1882. Dienstag den 22. August. N 98.
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Oberhessischer Anzeiger.
Erscheint dreimal wöchentlich und zwar Dienstag, Donnerstag und Samstag.
Wird hier und in Nauheim Montag, Mittwoch und
Freitag Abend ausgegeben. Kreisblatt für den Kreis Friedberg.
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Amtlicher Theil. Betreffend: Die Herbstübungen der Truppen in 1882, hier insbesondere Abschätzung der Flurbeschädigungen. Friedberg den 18. August 1882. Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises. Durch Entschließung Großherzoglichen Ministeriums des Innern und der Justiz vom 28. Juli dieses Jahres zu Nr. M. J. 17079 wurde der Großherzogliche Kreis-Assessor Pr. Freiherr von Gemmingen als Civil-Commissär der zur Abschatzung der bei den diesjährigen Uebungen der combinirten Cavalerie-Divisionen in den Kreisen Friedberg und Büdingen entstehenden Flurschäden zu bildenden Commission ernannt. Indem wir Sie hiervon benachrichtigen, ertheilen wir Ihnen gleichzeitig folgende Auftraͤge: 1. Damit eine möglichst rasche Feststellung der zu gewährenden Vergütungen stattfinden kann, wollen Sie ortsüblich bekannt machen lassen, daß die Beschädigten ihre Entschädigungsansprüche alsbald und spätestens innerhalb 2 Tagen nach stattgehabter Beschädigung bei Ihnen anzumelden haben. 2. Die erfolgenden Anmeldungen sind nach Maßgabe des nachstehenden Formulars zusammenzustellen und zwar unter Berücksichtigung der Lage der Grundstücke, damit thunlichst nach der Reihenfolge der Zusammenstellung die Festsetzung der Vergütungen vorgenommen werden kann. Die Colonnen 6 und 7 sind mit Blei auszufüllen, die Colonnen 8 bis 10 sind von Ihnen offen zu lassen. 3. Die Zusammenstellungen sind beschleunigt direct an den Herrn Civil-Commissär einzusenden. J. V.: Dr. v. Gemmingen.
Nachweisung der Resultate der Einigung beziebhungsweise Schätzung. 8 2 9 5. f Nähere Angabe des Betrag 9 5 [Stand, Name Kataster oder 8 For F a Angabe, ob Ent⸗ 5 85 5 Gegenstand] sonstige Flächeninhalt. Davon sind ger e Einheits— 1 schaͤdigung durch 2* der Bezeichnung E e 8 5 0 3 Einigung oder auf 2 Wohnort Entschädig⸗ beschädigt. Beschädigten b 3 den preise. Entschädig— Grund förmlicher 2 der des beschädigten Grundstücks. 1 er ee ung. Abschätzung fest⸗ 2 Ignteressenten... Heu, Weide, Bestell a gestellt ist. 625 Flur. Nr.] Ar.[IMtr.] Ar.(Mtr. Mark. ungskosten ꝛc. Mark. Mark. 5 5 1 3. 4. 275 6. Ga. 7. 8. 9. 10. Gemeinde N Kreis N 1.] Grundbesitzer g Johann X. Roggensaat] II. 11 10 80 3 0 0 00 Scheffel 0 0 0 0 A. 1 ö 0 g
Betreffend: Die Herbstübungen der Truppen in 1882, hier Abschätzung der Flurbeschädigungen. Friedberg den 20. August 1882. Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.
In Verfolg unseres Ausschreibens vom 18. dieses Monats machen wir Sie auf die nachstehend abgedruckten Bestimmungen der Justruktion zur Ausführung des Gesetzes vom 13. Februar 1875 mit der Empfehlung aufmerksam, hiernach zutreffenden Falls zu verfahren. Dr. Braden.
Die Beschädigten haben unmittelbar nach eingetretener Beschädigung die Ent- weitere Verwendbarkeit(3. B. als Viehfutter) und den sich hiernach ergebenden cheibung des Ortsvorstandes darüber anzurufen, ob und inwieweit die Aberntung[Umfang des Schadens festzustellen und über den Befund der Abschätzungscommission der beschädigten Felder einzutreten hat. Der Ortsvorstand hat die Aberntung anzu- Mittheilung zu machen. ordnen, insoweit beim Verbleiben der Früchte auf dem Felde ein höherer, als der Ist der Ortsvorstand selbst der Beschädigte, so muß er die Nothwendigkeit urch die Truppen verursachte Schaden entstehen würde, namentlich also bei Fruͤchten,] der Aberntung vor dem Eintreffen der Abschätzungscommission, sowie den Umfang welche dem Verderben ausgesetzt sind. des Schadeus durch zwei unparteiische Zeugen eonstatiren lassen. J
Ordnet der Ortsvorstand die Aberntung vor dem Eintreffen der Abschätzungs⸗ Beschädigungen, welche nicht durch die Truppenübungen selbst, sondern auf Jommission an, so hat derselbe sofort in Gemeinschaft mit zwei unparteiischen Orks⸗[andere Weise, im besonderen dadurch entstanden sind, daß die Betheiligten das recht⸗ eingesessenen den Stand der beschädigten und abzuerntenden Felder, das Quantum zeitige Abernten unterlassen haben, begründen keinen Anspruch auf Vergütung.
Fuder ꝛc.) und die Qualität der übrig gebliebenen Früchte und deren etwaige
Betreffend: Die Herbstübungen in 1882. Friedberg am 19. August 1882. Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.
Mit Bezug auf unsere Bekanntmachung obigen Betreffs vom 3. dieses Monats, Oberhessischer Anzeiger Nr. 91, wonach die Manöner der Cavalerie-Division vom 24. bis 30. dieses Monats in dem durch Berstadt, Echzell, Gettenau, Heuchelheim, Beienheim, Rödgen, Haingrund bei Södel, Wohubach, Verstadt begrenzten Terrainabschnitt stattfinden, veranlassen wir Sie, mit Ruüͤcksicht auf die wegen des eigenartigen und schnellen Verlaufs der Cavalerie-Uebungen für das als Zuschauer sich einfindende Publikum bestehende Gefahr überritten zu werden ꝛc., in Ihren resp. Gemeinden nochmals entsprechende Verwarnung zu erlassen und dringend zu empfehlen, daß sich Zuschauer nur ganz in der Naͤhe von Ortschaften oder an Waldrändern aufstellen. Dr. Braden.
Zetreffend: Herbstübungen in 1882, insbesondere Vorspann. Friedberg den 19. August 1882. Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.
Bei den diesjährigen Herbstübungen wird der Bedarf an Vorspannfuhren in den Faͤllen, in welchen die Beschaffung zu den ortsüblichen Preisen seitens der betheiligten Truppentheile nicht selbststaͤndig erfolgen kann, im Wege der Requisition sicher gestellt werden.„Wir beauftragen Sie, derartigen Requisitionen sofort zu entsprechen und bemerken dabei, daß die Vergütung in solchen Faͤllen für einen zweispaͤnnigen Wagen 14 Mark und für einen einspännigen Wagen 9 Mark pro Tag beträgt, jedoch nicht alsbald gezahlt wird, sondern auf ordnungsmaͤßige Be⸗ cheinigung hin demnächst liquldirt werden muß. In Betreff der Gestellung des Vorspanns zur Anfuhr der Biwaksbedürfnisse wird demnächst weitere Mittheilung erfolgen. Dr. Braden.


