Ausgabe 
7.8.1884
 
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1884. Donnerstag den 7. August. J 93.

Oberhessischer Anzeiger.

Wird hier und in Bad⸗Nauheim Montag, Mittwoch und Freitag Abend ausgegeben.

Erscheint dreimal wöchentlich und zwar Dienstag, Donnerstag und Samstag.

Kreisblatt für den Kreis Friedberg.

Die einspaltige Petitzeile wird bei Annoncen mit 11 Pf. berechnet, bei größerem Tabellen- oder Ziffersatz mit 14 Pf., bei Reclamen mit 22 Pf.; ein Beleg kostet 9 Pf. Annoncen von auswärtigen Einsendern(soweit Letztere nicht Jahresconto bei uns haben), welchen der Betrag nicht beigefügt ist, werden stets per Post nachgenommen.

Amtlicher Theil.

Das Großh. Ministerium des Innern und der Justiz hat dem Vorstande der Saalbau-Actien-Gesellschaft zu Darmstadt die Erlaubniß ertheilt, von den für die rubricirte Lotterie concessionirten 30,000 Stück Loosen eine Anzahl von höchstens 15,000 Loosen, als zweite Serie dieser Lotterie, auch nach dem 15. August d. J. auf welchen Tag der ursprüngliche Ziehungstermin(1. Mai 1884) verlegt worden ist, zum Vertrieb zu bringen, unter der Bedingung jedoch, daß der Ziehungstermin für diese zweite Serie auf spätestens den 31. März 1885 festgesetzt wird und daß für dieselbe im Uebrigen die früheren Concessionsbedingungen maßgebend bleiben.

Betreffend: Den Ankauf von Berner Zuchtvieh. Friedberg den 4. August 1884.

Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.

Es besteht die Absicht, im Falle die erforderliche Anzahl Bestellungen eingeht, in diesem Herbste in der Schweiz Verner Zuchtvieh auzukaufen. Wir fordern Sie deßhalb auf, falls in Ihren Gemeinden der Ankauf von Berner Zuchtvieh zum Ersatz von untauglichen oder abgängigen Gemeindebullen gewünscht wird, bezüglich Betheiligung an dem projectirten Ankauf den Gemeinderath zu vernehmen und uns bis zum 20. I. Mts. unfehlbar diesbezügliche Vorlage zu machen. Wird die Betheiligung an dem Ankaufe beschlossen, wollen Sie uns die etwaigen Wünsche des Gemeinderaths bezüglich des Alters der Thiere, Farbe desselben ꝛc. unter Angabe der Stückzahl bis zu obigem Termine mittheilen. Etwa bei Ihnen erfolgende Bestellungen wollen Sie ebenfalls bis zum 20. l. Mts. uns übermitteln.

Dr. Braden.

Betreffend: Den Ankauf von Berner Zuchtvieh. Bekanntma ch ung.

Unter Bezugnahme auf obiges Ausschreiben laden wir diejenigen Herren Oeconomen, welche sich an einem etwaigen Ankaufe betheiligen wollen, ein, ihre Bestellungen bis zum 20. 1. Mts. unfehlbar bei der unterzeichneten Behörde oder bis zum 18. l. Mts. bei der

betreffenden Großherzoglichen Bürgermeisterei zu bethätigen.

Friedberg den 4. August 1884. Betreffend: Die Regullrung der Gewerbsteuer.

Großherzogliches Kreisamt Friedberg. Dr. Braden.

Friedberg den 4. August 1884.

Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.

Nach Art. 27 des Gesetzes vom 8. Juli l. J., die gleichförmige Besteuerung der Gewerbe betreffend, Regierungsblatt Nr. 15, geschieht die Regulirung der Gewerbsteuer durch eine Commission, welche aus dem Steuercommissär als Vorsitzenden und drei von dem Gemeinderathe einer jeden Gemeinde auf drei Jahre gewählten Mitgliedern besteht. Für den Fall, daß gewählte Mitglieder mit Tod abgehen, oder nicht mehr die Bedingungen der Wählbarkeit besitzen, oder sonst dauernd außer Stande sind, ihr Mandat zu erfüllen, sollen ferner in jeder Gemeinde 2 Ersatzmänner gewählt werden. Indem wir Sie beauftragen, diese Wahl durch den Gemeinderath alsbald vornehmen zu lassen und uns Abschrift des betreffenden Gemeinderaths-Protokolles bis zum 15. l. Mts. einzusenden, bemerken wir, daß zu Mitgliedern dieser Commission nur solche gewählt werden können, welche zur Zeit der Wahl volle 30 Jahre alt sind und welche die passive Wahlfähigkeit als Gemeinderaths

Mitglied besitzen.

Zetreffend: Den Ankauf von Remontepferden.

Bekanntmachung.

Dr. Braden.

Der auf den 25. August l. J. in Groß-Gerau anberaumte Remontemarkt wird nicht abgehalten, was hierdurch zur allgemeinen

ckenntniß gebracht wird. Friedberg den 5. August 1884.

Großherzogliches Kreisamt Friedberg. Dr. Braden.

Deutsches Reich.

Darmstadt. Das Regierungsblatt, Beilage Nr. 19, enthält:

4. Oeffentliche Anerkennung einer edlen That.

11. Oeffentliche Anerkennung einer edlen That.

111. Bekanntmachung, die Bestätigung von Stiftungen und Vermächtnissen betreffend.

IV. Bekanntmachung, die Prüfungs-Commission für das Justiz- und Verwaltungsfach betreffend.

V. Bekantmachung, die Ausführung des Unfall sersicherungsgesetzes vom 6. Juli 1884 betreffend.

VI. Bekanntmachung, die von den stimmberechtigten (deligen Grundbesitzern vorzunehmende Wahl zweier Mitglieder der ersten Kammer der Stände betreffend.

