Ausgabe 
3.1.1884
 
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. g Vonnerstag den 2. Zanuar. M2.

Wird hier und in Bad⸗Nauheim Montag,

Mittwo g K 5 2 int drei 5 j e Kreisblatt für den Kreis griedberg. e e dee an See,

Oberhessischer Anzeiger.

Die einspaltige Petitzeile wird bei Annoncen mit 11 Pf. berechnet, bei größerem Tabellen- oder Ziffersatz mit 14 Pf., bei Reclamen mit 22 Pf.; ein Beleg kostet 9 Pf.

Annoncen von auswärtigen Einsendern(soweit Letztere nicht Jahresconto bei uns haben), welchen der Betrag nicht beigefügt ist, werden stets per Post nachgenommen. e eee= e

Amtlicher Theil.

Betreffend: Die Abnahme des Verfafsungseides vom IV. Quartal l. J. Friedberg den 27. December 1883.

Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.

Zur Ausschwörung des Verfassungseides durch die im IV. Quartal d. J. aufgenommenen, sowie die hiermit sich noch im Rückstande befindenden Ortsbürger und die, welche ohne Ortsbürger zu werden, geheirathet haben, aber in der Gemeinde wohnen, haben wir auf Mittwo den 9. k. Mts., Vormittags 10 Uhr, auf dem Selzerbrunnen bei Groß-Karben für die aus den Orten des früheren Kreises Vilbel und Dienstag den 8. k. Mts., Vormittags 11 Uhr, auf dem Rathhause dahier für die zur Ausschwörung des Verfassungseides Verpflichteten aus den Gemeinden des früheren Kreises Friedberg Termin anberaumt. Zugleich werden wir in dem erstgenannten Termine anderen Angehörigen der ersteren Orte, welche Beschwerden und Wunsche vorbringen wollen, Audienz ertheilen. Sie wollen hiernach Einladung ergehen lassen und die im Rückstand befindlichen unten Verzeichneten zugleich bei 3Z Mark Strafe vorladen lassen und bis zum 6. k. Mts. unfehlbar Verzeichnisse mit Bescheinigung, daß Vorladung erfolgt oder Bericht, daß keine zu laden sind, an uns einsenden.

Dr. Braden.

Georg Jacob Lang von Bönstadt, Georg Adam Gottfried Wagner von Nieder-Wöllstadt, Wilhelm Heinrich Bauer von Nieder⸗Wöllstadt, Joh. Kötter von Nieder-Erlenbach, Joh. August Petith von Ober⸗Erlenbach, Joh. Christian Ochs von Vilbel, Carl August Schoor von Vilbel.

Betreffend: Das Militär⸗Ersatz⸗Geschäft pro 1884. Friedberg den 29. Dezember 1883.

Der Cioil⸗Vorsitzende der Großherzoglichen Ersatz-Commission Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises und das Großherzogliche Polizei-Commissariat Wickstadt.

Bezugnehmend auf mein Ausschreiben vom 26. Dezember 1876, Kreisblatt Nr. 153, das Reichs-Militär-Gesetz vom 2. Mai 1874 und die deutsche Wehrordnung vom 28. September 1875(Regierungsblatt Nr. 55) lade ich Sie ein, mit den Vorarbeiten zum Militär⸗ Ersatz⸗Geschäft zu beginnen und dieselben so zu beschleunigen, daß die Stammrollen und Reclamations-Protokolle nebst dazu gehörigen Belegen bis längstens zum 15. Februar 1884 bei mir eintreffen. Nach§. 23 der Ersatz-Ordnung wollen Sie sofaort bekannt machen lassen, daß die Anmeldung zur Stammrolle Seitens der im Jahre 1864 geborenen Militärpflichtigen, sowie derjenigen, welche dieses Alter bereits überschritten, sich jedoch zur Musterung noch nicht gestellt haben oder bei der 1883er Musterung zurückgestellt worden sind, bezw. über welche überhaupt eine endgültige Entscheidung hinsichtlich der Dienstpflicht noch nicht getroffen worden ist, während der Zeit vom 15. Januar bis 1. Februar 1884 bei Meidung der in F. 23,10 der Ersatz Ordnung angedrohten Strafe bis zu 30 M. oder Haft von 3 Tagen zu erfolgen habe.

