Ausgabe 
3.4.1884
 
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entgegengebracht hat und fernerbin demselben weitere Unterstützung angedeihen lassen wird.

7 Darmstadt. In der Prüfung am 26., 27. und 28. März zur Erlangung der Berechtigung für den ein⸗ jährigen freiwilligen Militärdienst hatten sich 11 Exami⸗ nanden eingefunden, wovon 6 die Prüfung bestanden haben, darunter auch ein junger Mann aus Friedberg, ver sich bei Seminarlehrer Wahl dort vorbereitet hatte.

Allerlei.

Cincinnati, 30. März. In der vergangenen Nacht ist es zu neuen Ruhestörungen gekommen. Die Volks⸗ menge umringte das Gefängniß, welches Polizei- und Militärmannschaften besetzt bielten, steckte das Gerichts gebäude und andere Gebäude in Brand und verhinderte die Feuerwehren am Löschen, bis letztere vom Militär unterstützt wurden. Sowohl die Volksmenge wie das Militär machten von Schußwaffen Gebrauch. Die Volks- menge erbeutete auch eine Kanone, jedoch ohne Munition. Die Polizei nahm die Kanone später wieder und zer⸗ streute die Tumultuanten. Die Ruhestörungen erregen großes Aufsehen. Die Zahl der Todten wird auf 100, die der Verwundeten auf 300 angegeben. Die Truppen sollen sehr rücksichtslos mit einem Gatling-Geschütz auf die Menschenmasse geschossen haben.

Newyork, 30. März. Nach hier eingegangenen Nachrichten fällt das Wasser des Mississippi unterhalb Greenville und Mississippt wieder.

Gerichtssaal.

Friedberg, 1. April. In beutiger Schöffenge⸗ richtssitzung wurden die folgenden Fälle verhandelt und es wurde erkannt: 1. in der Strafsache gegen Humbold Schulhof von Friedberg und Redacteur Gustav Nephuth von Bad⸗Nauheim, wegen Beleidigung der hiesigen Ar mencommission durch die Presse, auf eine Geldstrafe von 80 M. gegen den Eisteren und gegen den Letzteren auf

eine solche von 40 M.; zugleich wurde angeordnet, daß der verfügende Theil des Urtheils in dem Wetterauer Volksblatt und dem Oberhessischen Anzeiger einmal auf Kosten der Angeklagten bekannt zu machen sei; 2. in der Strafsache gegen Johannes Blecher von Ober-Rosbach, wegen Jagdvergehens, auf eine Geldstrafe von 40 M. und Einziehung des bei dem unberechtigten Jagen ge

brauchten Gewehrs; 3. in der Strafsache gegen Jacob Rausch von Kaichen, wegen Betrugs, auf eine Gefäng⸗ nißstrafe von 3 Tagen.

Butzbach. In der am 28. März stattgehabten Schöffengerichtssitzung standen folgende Sachen zur Ver⸗ handlung: 1) Joh. Schwenz, Sohn der Wilh. Schwenz Eheleute von Münzenberg, angeklagt wegen Körperver letzung, wurde in eine Gesängnißstrafe von 14 Tagen und in die Kosten des Verfahrens verurtheilt; 2) die Sache Heinr. Kullmann von Trais-Münzenberg, ange klagt wegen Diebstahls eines Obstbäumchens, wurde, da eine Zeugin krank ist, vertagt und auf Antrag der Staatsbehörde zunächst commissarische Vernehmung der gen. Zeugin in Trails Münzenberg angeordnet; 3) die Strafsache gegen Heinr. Chr. Martin Noll aus Fried berg, wegen Vettelns, wurde, da der Aufenthaltsort des Veschuldigten nicht zu ermitteln ist, bis nach Einliefer⸗ ung desselben in das hiesige Bezirksgefängniß vertagt; 4) die Privatklagesache des Karl Jung von der Oes gegen Bürgermeister Häuser von Hausen wurde, da die dreimonatliche Antragsfrist nicht gewahrt erschien, durch Beschluß abgewiesen; 5) die Privatklage der Anna Dietz von Rockenberg gegen Polizeidiener Bellinger von da, fand durch Vergleich ihre Erledigung.

Butzbach. Nächsten Freitag den 4. April, Vorm. 8 Uhr, findet am hiesigen Amtsgericht eine Schöffensitzung statt. Zur Verhandlung gelangen folgende Strafsachen: 1) gegen Karl Stephan von Ober-Rosbach und Georg Will von Butzbach, wegen Körperverletzung; 2) gegen Anton Spies III. von Pohl-Göns, wegen Diebstahls; 3) gegen Heinrich Gorr von Trais-Münzenberg, wegen Ruhestörung. 5

