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Donnerstag den 25. und Freitag den 26.
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und Pferde-Markt
October 1883.
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einigen Pferdegeschirren und sonsti
gen nützlichen Gegenständen
on he te bis in. Ti. s dum 15 8 dienstlicen 2 9 9 erloosung am 26. Oc lv ö T. Boh, N er dutch eh(welche auf dem Markt angekauft werden), — 1883. ö(im Ganzen 250 Gewinne). T. Lo 0 a— Loose à 1 Mark 30 Pfennig sind zu beziehen durch die Herren Felsenkele Zur Benutzung unserer neuerbauten 1 i Na mittags 1 * r 2— stauration. Sonntag 5 2 1
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Mit dem Markte verbunden findet eine Prämiirung von selbstgezüchteten Fohlen statt.
Am 31. October Fasel⸗Markt des landw. Vereins und Prämtirung von schönen Faseln.
Ph. Billau, E. Hirsch und E. F. Schleuning.
Pferdeställe wolle man sich rechtzeitig an den Unterzeichneten wenden. Für das Pferdemarkt-Comité:
A Steinhäußer, Beigeordneter.
1*— In der Privatklagesache des Heinrich Walther von Leidhecken, vertreten durch [Großh. Rechtsanwalt Seyd zu Friedberg, Privatkläger, gegen den Heinrich Hof III. von da, Angeklagter,
wegen Beleidigung, hat das Großh. Schöffengericht zu Friedberg am 11. September 1883 für Recht erkannt: der Angeklagte Heinrich Hof III. von Leidhecken, 32 Jahr alt, Landwirth, wird wegen Beleidigung in eine Geld— strafe von fünfzehn Mark, eventuell in eine Gefängniß⸗ nißstrafe von drei Tagen, sowie in die Kosten des Ver⸗ fahrens und in die dem Privatkläger erwachsenen noth— wendigen Auslagen verurthellt. Zugleich wird dem Privatkläger die Besugniß zugesprochen, den Tenor des Urtheils innerhalb 14 Tagen von der Zustellung an ge⸗ rechnet, einmal auf Kosten des Angeklagten im Ober— hessischen Anzeiger zu veröffentlichen.
Die Richtigkeit der Abschrift der Urtheilsformel wird beglaubigt und die Vollstreckbarkeit des Urtheils bescheinigt.
Friedberg den 27. September 1883.
Weber, Gerichtsschreiber der Großherzoglichen Amtsgerichts.
Bekanntmachung.
1 Bel der am 15. d. M. vorgenommenen Verloosung Stadt Alzeyer Obligationen sind die Nr. 6, 8, 10, 14, 15 und 17 der IV. Serie zur Rückzahlung gezogen worden.
Den Inhabern dleser Obligationen wird vom 1. Januar 1884 an gegen Aushändigung derselben, sowie der nicht fälligen Zins Coupons der Nennwerth durch die Stadt⸗
kasse zu Alzey oder die Landwirthschaftliche Creditbank
zu Frankfurt a. M. ausbezahlt werden. Vom 1. Januar 1884 ab hört der
Zinsenlauf der
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gezogenen Obligationen auf. Alzey den 26. September 1883. Großherzogliche Bürgermeisterei Alzey.
3512 Liessem.
Vergebung von Drainage-Arbeiten, Fertig- ung und Anfuhr der Röhren, sowie Liefer-
ung der Mündungssteine.
Donnerstag den 4. Oetober d. J., Vormittags 11 Uhr, sollen in dem Rathhause dahier die bei Ausführung von
Circulations-Füllöfen mit Mica- Fenstern, permanent brennend und auf's Feinste regulirbar, ein ganz vorzigliches Fabrikat. in 7 verschiedenen Grössen, unter vollständiger Garantie bei
Feld Drainagen in hiesiger Gemarkung vorkommenden
Arbeiten und Lieferungen, veranschlagt wie folgt: 1) Fertigung der Grabenarbeiten, ein⸗ M. Pf. schließlich des Röhrenlegens und Zu⸗ füllens der Gräben— 597 66 2) Fertigung der erforderlichen Drain⸗ ziegelröhren von 37— 137 mm Licht— weite ca. 15700 Stück—— 3) Anfuhr der Röhren, ea. 1003 Ctr.= 200 56 4) Lieferung zweier Mündungssteine von Haustein nebst Eisengitter„„
an die Wenigstnehmenden in Accord gegeben werden.
Reichelsheim am 28. September 1883.
Großherzogliche Bürgermeisterei Reichelsheim.
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