Bei Aufstellen der Stammrollen wollen Sie sich genau nach der Ersatz-Ordnung richten und nur vollständige, deutlich geschriebene Stammrollen vorlegen, namentlich auch die alphabetische Ordnung mit den Zwischenräumen inne halten. Bei Leuten, von welchen ein Bruder zur Zeit noch dient oder gleichzeitig zur Vorstellung kommt, wollen Sie in der Stammrolle einen kurzen Vormerk: S1 Br. dt. S oder: = 1 Br. wird vorgest. machen, ebenso bei Leuten, welche mit Pferden umzugehen verstehen, entsprechenden Vormerk:=m. Pf. aufnehmen. Schließlich mache ich Sie noch auf das Ausschreiben vom 31. Dezember 1879, Kreisblatt Nr. 2 von 1880:die Führung der Familien⸗Namen unehelicher Söhne in der Stammrolle zur genauen Befolgung aufmerksam. Dr. Braden.

Betreffend: Das Militär⸗Ersatz⸗Geschäft pro 1884. 8 Fritten den 29. Dezember 1883. Der Civil-Vorsitzende der Großherzoglichen Ersatz-Commission Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises und das Großherzogliche Polizei- Commissariat Wickstadt.

Unter Bezugnahme auf F. 30 der Ersatz-Ordnung bemerke ich Ihnen, daß Gesuche um Zurückstellung Militärpflichtiger genau zu protokolliren und die Prctekel. l Beilagen bis längstens zum 15. Februar 1884 anher einzusenden sind. Frühere Reclamationen, welche pro 1884 erneuert werden sollen, wollen sie einfordern und, wenn keine Veränderungen in den Verhältnissen eingetreten sind, dies auf Seite 4 des Protokolls bescheinigen, andernfalls die etwaigen Aenderungen genau angeben. Dr. Braden.

Betreffend: Die Anmeldung zur Stammrolle. Friedberg den 31. Dezember 1883.

Das Gr. Kreisamt Friedberg an die Gr. Bürgermeistereien des Kreises und das Gr. Polizeicommissariat Wickstadt.

2 85 aus dem Großherzogthum stammende, nach Preußen verzogene Militärpflichtige, nachdem sie in Preußen ihre ti bat haben und 555 Mreußischen Ersatzbehörden auf ein Jahr zurückgestellt worden sind, in der Annahme, während der Bauer der Zurückstellung zu weiteren Meldungen nicht verpflichtet zu sein, ohne Abmeldung aus Preußen verziehen und sich bei der Musterung im zweiten oder dritten Militärpflichtjahre im Großherzogthum in ihrer Heimath gestellen. Da in Folge dessen diese Militär⸗ pflichtigen, weil ihr Abgang nicht bekannt ist, bei der Musterung in Preußen aufgerufen und als ohne Entschuldigung sehlend bezeichnet, bezw. bis zu ihrer Ermittelung und Ueberweisung in den Preußischen Listen weiter geführt werden, e sie zum Theil zur Zeit der Gestellung ihrer Pflicht an anderen Orten genügen, so beauftragen wir Sie, die ohne Abmeldung aus Preußen Verzogenen ohne Anmeldebescheinigung in die Stammrollen nicht aufzunehmen, sondern zu nachträglicher Abmeldung anzuhalten. Des sollen manche Mllitärpflichtige, welche aus dem Großherzogthum nach Preußen verzogen sind, ohne Rücksicht auf die Festsetzung in§. 24,2 1655 e kurz vor Abhaltung der Preußischen Ersatzgeschäfte zur Aushebung in das Großherzogthum nach ihrer Heimath beordert un 1710 e eibehalts ihres bisherigen Aufenthaltsortes in Preußen, in welchem sie sich zu gestellen gehabt hätten, für Großherzogliche Truppentheile ausgehoben und somit dem von Preußen zu stellenden Truppencontingent entzogen worden sein. Wir beauftragen Sie, dafür zu sorgen, e verzogene Militär⸗

ichtige, so lange sie ihren Aufenthaltsort in Preußen beibehalten, nicht mehr vor Großherzoglichen Ersatzbe⸗ pfli 15 07 17511 75 und Aushebung beordert werden Dabei bemerken wir zur näheren Prüfung des Begriffesdauernder 1 die in 8.20 der Ersatzinstruction von 1868 speziell aufgeführten inen Pane e e rechnen sind, welche an den ebendaselbst bezeichneten Orten im Sinne des§. 23 Nr. 2 555 e einen dauernden Auf haben.

Dienstnachrichten aus dem Kreise Friedberg. i S ter Senzel von Ober-Florstadt wurden als Feldschützen dieser Gemeinde ernannt und verpflichtet. e Nana Neuhl. wurde als Bürgermeister dieser Gemeinde erwählt und verpflichtet.

Ausgewiesen aus dem Großherzogthum auf Grund des§. 3 Absatz 2 des Freizüͤgigkeitsgesetzes: Karl Burkhardt aus Kassel, Heinrich Lemmer aus Leidenhofen.

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