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Edietalladung.
Betreffend: Die Zusammenlegung der Grundstücke in der Gemarkung Ilbenstadt.
Nachdem auf Antrag des Ortsvorstandes von Ilben— stadt die Zusammeplegung der Grundstücke in der Ge— 1 Ilbenstadt in Gemäßheit des Gesetzes vom
8. August 1871, betr. die Zusammenlegung der Grund— stücge 30. beschlossen worden ist, werden auf Grund des Artikel 14 des genannten Gesetzes unter Vorbestimmung einer zerstörlichen Frist von drei Monaten, vom ersten Erscheinen dieser Ladung an beginnend und unter dem Rechtsnachtheile, daß Rechte der unten genannten Art, welche bis zum Ablauf der vorbemerkten Frist weder in den öffentlichen Grund- oder Hypothekenbüchern, resp. den zu den Flurbüchern gehörigen Mutatfonsverzeich nissen, noch in den in Gemäßheit der Anmeldungen auf— zustellenden Verzeichnissen gewahrt sind, bei der statt— findenden Zusammenlegung unberücksichtigt bleiben, sowte daß erloschene, aber in den öffentlichen Büchern noch nicht gelöschte Rechte als fortbestehend behandelt werden würden, hiermit aufgefordert:
1) Diejenigen, welche Grundstücke im Zusammen— legungs bezirk erworben, aber ihren Eintrag im Grund- buch resp. Mutationsverzeichniß noch nicht erwirkt haben: um die Errichtung und Ingrossation ihrer Erwerbtitel, oder die Berichtigung irriger Einträge zu erwirken.
2) Diejenigen, welche zwar im Grundbuch stehen, aber weil sie schon vor Einführung des Gesetzes vom 21. Februar 1852 eingetragen waren, ohne Beifügung des Erwerbtitels: um letzteren nach Maßgabe des Art. 28
des Gesetzes vom 21. Februar 1852 eintragen zu lassen, indem sonst demnächst nur eine Vescheinigung des Besitz— standes statt einer Eigenthumsurkunde ausgestellt werden wird.
3) Diejenigen, welche an ein auf fremden Namen im Grundbuch eingetragenes Grundstück einen Vindi— catlons-, oder einen unter gewissen Umständen zu realt— sirenden An- und Rückfallsanspruch wegen eines vor Ein— führung des Gesetzes vom 21. Februar 1852 vertrags— mäßig gemachten Eigenthumsvorbehalts, oder wegen einer bei der Veräußerung beigefügten auflösenden Bedingung, eines Endtermins, oder einer Zweckbestimmung zu bilden haben, ohne diesen Anspruch durch den Vermerk„streitig“ oder„beschränkt“ im Grundbuch gesichert zu haben, so— wie Diejenigen, welche unter Nachweis der gesetzlichen Voraus setzungen die Vormerkung„gehemmt“ wollen ein— tragen lassen: um ihren Anspruch unter Vorlage der betreffenden Urkunden im Grundbuche resp. Mutations— verzeichniß wahren zu lassen, oder im Falle des Wider— spruchs des Gegners, die Anstellung der entsprechenden Klage durch Bescheinigung nachzuweisen und eine ge— eignete Bemerkung bezüglich des Prozesses in dem von dem Gerichte aufzustellenden Verzeichnisse bei dem betr. Grundstücke zu beantragen.
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4) Obereigenthümer und Fideleommißberechtigte, welche ihre Heimfalls- und Sueeessionsrechte nicht durch
Eintrag der Lehns⸗, Erb- oder Landsiedel-, Leih- oder Fidetieommißqualität eines Grundstücks im Grund buch haben wahren lassen: um ihre Rechte, sowelt dies nach Art. 37 und 38 des Gesetzes vom 21. Februar 1852 noch zulässig ist, im Grundbuch eintragen zu lassen.
5) Diejenigen, welche Pfandrechte, Eigenthumsvor— behalte, Revocationss, Resolutions oder Nichtigkeits-,
Separations oder andere Sicherheitsrechte, die weder im Hypothekenbuch, noch im Grundbuch gewahrt sind, an zur Zusammenlegung bestimmten Stücken geltend
machen können: um unter Vorlage der betreffenden Ur— kunden und genauer Bezeichnung der Forderung und derjenigen Grundstücke, welche zur Sicherheit dienen, die Einträge in die öffentlichen Bücher zu erwirken, resp. die Aufzeichnung der Grundstücke zum Zwecke der Con— stituirung eines dieselbe Sicherheit bietenden Surrogats bei der Zusammenlegung in dem vom Gerichte zu er— richtenden Verzeichniß zu beantragen.
6) Diejenigen, welche Realservituten, die nicht durch die bei der Consolidation vorzunehmende neue Weg- und
Wasserleitungsregulirung erlöschen, sondern noch nach derselben geltend zu machen sind, ferner Diejenigen,
welche solche Grundstücke zur lebenslänglichen Nutznieß— ung zur Benutzung als Brautgabe bis zur geschwister— lichen Thetlung, zur Sicherung einer lebenslänglichen Leibzucht oder Auszugs berechtigung anzusprechen haben: um ihre Ansprüche unter Vorlage der betreffenden Ur— kunden, genauer Bezeichnung ihres Anspruchs und der betreffenden Grundstücke, oder im Falle des Widerspruchs des Gegners die Anstellung der entsprechenden Klage, unter Beibringung einer Bescheinigung über solche, in dem vom Gerichte aufzustellenden Verzeichniß wahren zu lassen.
