Ausgabe 
2.2.1884
 
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I 397

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von,

1884.

Jamstag den 2. Februar.

8 15.

Oberhessischer Anzeiger.

Wird hier und in Bad⸗Nauheim Montag, Mittwoch ö

und Freitag Abend ausgegeben.

Kreisblatt für den Kreis Friedberg.

Erscheint dreimal wöchentlich und zwar Dienstag, Donnerstag und Samstag.

Die einspaltige Petitzeile wird bei Annoncen mit 11 Pf. berechnet, bei größerem Tabellen- oder Ziffersatz mit 14 Pf., bei Reclamen mit 22 Pf.; ein Beleg kostet 9 Pf. Annoncen von auswärtigen Einsendern(soweit Letztere nicht Jahresconto bei uns haben), welchen der Betrag nicht beigefügt ist, werden stets per Post nachgenommen.

Betreffend: Die Wahl der Vertreter der Forensen. Das Großherzogliche Kreisamt

Diejenigen von Ihnen, derselben erinnert.

Amtlicher Theil.

Friedberg an die Großherzoglichen

welche die Wahlacten rubricirten Betreffs noch nicht eingesandt haben, werden

Betreffend: Die den Gemeinden zukommenden Forststrafen von der 2. Periode 1883/84.

*

Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen

Nachstehend theilen wir Ihnen das Verzeichniß der Ihren Gemein Antheile an Holzwerth und Schadensersatz unter dem Auftrage mit, Eiunahmed

Bönstadt 2 M. 17 Pf., Büdes heim 94 Pf., Burg⸗Gräf Karben 2 M. 59 Pf., Heldenbergen 4 M. 90 Pf., Holzhausen 3 M. 65 Pf., Florstadt 66 M. 29 Pf., Nieder-Mörlen 1 M. 64 Pf., Nieder-Weisel 1 M. 27 Pf., 37 Pf., Ober-Mörlen 3 M. 20 Pf., Ober-Ros dach 3 M 1 Pf., Ostheim 1 M. 3 Pf., Petterwei

Dr. Braden.

Trais⸗Münzenberg 15 Pf., Vilbel 8 M. 5 Pf., Wölfersheim 6 M. 24 Pf.

Betreffend: Beitreibung der Communalintraden, hier Einsendung der Mahn- und Pfandlisten über das 1.

und 2. Ziel Umlagen für 1883/84, sowie aller fällig

gewesenen Communalgefälle aus 1883.

Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen

Diejenigen von Ihnen . f

die im Jahre 1883 fällig gewesenen noch restirenden sonstigen

welche mit Einsendung der Mahn Communalgefälle im Rückstande sind,

Benehmen mit den Gemeindeeinnehmern erinnert.

An die Großherzoglichen Bürgermeistereien in de

Wir ersuchen Sie, in Ihren Gemeinden durch die Schelle bekannt machen zu las Zahltagen Dienstags und Donnerstags ohne

vom 1. bis 25. Februar dieses Jahres an den Friedberg am 1. Februar 1883.

Friedberg den 30. Januar 1884.

Bürgermeiste reien des Kreises.

an schleunigste Vorlage Dr. Braden.

Friedberg den 30. Januar 1884. Bürgermeistereien des Kreises.

den von der 2. Periode 1883/84 zukommenden Forststrafen resp. ecretur zu ertheilen und für ordnungsmäßige Controlirung zu sorgen.

enrode 3 M. 46 Pf., Butzbach 2 M. 24 Pf., Gambach 1 M. 59 Pf., Griedel, Mark 1 M. 61 Pf., Groß⸗ Kirch⸗Göns 54 Pf., Klein⸗Karben 1 M. 68 Pf., Nieder Erlenbach 1 M. 96 Pf., Nieder⸗ Ober Erlenbach 3 M. 92 Pf., Ober Eschbach 3 M.(7 Pf., Ober⸗Florstadt 19 M. 1 52 Pf., Rodheim v. d. H. 1 M. 40 Pf., Stammheim 3 M. 35 Pf.,

Friedberg den 30. Januar 1884. Bürgermeistereien des Kreises.

und Pfandbefehle für das 1. und 2. Ziel Umlagen pro 1883/84 und für

werden an unverzügliche Einsendung nach Dr. Braden.

u Großherzoglichen Districts-Einnehmereien Friedberg und Nieder-Wöllstadt. ssen, daß die Berichtigung der Forst⸗ und Feldstrafen für die 6. Periode 1883 Mahnung anher geschehen kann.

Großherzogliche Distriets-Einnehmercien Friedberg und Nieder-Wöllstadt.

Weigel.

Nieß.

Deutsches Reich.

Darmstadt. Das Regierungsblatt Nr. 5 enthält: Bekanntmachung, die Kosten der Rechts hülfe in Strafsachen betr.

Militärdienstnachricht. Büttel, Pfarrer in Mainz, wurde zum Dirvisionspfarrer in Schleswig ernannt.

