1882.
Samstag den 18. Mürz.
M 33.
Sberhesischer Anzeiger
Wird hier und in Nauheim Montag, Mittwoch und lug Freitag Abend ausgegeben.
Kreisblatt für den Kreis Friedberg.
Erscheint dreimal wöchentlich und zwar Dienstag, Donnerstag und Samstag.
dier Die einspaltige Petitzeile wird bei Annoncen mit 11 Pf. berechnet, bei größerem Tabellen- oder Ziffersatz mit 14 Pf., bei Reelamen mit 22 Pf.;
ein Veleg kostet 9 Pf.
Annoncen von auswärtigen Einsendern(soweit Letztere nicht Jahres-Conto bei uns haben), welchen der Betrag nicht beigefügt ist, werden stets per Post nachgenommen. —
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Betreffend: Maßregeln gegen den Coloradokäfer.
dent Amtlicher Theil.
Friedberg den 15. März 1882.
Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.
Nachdem im Monat August vorigen Jahres der Fall vorgekommen ist, daß an der Hafenkase zu Bremerhafen ein— wahrscheinlich von einem Schiffspassagier gegen das bestehende Verbot aus New-Nork mitgebrachter— Coloradokäfer von einem Arbeiter lebend aufgefunden worden ist, empfiehlt es sich, vor der bevorstehenden Frühjahrsbestellung der Felder die gegen die Einschleppung des Coloradokäfers getroffenen
Anordnungen rechtzeitig in Erinnerung zu bringen.
Indem wir auf unser Ausschreiben vom 23. August 1877, Kreisblatt Nr. 100, verweisen,
laden wir Sie ein, die genaue Beachtung der nachstehend abgedruckten Artikel 1 und 2 des Gesetzes vom 11. Juni 1879„Maßregeln gegen den
Foloradokäfer betreffend“ einzuschärfen.
— aufzugeben, von allen verdächtigen Erscheinungen in fraglicher Beziehung Ihnen sofort Anzeige zu machen. Einsendung von Käfern, Larven und Eiern, alsbald Vorlage hierher machen und zugleich nach Vorschrift obenallegirten Ausschreibes verfahren. J. V. d. K.: Küchler, Kreis⸗Assessor. Artikel 1. Wer von dem Vorkommen des Coloradokäfers(Kartoffelkäfer, Chrysomela decemlineata), seiner Eier, Larven oder Puppen innerhalb der Gemarkung tines Wohnorts, sowie der angrenzenden Gemarkungen glaubhafte Kenntniß erhält, hat hiervon sofort der Ortspolizelbehörde Anzeige zu machen. Artikel 2. Wer, abgesehen von dem Fall des unter polizeilicher Leitung erfolgenden Durchsuchens von Grundstücken(Artikel 3), in den Besitz von Käfern, ktiern, Larven oder Puppen in lebendem Zustand gelangt, hat dieselben sofort an die Ortspoltzeibehörde abzuliefern.
Die Frübjahrs⸗Controlversammlungen pro 1882 im Kreise Friedberg, 1. und 3. Compagnie des 2. Bataillons(Friedberg) 1. Großh. Hess. Landwehr⸗Regiments Nr. 115 werden in nachstehender Weise abgehalten: A. In Vilbel, auf der Frankfurter Chaussee, südliches Ende von Vilbel.
1. Apell am 11. April, Vormittags 8 ½ Uhr. Hierbei haben zu erscheinen sämmtliche Reservisten und Landwehrleute, sowie die zur Disposition der Truppentheile und Ersatzbehörden beur— laubten Mannschaften aller Waffen excl. derjenigen Wehrleute, welche im Herbst d. J. zum Landsturm übergeführt werden(das sind die— jenigen Mannschaften, welche in der Zeit zwischen dem 1. April und 60. September 1870 in den Militärdienst eingetreten sind und bei ser diesjährigen Herbst-Controlversammlung zu erscheinen haben— semäß F. 12, 4 E. O. und F. 11, 4 alin. 3 K. O.— aus den Ort⸗ schaften Dortelweil, Harheim, Massenheim, Nieder-Erlenbach, Nieder— Eschbach, Vilbel.
2. Apell am 11. April, Vormittags 10 Uhr.
Hierbei haben zu erscheinen die Mannschaften vorgenannter Kategorien zus den Ortschaften Büdesheim, Groß-Karben, Heldenbergen, Klein— Karben, Ober-Erlenbach, Ober-Eschbach, Rendel.
b. In Nieder⸗Wüllstadt, am Eisenbahn-Viaduct über der Friedberger Chaussee.
1. Apell am 11. April, Nachmittags 2 Uhr. bierbei haben zu erscheinen die Mannschaften vorgenannter Kategorien aus den Ortschaften Assenheim, Boͤnstadt, Bruchenbrücken, Burg⸗ Gräfenrode, Ilbenstadt, Kaichen, Nieder Florstadt, Ober⸗Florstadt, Staden, Stammheim, Wickstadt.
