Ausgabe 
30.12.1882
 
Einzelbild herunterladen

U 1 1 7 1 Juli, 1 1, 1 2 gte, * ebene, anne. 1 een N 9* da. 50 N * * 150 N 11. n

*

1882.

e e

CCCCCCCCCCCTCVCVVCCTCCCC

M 153.

Samstag den 30. Dezember.

Oberhessischer Anzeiger.

Wird hier und in Nauheim Montag, Mittwoch und Freitag Abend ausgegeben.

Kreisblatt für den Kreis Friedberg.

Erscheint dreimal wöchentlich und zwar Dienstag, Donnerstag und Samstag.

Die einspaltige Petitzeile wird bei Annoncen mit 11 Pf. b i 5 ö ö berechnet, bei größerem Tabellen- oder Ziffersatz mit 14 Pf., bei Reclamen mit 22 Pf.; ein Beleg kostet 9 Pf. Anonecen von auswärtigen Einsendern(soweit Letztere nicht Jahres⸗Conto bet uns haben), welchen der Betrag nicht beigefügt ist, werden stets 2 l

5 a Amtlicher Theil. i 5 Großherzogliches Ministerium des Innern und der Justiz hat durch Verfügung vom 18. Dezember 1882 ad Nr. 27609 zu den mit en nächstjährigen Friedberger Frühjahrs- und Herbst-Pferdemärkten verbundenen Verloosungen die Erlaubniß ertheilt und den Vertrieb der

Loose à 1 Mark 50 Pfennig im Großherzogthum gestattet.

Betreffend: Die Abnahme des Verfassungseides vom IV. Quartal laufenden Jahres.

Friedberg den 27. Dezember 1882.

Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.

Zur Ausschwörung des Verfassungseides durch die im IV. Quartal dieses Jahres aufgenommenen, sowie die hiermit sich noch im Rück⸗

stande befindenden Ortsbürger und die, welche ohne Ortsbürger zu werden, geheirathet haben, aber in der Gemeinde wohnen, haben wir auf

Montag den 8. Januar 1883, Vormittags 10 Uhr, Vilbel und Dienstag den 9. Januar 1883, Vormittags 11 Uhr, auf

Verpflichteten aus den Gemeinden des früheren Kreises Friedberg Termin anberaumt. anderen Angehörigen der ersteren Orte, welche Beschwerden und Wünsche vorbringen wollen, Audienz ertheilen.

auf dem Selzerbrunnen bei Groß-Karben für die aus den Orten des früheren Kreises

dem Rathhause dahier für die zur Ausschwörung des Verfassungseides Zugleich werden wir in dem erstgenannten Termine Sie wollen hiernach Einladung

ergehen lassen und die im Rückstand befindlichen unten Verzeichneten zugleich bei 3 Mark Strafe vorladen lassen und bis zum 6. Januar 1883 unfehlbar Verzeichnisse mit Bescheinigung, daß Vorladung erfolgt oder Bericht, daß keine zu laden sind, an uns einsenden. Dr. Braden.

Philipp Pfeffer von Dorheim, Michael Roth von Ilbenstadt, Franz Robert Meinhold von Ilbenstadt, Heinrich Dietz von Ilbenstadt,

Ernst Stephan von Ilbenstadt, Karl Kromm von Kirch-Göns, Jacob Fett II. von Nieder-Weisel, Philipp Gangel von Harheim, K. Theobald Fritz von Harheim, Johann Adam

Schaub III. von Büdesheim, Johannes Schäfer von Dortelweil,

Friedrich Ullmann von Nieder-Erlenbach, Friedrich Schmidt von Nieder-Erlenbach,

Ober⸗Erlenbach, Georg Lorenz Weber IV. von Ober-Erlenbach.

Betreffend: Beitreibung der Communalintraden.

Das Großherzogliche Kreisamt

Wir erinnern diejenigen von Ihnen, Jahres(Oberhessischer Anzeiger Nr. 118) mit Frist von

3 Tagen bei Dr. B

welche noch im Rückstande sind,

Bekanntmachung.

Heinrich Wilhelm Rück von Büdesheim, Ludwig

Karl Jost von Nieder⸗Eschbach, August Martin Klimm von

Friedberg den 28. Dezember 1882.

Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.

an Erledigung unserer Auflage vom 12. September laufenden Meidung von Ordnungsstrafe. raden.

Betreffend: Die Prüfung der Bewerber um die Berechtigung zum einjährig freiwilligen Militärdienst im Frühjahr 1883.

Diejenigen jungen Leute, welche beabsichtigen sich der im Früh⸗ jahr 1883 stattfindenden rubricirten Prüfung zu unterziehen, werden hierdurch aufgefordert, ihre deßfallsigen Gesuche um Zulassung bei Meidung des Ausschlusses von dieser Prüfung

spätestens bis zum 1. Februar 1883 bei der unterzeichneten Prüfungs-Commission einzureichen. Hinsichtlich der Anbringung der Gesuche wird im Speziellen das Folgende bemerkt:

1. Das Gesuch ist bei der unterzeichneten Prüfungs-Commission nur dann anzubringen, wenn der sich Meldende im Großherzogthum Hessen seinen dauernden Aufenthaltsort hat.