Gießen. Schwurgerichtsverbandlung am 27., 28. und 29. d. Mts. gegen Wilhelm Heyer II. und 16 Ge⸗ nossen von Wölfersheim, wegen Landfriedensbruchs. Dieselben waren beschuldigt: 1. daß in der Nacht vom 24. zum 25. Nov. 1883 zu Wölfersheim sich eine Men⸗ schenmenge öffentlich zusammengerottet und mit ver einten Kräften Gewaltthätigkeiten gegen Personen und Sachen verübt hat; 2. daß die 17 Angeschuldigten an dieser Zusammenrottung theilgenommen und zwar Wilh. Heyer II. als Rädelsführer und daß ferner bei derselben Heinrich Berg Gewaltthätigkeiten an Personen und Sachen und Heinrich Ries und Johs. Kronenberger Gewaltthätig

keiten an Sachen begangen haben. Die Geschworenen verneinten die an dieselben gerichteten Schuldfragen, in Folge dessen sämmtliche Angeschuldigten von Strafen und Kosten freigesprochen wurden. Schwurgerichts⸗ verhandlung am 31. März gegen Joh. Heinrich Körber von Herbstein und Wilbelm Traudt II. von da, wegen Brandstiftung resp. Anstiftung dazu. Dieselben waren ungeklagt und zwar: 1. Joh. Heinrich Körber, Dienst⸗ knecht, daß er in der Nacht vom 10. zum 11. Jan. 13 die Wolfsmühle bei Herbstein, ein zur Wohnung von Menschen dienendes Gebäude, vorsätzlich in Brand ge⸗ setzt habe; 2. Wilbelm Traudt II. von Herbstein, Müller und Schreiner, daß er den Joh. Heinrich Körber zu der oben bezeichneten That durch Inaussichtstellung einer Be⸗ lohnung und durch Drohen mit Todtschlagen vorsätzlich bestimmt habe. Die Geschworenen erkannten beide An⸗ geklagten für schuldig und wurde demgemäß 1. Johann Heinrich Körber in eine Zuchthausstrafe von 3 Jahren, 2. Wilh. Traudt II. in eine desgl. von 5 Jahr 6 Tagen, wovon 1 Monat 6 Tage Untersuchungshaft in Abzug kommen, verurtheilt. Gleichzeitig wurden den beiden Verurtheilten die bürgerlichen Ehrenrechte auf die Dauer von 5 Jahren aberkannt.

Handel und Verkehr. Friedberg, 2. April. Wochenmarkt. Butter kostete per Pfd. 1.05 1.10, Eier 1 St. 5, 2 St. 0 Pf. Friedberg, 1. April. Fruchtber. Waizen M. 19½, Korn M. 16.50, Gerste M. 14 16., Hafer M. 1314. Alle Preise verstehen sich auf 100 Kilo= 200 Zollpfund,

Jsraelitischer Gottesdienst in Friedberg. Sabbatbfeier vom 5. April 1884. Sabbath ⸗Hagadol. Beginn: Freitag Abends 5 Uhr 55 Minuten. Samstag Morgens 8 Uhr Min. 55 Nachmittags 3 Uhr 45 Min. Sabbathausgang 7 Uhr 30 Min. Wochengottesdienst von Sonntag den 6. April an Morgens Uhr, Nachmittags 5½½ Uhr. Donnerstag den 10. und Frettag den 11. April 1884: Pesachfest.

Bekanntmachung.

Im Firmenregister unterzeichneten Gerichts heute: 1) Die Firma:H. W. Hatteroth Nachfolger dahier gelöscht und 2) folgender Eintrag vollzogen: Heinrich Flaschen träger von hier betreibt in hiesiger Stadt ein Spezerei-, Farbwaaren- und Branntwein-Geschäft unter der Firma:H. Flaschenträger und hat seiner Ehefrau Elise, geb. Hatteroth, Proeura ertheilt. Friedberg am 31. März 1884. Großherzogliches Amtsgericht Friedberg. Herzberger. Hohenstein, Hülfsgerichtsschreiber.

Bekanntmachung.

Es wird zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die Verlobten Heinrich Wilhelm Ludwig Tielemann aus Hannover, dermalen Restaurateur in Bad Nauheim, und Friederike(Frieda) Schweishelm, Tochter des Loco tivführers Karl Schweishelm, wohnhaft in der Gemeinde List bei Hannover, welche nach geschlossener Ehe ihren Wohnsitz in Bad-Nauheim nehmen werden, nach dem am 30. Januar 1884 vor dem königlichen Notar Herrn v. d. Horst zu Hannover errichteten Ehevertrag unter anderen Bestimmungen auch Gütertrennung vereinbart haben.

Bad-Nauheim den 30. März 1884.

Großherzogliches Amtsgericht Bad-Nauheim. Allwohn.

wurde

1389

1378 Schütz.

Arbeits-Vergebung.

Mittwoch den 9. d. Mts., Nachmittags Uhr, sollen in der Wirthschaft des H. Rosenbecker lv. zu Sleinfurth nachstehende Arbeiten und Lieferungen öffentlich vergeben werden: 5 Das Brechen von Mauersteinen in den Rockenberger Steinbrüchen, veran schlagt zu

690, M. Das Brechen von ungerichteten Basalt

pflastersteinen 18900 Anfahren von Mauer- u. Pflastersteinen 475,00 Aufsetzen 1 66,25 Grubensandlieferung 450,00 Sandmessen 30,00 Pflasterarbeit 3800 Friedberg den 1. April 1884. ö

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Die Verwaltung.

Büdesheim im März 1884.

Die nalerländischen Feuer- eic. Jagel-Versicherungs-Aclien- Gesellschaften zu Elberfeld

haben mir eine Agentur übetragen und erlaube ich mir daher mich zur Vermittelung von Ver sicherungen gegen Hagel- ꝛc. Feuerschaden ergebenst zu empfehlen.

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Conrad Rausch.

* N Ein Logis,

bestehend aus 2 15. Mai zu miethen gesucht.

unter G. M. an die Exped. d. Anz. 1388

Die Wohnung

Zimmern mit Zubebör wird bis zum des Herrn Lehrer Heß ist wegzugshalber anderweit zu Offerten mit Preisangabe vermiethen pr. sofort oder auch später.

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Ernst Windecker.

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