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1884.
Donnerstag den 2. Yckaber.
M. 17.
Oberhessischer Anzeiger.
Mieichstage betr.
Wird hier und in Bad⸗Nauheim Montag, Mittwoch und Freitag Abend ausgegeben.
Kreisblatt für den Kreis Friedberg.
Erscheint dreimal wöchentlich und zwar Dienstag, Donnerstag und Samstag.
Die einspaltige Petitzeile wird bei
Annoncen mit 11 Pf. berechnet, bei größerem Tabellen- oder Ziffersatz mit 14 Pf., bei Reclamen mit 22 Pf.
ein Beleg kostet 9 Pf.
Annoncen von auswärtigen Einsendern(soweit Letztere nicht Jahresconto bei uns haben), welchen der Betrag nicht beigefügt ist, werden stets per Post nachgenommen.
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Amtlicher Theil.
Betreffend: Die Reichstagswahlen.
Friedberg den 30. September 1884.
Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.
Diejenigen von Ihnen, welche
werden hieran binnen 24 Stunden bei Meidung der Zusendung von Wartboten erinnert.
mit Erledigung unserer Verfügung vom 21. l. Mts., Kreisblatt Nr. 113, noch im Rückstande sind,
Dr. Braden.
Winterkursus der Ackerbauschule des landwirthschaftlichen Vereins für die Provinz Oberhessen zu Friedberg pro 1884/88.
Der diesmalige Winterkursus hiesiger Ackerbauschule beginnt Montag den die verschiedenen Zweige der Naturkunde und landwirthschaftlichen Fächer.
richt erstreckt sich auf allgemeine Schulgegenstände, zwei Landwirthschaftslehrern, Die nöthige Anschauung gewähren die reichen Lehrmittel der Aulagen und sonstigen belehrenden Einrichtungen. Erfolg absolvirt haben. In die obere Klasse werden nur solche weisen, daß sie sich anderweitig die Kenntnisse angeeignet haben, in letztere.
einem seminaristisch gebildeten Hauptlehrer, dem Dr. med. Austalt, sowie Exkursionen nach nahe gelegenen Gutswirthschaften, gewerblichen Aufnahmsfähig sind alle unbescholtenen jungen Leute, Schüler aufgenommen, welche vorher die untere Klasse besuchten, oder nach⸗ welche das Lehrziel der unteren Klasse bilden, alle anderen Schüler kommen Das Schulgeld beträgt für die untere Klasse 45 Mark, für die obere 35 Mark. Anmeldungen nimmt der Anstaltsdirigent,
Der Unter— Er wird von C. Becker und anderen geeigneten Hülfslehrern ertheilt.
3. November und schließt mit der Charwoche.
welche die Volksschule mit gutem
Groß⸗
herzoglicher Landwirthschaftslehrer Or. Tobisch, entgegen, welcher auch anderweitige Auskunft ertheilt.
Friedberg den 18. September 1884.
Das Curatorium der Ackerbauschule zu Friedberg.
Dr. Braden, Kreisrath. Dr. Freih. v. Gemmingen, Kreisassessor.
Betreffend: Den Cursus der Ackerbauschule zu Friedberg pro 1884/85.
Das Großherzogliche Kreisamt
Unter Bezugnahme auf vorstehende
zugleich hierbei, daß für wenig Bemittelte Unterstützungen
Gemeinden, aus welchen junge Leute die Schule besuchen, Unterstützungen verwilligt werden,
Genehmigung ertheilen, Der Aufenthaltsort des Heinrich
Wilhelm Walter von Ohren bei Limburg a. d. L. Wegen
Bekanntmachung des Curatoriums der
daß die Ackerbauschule durch recht viele junge, der Landwirthschaft sich widmende Leute aus Ihren Gemeinden besucht wird. zur Disposition stehen und wir es nicht zu beaustanden finden,
Bindewald, Bäcker, 41 Jahr alt, aus Grünberg, ist unbekannt Ausgewiesen aus dem Großherzogthum auf Grund des F. 3 Absatz 2 des Freizügigkeitsgesetzes:
Bettels bestraft: Heinrich Kunkel von Burkhards, Kreis Schotten;
Schmidt, Kreisschulinspector. Dr. Tobisch, Großh. Landw. Lehrer.
Friedberg am 27. September 1884.
Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.
Ackerbauschule empfehlen wir Ihnen, sich dafür zu bemühen,
Wir bemerken
wenn auch von
indem wir recht gerne derartigen Beschlüssen Dr. Braden.
und zu ermitteln. Max Oehrwald von Würsitz(Posen),
Georg Renel von Lauterbach.
eka n un t m a ch u n g.