2. Die Zulassung zur Prüfung kann nicht vor vollendetem 17. Lebensjahre erfolgen.

3. Das Gesuch muß von dem Betreffenden selbst geschrieben sein. Auch erscheint es zweckdienlich, wenn stets die nähere Adresse angegeben wird.

4. Dem Gesuch sind folgende Papiere beizufügen: a. Geburts⸗ zeugniß; b. Einwilligungs⸗Attest des Vaters oder Vormundes mit der Erklärung über Bereitwilligkeit und Fahigkeit, den Freiwilligen während einer einjährigen activen Dienstzeit zu bekleiden, auszutüsten und zu verpflegen; c. ein Unbescholtenheitszeugniß, welches von der Polizei⸗ Obrigkeit oder der vorgesetzten Dienstbehoͤrde auszustellen ist; d. einen

selbstgeschriebenen Lebenslauf.

Zu pos. b. wird noch besonders darauf hingewiesen, daß in dem Einwilligungs-Attest die Erklärung des Vaters oder Vormundes, daß er in der Lage sei, den Freiwilligen während des einjährigen Dienstes unterhalten zu können, nicht fehlen darf und daß die Unterschrift des Vaters oder Vormundes beglaubigt sein muß.

5. In dem Gesuche ist außerdem anzugeben, in welchen zwei fremden Sprachen(Französisch, Englisch, Lateinisch oder Griechisch) der sich Meldende geprüft sein will.

6. Ist bereits früber ein Gesuch um Zulassung zur Prüfung ein⸗ gereicht worden, so bleibt dem erneuten Gesuche nur ein Unbescholten heitszeugniß beizulegen.

Ueber die Anforderungen, welche an die zu Prüfenden gestellt werden, gibt die Prüfungsordnung(Anlage 2 zur Ersatzordnung I. Theil der Wehrordnung vom 28. September 1875 Regierungs Blatt Nr. 55 von 1875) Aufschluß.

Bezüglich des Prüfungs-Termins, sowie des Locals in welchem die Prüfung stattfindet, erfolgt eventuell weitere Bekanntmachung; auf spezielle Ladung kann nicht gerechnet werden.

Darmstadt den 15. Dezember 1882.

Großherzogliche Prüfungs-Commission für einjährig Freiwillige. Der Vorsitzende: Gros.

Kiel.

Deutsches Reich. schütze, Comm.

Berlin. Der Antrag auf Abänderung Corv.

S.

22. December c. in Palermo eingetroffen.

verschoben worden. Auch bezüglich Tonkins wiegelt man jetzt von officiöser Seite mächtig ab. Die Kammer lehnte in ihrer heutigen Sitzung mit

Nymphe, neun Ge Cap. Dietert, ist am

. N

ä

der Gewerbeordnung in der Hinsicht, daß ferner⸗ hin Arbeitgebern, die nicht der Innung ange hören, die Annahme von Lehrlingen untersagt werden kann, trägt etwa 140 Unterschriften des Centrums und der Conservativen. Es gilt als sicher, daß seitens des Kriegsministertums bestimmte Anträge über Verstärkung der mili⸗ tärischen Position Deutschlands im Osten vor⸗ bereitet werden, bestimmte Beschlüsse sind indeß noch nicht gefaßt. Bei Berathung des Cul tusetats wird im Abgeordnetenhause der Antrag auf schleunigen Erlaß eines Elementarlehrer Dotatlonsgesetzes wieder gestellt werden. Dem Vernehmen nach wird in Düsseldorf eine Petition an den Landtag vorbereitet, welche dort die Er⸗ bauung einer festen Rheinbrücke zum Zwecke hat.

5

S. M. KanonenbootAlbatroß, 4 Geschütze, Comm. Corv. Cap. v. Pawelß, ist am 21. Nov. c. in Montevideo eingetroffen.

Ausland.

Oesterreich-Ungarn. Wien, 27. Dec. Sämmtliche Blätter ohne Unterschied feiern schwungvoll das 600jährige Jubiläum der Dy nastie Habsburg. Aus allen Landestheilen bringen sie Berichte über die patriotische Feier in den Kirchen und Schulen aller Confessionen.

Frankreich. Paris, 27. Dec. Obgleich heute in der Kammer der Gesetzentwurf fur die Congo-Credite vertheilt wurde, ist die Abreise

Brazza's doch

352 Stimmen gegen 110 Stimmen das Amen dement Pelletan auf Reduction des Occupations credits für Tunis ab. Die Creditforderung wurde darauf mit 424 gegen 52 Stimmen genehmigt. Ebenso der Gesetzentwurf wegen der Errichtung eines gemischten Truppencorps in Tunis.

28. Dez. Die Kammer bewilligte den Credit fuͤr die Mission Brazza's nach dem Congo⸗Gebiet fast einstimmig. Der Senat genehmigte das Ordinarium und Extraordinartum des Budgets und bewilligte einen Credit von 25 Million für die Kosten der Expedition nach Tunis.

28. Dez.

Gambetta's Zustand hat sich

bis Mitte Januar, vielleicht länger wiederum verschlimmert.