7) Diejenigen, auf deren Grundstücken in den öffent⸗ lichen Büchern solche Rechte eingetragen sind, welche sie für erloschen halten, aber noch nicht haben löschen lassen: um diese Löschung unter Vorlage der nöthigen Beweise hierzu zu erwirken.
Dieser dritte auf die Parzellen:
Flur I. Nr. 5 bis 579 Nr. 91 85¼ö100.
Zusammenlegungsantrag erstreckt sich
476 bis 481, 484 bis 529 und 537 Flur. d t eis 99. Flur VI. Flur VIII. Nr. 142 bis 145 und
147 bis 160. lar I ft. 1 bis 9, Nr. 59 bis 68 und Nr. 70 bis. 171, sowie auf die ganzen Fluren X bis XV. Friedberg den 21. August 1884. Großherzogliches Amtsgericht Friedberg. Süffert.
3267 Weber.
Bekanntmachung.
3280 Die Lieferung von 200 Centnern Steinkohlen (Knabbelkohlen), 6 Metern Tannen Prügelholz, 6 Metern
Buchen Scheitholz, 2000 Stück Braunkohlen(Preßklötze) für das hiesige Haftlokal soll auf dem Wege der Sub mission vergeben werden und es sind die deßfallsigen Offerten spätesteng am 15. d. Mts. dahter einzureichen. Friedberg am 6. September 1884. Großherzogliches Amtsgericht Friedberg. Sellheim. Hohenstein, Hülfsgerichtsschrelber.
Arbeits-Vergebung.
Donnerstag den 11. d. Mts., Nachmittags um 2¼ Uhr, sollen in dem Gemeindezimmer zu Södel die zur Herstellung von gemeinschaftlichen Anfahrten für die Gemeinden Melbach, Södel und Wölfers- heim nöthigen Arbeiten und Lieferungen öffentlich ver—
3280
geben werden: M. Pf. Chaussirarbeit, veranschlagt zu 30— Maurerarbeit 938 Steinhauerarbeit 32 Steinbrechen 48— Anfahren 36 Zerschlagen 28— Aufsetzen 1 80 Cementröhrenlteferung 44—
Friedberg den 8. September 1884. Zörb, Bezirks- Bauaufseher.
* f Arbeits-Versteigerung. Freitag den 12. d. Mts., Vormittags 10 Uhr, sollen auf dem Gemeindehaus zu Ütphe nachstehende Arbeiten und Lleferungen unter den vor der Versteigerung be— kannt zu gebenden Bedingungen versteigert werden: 1) Anfertigung von 68,000 Stück Drain
3285
röhren, Voranschlag M. 2800 2) Anfahren derselben S 2200 Ctr.„80. 3) Anfertigung von Nivellirpfählen, 600 St.„ 18. 4) Anfertigung der Gräben inel. Röhren
legen und Zufüllen 1928 Melbach den 8. September 1884.
Hahn, 3274 Culturtechniker.
Bekanntmachung.
Freitag den 19. September 1884, Nachmittags 4 Uhr, sollen vor dem Rathhause zu Ockstadt folgende Gegen— stände zwangswelse gegen Baarzahlung öffentlich an den Meistbietenden versteigert werden:
1) drei Kühe,
2) ein Rind,
3) ein Schwein,
4) eirea 6 Fuder Walzen, 55„erte
Friedberg den 6. September 1884.
Fey,
Gerichtsvollzieher.
Faselochs-Verstei
Faselochs-Versteigerung.
Freitag den 12. l. Mts., des Nachmittags 1 Uhr, soll auf hiesigem Ratbhaus ein zum Schlachten geeigneter, sehr schwerer, fetter Faselochs öffentlich meistbietend ver steigert werden.
Nieder- Weisel den 8. September 1884. Großherzogliche Bürgermeisterei Nieder-Weisel.
Reuter.
3281
3286
Versteigerungs-Anzeige.
Donnerstag den 11. d. Mts., Vormittags 9 Uhr, läßt Joh. Wilhelm Beck Frau dahier folgende Gegen— stände, nämlich:
1 Ruß, 1 Rind, 1
1 Schaufelpflug, 1
Break, 2 Oekonomlewagen,
Vorderpflug, 1 Häufelpflug, 2 Eggen, 1 Pfuhlfaß, 1 Fruchtfegemühle, 1 Dick— wurzmühle, 1 Futterschneidmaschtne, 1 Dezimal waage, verschledenes Pferdegeschirr, ea. 100 Centner Heu, 200 Centner verschtedenes Stroh, 1 Apfel— mühle und Obstpresse, 1 Danzboden, 1 Kronleuchter, verschiedene Fässer, sowie noch mehrere zur Land— wirthschaft und Gastwirthschaft gehörige Gegen stände
unter den bei der
denden Bedingungen in
steigern. Rendel, 4.
Versteigerung bekannt gemacht wer— threr Behausung öffentlich ver—
September 1884. Großherzogliches Ortsgericht Herling.
Aepfel⸗ Versteigerung. Dienstag den 16. September d. J., Vormittags um 11 Uhr, sollen die der Gemeinde Aufendlebach gehörigen Aepfel, eirea 200 Malter feines Brechobst, öffentlich meistbietend versteigert werden. Aulendiebach am 5. September 1884. Großherzogliche Bürgermeisterei Aulendsebach. 3258 Bolitsch.
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geb. Bing, 3273 sagen innigsten Dank
Friedberg.
Thellnahme bei
Die trauernden Hinterbliebenen.
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