1884. Dunnerstag den 3. Zuli.
Obrerhessischer Anzeiger.
ist bei dn ge
8 Curntoriun Wird hier und in Bad⸗Nauheim Montag, Mittwoch Erscheint dreimal wöchentlich und zwar Dienstag,
Kreisblatt für den Kreis Friedberg.
er Meyer, und Freitag Abend ausgegeben. Donnerstag und Samstag. 8 Die einspaltige Petitzeile wird bei Annoncen mit 11 Pf. berechnet, bei größerem Tabellen- oder Ziffersatz mit 14 Pf., bei Reclamen mit 22 Pf.; ein Beleg kostet 9 Pf. rein Annoncen von auswärtigen Einsendern(soweit Letztere nicht Jahresconto bei uns haben), welchen der Betrag nicht beigefügt ist, werden stets per Post nachgenommen—
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Amtlicher Theil.
99 Betreffend: Die Ausführung des Gesetzes über die Krankenversicherung der Arbeiter. Friedberg den 28. Juni 1884. legabele. Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises. Vorsand. 1 Unter Bezugnahme auf unser Ausschreiben vom 8. Mai 1884 d. In F. 14 Absatz 2 ist statt des„F. 6“ gesetzt worden:„der
(Amtsblatt Nr. 4 von 1884) bemerken wir, daß der Entwurf des[§§ 6 und 7“.
. Normalstatuts für Ortskrankenkassen ꝛc.(Kortkampf'sche Ausgabe) wie e. Ju F. 21 Absatz 4 ist statt„(§. 32 Nr. 2)“ gesetzt worden: i folgt zu berichtigen ist: N N„ 5 senttlr. I. Statut für Ortskrankenkassen. l. In§ 24 Absatz 1 Satz 2 ist statt„über 2 Prozent“ gesetzt r Vorstand. a. Im Texte des F.! ist hinter„errichtet ist“ eingeschoben:„(3)“. worden:„über 3 Prozent“. ed b. In§ 7 Ziffer 1 muß es statt„§. 2 unter 2“ heißen„F. 2 g. In F. 24 sind im ersten Satz die Worte„der Mitglieder“ zu riedberg, Nr. 1 und 2“. streichen und ist an Stelle des Allegats„§. 18“ zu setzen:„F. 17
ung des Lokgl mehr auch jeden tags, den M.
lschriften findet sckordnung statt. als, Mittwochs allen Gewerb⸗
gewerbvereins.
.
. Im Texte des F. 25 ist am Schlusse des ersten Absatzes ein— geschoben„(3)“, im vierten Absatze daselbst ist statt„(3)“ gesetzt„(4)“ und statt„(4)“ gesetzt„(5)“. Von den Bemerkungen ist die jetzige Nr. 3 als Nr. 2 und die jetzige Nr. 2 als Nr. 3 bezeichnet worden.
d. In F. 59 ist in der ersten Zeile das Wort„Rendant“ ebenso wie im letzten Satz dieses§. und in den übrigen§F. durch„Rechnungs— und Kassenführer“ zu ersetzen.
II. Statut der Betriebs-(Fabrik-) Krankenkassen.
a. Im Texte des F. 8 ist im letzten Absatze statt„. 7“ gesetzt
worden:„§ 6“.
b. Im letzten Satze des§. 11 A sind die Worte des e streichen, da der F. 7 und ebenso der§. 6 die gesetzlichen Mindest— leistungen nicht aufführt.
denn nicht die Beiträge, welche die Kassenmitglieder selbst zu leisten haben, sondern die Gesammtbeiträge(einschließlich der Zuschüsse der Arbeitgeber) müssen in dem betreffenden Falle erhöht werden und diese Beiträge sind nicht in§. 18, sondern in F. 17 angegeben.
Ferner machen wir darauf aufmerksam, daß im Verlage von L. Heuser zu Neuwied a. Rh. eine Zeitschrift, die„Arbeiterversorgung“ betitelt, erscheint. Dieselbe ist ein Organ für das Arbeiter-Hülfskassen— wesen überhaupt, speciell für die Durchführung des Versicherungszwanges und für die Ausführung der bezüglichen Gesetze. Sie behandelt deß— halb alle Organisations- und Verwaltungsfragen der zu errichtenden Kassen, bespricht die auftretenden Zweifel und Meinungsverschiedenheiten und bringt die aus Aulaß derselben, sowie zur Durchführung der Ge— setze ergehenden Ausführungsbestimmungen zum Abdruck.
9 Die„Ar⸗ 9 N.— Pf., f 9 18 s N. f 8 f 9 15 f„ b 0 e. Im Eingang des F. 12 ist statt„§. 3 Ziffer 1“ gesetzt wor— beiterversorgung“ erscheint vorläufig monatlich zweimal und beträgt ihr 5 i differ 2. Preis halbjährlich 6 M. Dr. Braden. 1 5— 5 Betreffend: Die Wahlen zum XXV. Landtag. Friedberg den 30. Juni 1884. 2
50
2 U 1 n Leute erhalten
sasse Bescheld.
Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg
an die Gr. Bürgermeisterei der Kreisstadt Friedberg, sowie die Gr. Bürgermeistereien des dritten Wahlbezirks der Provinz Oberhessen, nämlich:
Butzbach, Fauerbach v. d. H., Gambach, Griedel, Hoch-Weisel, Maibach, Bodenrod, Kirch Gons, Müuster,
Hausen mit Oes, Münzenberg, Trais—
C. Valter. Münzenberg, Langenhain mit Ziegenberg, Nieder-Mörlen, Nieder Weisel, Ober-Mörlen, Oppershofen, Ostheim, Pohl Goͤns und Rockenberg. onbons Indem wir auf unser Ausschreiben vom 3. April d. J., Ober— Bezüglich der Zahl der zu wählenden Wahlmänner verweisen
3. Bernbek.
nge
hessischer Anzeiger Nr. 42, Bezug nehmen, benachrichtigen wir Sie, daß Großherzogliches Staatsministerium angeordnet hat, daß mit der Offenlegung der Wahllisten(§. 20 der Anleitung) Don nerstag den 10. Juli l. J. begonnen wird und daß die Wahlmännerwahlen(§. 23 der Anleitung) Donnerstag den 24. Juli l. J. vorgenommen werden sollen.
wir auf Art. 19 des Gesetzes bezw. F. 8 der Anleitung, indem wir zugleich in nachstehender Zusammenstellung die Zahl der in den ein— zelnen Wahlgemeinden zu wählenden Wahlmännern beifügen.
Weiter bemerken wir noch, daß vorschriftlich§. 22 der Anleitung die Liste der Stimmberechtigten nach stattgehabter Offenlegung bezw. Feststellung der betreffenden Großherzoglichen Districts-Einnehmerei zum
ih. erich Indem wir Sie und die Wahlcommissionen auf genaue Beob-[Zwecke des erforderlichen Eintrags bei den mit dem letzten fälligen
5 achtung der§§. 20 u. f. der Anleitung zur Vornahme der Wahl der Ziele ihrer Einkommensteuer im Rückstande Befindlichen mitzutheilen ist.
ren, Wahlmänner hinweisen, bemerken wir noch insbesondere, daß die über Wird die Zuziehung eines Protokollführers bei der Wahl be— 2499 etwa erhoben werdende Reclamationen zu ertheilenden Entscheidungen schlossen, so ist die dazu ausersehene Persönlichkeit auf einen Amtstag
agassc sofort nach beendeter Offenlage zu erfolgen haben und jedenfalls der- zur Verpflichtung hierher vorzuladen. 8 e
e gestalt zu beschleunigen sind, daß im Falle eines Recurses gegen solche Mittheilung der ernannten Wahlcommissäre wird demnächst erfolgen.
erung. die weitere Entscheidung rechtzeitig eingeholt und die Wahl unter Wahr— Bezüglich Offenlegung der Wahllisten ist am 10. Juli l.
Uhr, lasse ich holz verkaufen.
ung der in F. 23 der Anleitung bestimmten Fristen zu dem festgesetzten Zeitpunkt— Donnerstag den 24. Juli— vorgenommen werden kann.
J., bezüglich etwaiger Reclamationen gegen die Listen am 13. Ju berichtliche Anzeige anher zu erstatten. Dr. Braden.
5 tet. 0 Wagner Seelenzahl. Wahlmänner, Scelenzahl. Wahlmänner.. Seelenzahl. Wahlmänner 1 8 Seelenzabl. Wahlmänner. A. Kreisstadt Friedberg Fauerbach v. d. H.. 528 1 Münster mit Hausen Nieder⸗Weisel 1330 2 IL e mit Burgwald(als 6 11. 155 0 0 1471 und Oes. 365 1 Ober Mörlen mit bl eigener Wahlbezirk) 4869 20 1 1 826 1 Münzenberg mit Trais— Hasselheck 1910 3 gls eintreten. 5 e 5 i Münzen berg. 1131 2 Oppershofen. 609 1 Reuss, B. Il. Wahlbezirk. Hoch-Weisel mit Mai— Langenhain mit Ziegen— Ostheim. 462 1 f Gemeinden: bach und Bodenrod 1034 2 r 1 Pohl Göns. 589 1 E Butzbach 2820 5 Kirch⸗Göns. 659 1 Nleder-Mörlen 713 1 Rockenberg. 132⁴ 2
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Betreffend: Die von den Gemeinden für die 1883/84 Holzsamensendungen zu leistenden Ersatzzahlungen.
Friedberg den 28. Juni 1884.
Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg
an die Großherzoglichen Bürgermeistereien der Wald besitzenden Gemeinden und die Markvorstände.
2080 Ueber den aus dem Großherzoglichen Holzsamenmagazin für 1883/84 für Ihre Waldungen bezogenen Holzsamen gehen Ihnen die „ Epelt Auszüge gleichzeitig unter Couvert mit der Weisung zu, sofort für die Auszahlung der Beträge zu sorgen. 0 e J V. d. K.: Fey, Regierungs-Accessist. 5. a a 3 3 1 a ae Betreffend: Die Beiträge zur Kreiskasse für 1884/85. Friedberg den 28. Juni 1884. 5e% 7.„ 7 2 1- 51e Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.
Nach der durch Großherzogliches Steuercommissariat Friedberg erfolgten Repartstion der auf Grund des von dem Kreistag des Kreises Friedberg genehmigten, in Nr. 5 des Oberhessischen Anzeigers von 1884 veröffentlichten Voranschlags für 1884/85 für die Kreiskasse zu erheben⸗ den Beiträge, haben Ihre Gemeinden die dabei gesetzten Beträge zur Kreiskasse zu bezahlen. Sie werden Ihren resp Gemeinde Einnehmern alsbald Zahlungs⸗Anweisung ertheilen und dafuͤr besorgt sein, daß ½ dieser Beiträge alsbald,/ im October l. J. und ½ im Jauuar 1885 an den Rechner der Kreiskasse, Kreuder dahier, gezahlt wird. Bei jeder Zahlung sind die nach unserem Ausschreiben vom 27. März v. J. — Oberhessischer Anzeiger Nr. 37— vorgelegten Kosten der Unterhaltung der Kreisstraßen aufzurechnen. Dr. Braden.