Betreffend: Die Nachsuchung der Berechtigung zum einjährig freiwilligen Dienst Diejenigen jungen Leute, welche auf Grund ihrer Schulzeugnisse die Berechtigung zum einjährig freiwilligen Dienst nachsuchen wollen, werden hierdurch auf die nachfolgenden, bei Anbringung der Gesuche zu beachtenden Vorschriften mit dem Anfügen aufmerksam gemacht, daß hiernach unvollständige Gesuche ohne Weiteres zurückgegeben werden. 1) Das Gesuch ist bei der unterzeichneten Prüfungs-Commission nur dann anzubringen, wenn der sich Meldende im Großherzogthum Hessen gestellungspflichtig ist, d. h. seinen dauernden Aufenthaltsort hat. 2) Die Berechtigung zum einjährig freiwilligen Dienst darf nicht vor vollendetem 17. Lebensjahr und muß spätestens bis zum 1. Februar des Jahres nachgesucht werden, in welchem der sich Meldende das 20. Lebensjahr vollendet. Der Nachweis der Berechtigung zum ein. jährigen Dienst ist bei Verlust des Anrechts spätestens bis zum 1. April desselben Jahres zu erbringen. 5 l 3 g 3) Das Gesuch muß von dem Betreffenden selbst geschrieben sein 915 ist hierzu ein Bogen in Actenformat(nicht Briefpapier) zu e en. Auch erscheint es zweckdienlich, wenn stets die nähere Adresse angegeben wird. Dem Gesuche sind folgende Papiere beizufügen: a. Geburts—
auf Grund von Schulzeugnissen.
während einer einjährigen activen Dienstzeit zu bekleiden, auszurüsten und zu verpflegen; e. ein Unbescholtenheitszeugniß, welches für Zöglinge von höheren Schulen(Gymnasien, Realschulen, Progymuasien und höheren Bürgerschulen) durch den Director der Lehraustalt, für alle übrigen jungen Leute durch die Polizeiobrigkeit oder ihre vorgesetzte Dienstbehörde auszustellen ist; d. das Schulzeugniß. Sodann wird noch besonders bemerkt: Zu pos. b.: daß in dem Einwilligungs-Attest die Erklärung des Vaters oder Vormundes, in der Lage zu sein, den Freiwilligen während des einjährigen Dienstes unterhalten zu können, nicht fehlen darf. Zu pos. d.: daß die Schulzeugnisse, mit Ausnahme der Reifezeugnisse für die Universität und die derselben gleichgestellten Hochschulen und Reifezeugnisse für die Prima der Gymnasien und Realschulen 1. Ordnung, sämmtlich nach dem Schema 17 zur Ersatz⸗ ordnung(J. Theil der Wehrorduung vom 28. September 1875— Regierungsblatt Nr. 55 von 1875) ausgestellt sein müssen.
Im Uebrigen wird auf die Bestimmungen der§§. 88, 89, 90, 93 und 94 der angeführten Erfatzordnung verwiesen. Großherzoglich Hessische Prüfungs Commission für einjährig Freiwillige
4 i 2 3 b. ein Einwilligungs-Attest des Vaters oder Vormunds mit zu Darmstadt. der Erklärung über Bereitwilligkeit und Fahigkeit, den Freiwilligen Gros. Amtsanwalt bei den Amtsgerichten Bingen, Leipzig, 29. Sept. Das Reichsgericht
Oeutsches Reich.. Darmstadt. Das Reglerungsblatt, Beilage Nr. 24,
enthält: 1. Bekanntmachung, d säre für die Wahlen der
in Bingen ernannt.
ie 2 der Wahlcommis— n ie Vestellung 0 We 8
Abgeordneten zum deutschen
Vorbereitungs dienst und die ü ichtsschr r ichtsvellzieher betr. „Prüfung der Gerichtsschreiber und Ger her ber NI. Bekanntmachung, die 5 1 fahrtswegs im Rhein längs der Stadt Vingen betr. — Der Gerichtsaccessist Olt in Groß Um stadt wurde zum Amtsanwalt bei den Amtsge— richten Groß Umstadt, Höchst, Michelstadt und
Reinheim mit dem Sitze in Groß⸗Umstad, und der Gerichtsaccessist Schlapp in Gießen zum
11. Bekanntmachung, den
kapital auszustatten.
Ober-Jugelheim und Wöllstein mit dem Sitze
„Nationalzeitung“ erfährt über die Gründung einer Ulebersceischen Bank: Nach dem Plan des Reichsbank-Präsidenten sei dieselbe als eine Art Annex zur Reichsbank ins Leben zu rufen; dieselbe sei indeß mit eigenem, durch Ausgabe von Actien zu beschaffenden Grund- Samstag der Großherzog und die Großherzogin Die Leitung der Bank soll durch Reichsbankbeamte erfolgen; derselben soll[ wig von Baden eingetroffen waren, er ferner ein analoger staatlicher Charakter beige— legt werden, wie ihn die Reichsbank besitze.
verwarf den Revisionsantrag des Redacteurs Sigl in München gegen das Urtheil des Schwur— gerichts in München vom 8. Juli, wodurch Sigl wegen verleumderischer Beleidigung des Kriegs— ministers ꝛc. zu 9 Monaten verurtheilt wurde.
Baden-Baden, 30. Sept. Nachdem am Freitag der Kaiser und die Kaiserin, und am
von Baden, der Erbgroßherzog und Prinz Lud—
folgte am 28. die Ankunft des Kronprinzen und der Kron— prinzessin des Deutschen Reiches mit den Prin⸗