30. Jan. Zweite Kammer. Der Abg. Seubert ist gestorben und die Mitglieder er heben sich zu Ehren des Andenkens von den Sitzen. Es wird eine Reihe von neuen Eiu⸗ läufen verkündet, darunter eine Interpellation des Abg. Jöckel, betreffend die gerichtliche oder notarielle Beurkundung des Gesellschaftsvertrags der Commandit- oder Actiengesellschaften, sowie die Beschlüsse der Generalversammlungen der⸗ selben; ferner zwei Interpellationen des Abg. Schröder, die Grundlage für die Erhebung der Communalsteuer, sowie die Nebenbahnen betr. Die Wahl des Fabrikanten Römer in Alzey wurde für giltig erklärt. Die folgenden Gegen stände der Tagesordnung, betr. die Nachweisungen über die Ergebnisse der Verwaltung der Staats- schuld während der Jahre 1876/78 und des ersten Quartals 1879, sowie die Nachweisungen über die Einnahmen und Ausgaben bei dem Bau und Betriebe der Main-Neckar- und der Main⸗Weser⸗Eisenbahn, sowie über die Er⸗ gebnisse der Eisenbahnschuldentilgungskasse für die Finanzperiode 1876/78 und pro 1879/80 und 1880/81, fanden gemäß den Ausschuß auträgen ihre Erledigung. Die Vorstellung mehrerer Bürgermeistereien, die Errichtung einer Haltestelle der Oberhessischen Bahn bei Ober Bimbach oder Malkes betr., wurde dem Aus⸗ schußantrag gemäß abgelehnt, die Recommuni cation der 1. Kammer bezüglich der Vorlage, die Berücksichtigung des Gebühreneinkommens der Steuercommissäre bei ihrer Pensionirung betr., genehmigt. Es folgt Berathung über die

Recommunication der 1. Kammer über das Gut achten der Commission zur Untersuchung der Hessischen Strombauverhältnisse dc. Es wird Beitritt zu dem Beschlusse der ersten Kammer beantragt. Weiter zu 1) die Erläuterungen Großh. Ministeriums der Finanzen zu obigem Gutachten, 2) die Eingabe der Gemeinde Ludwigshöhe, Verlegung des Landdamms betr. und 3) die Eingabe der Bürgermeisterei Worms, den Rheiustrom betr. beantragt der Ausschuß: 1) die Kammer wolle, unter Vorbehalt aller Beschlüsse zur Sache, dieErläuterungen Großh. Finanzministeriums zu den Acten nehmen; 2) das Gesuch um Verlegung des Landdammes hinter den sogenannten Gemeindeklauer, sowie 3) die Mittheilung der Bürgermeisterei Worms, den Rheinstrom bei Worms betr., der Regierung zur besonderen Erwägung bei den betr. Vor⸗ arbeiten und festzustellenden Vorschlägen über weisen. Alle Anträge werden nach längerer Debatte einstimmig angenommen. 31. Jan. Recommunication der ersten Kammer über die Vorlage, den Gesetzentwurf die Eisenbahnen von localem Interesse und der Straßenbahnen de. betreffend. Die beiden noch bestehenden Dif ferenzen finden sich zu Artikel 3 Absatz 3 und 7 Absatz 1 und 2. Absatz 3 wird in folgen der Fassung angenommen:Wenn sich Gemein den und Gemarkungsinhaber über die Frage streiten, ob die Kosten für den Geländeerwerb oder die Geldbeiträge, welche von Gemeinden oder Gemarkungsinhabern auf Grund dieses Gesetzes etwa in Anspruch genommen werden, im öffentlichen Interesse von der einen oder an deren Gemeinde(resp. Gemarkungsinhaber), oder von mehreren gemeinschaftlich und in welchem Verhältniß zu tragen sind, so entscheidet der Kreisausschuß bezw. der Provinzialausschuß nach Maßgabe des Art. 48 II. 3, bezw. des Art. 49

des Gesetzes vom 12. Juni 1874. Zu Art. 7

Abs. 1 und 2 beantragt der Ausschuß;: Beitritt zu dem Beschlusse erster Kammer. Die erste Kammer hat das Maximum des Staatsbeitrags für schmalspurige Bahnen jeweilig wieder auf die von der Regierung proponirt gewesenen Be träge von 15,000 resp. 13,000 M. erhöht. Dieser Antrag wird einstimmig angenommen. Die Re⸗ gierung überreicht dem Hause eine Vorlage über Erbauung nachfolgender Secundärbahnen: 1) von Stockheim über Ortenberg und Hirzenhain nach Gedern; 2) von Hungen nach Laubach mit einer Abzweigung nach der Friedrichshütte; 3) von Nidda nach Schotten; 4) von Ranstadt nach Nieder-Wöllstadt; 5) von Station Eberstadt nach Pfungstadt; 6) von Reinheim über Groß Bieberau und Breusbach nach Reichelsheim; 7) von Osthofen nach Westhofen; 8) von Sprend lingen nach Wöllstein. Es folgt der Bericht des Ausschusses über die Vorlage, den Gesetz⸗ entwurf, die Enteignung von Grundeigenthum, betr. Die Aenderung des Titels vonFaͤlle der Enteignung aufZulässigkeit der Enteignung wird einstimmig angenommen. Art. wird nach dem Ausschußantrag einstimmig angenommen. Art. 2 wird mit einem Antrag Osann's mit 28 Stimmen angenommen. Art. 37 werden in der Fassung der Ausschußanträge einstimmig angenom men. Art. 8 wird gegen 11 Stimmen abgelehnt.

Berlin, 30. Jan. Das Abgeordnetenhaus genehmigte ohne Discussion das Gesetz über das Höferecht in der Provinz Hannover in dritter Lesung. Hierauf wird die Berathung des Cul⸗ tusetats bei der PositionKirchlicher Gerichts hof fortgesetzt. Der Etat wird bis zum Ca⸗ pitel 114 bewilligt. 31. Jan. Eingegangen ist ein Bericht der Staatsschuldencommission über das Staatsschuldenwesen vom Jahre 1882/83. Die Berathung des Cultusetats wird fortgesetzt und der Etat bis Kapitel 118 genehmigt.

30. Jau. Die Steuercommission lehnte