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Oberhessischer Anzeiger.
Wird hier und in Nauheim Montag, Mittwoch und Kreisblatt für den Kreis Friedberg Erscheint dreimal wöchentlich und zwar Dienstag,
reitag Abend ausgegeben. Donnerstag und Samstag. 8 geg 9 9
Die einspaltige Petitzeile wird bei Annoncen mit 11 Pf. berechnet, bei größerem Tabellen- oder Ziffersatz mit 14 Pf., bet Reelamen mit 22 Pf.; ein Beleg kostet 9 Pf.
Annoncen von auswärtigen Einsendern(soweit Letztere nicht Jahres-Conto bei uns haben), welchen der Betrag nicht beigefügt ist, werden stets per Post nachgenommen.
Amtlicher Theil.
Betreffend: Die Ueberversicherung von Mobilien. Friedberg den 16. Juni 1882.
Das Gr. Kreisamt Friedberg an die Gr. Bürgermeistereien des Kreises und das Gr. Polizeicommissariat Wickstadt.
Wir machen Sie unter Hinweis auf das Amtsblatt Nr. 4 von 1882 rubricirten Betreffs wiederholt darauf aufmerksam, daß Sie sich in den uns mit den Mobiliarversicherungsanträgen vorzulegenden Berichten insbesondere darüber zu äußern haben, daß die in den Anträgen enthaltenen Werthbestimmungen nach Ihrer pflichtmäßigen Erwägung, Erkundigung, beziehungsweise Einsichtsnahme nicht über den wahren
Werth der Gegenstände angegeben sind. Dr. Braden.
Betreffend: Maßregeln gegen die Verbreitung des Scharlachfiebers und der Rachenbräune(Diphterie). Friedberg den 16. Juni 1882.
Die Großherzogliche Kreisschulcommission Friedberg an sämmtiche Schulovorstände des Kreises.
Verschiedene neuere Vorkommnisse haben Großherzogliches Ministerium des Innern und der Justiz, Abtheilung für Schulangelegen⸗ heiten, veranlaßt, uns durch Ausschreiben zu Nr. 13,256 vom 14. dieses Monats die strengste Beobachtung der Vorschriften des früheren Ausschreibens in obigem Betreff vom 13. Dezember 1878 zu Nr. M. J. 16,107 eindringlichst einzuschärfen und die Lehrer mit Ihnen hiernach von Neuem zu instruiren. Sie finden diese Vorschriften von uns bekannt gegeben in Nr. 150 dieses Blattes von 1878 in unserem Aus⸗ schreiben von 16. Dezember 1878. Inhaltlich dieser Bestimmungen wollen Sie insbesondere nicht blos die Lehrer nochmals anweisen, Ihnen sofort Anzeige zu machen, sobald ein Schuler oder eine Schülerin am Scharlachfieber erkrankt sein sollte, sondern auch selbst gleich wie uns, dem Großherzoglichen Kreisgesundheitsamte von dem Vorkommen dieser Erkrankungen ohne Verzug Anzeige machen, da die mög— lichst rasch eintretende Kenntniß dieser Krankheitsfälle gerade für letztere Behörde von sehr großem Werthe ist. Etwa vorkommende Mißacht— ungen dieser Vorschriften würden wir strenge rügen müssen. Dr. v. Gemmingen, Kreis-Assessor.
Bekanntmachung. Betreffend: Die Zusammenlegung der Grundstücke in Flur I. und II. der Gemarkung Kloppenheim und Entwässerung eines Theils derselben.
Bei der am Heutigen in Gemäßheit des Artikel 25 des Gesetzes vom 18. August 1871 stattgehabten Commissionswahl wurden als sachverständige Mitglieder der Commission seitens der J. Abtheilung der Gräflich Walderdorff'sche Renteiverwalter Stahl, seitens der II. Abtheilung Jacob Kaiser, seitens der III. Abtheilung Heinrich Ruppel und als deren Stellvertreter seitens der J. Abtheilung Philipp Harth, seitens der II. Abtheilung Tobias Harth, seitens der III. Abtheilung Heinrich Fix, sämmtlich von Kloppenheim, gewählt. Dieses Wahlresultat wird mit dem Anfügen zur allgemeinen Keuntniß gebracht, daß 1. die Offenlegung der Wahlaeten vom 22. Juni bis zum 6. Juli dieses Jahres auf dem Großherzoglichen Bürgermeistereibureau zu Kloppenheim angeordnet wurde; 2. daß, wer Einwendungen gegen die Rechtsbeständigkeit der Abstimmung oder das Resultat derselben machen will, solche bis zum 6. Juli einschließlich vom Heutigen an gerechnet mittelst Recurses an den
Kreisausschuß des Kreises Friedberg— einzureichen bei dem Kreisamte— vorbringen muß, widrigenfalls dieselben ausgeschlossen sind und die Wahl später nicht mehr angefochten werden kann. Friedberg den 17. Juni 1882. Großherzogliches Kreisamt Friedberg.