VII. Bekanntmachung, den Steuerausschlag der Land judenschaftskasse zu Darmstadt für 1884/85 betreffend.

VIII. Bekanntmachung, die Umlagen für die israel. Relgm. Friedberg für 1884/85 betreffend.

IX. Ordensverleihungen.

Xx. Ermächtigung zur Annahme und zum Tragen enes fremden Ordens.

XI. Namensveränderung.

XII. Zulassung zur Rechtsanwaltschaft. Der Gerichts Jecessist Dr. Fuld in Mainz wurde bei dem Amtsgerichte ingen als Rechtsanwalt zugelassen.

XIII. Aufgabe der Zulassung zur Rechts anwaltschaft. Rechtsanwalt Forch zu Mainz hat die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft bei dem Landgerichte der Provinz

Iheinhessen aufgegeben.

XIv. Dienstnachrichten. Es wurde: Dem Schul antsasp. Kloos aus Oppenrod die Lehrerstelle zu Allerts bausen übertragen; der auf die erste Lehrerstelle zu Stock bnusen präs. Schulamtsasp. Wasser aus Rixfeld bestätigt; dem Schullehrer Port zu Bernshausen die Lehrerstelle zr Höckersdorf, dem Schullehrer Schönig zu Ober Zötsteinach die Lehrerstelle zu Seibelsdorf übertragen; der auf die Lehrerstelle zu Bettenhausen präs. Schullehrer

Schmeel zu Langsdorf bestätigt; dem Schulamtsasp. Stumpf aus Ober-Hilbersheim die Lehrerstelle zu Winters heim; dem Schulamtsasp. Muth aus Asel eine Lehrer stelle an der Musterschule zu Friedberg übertragen; dem Adam Volk aus Hainstadt das Patent als Geometer 2. Kl. für den Kreis Erbach ertheilt; der Wachtmeister Schrauth aus Nieder-Saulheim zum Ministerialeanzlei diener ernannt; dem Schulamtsasp. Gundrum aus Als feld die Lehrerstelle zu Eudorf, dem Schulamtsasp. Hassenfratz aus Pfirschbach die 2. Lehrerstelle zu Hainstadt; dem Schullehrer Schmahl zu Freimersheim eine Lehrer stelle zu Osthofen übertragen.

XV. Ruhestandsversetzungen. Es wurde: der ev. Pfarrer Dingeldey zu Roßdorf, unter Anerkennung seiner Dienste und Verleihung des Charakters als Kirchenrath, auf Nachsuchen, der ev. Pfarrer Welcker zu Kirchberg, unter Anerkennung seiner Dienste, auf Nachsuchen, der Steueraufseher Lein in Mainz, unter Anerkennung seiner Dienste, der Schullehrer Weigold zu Auerbach, auf Nachsuchen, in den Ruhestand versetzt.

XVI. Coneurrenzeröffnungen. Erledigt sind: die ev. Pfarrstelle zu Roßdorf. Eine Lehrerstelle zu Stadecken, Gehalt 900 Mark. Eine Lehrerinnen-Stelle zu Finthen, Geh. 900 M. Eine Lehrerstelle zu Oberau, Geb. 900 M. Die ev. Pfarrstelle zu Biebesheim. Die ev. Pfarrstelle zu Griesheim. Die Lehrerstelle zu Hassenroth, Gehalt 900 M. Dem Fürsten zu Löwenstein-Wertheim-Rosenberg steht das Präsentatlonsrecht zu. 5

Berlin, 5. August. Kaiser Wilhelm ist heute Nachmittag um Uhr unter den enthu siastischen Kundgebungen der Bevölkerung von Gastein abgereist. Vor dem Badeschlosse waren die Spitzen der Behörden und hervorragende Persönlichkeiten zur Verabschiedung anwesend. Der Kaiser wurde vom

hauptmann Grafen Chorinsky, Generalmajor Knöpfler und dem Botschafter Prinz Reuß em pfangen. Der Kaiser stieg im Hotel L'Europe ab, wo er alsbald den Besuch des Erzherzogs Ludwig Victor empfing.

Wilhelmshaven. Die Klagen über die Unverschämtheit der englischen Fischer und ihr Verhalten gegen die deutschen Fischerleute haben bekanntlich dazu geführt, daß ein deutsches Ka nonenboot zum Schutze der deutschen Fischer in der Nordsee Station erhalten hat. Die Eng länder haben sich trotzdem wenig geändert, aber bis zum offenen Seeraub hatten sie es doch noch nicht gebracht. Jetzt ist auch dies der Fall. Der Seeraub, um den es sich handelt, ist nach der W. Z. folgender: Die Bremer Firma Rabien besitzt einen zweimastigen KutterDiedrich, Unterscheidungssignal K. N. V. G., 38 Reg. Tons groß, welcher regelmäßig nach See fährt, um die Fischerflotten mit Proviant und sonstigen Gegenständen zu versorgen. DerDiedrich war nun vor einigen Tagen wieder mit Waaren im Werthe von etwa 1000 Mark nach See ge gangen und befand sich am Dienstag Abend gegen 7 Uhr auf der Doggerbank, als er sich plötzlich von vier englischen Kuttern umgeben sah. Der Capitän eines englischen Kutters mit dem Märk y. H. 653 sührte das Commando

traf Abends in Salzburg ein und der Räuber, welche mit Gewalt und unter Droh Statthalter Grafen Thun, Landes- ungen, daß sie die Leute desDiedrich tödten