2. Apell am 11. April, Nachmittags 3 ½ Uhr.
Hierbei haben zu erscheinen die Mannschaften vorgenannter Kategorien aus den Ortschaften Holzhausen, Kloppenheim, Nieder-Rosbach, Nieder— Woöllstadt, Ober⸗Wöllstadt, Ober⸗Rosbach, Okarben, Petterweil, Rodheim. C. In Friedberg, im Hofe der Kloster-Kaserne. 1. Apell am 12. April, Vormittags 8 Uhr. Hierbei haben zu erscheinen die Mannschaften vorgenannter Kategorien
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Das Feldschutzpersonal ist zugleich auf strenge Ueberwachung der Kartoffelfelder hinzuweisen und ihm
Eintretenden Falls wollen Sie, unter
Bekanntmachung.
aus den Ortschaften Bad-Nauheim, Dorheim, Friedberg, Fauerbach b. Fr., Ockstadt, Rödgen, Schwalheim, Wisselsheim.
2. Appell am 12. April, Vormittags 9½ Uhr. Hierbei haben zu erscheinen die Mannschaften vorgenannter Kategorien aus den Ortschaften Bauernheim, Beienheim, Dorn-Assenheim, Langen⸗ hain mit Ziegenberg, Melbach, Nieder-Mörlen, Ober-Mörlen, Ossenheim,
Reichelsheim, Södel, Steinfurth, Weckesheim, Wölfersheim.
D. In Butzbach, auf dem Viehmarkt.
1. Appell am 12. April, Nachmittags 3 Uhr. Hierbei haben zu erscheinen die Mannschaften vorgenannter Kategorien aus den Ortschaften Bodenrod, Butzbach, Fauerbach v. d. H., Gambach,
Griedel, Hausen mit Oes, Hoch-Weisel, Kirch-Göns, Wohnbach.
2. Apell am 12. April, Nachmittags 4½ Uhr. Hierbei haben zu erscheinen die Mannschaften vorgenannter Kategorien aus den Ortschaften Nieder-Weisel, Oppershofen, Ostheim, Rockenberg,
Maibach, Muͤnster, Münzenberg, Trais-Münzenberg, Pohl-Goͤns.
Es wird noch ausdrücklich bemerkt, daß die Leute pünktlich zu erscheinen und die in ihrem Besitz befindlichen Militärpapiere mit zur Stelle zu bringen haben.
Sollten Mannschaften wegen häuslicher ꝛc. Verhältnisse Dispen— sations-Gesuche von den Control-Versammlungen vorbringen wollen, so sind diese, von der Ortsbehoͤrde beglaubigt, mindestens 8 Tage vor der Control-Versammlung dem betreffenden Bezirks- Feldwebel vorzu— legen. Nur für außerordentliche Fälle ist eine kürzere Frist statthaft. Wer Dispensation von der Control-Versammlung erhalt, hat sich spätestens 14 Tage nach der Control-Versammlung bei dem Bezirks— Feldwebel zur Nachcontrole zu melden.
Außerdem werden die Großherzoglichen Bürgermeistereien ersucht, jeden Controlpflichtigen auf vorstehende Bekanntmachung und weiter darauf aufmerksam zu machen, daß keine besonderen Ordres zur Ge— stellung ausgegeben werden.
Das Großherzogliche Bezirks-Commando Friedberg Roemheld.
1 Bekanntmachung, den Remonte-Ankauf pro 1882 betreffend.
Großherzogthum
Hessen-Darmstadt.
Zum Ankauf von Remonten im Alter von vorzugsweise drei und ausnahmsweise vier Jahren sind im Bereiche des Großherzogthums
1 hessen⸗Darmstadt für dieses Jahr nachstehende, Morgens 8 Uhr beginnende, Märkte anberaumt worden und zwar: 1 den 5. Juli in Alsfeld, den 29. Juli in Nieder- Woͤllstadt, den 22. August in Bickenbach, f„„ 19. August„ Lampertheim, ö 8„Gernsheim, b„ ic, 5 2„ Groß-Bieberau,.„ Groß-Gerau. t. Die von der Remonte Ankaufs-Commission erkauften Pferde werden zur Stelle abgenommen und sofort gegen Quittung baar bezahlt.
Pferde mit solchen Fehlern, welche nach den Landesgesetzen den Kauf rückgängig machen, sind vom Verkaͤufer gegen Erstattung des
Kauspreises und der Unkosten zurückzunehmen, auch sind Krippensetzer und Kopper vom Ankauf ausgeschlossen und wird es sich empfehlen, hierauf
diesem Fehler behaftet zeigen, vermieden wird.
besonders zu achten, damit die Zurüͤckgabe derjenigen Pferde, welche sich innerhalb der ersten 8 Tage nach dem Eintreffen in den Depots mit
Die Verkäufer sind ferner verpflichtet, jedem verkauften Pferde eine neue starke, rindlederne Trense mit starkem Gebiß und einen ver, Kopfhalter von Leder oder Hanf, mit 2 mindestens 2 Meter langen, starken haufenen Stricken, ohne besondere Vergütigung, mitzugeben. 4 Um die Abstammung der vorgeführten Pferde feststellen zu können, ist es erwünscht, daß die Deckscheine moͤglichst mitgebracht werden. Königlich Preußisches n Abtheilung für das Remontewesen. v. Rauch.
Graf v. Kliuckowstroem.
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