Ausgabe 
3.5.1884
 
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1884.

Samstag den 3. Mai.

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53.

Oberhessischer Anzeiger.

Wird hier und in Bad⸗Nauheim Montag, Mittwoch und Freitag Abend ausgegeben.

Areisblatt für den Kreis Kriedberg.

Erscheint dreimal wöchentlich und zwar Dienstag, Donnerstag und Samstag.

Die einspaltige Petitzeile wird bei Annoncen mit 11 Pf. berechnet, bei größerem Tabellen- oder Ziffersatz mit 14 Annoncen von auswärtigen Einsendern(soweit Letztere nicht Jahresconto bei uns haben), welchen der Betra

Pf., bei Reclamen mit 22 Pf.; ein Beleg kostet 9 Pf.

g nicht beigefügt ist, werden stets per Post nachgenommen.

Amtlicher Theil.

Betreffend: Die Ablieferung der Vacanzüberschüsse erledigter Schullehrerstellen an den Provinzialschulfonds

aus 1883/84.

Friedberg den 30. April 1884.

Das Großh. Kreisamt Friedberg an die Großh. Bürgermeistereien und Schulvorstände des Kreises.

Die Einsendung der von den Schulvorständen geprüften und bescheinigten Berechnungen des Einkommens 1883/84 erledigten Schulstellen in doppelter Ausfertigung bringen wir andurch für diejenigen von

mit Frist bis zum 15. k. Mts. in Erinnerung. vom 30. März 1882 Bezug und bemerken

1. Nach Art. 17 des Gesetzes vom 9. März 1878, die Gehalte der Volksschullehrer betreffend, ist bei eintretender E Stelle hinsichtlich der Einzahlung der Vacanzüberschüsse in den Provinzialschulfonds nur der nach folgende dieses Gesetzes bezw. des Art. 10 für den definitiv anzustellenden Lehrer, bezw.

Wir nehmen auf unsere früheren Ausschreiben noch besonders:

und der Ueberschüsse der in w noch damit rückständig sind, Februar und 26. Juli 1881, sowie

Ihnen, welche vom 5.

rledigung einer

Maßgabe der Bestimmungen der Art. 1 und

bei ständig offen zu lassenden Lehrerstellen für

die zu bestellenden Schulverwalter sich ergebende geringste Gehalt als Einkommen der Stelle zu betrachten.

2. Wenn Naturalien mit dem Einkommen der Stellen verbunden sind, so ist hierf Gemeinderechnung erscheint, und nicht der Anschlag nach der Besoldungsnote, etwaigen Gegenleistungen in Abzug zu bringen.

3. Bezüglich des Ertrags der Dienstwohnun

Nr. 18 von 1881.

4. Die Ueberschüsse sind, sobald die Berechnungen geprüft und genehmigt zurückgekommen sind,

unfrankirt aber mit der BezeichnungPortopflichtige Dienstsache ze. einzusenden.

ür der wirkliche Werth(Ertrag) der Berechnung zu Grunde zu legen.

wie derselbe in der Bei Loosholz sind die

gen verweisen wir auf unser Ausschreiben vom 5. Februar 1881 Oberhessischer Anzeiger

dem Rechner des Provinzialschulfonds Dr. Braden.

Deutsches Reich.

Darmstadt, 30. April. Heute fand die Trauung der Prinzessin Victoria von Hessen mit dem Prinzen Ludwig von Battenberg statt. Um halb 5 Uhr Abends fuhr die Prinzessin in einem 2spännigen Galawagen, in welchem auch die Königin Victoria und der Großherzog Platz ge nommen hatten, vom Neuen Palais ab. Dem Wagen voraus ritt ein Vorreiter, neben dem Schlag ein Stallmeister auf prächtig gezäumtem Pferde, und bildete eine Escadron Dragoner die Ehren⸗Escorte. In 2 weiteren Wagen folgten Prinzessin Beatrix und die Geschwister der Braut. Der Bräutigam suhr allein mit der Frau Prinzes sin Battenberg. Die Höchsten Herrschaften hatten sich in den Assembléezimmern des Schlosses ver sammelt, wohin die Prinzessin Carl die Braut unter Vorantritt des Hofceremonienmeisters und der dienstthuenden Kammerherrn geleitete. Nach dem daselbst von dem Staatsminister als Mi nister des Großherzoglichen Hauses der Stan desact in Gegenwart der Höchsten Herrschaften stattgefunden hatte, ertheilte der Großherzog den Befehl zum Beginn der kirchlichen Ceremonie und bewegte sich der Zug durch den weißen Saal, in welchem die Zuschauer auf Karten zu gelassen waren, über die Treppe im inneren Schloßhof, wo ein nach einer Seite offen ge lassener zeltartiger Gang hergestellt war, nach der auf's Herrlichste ausgeschmückten durch Kerzen erleuchteten Hofkirche. Die Braut wurde ge führt von dem Großherzog und dem Prinzen Alexander; der Bräutigam von der Prinzessin Karl und der Prinzessin von Battenberg. Die Hofgeistlichen empfingen das Brautpaar beim Eintritt in die Kirche. Hofprediger Bender voll zog die Trauung und der evangel. Kirchengesang verein verschönte die Feier durch geeignete Vor träge. Alsdann fand der Wechsel der Ringe statt. Im selben Moment wurden dreimal je 12 Ka nonenschüsse durch eine im Schloßgarten aufge stellte Salutirbatterie abgefeuert. Es folgte so dann die Einsegnung. Die Herrschaften begaben sich hierauf paarweise unter Vortritt des Dienstes in die Assembléezimmer zurück. Nach 6 Uhr fand im Schloß Galatasel statt, an welcher alle anwesenden Fürstlichkeiten mit Ausnahme der