Dr. Braden.
Bekanntmachung.
Zufolge Beschlusses der General-Versammlung des landwirthschaftlichen Bezirks-Vereins Friedberg vom 20. Mai laufenden Jahres soll den Landwirthen, welche Rindvieh und Pferde zu der im September laufenden Jahres stattfindenden allgemeinen landwirthschaftlichen Landes— Ausstellung zu Darmstadt bringen, auf Verlangen ein Zuschuß Zwecks Deckung der Transportkosten aus der Kasse des landwirthschaftlichen Bezirks⸗Vereins gegeben werden. Dieser Zuschuß erfolgt jedoch nur alsdann, wenn der Anspruch vorher bei dem Director der betreffenden Section angemeldet und die beabsichtigte Ausstellung von demselben gebilligt wurde. Die Interessenten wollen daher ihre desfallsigen Ansprüche baldigst und spätestens bis 1. Juli laufenden Jahres bei dem betreffenden Sections-Director, beziehungsweise dem Bezirks-Commissaär, Herrn Professor Dr. Tobisch zu Friedberg, anmelden. Programme über die Jubiläumsfeier der landwirthschaftlichen Vereine Hessens und die damit verbundene Landes- Ausstellung koͤnnen bei Letzterem unentgeltlich in Empfang genommen werden und wird derselbe jede gewüͤnschte weitere Auskunft ertheilen.
Anmeldungen zur Betheiligung an der Ausstellung sind bei dem Bezirks-Commissär, Herrn Professor Dr. Tobisch, und zwar fuͤr Producte, Mastthiere, Geflügel und Fische(Krebse) bis zum 1. August, für sämmtliche andere Ausstellungsobjecte bis zum 1. Juli einzureichen. Auf Grund dieser Anmeldungen wird den Ausstellern von dem Bezirks-Commissär ein Auskunftsbogen zur Ausfüllung zugehen und ist derselbe binnen 3 Tagen nach Empfang wieder zurückzusenden. Die Bezirks-Angehörigen werden zu möglichst reger Betheiligung an dieser Ausstellung nochmals dringend eingeladen.
Friedberg den 15. Juni 1882. Der Director des landwirthschaftlichen Bezirks-Vereins Friedberg.
Dr. Braden.
Dienstnachrichten aus dem Kreise Friedberg. Wilhelm Hilger II. von Weckesheim wurde als Wiesenvorstandsmitglied dieser Gemeinde ernannt und verpflichtet.
Friedrich Ebender Ehefrau von Usenborn ist im Betretungsfalle zu verhaften und in das nächste Bezirksgefängniß einzuliefern. Friedberg am 15. Juni 1882. Großherzogliches Kreisamt Friedberg. Dr. Braden.
Ausgewiesen aus dem Großherzogthum auf Grund des F. 3 Absatz 2 des Freizügigkeitsgesetzes: Emil Jacob Klein, Bäcker aus Zwei— brücken; Johannes Schauberger aus Seidenrod, Kreis Schlüchtern; Stephan Appel aus Oggersheim, Amt Ludwigshafen, Baiern; Franz Kaver Vogt aus Lauf, Kreis Ambill; Heinrich August Anton Pettersen aus Sägeberg in Holstein.
Wegen Bettels bestraft: Gustav Frey aus Constanz, Baden; Anna Maria Schiedrumpf aus Völkersleier, Bezirksamt Hammelburg in Baiern; Philipp Rudolph, taubstumm, aus Klein-Heubach; Emanuel Kühne aus Havelberg, Kreis Brandenburg; Hermann Balz aus Frankenberg.
Der Aufenthaltsort des Konrad Seibert aus Hanau ist unbekannt und zu ermitteln.
Elise Henkel aus Romrod und Daniel Odemer aus Nieder Erlenbach wurden am 6. Juni laufenden Jahres, sowie Barbara Scharmann aus Queck, Carl Louis Aßmus aus Nidda und Conrad Groß aus Lardenbach am 13. Juni laufenden Jahres, maßgeblich des§. 360 pos. 8 des Reichsstrafgesetzbuchs, mit Fristbestimmung von 24 Stunden verwarnt.


