Umständen, welche daß dieses zu einem erlaubten Zwecke geschieht, Sprengstoffe herstellt, anschafft, bestellt und in Besitz hat oder öffentlich vor einer Menschenmenge oder durch öffentlichen Anschlag oder in Schriften zur Begehung solcher strafbaren Handlung auffordert, wird mit Zucht— haus bestraft. Ist durch eine solche Handlung der Tod herbeigeführt und hat der Thäter diesen Erfolg voraussehen können, tritt Todesstrafe ein. Die übrigen Bestimmungen betreffen die Theilnahme an solchen Verbrechen und die Be— strafung derer, die ohne polizeiliche Erlaubniß Sprengstoffe herstellen, einführen, besitzen oder feilhalten, Gesuche um die polizeiliche Erlaubniß und andere Details. Der Bundesrath hat den Gesetzentwurf über die Dynamit-Gefahr an— genommen und ist der letztere dem Reichstag zugegangen.
— Der Kaiser wird nach den bisherigen Bestimmungen am Samstag Abend nach Wies— baden abreisen. Die Kaiserin wird Samstag Vormittag die Reise nach Baden-Baden antreten.
— 8. Mai. Reichstag. Vor Eintritt in die Tagesordnung bringt Staatssecretär v. Bötticher
einen Gesetzentwurf ein, welcher den Kaiser er— mächtigt, den Mitgliedern der deutschen, nach Egypten resp. Indien entsendeten Cholera-Com— mission Dotationen im Gesammtbetrage von 135,000 M. zu gewähren. Die Worte des Staatssecretärs, womit derselbe die Opfer— freudigkeit, den Todesmuth und die Selbstver— leugnung des Geheimerath Koch und seiner Be— gleiter rühmt und die Perspective erörtert, daß es voraussichtlich nach Verarbeitung des gewonnenen wissenschaftlichen Materials gelingen werde, der verheerenden Choleraseuche einen Damm vor— zubauen, wurden mit lebhaftem Beifall begrüßt. Es folgt die zweite Berathung des Socialisten— gesetzes auf Grund der von Hertling erstatteten Commissionsberichte. Die Debatte kommt nicht zu Ende und wird schließlich ein Vertagungs— antrag auf morgen angenommen.
— Der Reichstagsabgeordnete Rittinghausen schied aus der socialdemokratischen Fraction aus, weil er die Erklärung, sich dem vom Kopen— hagener Congresse vorgeschriebenen Fractions— zwange zu unterwerfen, nicht abgeben wollte.
Ausland.
Belgien. Brüssel, 8. Mai. Die Kammer lehnte den Antrag auf Untersuchung über die in todter Hand, resp. im Besitze von Klöstern befindlichen Güter mit 60 gegen 58 Stimmen ab.
Holland. Amsterdam, 2. Mai. Die Kaiserin Elisabeth von Oesterreich ist unter ihrem gewöhnlichen Incognito als Gräfin
Hohenembs mit ihrem Gefolge heute Morgen von Heidelberg, wo die Erzherzogin Marie Va— lerie, wie es heißt, eines leichten Unwohlseins wegen zurückgeblieben ist, hier eingetroffen. Frankreich. Paris, 7. Mai. Präsident Grevy empfing gestern den deutschen Botschafter Fürsten Hohenlohe, welcher heute nach Deutsch— land abreist. Li-Fong-Pao fuhr Nachmittags mit dem Gesandtschaftssecretär Tscheng-Ki-Tong bei Ferry vor. Dieses ist das erste Mal seitsi der Verabschiedung des Marquis Tseng. Großbritannien. London, 7. Mai. Das Unterhaus nahm Broadhurst's Antrag zu Gunsten der Legalisirung der Ehe mit der Schwester der verstorbenen Frau mit 238 gegen 127 Stimmen an. — 8. Mai. Das Oberhaus nahm in erster Lesung die Regierungsvorlage, welche ein Mini— sterium für Schottland creirt, an. Granville erklärt, daß Gerücht von der Abtretung Sarakhs an Rußland sei unbestätigt; er könne kaum
glauben, daß es wahr sei, denn Rußland habe noch am 4. September versichert, Sarakhs werde stets außerhalb der russischen Grenze bleiben.
Türkei. Konstantinopel, 7. Mai. Chresto— vich ist an Stelle Aleko Pascha's zum General— gouverneur von Rumelien ernannt.
— Die Pforte theilte dem britischen Cabinete ihre Bereitwilligkeit mit, an der Conferenz theil— zunehmen.
Rußland. Taschkent, 7. Mai. Es sind Bevollmächtigte der chinesischen Regierung hier eingetroffen, welche sich zur Unterzeichnung des Protocolls über die Genzregulirung zwischen dem russischen Gebiete und demjenigen von Kaschgar morgen nach Marghelan begeben.
Egypten. Kairo. Wie verlautet, wird im Laufe des Juni eine größere Expedition abgehen, um Gordon Hülfe zu bringen. Die beschleunigte Rückkehr Graham's scheint dem Ge— rüchte eine gewisse Glaubwürdigkeit zu verleihen.
Amerika. Washington, 6. Mai. Das Repräsentanten-Haus hat die Bill wegen Abänderung des Zolltarifs mit 156 gegen
151 Stimmen abgelehnt.
— Der deutsche Gesandte von Eisendecher ist aus Gesundheitsrücksichten auf seinen Wunsch nach Karlsruhe und der bisherige deutsche Ge— sandte im Haag, v. Alvensleben, nach Washington versetzt worden.
China. Shangai, 8. Mai. Die Präliminar— Verhandlungen, betreffend die Angelegenheiten Tonkins, haben in Tientsin begonnen.
Aus Stadt und Land.
Friedberg. Seitens der Besitzer unseres Volks— bades ist folgende Eingabe an den Stadtvorstand gemacht worden:„An den Gemeinderath der Stadt Friedberg. Namens der Herren G. Schwarz und C. Walter als Miteigenthümer des Volks bades erlaubt sich der Unter⸗ zeichnete nachstehende Darlegung zu machen: Die Frage, daß unsere Gemeindevertretung an der Erhaltung des Volksbades als einer nützlichen, nothwendigen, unbedingt gemeinnützigen Anstalt ein lebhaftes Interesse hat, glaube ich bejahen zu dürfen. Hiervon ausgehend bin ich weiter der Ansicht, daß— sobald die Erhaltung des fraglichen Unternehmens kraflc in Frage steht— es Sache der Gemeindevertretung sein wird, für die Erhaltung in opferwilliger Weise einzutreten und durch das eigene Beispiel zu dem gleichen Vorgehen Alle zu ermuntern, denen es nicht einerlei ist, ob Friedberg ferner eine oͤffent liche Dadeanstolt haben wird oder nicht. M. 6112. 40 beträgt z. Z. die Schuld der Obengenannten für das Volksbad bel dem Vorschußvereine hier. Herr Carl Walter ist bereit für M. 2000. das Ganze käuflich zu erwerben, in der von den zeitigen Mitbesitzern gebe Voraus setzung, daß, auf Veranlassung von anderer Selte, die Aufbringung eines Minimalbetrages von M. 2000. bis spätestens Ende April d. J. eine Thatsache sein wird.