Königin von England, die, geleitet von der

Ehren-Escorte, sofort nach dem neuen Palais zurückkehrte, theilnahmen. Bei der Tafel brachte

der Kronprinz des deutschen Reichs den Toast auf das neuvermählte Paar aus. Im Schloß hofe concertirte während der Tafel die Kapelle des Großh. Leibgarderegiments. Das neuver mählte Paar fuhr noch gestern Abend nach Schloß Heiligenberg, wo es die nächsten vier zehn Tage verleben wird. Gestern Abend wogte in den Straßen noch eine große Menschenmenge, da die Illumination des Louisenplatzes und vor den Bahnhöfen theilweise wiederholt wurde. Der Großherzog hat aus Anlaß der Vermählung einer Anzahl von zu Freiheitsstrafen verurtheil ten Personen die noch zu verbüßenden Strafen ganz oder theilweise erlassen.

Darmstadt. Das Regierungsblatt, Bei lage Nr. 7, enthält:

1. Bekanntmachung, die Bestätigung von Stiftungen und Vermächtnissen betr.

11. Bekanntmachung, die Vergrößerung des Freih. v. Günderrode'schen Familien-Fideieommisses zu Höchst a. d. N. betr.

111. Bekanntmachung, die Abänderung der Arznei mitteltaxe betr.

IV. Bekanntmachung, die zur Ausfertigung und Er ledigung von Uebergangsscheinen ermächtigten Stellen betr.

V. Uebersicht der für 1884/85 genehmigten Umlagen in den Gemeinden des Kr. Alsfeld.

VI. Ordensverleihungen.

VII. Ermächtigungen zur Annahme und zum Tragen fremder Orden.

VIII. Namens veränderungen.

IX. Aufgabe der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft. Rechtsanwalt Lauteren zu Darmstadt hat die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft bei dem Landgerichte der Provinz Starkenburg und bet dem Oberlandesgerichte aufgegeben.

X. Dienstnachrichten. Es wurde: dem ev. Pfarramts⸗ Cand. Wörißhoffer aus Gräfenhausen die Pfarrstelle zu Groß⸗Felda übertragen; der ev. Pfarrer Kölsch zu Ens heim zum Lehrer an dem Gymnasium zu Büdingen er nannt; dem ev. Pfarrer Ruppelius zu Klingenmünster die Pfarrstelle zu Köngernheim übertragen.

Berlin, 30. April. Reichstag. Philipps begründet seinen Antrag wegen Entschädigung unschuldig Verurtheilter unter Bezugnahme auf den ausführlichen Commissionsbericht der vorigen Session. Der Antrag wird an eine ad hoc zu wählende Commission von 14 Mitgliedern ver wiesen. Der Antrag Barth-Dirichlet, betr. die Ausfuhrvergütungen für Tabak wird auf Grund einer Bekanntmachung im Reichsgesetzblatt, in welcher die in dem Antrage geforderte Einführ ung der Ausfuhrvergütungssätze in vollem Um fange in Anwendung gebracht wird, zurückge zogen. Die Discussion über die beiden Anträge

Munckel-Lenzmann und Reichensperger(Olpe)

auf Einführung der Berufungsinstanz wird ver einigt. Der erstgenannte Antrag will die Be rufung gegen Urtheile der Strafkammern in erster Justanz einführen, nach letzterem sollen bei den Landgerichten Civil- und Strafkammern, sowie Berufungskammern für Strafsachen gebildet wer den. Die Discussion wird schließlich abgebrochen, ohne zu einem Resultat geführt zu haben.

30 April Die Actiengesetz-Commission nahm die Art. 209d(Zeichnung und Zeichnungs schein) und e(Aufsichtsrath) nach den Beisert'schen Anträgen an. Hierauf fand die Generaldiscus sion bez. des Art. 209t und folgende(Prüfung und Hergang der Gründung ꝛc.) statt, wobel Beisert für seine den Amendements zu Grunde liegende Theorie hinsichtlich der Prospecte ein trat, während Bundes-Commissär Hagens das System der Vorlage ausführlich vertheidigt. 1. Mai. Die Actiengesetz-Commission lehnte die von Beisert zu Artikel 209 f(Hergang bei Gründungen) beantragte Fassung ab, nahm die Fassung der Regierungsvorlage mit einem An trag Uechtritz, der sachlich mit den Anträgen Beisert's identisch ist, an, ingleichen ein Amende ment Pasch, wonach bei Betheiligung des Vor standes oder Aufsichtsraths an einer Gründung durch besondere Revisoren, welche die Handels kammer bestellt, Nachprüfungen vorzunehmen seien. Der zurückgestellte Artikel 209 e, sowie der Rest des Artikels 209 c wurden in der Fassung der Regierungsvorlage genehmigt. Die Commission für das Socialistengesetz lehnte mit zehn gegen zehn Stimmen die Vorlage ab. Die Unfall-Commission hat die Berathung bis zum F. 21(incl.) fortgesetzt. Eine wesentliche Aenderung wurde nicht vorgenommen. Der An trag Buhl, einen Reservefonds in den ersten 10 Jahren bis zu 50 Million Mark anzusam meln, wurde mit Stimmengleichheit abgelehnt, dagegen der Antrag Lohren-Hertling auf 20 Million angenommen.

1. Mai. Abgeordnetenhaus. Die defl nitive Abstimmung über die Jagdordnung, welche durch Namensaufruf erfolgt, ergibt 194 für und 138 Stimmen gegen den Entwurf.

Ausland. Schweden. Stockholm. Einer Meldung der Times über eine Glückwunsch-Adresse der

schwedischen Landmannpartei im Reichstage an